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sickerschachten

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  •  Margret67
16.6. - 18.6.2021
14 Antworten | 7 Autoren 14
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Gutenmorgen, möchte mal kurz nachfragen. Wir bauen uns ein haus auf ein hang in die nähe von velden am wörthersee. vorher haben wir (ja dumm) kein Bodengutachten machen lassen, Architekt und Baumeister haben da nicht über geredet, und wir nicht über gedacht.
Die gemeinde hat uns 2 (riesige) sickerschachte vorgeschrieben, haben wir auch eingebaut. jetzt sind die sickerschachte immer mit wasser gefült (Grundwasser, Regenwasser ist noch nicht angeschlossen), und 1 ist auch schon mehrere malen überlaufen (nach viel regen).  die Gemeinde sagt jetzt:  Grundsätzlich ist das ihre Problem, Sie haben die Muttererde berührt mit bau von ihre Haus, und Sie sind da für verantwörtlich.
Mittlerweile ist die Boden untersucht, und die Konklusie ist das die Boden nicht sickerfähig ist.
Ich kann dann jetzt nur noch bedenken das die Gemeinde die Falsche Maßnahmen vorgeschrieben haben, oder?
sind noch lösüngen zu finden, zb. mehrere drainage, zistern, und und und ........
Sorry wenn nicht alles richtig Deutsch geschrieben ist, bin Hlländerin :) 

  •  AnTeMa
  •   Gold-Award
16.6.2021  (#1)
Bei Drainagen o.ä. ist immer die Frage wohin die entwässert werden können.
Wenn die Gemeinde Zisternen vorschreibt können die hinterher nicht das Abgraben des Mutterbodens als Ursache angeben.
Mutterboden speichert ja, wie auch Zisternen, nur das Regenwasser- sobald dieser gesättigt oder sie gefüllt sind verursacht der nicht versickerungsfähig Boden ggf wieder Überschwemmungen.
Die Gemeinde muß bei Zisternen ja auch die Entwässerungsmöglichkeiten bzw den Überlauf angeben- hast du dazu Angaben?

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  •  thez
16.6.2021  (#2)
Also wir haben eine ähnliche Situation in Graz-Umgebung.

Wir haben einen einen relativ schlechten Boden was die Versickerung angeht. Erst auf 10m ist versickerungsfähiger Boden.

Wir haben insgesamt über 18m³ über eine Zisterne mit Überlauf in einen Sickerschacht. Im Sickerschacht haben wir mit einem 40cm Bohrer ein Loch auf 10m gegraben und mit Schotter aufgefüllt. So haben wir eine Verbindung zum sickerfähigen Boden.

Das heißt wenn es stark regnet, dann laufen zuerst die 2x7m³ Zisternen voll und dann mündet es in den Sickerschacht.

 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
16.6.2021  (#3)
Ich vermute auch ihr müsst da noch eine Verbindung bis zum sickerfähigen Untergrund bohren.

Ich persönlich würde da eine Rammsondierung machen lassen, dann wisst ihr von welcher Tiefe da die Rede ist.

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  •  Margret67
16.6.2021  (#4)
AnTeMa:
Die Gemeinde muß bei Zisternen ja auch die Entwässerungsmöglichkeiten bzw den Überlauf angeben- hast du dazu Angaben?
Morgen hab ich ein Termin mit die Gemeinde..bin gespannt.

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  •  BAULEItEr
16.6.2021  (#5)

zitat..
Margret67 schrieb: Die gemeinde hat uns 2 (riesige) sickerschachte vorgeschrieben, haben wir auch eingebaut. jetzt sind die sickerschachte immer mit wasser gefült

Was meinst du mit vorgeschrieben?
Hat die Gemeinde per Bescheid ausdrücklich Sickerschächte verlangt?
Kann ich mir nicht vorstellen, dass  dir die Gemeinde vorschreibt wie du dein Oberflächenwasser zur Versickerung bringen musst

Ist es nicht eher so dass die Gemeinde dir vorgeschrieben hat, dass du deine Oberflächenwässer auf eigenem Grundstück zur Versickerung bringen musst und du bzw. dein damaliger Architekt/Baumeister dann halt die Schachtversickerung gewählt habt.



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  •  BAULEItEr
16.6.2021  (#6)

zitat..
AnTeMa schrieb: Die Gemeinde muß bei Zisternen ja auch die Entwässerungsmöglichkeiten bzw den Überlauf angeben-

Wie kommst du da drauf?
Was geht es der Gemeinde an was du mit deinem Oberflächenwasser machst?
Die Gemeinde muss dir keinen Überlauf angeben, sondern wenn es eine Möglichkeit einer Einleitung in einen RW-Kanal z.b. gibt  vielleicht genehmigen.

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  •  eggerhau
  •   Gold-Award
17.6.2021  (#7)

zitat..
Margret67 schrieb: Die gemeinde hat uns 2 (riesige) sickerschachte vorgeschrieben, haben wir auch eingebaut. jetzt sind die sickerschachte immer mit wasser gefült (Grundwasser, Regenwasser ist noch nicht angeschlossen), und 1 ist auch schon mehrere malen überlaufen (nach viel regen). die Gemeinde sagt jetzt: Grundsätzlich ist das ihre Problem, Sie haben die Muttererde berührt mit bau von ihre Haus, und Sie sind da für verantwörtlich.

Hallo Margret
Holländer haben es zur Zeit schwer. Jetzt müssen sie gegen Österreich schon im Fussball antreten...... emoji
Hast Du einen Plan von der Kanalisation/Sickeranlage? Eventuell kann man da ja mal darüberschauen und sich ein Bild von der Situation machen.
Diese bisherige Diskussion bringt Dich ja auch nicht weiter.
Gruss HDE

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  •  AnTeMa
  •   Gold-Award
17.6.2021  (#8)
Es ging bei meinem Hinweis darum, dass die Gemeinde ja nicht die Verwendung einer Zisterne vorschreiben kann ohne gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, das überlaufende Wasser ordnungsgemäß ableiten zu können- bei Starkregen ist jede Zisterne irgendwann mal voll.

Bei Youtube finden sich genügend Videos, wie selbst Brunnen gebohrt werden können,
die ja auch zur Versickerung von Regenwasser dienen können.

Bei entsprechender Versicherungsgeschwindigkeit kann die Zisternengröße reduziert werden

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
17.6.2021  (#9)
Ich hab dasselbe Szenario.
Nordhang Wörthersee, Velden.
kleines Grundstück.
Versickerungskonzept.
GU bietet 7m3 Zisterne an. 
Laut geotechnischem Gutachten sind Sickerschächte nicht zulässig (Lehmboden). 
Tja mal sehen was die Gemeinde zum Einreichplan dann sagt. 


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  •  thez
17.6.2021  (#10)
Wie von mir beschrieben. Einfach in einem Ergänzungs-Versickerungskonzept darlegen.

Es geht im Prinzip nur darum eine versickerungsfähige Schicht zu erreichen. Wir haben das mit zusätzlicher Bohrung 40cm vom Boden des Sickerschachts gemacht. D.h. unser Sickerschacht ist 3,5m Tief und von dort haben wir nochmal ca. 7,5m hinuntergebohrt und das Loch mit Schotter aufgefüllt. So gibt es auch keine Themen bezüglich Grundwasser da der Schotter eine "filternde" Wirkung hat. Hat die Gemeinde bei uns so akzeptiert. Kontrolliert hats bis jetzt keiner.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
18.6.2021  (#11)
Und wäre es auch möglich, dass die Betonzisterne so tief eingegraben wird, dass sie das kann?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
18.6.2021  (#12)
Ja je nachdem wo deine wasserableitende Schicht halt dann kommt.
Bei mir kommt sie in 4m Tiefe, daher machen wir einen 4.5m Sickerschacht.  Tiefer würde ich einen Sickerschacht nicht unbedingt machen,  eher dann wie von thez beschrieben vorgehen.
Nachdem in deinem Gutachten leider nix zu den tiefer liegenden Schichten geschrieben wurde (dazu müsste man dann den geologischen Bericht im Ganzen lesen) ist das nicht wirklich zu beantworten... Ich nehme an, mit der vorgeschlagenen flächigen Entwässerung wird das kleine bisschen Restdurchlässigkeit vom anstehenden Boden so gut es geht genutzt. 
Warum die Gemeinde in solchen Bedingungen nicht einfach ein Mischsystem betreibt und einfach ein Retentionsbehälter mit Drossel zur Abgabe in den Regenwasserkanal vorschreibt ist mir nicht ganz klar.

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  •  thez
18.6.2021  (#13)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Und wäre es auch möglich, dass die Betonzisterne so tief eingegraben wird, dass sie das kann?

Ich habe 2 x Betonzisternen mit 2,5m Betonringe die insgesamt 14m³ fassen und einen Überlauf in den beschriebenen Sickerschacht haben welcher 3,5m tief ist. Wie @­MalcolmX sagt, je nachdem wo die sickerfähige Schicht ist. Jedoch werden so tiefe Betonschächte schnell relativ teuer. Mir haben nur meine Betonringe für die gesamte Sickeranlage grob 3k€ brutto gekostet.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
18.6.2021  (#14)
In der Zusammenfassung steht:

Die festgestellten Untergrundverhältnisse erlauben die schadlose Verbringung von Dach- und Oberflächenwässer auf Eigengrund in Form flächiger Sickeranlagen (z.B. Kiesrigole, Sickerboxen, Rasenmulden). Die Sickerflächen sind innerhalb der Boden- bzw. Verwitterungsschichten der Grundmoräne (Schicht 2 und 3) herzustellen.
Sickerschächte sind nicht ausführbar. Zumindest theoretisch bestünde auch die Möglichkeit einer „gedrosselten Tiefenentwässerung“ in einem „Sickerbrunnen“ (Nachweis der Ausführbarkeit durch Kernbohrung und Sickerversuch erforderlich).
Eine Beeinträchtigung Dritter kann bei fachgerechter Planung, Ausführung und Betrieb der Sickeranlagen (gem. ÖNORM B2506, ÖWAV RB 45) ausgeschlossen werden.

aber das ist nicht mein Thread hier. Wollte vor allem den Input geben, dass die Gemeinde da anscheinend enormen Wert drauf legt. 

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