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@taliesin alles klar. @MM86 Hoffe du kennst dich jetzt noch aus, wenn was unklar ist dann frag einfach. |
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Tut mir leid, dass ich erst so spät reagiere. Vielen Dank euch beiden zunächst! Das Gefühl habe ich auch! 😂 Ich bin absolut sachunkundig, ich bin mir daher nicht ganz sicher. Kurz zusammengefasst: Wir haben einen gedämmten und ungeheizten Dichtbetonkeller, der durch eine Thermotür ins EG getrennt ist. Unter den Wänden dürften sich laut Fertighausunternehmen Folien befinden, um aufsteigende Feuchtigkeit aus der Betonbodenplatte in die Wände zu verhindern. Im Fußbodenaufbau (EG und OG) sind Dämmplatten und eine Dampfbremse im Standard enthalten. Damit wird wohl auch keine Notwendigkeit mehr bestehen, eine zusätzliche Kellerdeckendämmung (also unter der Bodenplatte EG) zu machen. Was die Horizontalabdichtung betrifft, wäre ich ja der Meinung, dass das eine geflämmte Abdichtung ist!? Wenn ich das richtig sehe, ist die jetzt tatsächlich nur auf dem Kellerboden zu machen, aber nicht auf der Bodenplatte im EG unter dem Estrich!? Der Hinweis in der Leistungsbeschreibung des Fertighausunternehmens wird lediglich für nicht unterkellerte Häuser wichtig sein. |
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Wenn die Dämmwerte der Oberseite ausreichen, passt das. Auf der Unterseite zu dämmen bringt Wärmebrücken durch die aufgehenden (massiven) Wände mit sich und ist sowieso ungünstiger, aber typisch in der Sanierung, weil man oft den Bodenaufbau nicht ändern will. Richtig. Exakt. |
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Genau das wird bei den 15cm Fußbodenaufbau das Problem sein, Daher FBA erhöhen bis der Dämmwert passt und kein Kondensat anfallen kann. Nur so am Rande, damit du eventuell nicht auch an deinen Keller und Fertighausbauer vorbei redest, Eine Bodenplatte liegt immer am Boden alles ander sind Decken.🙂 |
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Der Dämmwert des Fußbodenaufbaus beeinflusst den Kondensatanfall minimal, da ja unter dem Estrich eine Dampfsperre verbaut wird. Aber vielleicht reden wir aneinander vorbei ... |
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Danke euch nochmal!!! |
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Ja das glaube ich auch, also ich rede immer nur von der Decke über dem Kellergeschoß. Und hier haben wir eigentlich eine Dampfsperre ausgeschlossen. |
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Generell zur Baukonstruktion Wir sollten unabhängig von diesem Fall auch generell sinnvolle bzw langfristig schadensfreie Konstruktionen und Materialien darstellen. EPS an der Fassade, speziell bei Holzkonstruktionen und besonders EPS als Bodendämmung von Kellern gehören definitiv nicht dazu. Kleinste Undichtigkeiten können zum Totalschaden führen mit gerade bei EPS völlig ungeklärter Entsorgungsmöglichkeit. Wenn der Keller nicht insgesamt gedämmt wird würde ich den Beton der Bodenplatten nur glätten, allenfalls noch Verbundestrich aufbringen- alles weitere abhängig von tatsächlicher, späterer Nutzung. Feuchtigkeitssperren sind bei Betondecken ohnehin unter Holzwänden vorzusehen- innenseitig soweit überstehen lassen, dass ggf Feuchtigkeitssperren auf der Rohdecke daran angeschlossen werden können. Außenseitig relativ dichte Dämmungen, Putze, Anstriche etc. können zu höheren Feuchtewerten mit tendenziell geringerem Dämmvermögen führen. Begünstigt wird das wenn raumseitig PE-Folien als Dampfbremsen, die keine Rückdiffusion zulassen vorgesehen sind. Dabei kann durch kleinste Undichtigkeiten feuchte Luft eindiffundieren, die bei nichtkapillaren Außenbekleidungen mit relativ hohen Sd-Werten nur schwer entweichen kann. Zudem haben EPS-Dämmungen fast keinerlei Schallschutz und viel schlechteren Hitzeschutz gegenüber Materialien mit hoher Wärmekapazität und höherer Masse. Womöglich läßt sich nicht mehr viel am Aufbau ändern- zumindest solltest du bei schadensanfälligen Konstruktionen auf einwandfreie Ausführung, ständige, neutrale Baukontrolle und einen Blowerdoortest vor und nach Fertigstellung der Innenwandbekleidung achten. Andreas Teich |
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