« Hausbau-, Sanierung  |

Horizontalabdichtung auf Bodenplatte oder nicht?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  MM86
7.3. - 20.3.2021
28 Antworten | 5 Autoren 28
1
29
Hallo, 

wir sind ratlos! Wir haben uns für ein Fertighaus (Holzriegelbau) entschieden und unterkellern dieses vollständig. Der Keller ist in Dichtbetonbauweise ausgeführt. 

In der Leistungsbeschreibung des Fertighausunternehmens steht, dass der Leistungsumfang ab Oberkante der Bodenplatte beginnt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Horizontalabdichtung nicht im Leistungsumfang enthalten sei. 

Daraufhin habe ich unseren Kellerbauer gefragt, ob sie das machen würden. Dort wurde mir gesagt, dass das nur auf der Kellerbodenplatte notwendig sei, wenn man dann den Estrich verlegt, da dies nur bei einem erdberührten Bauteil notwendig sei. Er hat mich darauf hingewiesen, dass unter dem Estrich im Erdgeschoss eine Dampfbremse notwendig sei, die aber ihrerseits nicht vorbereitet werden könne. 

Daraufhin habe ich wieder das Fertighausunternehmen gefragt, ob sie die Dampfbremse im Erdgeschoss machen, da diese in der Leistungsbeschreibung nicht angeführt ist. Daraufhin kam dann folgende Antwort:

Wie ich bereits erwähnt habe, empfehle ich definitiv die Horizontalabdichtung auf der Kellerdecke. Selbst wenn sie unter gewissen Umständen laut ÖNORM B2320 entfallen kann, halte ich sie alleine schon zum Abhalten der Bauteilfeuchte der Betondecke als sinnvoll.
Auch wir haben z.T. Folien um den Schwellenbereich der Holzriegelwände, das ersetzt aber unter keinen Umständen eine ggf. notwendige Bauwerksabdichtung nach B3692.

Dampfbremse im Estrichbereich:

Die ÖNORM B 3732 sagt, dass in bestimmten Fällen zur Vermeidung von schädlicher Dampfdiffusion geprüfte Folien zu verlegen sind, die dampfdichter sind als der Aufbau darüber. Bei erdberührten Bauteilen (Fundamentplatten) ist das die Horizontalabdichtung auf der Rohdecke. Beim gegenständlichen Bauvorhaben haben wir einen nicht konditionierten, gedämmten Keller mit einer Kellerdeckendämmung, der eine thermische Pufferzone darstellt und einen offenen Kellerabgang. Meiner Meinung nach ist hier keine Dampfbremse erforderlich und wenn sie gemacht werden soll macht sie konstruktiv nur auf der Keller-Rohdecke in Form einer vollflächigen Horizontalabdichtung Sinn.

Könnt ihr mir eine Einschätzung geben, was jetzt tatsächlich sinnvoll ist? Eine Horizontalabdichtung auf der Kellerbodenplatte UND auf der Bodenplatte? Ist das nicht etwas übertrieben? 

Letzten Endes müsste es aber darauf hinauslaufen, wenn das Fertighausunternehmen keine Dampfbremse ausführt. 

Vielen Dank für eure Unterstützung!

  •  BAULEItEr
9.3.2021  (#21)
@­taliesin 
alles klar.

@MM86
Hoffe du kennst dich jetzt noch aus, wenn was unklar ist dann frag einfach. 



1
  •  MM86
16.3.2021  (#22)
Tut mir leid, dass ich erst so spät reagiere. Vielen Dank euch beiden zunächst!

zitat..
Darum wird hier vermutlich zwischen Fertighäusler und Kellerbauer ums Eck diskutiert Wenn die direkt miteinander reden würden, wäre es vermutlich in 5 Minuten erledigt.

Das Gefühl habe ich auch! 😂


zitat..
@MM86Hoffe du kennst dich jetzt noch aus, wenn was unklar ist dann frag einfach.


Ich bin absolut sachunkundig, ich bin mir daher nicht ganz sicher.

Kurz zusammengefasst:
Wir haben einen gedämmten und ungeheizten Dichtbetonkeller, der durch eine Thermotür ins EG getrennt ist. Unter den Wänden dürften sich laut Fertighausunternehmen Folien befinden, um aufsteigende Feuchtigkeit aus der Betonbodenplatte in die Wände zu verhindern. Im Fußbodenaufbau (EG und OG) sind Dämmplatten und eine Dampfbremse im Standard enthalten. 

Damit wird wohl auch keine Notwendigkeit mehr bestehen, eine zusätzliche Kellerdeckendämmung (also unter der Bodenplatte EG) zu machen. 

Was die Horizontalabdichtung betrifft, wäre ich ja der Meinung, dass das eine geflämmte Abdichtung ist!? Wenn ich das richtig sehe, ist die jetzt tatsächlich nur auf dem Kellerboden zu machen, aber nicht auf der Bodenplatte im EG unter dem Estrich!?

Der Hinweis in der Leistungsbeschreibung des Fertighausunternehmens wird lediglich für nicht unterkellerte Häuser wichtig sein.


1
  •  taliesin
  •   Gold-Award
16.3.2021  (#23)

zitat..
MM86 schrieb: Damit wird wohl auch keine Notwendigkeit mehr bestehen, eine zusätzliche Kellerdeckendämmung (also unter der Bodenplatte EG) zu machen.

Wenn die Dämmwerte der Oberseite ausreichen, passt das. Auf der Unterseite zu dämmen bringt Wärmebrücken durch die aufgehenden (massiven) Wände mit sich und ist sowieso ungünstiger, aber typisch in der Sanierung, weil man oft den Bodenaufbau nicht ändern will.

zitat..
MM86 schrieb: Wenn ich das richtig sehe, ist die jetzt tatsächlich nur auf dem Kellerboden zu machen, aber nicht auf der Bodenplatte im EG unter dem Estrich!?

Richtig.

zitat..
MM86 schrieb: Der Hinweis in der Leistungsbeschreibung des Fertighausunternehmens wird lediglich für nicht unterkellerte Häuser wichtig sein.

Exakt.

1
  •  BAULEItEr
16.3.2021  (#24)

zitat..
taliesin schrieb: Wenn die Dämmwerte der Oberseite ausreichen, passt das

Genau das wird bei den 15cm Fußbodenaufbau das Problem sein,
Daher FBA erhöhen bis der Dämmwert passt und kein Kondensat anfallen kann.

zitat..
MM86 schrieb: also unter der Bodenplatte EG)

Nur so am Rande, damit du eventuell nicht auch an deinen Keller und Fertighausbauer vorbei redest, Eine Bodenplatte liegt immer am Boden alles ander sind Decken.🙂



1
  •  taliesin
  •   Gold-Award
17.3.2021  (#25)

zitat..
BAULEItEr schrieb: Daher FBA erhöhen bis der Dämmwert passt und kein Kondensat anfallen kann.

Der Dämmwert des Fußbodenaufbaus beeinflusst den Kondensatanfall minimal, da ja unter dem Estrich eine Dampfsperre verbaut wird. Aber vielleicht reden wir aneinander vorbei ...

1
  •  MM86
18.3.2021  (#26)
Danke euch nochmal!!!

1
  •  BAULEItEr
18.3.2021  (#27)

zitat..
taliesin schrieb: Der Dämmwert des Fußbodenaufbaus beeinflusst den Kondensatanfall minimal, da ja unter dem Estrich eine Dampfsperre verbaut wird. Aber vielleicht reden wir aneinander vorbei ...

Ja das glaube ich auch, also ich rede immer nur von der Decke über dem Kellergeschoß.
Und hier haben wir eigentlich eine Dampfsperre ausgeschlossen.




1
  •  AnTeMa
  •   Gold-Award
20.3.2021  (#28)
Generell zur Baukonstruktion
Wir sollten unabhängig von diesem Fall auch generell sinnvolle bzw langfristig schadensfreie Konstruktionen und Materialien darstellen.
EPS an der Fassade, speziell bei Holzkonstruktionen und besonders EPS als Bodendämmung von Kellern gehören definitiv nicht dazu.
Kleinste Undichtigkeiten können zum Totalschaden führen mit gerade bei EPS völlig ungeklärter Entsorgungsmöglichkeit.

Wenn der Keller nicht insgesamt gedämmt wird würde ich den Beton der Bodenplatten nur glätten, allenfalls noch Verbundestrich aufbringen- alles weitere abhängig von tatsächlicher, späterer Nutzung. 
Feuchtigkeitssperren sind bei Betondecken ohnehin unter Holzwänden vorzusehen-
innenseitig soweit überstehen lassen, dass ggf Feuchtigkeitssperren auf der Rohdecke daran angeschlossen werden können.

Außenseitig relativ dichte Dämmungen, Putze, Anstriche etc. können zu höheren Feuchtewerten mit tendenziell geringerem Dämmvermögen führen.

Begünstigt wird das wenn raumseitig PE-Folien als Dampfbremsen, die keine Rückdiffusion zulassen vorgesehen sind.
Dabei kann durch kleinste Undichtigkeiten feuchte Luft eindiffundieren, die bei nichtkapillaren Außenbekleidungen mit relativ hohen Sd-Werten nur schwer entweichen kann.

Zudem haben EPS-Dämmungen fast keinerlei Schallschutz und viel schlechteren Hitzeschutz gegenüber Materialien mit hoher Wärmekapazität und höherer Masse.

Womöglich läßt sich nicht mehr viel am Aufbau ändern-
zumindest solltest du bei schadensanfälligen Konstruktionen auf einwandfreie Ausführung, ständige, neutrale Baukontrolle und einen Blowerdoortest vor und nach Fertigstellung der Innenwandbekleidung achten.

Andreas Teich


1
 1  2 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Sanierung von ehemaligen Stallgebäude