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Handlauf

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  •  tom11
13.4. - 15.4.2021
15 Antworten | 8 Autoren 15
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Guten Abend!
Ich hätte vor der Fertigstellungsmeldung eine Frage hinsichtlich Handlauf. Ist bei einer Treppenbreite von 95cm (KG-EG) ein Treppenlauf Vorschrift? Bundesland: Steiermark 

  •  BAULEItEr
13.4.2021  (#1)
Handlauf hat nichts mit der Treppenbreite zutun.
Ja zumindest auf einer Seite brauchst du einen Handlauf auch für Nebentreppen.

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  •  hinterholzacht
  •   Bronze-Award
14.4.2021  (#2)
So ein Handlauf ist auch recht schnell montiert. Ein Laser ist dabei ganz hilfreich, damit man bei den Bohrlöchern gerade bleibt.
Passende Handläufe gibt es im Baumarkt in verschiedenen Holzarten und Edelstahl.

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  •  christianb1
  •   Bronze-Award
14.4.2021  (#3)

zitat..
BAULEItEr schrieb: Handlauf hat nichts mit der Treppenbreite zutun.

Dass einer vorhanden sein muss nicht, aber ob er beidseitig notwendig ist zumindest in NÖ schon (ab 1,50 Breite)

In der Steiermark scheinbar nicht so konkret formuliert:
(11) Entlang der Stiegenläufe müssen bei Hauptstiegen mindestens auf einer Seite Anhaltevorrichtungen mit griffgerechter Formgebung angebracht werden. Bei großer nutzbarer Breite der Stiegen können Handläufe auf beiden Seiten und Zwischenhandläufe gefordert werden.

Quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000070&FassungVom=2003-12-31

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.4.2021  (#4)
@alle      bitte den letzten Beitrag von christianb1 nicht beachten!!

@christianb1
Puh, das is aber schlimm, was du hier verbreitest. Das sind alles Regelungen aus dem Jahre Schnee, die du da zitierst. Allesamt heute nicht mehr gültig und heute völlig falsch.

Keiner verlangt von irgend jemandem, dass er sich mit Baugesetzen und Baurecht auskennt. Aber wenn man hier solche Infos von sich gibt, dann sollte man wenigstens wissen, ob das der aktuelle Gesetzesstand ist. Wo hast denn diese Uraltversion des Steiermärkischen Baugesetzes überhaupt her? Auch die Ausage zu NÖ ist falsch (weil veraltet und nicht mehr gültig)!

Die richtige Antwort hat @BAULEItEr schon oben gegeben.

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  •  schurlmaster
14.4.2021  (#5)
Kommt da wirklich wer kontrollieren bei der fertigstellungsmeldung ? 

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
14.4.2021  (#6)

zitat..
christianb1 schrieb: In der Steiermark scheinbar nicht so konkret formuliert:


zitat..
Karl10 schrieb: Das sind alles Regelungen aus dem Jahre Schnee

Wahrscheinlich direkt von Google dahin geführt worden. 

Im RIS sind auch die ganzen alten Versionen der Gesetze. Man sieht ganz oben das Datum und vor allem darunter (bei Änderungen) Links zur aktuellen Gesetzeslage. Das muss man beachten, bevor man daraus zitiert.

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  •  christianb1
  •   Bronze-Award
14.4.2021  (#7)
@alle Bitte um Entschuldigung - danke Karl für die fundierte Richtigstellung. Da bin ich offensichtlich schon öfter über veraltete Richtlinien gestolpert (richtig - google is das natürlich egal, wie alt die sind)

@Karl10 die Version findet google offensichtlich als erste - ich habe nicht bemerkt, dass die Version alt ist. Werde mich in Zukunft hüten, mein geglaubtes Wissen da zu verbreiten.

Was NÖ betrifft - stimmt es auch nicht, dass beidseitige Handläufe ab gewisser Treppenbreite notwendig sind? Meine geschriebenen 150 sind wie du sagst auch nicht richtig, scheinbar ebenfalls stark veraltet. Lt. NÖ Bautechnikverordnung 2014 sollten es 120 cm sein (Punkt 3.3.2), stimt das, oder hat eine Handlaufvorschrift wirklich nix mit Treppenbreite zu tun? Mich interessiert das deswegen, weil es mich selbst betroffen hat.

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  •  BAULEItEr
14.4.2021  (#8)

zitat..
christianb1 schrieb: Lt. NÖ Bautechnikverordnung 2014 sollten es 120 cm sein (Punkt 3.3.2), stimt das, oder hat eine Handlaufvorschrift wirklich nix mit Treppenbreite zu tun? Mich interessiert das deswegen, weil es mich selbst betroffen hat.

Ja in Niederösterreich brauchst du nur einen Handlauf bis 120cm Stiegenbreite.


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  •  BAULEItEr
14.4.2021  (#9)
Anscheinend sind die Niederösterreicher weniger patschert wie die Steirer😀.

Aber was die Niederösterreicher da mit der OIB aufführen ist ja auch ein Wahnsinn,
da wird einfach lustig drauf herumgekratzelt wies gerade passt.
So wird das nie was werden mit einheitlichen Baugesetzen, wenn wir nicht einmal die OIB in allen Bundesländern einheitlich  für gültig erklären.
Über die EU maulen aber in einem Mickey-Maus Statt wie Österreich  keine einheitlichen Baugesetze zusammen bringen.🙃


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
14.4.2021  (#10)

zitat..
schurlmaster schrieb: Kommt da wirklich wer kontrollieren bei der fertigstellungsmeldung ?

Kontrollieren wird keiner kommen. Es muss bei der Fertigstellungsmeldung die Bauführerbescheinigung abgegeben werden wo die bewilligte Ausführung bestätigt wird, das ist im normalfall der Baumeister und diesen kann es schon interessieren was er da unterschreibt und im weiteren Sinn den Kopf hinhält. Wir wollten ein anderes Geländer auf der Galerie, aber das hat der Baumeister so nicht erlaubt. (Wenn ich ehrlich bin hat er im Nachhineingesehen eh recht gehabt)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.4.2021  (#11)

zitat..
chrismo schrieb: Im RIS sind auch die ganzen alten Versionen der Gesetze. Man sieht ganz oben das Datum und vor allem darunter (bei Änderungen) Links zur aktuellen Gesetzeslage. Das muss man beachten, bevor man daraus zitiert.

Das kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen. Du musst im RIS "Landesrecht in konsolidierter Fassung" auswählen, dann kommt immer automatisch die aktuelle Version (und sonst gar nichts). Da musst auf gar nichts aufpassen.

zitat..
christianb1 schrieb: die Version findet google offensichtlich als erste

Ja, da darf man dem Herrn google halt doch nicht immer so blind vertrauen. Wenn es um einen konkreten Gesetzestext geht, dann sollte man das immer im RIS suchen und nachlesen. Brauchst ja nur im RIS das Bundesland Steiermark aufrufen und dann als Suchbegriff "Handlauf" eingeben. Dann kommt eine kurze Liste mit allen Gesetzen, wo dieser Begriff vorkommt. In diesem Fall steht an 2. Stelle des Suchergebnisses die "Anlage 4" aus der Steiermärkischen Bautechnikverordnung 2020. Also genaus das, was derzeit gilt. Also ganz easy.

zitat..
BAULEItEr schrieb: Ja in Niederösterreich brauchst du nur einen Handlauf bis 120cm Stiegenbreite.

Steht das wirklich wo? In der NÖ Version der RL4 steht im Punkt 3.2.2 dass bei folgenden Treppen ein Handlauf auf einer Seite genügt:
- bei Treppen in Gebäuden oder Gebäudeteilen mit nicht mehr als 2 Wohnungen
- bei Treppen in Reihenhäusern
- bei Nebentreppen
- bei Wohnungstreppen, die nicht barrierefrei sein müssen
- bei allen anderen Treppen mit einer Breite bis 120cm...........
D.h die 120 cm Breite sind nur bei "allen anderen" Treppen ein Entscheidungskriterium. "Alle anderen" sind die, die in der Auflistung nicht unter die darüber stehenden genannten treppen fallen. Somit trifft die Regelung mit der 120cm-Breite NICHT auf Ein- und Zweifamilienwohnhäuser zu. Und es ist daher richtig, dass die Frage von tom11 in seinem Fall nichts mit der Treppenbreite zu tun hat. Oder überseh ich da was?



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  •  BAULEItEr
14.4.2021  (#12)

zitat..
Karl10 schrieb: Oder überseh ich da was? 

Nein, stimme dir vollinhaltlich zu.
bei allen aufgelisteten braucht man nur einen und bei allen anderen erst ab 1,2 Meter zwei,
daher spielt im EFH die 1,2 Meter Regel keine Rolle.



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  •  chrismo
  •   Gold-Award
14.4.2021  (#13)

zitat..
Karl10 schrieb: Das kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen. Du musst im RIS "Landesrecht in konsolidierter Fassung" auswählen, dann kommt immer automatisch die aktuelle Version (und sonst gar nichts). Da musst auf gar nichts aufpassen.

Wenn du im RIS bist, ja. Aber meine Vermutung war ja, dass christian1b über Google auf RIS gekommen ist (was er ja oben bestätigt hat) und dann muss man eben erst schauen, ob man in der aktuellen Fassung ist, oder einer aus dem Jahre Schnee, wie du das genannt hast.

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
14.4.2021  (#14)
Hi

zitat..
schurlmaster schrieb: Kommt da wirklich wer kontrollieren bei der fertigstellungsmeldung ?

bei der Fertigstellungsmeldung nicht aber der Fertighüttenfuzzi war damals sehr genau, ohne Glanda hätt ma keine Bauführerbestätigung bekommen, die ma für die Baufertigstellunsanzeige gebraucht ham.

Meine provokante Frage, ob das kontrolliert wird, wenn ichs nachher wieder abmontier, wurde ignoriert 😎

lg Wolfgang

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  •  christianb1
  •   Bronze-Award
15.4.2021  (#15)

zitat..
chrismo schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Karl10: Das kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen. 

Wenn du im RIS bist, ja. Aber meine Vermutung war ja, dass christian1b über Google auf RIS gekommen ist 

So schauts aus, wie gesagt - sorry - ein Fehler war, nicht im RIS direkt zu suchen sondern über Google 😔

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