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Das musst du mit der Gemeinde abklären, da es davon abhängt was im Vertrag steht. In unserem Fall (Gemeinde in NÖ) ist es die Begründung eines Hauptwohnsitzes. |
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D.h. ich muss der Gemeinde beweisen, dass es als Hauptwohnsitz genutzt wird? Was wäre , wenn man nach wenigen Monaten den Hauptwohnsitz wieder wechseln würde? Wir wollen nur alles im Vorhinein abklären. Wir werden mit unserer Wunschgemeinde in 2 Wochen darüber sprechen, wären aber vorab nur gerne informiert. |
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Es gibt nicht "den Bauzwang". Es hängt davon ab, ob und was die konkrete Gemeinde genau verlangt. Das ist eine privatrechtliche Vereinbarung, die in jeder Gemeinde anders sein kann. Daher kann es sein, dass sie neben dem Bau selbst auch die Nutzung als Hauptwohnsitz fordert, muss aber nicht so sein. Dann kommt es drauf an, was im Vertrag steht, also wurde Hauptwohnsitz überhaupt verlangt, wenn ja, für wie lange. Wenn man aber diese Bedingung nicht erfüllt, dann kann die Gemeinde die Konsequenzen ziehen, die bei Nichterfüllung vertraglich festgelegt wurden. Und auch wenn die Gemeinde grundsätzlich Hauptwohnsitz fordert, kann man auch um Verlägerung oder Ausnahmen ansuchen. Wie gesagt, das ist individuell. |
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Hallo Ropa, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Baugrund erwerben mit Bauzwang (K) |
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Der "Beweis" ist, dass du dich auf der neuen Adresse zum Hauptwohnsitz meldest. https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__abmeldung_des_wohnsitzes/Seite.1180200.html |
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Ob du dann tatsächlich dort wohnst, oder nicht ist der Gemeinde in der Regel egal. Es geht dabei eigentlich nur um Ertragsanteile, welche die Gemeinde durch den Hauptwohnsitz bekommt |
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Ich hatte aus diesen Gründen auch jahrelang meinen Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland. Es war überhaupt kein Problem, dass ich dort nicht tatsächlich wohnte, sondern nur alle 3-4 Wochen das Wochenende dort verbrachte. |
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Ich war auch einige Zeit mehr an meinem Neben- als meinem Hauptwohnsitz. Für mich hatte das damals auch null Auswirkungen. ABER: es gibt schon gewisse Bereiche, wo der Hauptwohnsitz eine Relevanz hat, ad hoc fällt mir Kindergarten/Schule für die Kinder ein (Schulsprengelwechsel zwischen Bundesländer könnte kompliziert werden) oder diverse Beihilfen. Das sollte man vorher mal checken, bevor man einen Scheinwohnsitz begründet. Aber wie gesagt, erstmal klären, ob/was überhaupt gefordert wird. |
Solange man nicht für den dortigen Gemeinderatat kandidiert... da gab es ja mal einen prominenten Fall vor kurzem ||
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In unserer Gemeinde in Kärnten: 5 Jahre ab Umwidmung muss bebaut sein. Zum Zwecke der Errichtung eines Wohnhauses. Keine Garage, kein Parkplatz. Es muss ein Wohnbedürfnis befriedigt werden... |
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