|
|
||
Hallo, ich gehe davon aus, dass es sich um einen neuen Kredit handelt (der keinen Immobilienkauf als Finanzierungszweck oder eine Immobilie als Besicherungsobjekt hat - diesfalls wäre dann das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz anzuwenden (konkret §20)). Wenn es der Bank lieber ist, dass Sondertilgungen nur einmal pro Jahr getätigt werden - gut - das sollte sich bewerkstelligen lassen. Ist zwar nichts, was gesetzlich geregelt ist. Aus Gründen des partnerschaftlichen Miteinanders würde ich das auch so handhaben. Prinzipiell können Verbraucherkredite jederzeit in jeder dem Verbraucher genehmen Höhe rückgezahlt werden. Bei Fixzinskrediten und bei variabel verzinsten Krediten, die eine Kündigungsfrist beinhalten, kann bei vorzeitiger Rückzahlung bankseitig eine Pönale verechnet werden (max. 1%). Insofern denke ich, dass sich die 5.000er Grenze auf die pönalefreie Rückzahlungsgrenze bezieht. Und hier ist meiner Ansicht nach eine Abweichung zu Lasten des Verbrauchers nicht zulässig. Es gibt Banken, die bei der pönalefreien Rückzahlungshöhe die im Kundeninteresse die gesetzlich verankerte EUR 10.000 Grenze ausweiten - eine Reduktion jedoch ist wie erwähnt aus meiner Sicht nicht möglich. |
||
|
||
Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
|
||
Ich gehe hier konform. Ggf. vom VKI überprüfen lassen. |
||
|
||
Ist das mit den 10.000 bei Fixzins nicht ein OGH Urteil? VKI senden und der Bank evtl mal eine Info geben betreffend der 10.000 Euro. |
||
|
||
|
||
ist eine gesetzliche Vorgabe -> §16 Verbraucherkreditgesetz bzw §20 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz |
||
|
||
Die erste Bank, die mir was anderes als die 10k sagt, fällt sowieso raus. Ehrlich währt am längsten... |
||
|
||
Außer es sind mehr als 10k 😉 Haben zB unbegrenzte pönalefreie Sondertilgungen bei unserem 25J Fixzins ausgehandelt. |
||
|
||
Na klar, mehr nehmen und sich dann "spielen" ist natürlich was anderes |
||
|
||
Nein, es geht um ein Darlehen. Danke für den richtigen §20. Wie schaut es eigentlich mit alten Verträgen aus. Da müssten andere/alten Gesetze gültig sein, gib es eine Art "wayback machine" für Gesetzestexte? Ja, so sehe ich das auch. Aber da ich kein Jurist bin, bin ich mir nie sicher, ob ich alle Paragraphen richtig verstehe und ob ich überhaupt den richtige Paragraphen erwische. 😉 So soll es sein! VKI-Anfrage ist abgeschickt. Bank nochmals auf die 10.000€ angeredet. Bin gespannt, was da für Antworten kommen. |
||
|
||
Update: VKI-Rückmeldung: Die Bank darf die Grenze nicht nach unten korrigieren. Bank-Rückmeldung: Die Bank kennt die 10.000€ Grenze nicht bzw. dieser § soll für mich nicht gültig sein. D.h. ich brauche eine neue Bank. |
||
|
||
Dann wirds Zeit, dass die Bank das VKI kennenlernt. Schick denen das und lass die "Bank" sitzen - eine unseriöse Frechheit sowas, wenn sich das so zugetragen hat. |
||
|
||
Unglaublich eigentlich... |
||
|
||
Die wesentliche Frage bei dem Punkt ist, ob die gesetzlichen Bestimmungen vom damaligen Vertragszeitpunkt gelten (wo auch die "Vorfälligkeitsentschädigung" vereinbart wurde) oder bei Änderung der Gesetzeslage wie es gegenständlich offenbar der Fall ist automatisch die neuen Bestimmungen zur Anwendung kommen. Der VKI sieht das anscheinend anders als die Bank. Spannendes Thema - würde auch noch zusätzlich einen Juristen konsultieren. |
||
|
||
Vielleicht, aber da habe ich in meinem Leben schon interessante Erfahrungen gesammelt. Ich habe nun direkt die Rechtsabteilung kontaktiert (inkl. Hinweis vom VKI). Bin gespannt, ob ich darauf eine vernünftige Antwort erhalte. Ich würde gerne die Grundlage ihrer Rechtsmeinung verstehen. Meine Erfahrungen mit Rechtsfragen, Anwälten und Richtern ist die: 1.) Gegnerische Partei weiß, dass sie in Unrecht ist => Fall geht nie vor Gericht. 2.) Gegnerische Partei ist anderer Meinung => Fall geht vor Gericht. Und da hängt sehr viel vom Richter ab. Genau so einen Fall hatte ich schon (Gartenzaun hatte Mängel). 2,5 Jahre Rechtsstreit (Bezirksgericht, Landesgericht, nochmals Bezirksgericht,...). Die Anwalts- und Gerichtsgebühren waren am Ende das 3-fache vom Gartenzaunwert. Die Ausbesserungsarbeiten haben dann einen halben Tag gedauert. Ein Wahnsinn war das! Anmerkung zu Punkt 1: Dies gilt meistens nicht für Banken und Versicherungen. |
||
|
||
Hallo NiMa, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]