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·gelöst· Schadenersatz möglich? [OÖ]

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  •  Turboschnecke
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
20.6. - 23.6.2021
46 Antworten | 15 Autoren 46
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47
Geschätzte Forumsmitglieder,

als ob das Planen und Bauen nicht schon schwierig genug ist, gibt es immer wieder Nachbarn, die einem das Leben schwer machen.

Wir haben endlich die Baubewilligung, können uns aber nicht darüber freuen, da von einem Nachbarn sicher wieder Einwendungen kommen werden und der Baubescheid dadurch nicht rechtswirksam wird. Das Bauprojekt verzögert sich da um viele Monate. Wir könnten zwar in OÖ mit dem Bauen beginnen, wollen aber nicht riskieren, dass wir das Haus dann rückbauen müssen. Wir und alle mit denen wir gesprochen haben, sind zwar der Meinung, dass es dazu nicht kommen wird, weil die Rechtslage eindeutig ist, aber vlt. sieht das ein anderer SV anders.

Nun, die eigentliche Frage. Kann man den Nachbarn, der eigentlich aussichtslose Einwendungen erhebt (also mutwillig) und den Baubeginn hierdurch verzögert, auf Schadenersatz klagen, wenn die Baupreise usw. steigen bzw. weil man länger Miete usw. zahlen muss.

Hat jemand ähnliches erlebt?

lg
Turboschnecke

  •  Turboschnecke
22.6.2021  (#21)
@Sparfratz 
und wir haben doch wegen der Nachbarschaft auf cm verzichtet, weil wir eben Frieden haben wollen.
Manche Nachbarn sind im ganzen Umkreis verschrien und man braucht nur den Namen erwähnen um mehr oder weniger bemitleidet zu werden.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
22.6.2021  (#22)
Ok, also ihr habt darüber schon ausführlich gesprochen und nun sind die Fronten verhärtet und jeder will sein Recht durchsetzen.

zitat..
Turboschnecke schrieb: und das obwohl eine Straße dazwischen

Ich glaube genau das ist in eurem Fall kein Nachteil 😀

Ich würde trotzdem noch versuchen, das Gespräch zu suchen. Auch wenns manchmal schwer ist, aber bleibt freundlich und sachlich und besprecht alles nocheinmal durch. Erklärt ihm, warum ihr was wie macht, versichert ihm dass die Heizung (ich nehme an LWWP LWWP [Luft-Wasser-Würmepumpe]) leise sein wird bzw. ihr alles unternehmen werdet, damit der Schall gedämmt wird.
Vielleicht lässt sich der Einspruch ja noch verhindern.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
22.6.2021  (#23)

zitat..
Turboschnecke schrieb: Ein Problem ist allerdings, wenn jemand einen Einspruch gegen etwas einlegt, dass völlig korrekt geplant worden ist und das dir jeder SV bestätigt, mit dem du sprichst.

Warum er es tut weiß nur der Nachbar selbst. Vielleicht ist es tatsächlich eine Taktik, um das Projekt zu verzögern. Vielleicht sind es aus seiner Sicht legitime Einwendungen. So oder so nützt es nichts, sich über den Nachbarn aufzuregen. Was der Nachbar tut kannst du nur bedingt beeinflussen.

Wenn es die Möglichkeit gibt trotzdem weiter zu bauen, wie Karl oben geschrieben hat, dann überlegt euch, ob ihr das Risiko eingehen wollt und zieht es durch. So hättet ihr ja dann keine Verzögerung und wenn die Einwendungen tatsächlich so aussichtslos sind, wie du hier schreibst, ist es ja kein Risiko.




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  •  Notausgang
  •   Silber-Award
22.6.2021  (#24)

zitat..
tomsl schrieb:

Ok, also ihr habt darüber schon ausführlich gesprochen und nun sind die Fronten verhärtet und jeder will sein Recht durchsetzen.

──────
Turboschnecke schrieb: und das obwohl eine Straße dazwischen
──────

Ich glaube genau das ist in eurem Fall kein Nachteil 😀

Ich würde trotzdem noch versuchen, das Gespräch zu suchen. Auch wenns manchmal schwer ist, aber bleibt freundlich und sachlich und besprecht alles nocheinmal durch. Erklärt ihm, warum ihr was wie macht, versichert ihm dass die Heizung (ich nehme an LWWP LWWP [Luft-Wasser-Würmepumpe]) leise sein wird bzw. ihr alles unternehmen werdet, damit der Schall gedämmt wird.
Vielleicht lässt sich der Einspruch ja noch verhindern.

Ich wäre irgendwann nicht mehr freundlich und wurde höflich darauf hinweisen, dass schnell wachsende hohe Pflanzen keine Bewilligung benötigen und nicht einmal direkt dagegen geklagt werden kann....

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
22.6.2021  (#25)
Sehe ich auch so. Wenn sich einer so dermaßen quer stellt und euch nur dumm kommt würde ich auch irgendwann resignieren und ins Gegenteil gehen. Sprich ich nutze jeden cm der mir zusteht und verzichte auf gar nichts. Wenn bautechnisch alles bewilligt und abgesegnet ist mit dem Bau starten, da kann dann auch später eigentlich nichts gerüttelt werden egal wo er sich beschwert. 
Der schnell wachsende Baum sollte eigentlich jetzt schon gepflanzt werden :)

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
22.6.2021  (#26)

zitat..
Notausgang schrieb: Ich wäre irgendwann nicht mehr freundlich und wurde höflich darauf hinweisen, dass schnell wachsende hohe Pflanzen keine Bewilligung benötigen und nicht einmal direkt dagegen geklagt werden kann....


zitat..
derLandmann schrieb: Der schnell wachsende Baum sollte eigentlich jetzt schon gepflanzt werden :)

Jo eh, eine friedliche Lösung ist mMn aber trotzdem besser. Wenn der Nachbar aber wirklich nur streiten will, dann soll er halt mit den Konsequenzen leben 😉

Da ja immerhin eine Straße dazwischen ist, wird sich der Kontakt ja in Zukunft eh in Grenzen halten. Mit meinem direkt angrenzenden Nachbarn würde ich aber nicht so ein Verhältniss haben wollen.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
22.6.2021  (#27)
Wer mir so kommt, der kriegt gar nichts. Kein cm, sofort ne Info wenn was passiert usw usf. - damit er mal merkt wie das ist.

irgendwann muss mal schluss sein

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
22.6.2021  (#28)
Jedes Dorf hat so einen, ist schon lustig. 

Das mit dem "Vorausbauen" ohne gültigen Abbruchbescheid oder Baubescheid geht gut solange nichts auf der Baustelle passiert, oder Schäden an Nachbars- oder Gemeindegründen entsteht. Zusätzlich kannst du damit rechnen, dass dein Nachbar jeden Spatenstich kontrollieren wird und genau weiß wie weit jeder Bescheid ist.

Falls du und die Gemeinde sich sicher ist, dass dem Bau nichts technisches mehr im Weg steht kannst du schon mit den EInreichplänen Angebote einholen und am Besten Preise fixieren bzw. eine realistische Zeitspannen nennen bei der du das Gewerk benötigst.

Gegen behördliche Fristen und Zeitspannen kannst du wahrscheinlich keine Ansprüche geltend machen (gegen wen überhaupt?). Diesen Wert beziffern und erstreiten ist dann wieder eine ganz andere Sache.

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  •  Turboschnecke
22.6.2021  (#29)
Wir sind von der friedlichen Sorte und wollen mit allen gut auskommen, kommen den anderen entgegen so weit es geht, aber irgendwann geht das halt nicht mehr. Wahrscheinlich würde auch etwas zu beanstanden sein, wenn wir nur eine Hundehütte hinstellen täten.
Haben dem Nachbarn auch erlaubt, dass er Baumaterial auf unserem Grundstück lagert, dafür erhielten wir aber auch keinen Dank oder sonst etwas. Irgendwie traurig, wie egoistisch manche Menschen sind.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.6.2021  (#30)

zitat..
Turboschnecke schrieb: weil in irgendeiner Nachbargemeinde, der Bauplan schon moderner sei und dieser deshalb auch in der eigenen Gemeinde anzuwenden sei. 

Was in der Nachbargemeinde gemacht wird, ist egal. Es gilt der Bebauungsplan und die Vorschriften aus deiner Gemeinde.


zitat..
Turboschnecke schrieb: Weiters, dass er die Höhe des Hauses sowieso überprüfen lassen werde, um sicherzustellen, ob planmäßig gebaut wurde.

Dein Bauführer muß letztendlich bestätigen, dass das Haus lt. Plan ausgeführt wurde...ich sehe hier kein Problem.


zitat..
Turboschnecke schrieb: Nun, wenn du bei der Bauverhandlung die Frage gestellt bekommst, welche Art Heizung du planst, weil die oder die lässt er nicht zu, weil zu laut

Das steht ihm generell nicht zu.


zitat..
Turboschnecke schrieb: Aber vlt. denkt man mal zurück, was gewesen wäre, wenn man selbst so erleben hätte müssen.

Wir haben auch so einen Spezialisten als Nachbarn.
Guter Tipp: Zieht euer Ding durch, so wie ihr das wollt (und verzichtet nicht für irgendjemanden auf irgendwas) und ignoriert ihn.
Das spart Nerven, ihr dürft ohnehin nur bauen, was genehmigungsfähig ist...dazu brauchts aber keinen Nachbarn, der zustimmt.




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  •  Turboschnecke
22.6.2021  (#31)
Nun, da es zu riskant ist zu bauen, auch wenn sich alle einig sind, dass der Baubescheid halten wird, falls Einwendungen kommen, haben wir den Baustart auf nächstes Jahr verschoben. Wer weiß wofür es gut ist, wir gehen auf lieber auf Nummer sicher.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
22.6.2021  (#32)
Wenn der wirklich so tickt, passt auf dass alles ordnungsgemäß durchgeführt wird und wirklich alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Der schickt euch zum Schluss noch die Baupolizei vorbei...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.6.2021  (#33)

zitat..
Turboschnecke schrieb: falls Einwendungen kommen, haben wir den Baustart auf nächstes Jahr verschoben

Mhm, er muß ja innerhalb einer Frist (2 Wochen, wenn ich mich recht erinnere), Einspruch erheben und diesen auch begründen (zb. gegen welchen § der Bauordnung etwas verstoßt).

Das sollte ja kaum einen Verzug verursachen.

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  •  Turboschnecke
22.6.2021  (#34)
Die Einwendungen sind binnen 4 Wochen zu erheben. Es wird aber auch der Postlauf mitgerechnet und da sind wir gleich mal bei 5 Wochen oder etwas mehr und schon ist unser möglicher Baustart weg und kein weiterer bei dieser Baufirma für heuer mehr frei. 

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
22.6.2021  (#35)
Nur dass ich mich auch auskenne. In OÖ bekommen die Nachbarn den Baubescheid ebenfalls zugeschickt und können gegen diesen Berufen?

Ich dachte das ist ähnlich wie in NÖ, wo man entweder einsicht in den Bauakt bei der Gemeinde hat oder bei der Bauverhandlung seine einwendungen geltend machen kann. Ebenso hat man gegen den Baubescheid in NÖ 2 Wochen Zeit für die Berufung

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  •  Turboschnecke
22.6.2021  (#36)
Es wird zumindest jener Nachbar verständigt, der bei der Bauverhandlung bzw. davor schriftlich Einwendungen erhoben hat, dies wird dann natürlich von der Gemeinde geprüft usw. und davon wird eben auch der Rechtswerber verständigt und dem stehen dann vier Wochen für eine Einwendung zu.

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
22.6.2021  (#37)
Ah, vielen Dank für die Aufklärung. So macht das natürlich Sinn.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.6.2021  (#38)

zitat..
Turboschnecke schrieb: nicht um Dinge zu bekämpfen, die schon Jahrzehnte so gemacht werden.

Es geht nicht darum, ob etwas schon jahrzehnte so gemacht wird, sondern ob es hier und jetzt dem Gesetz entspricht.

zitat..
Turboschnecke schrieb: weil in irgendeiner Nachbargemeinde, der Bauplan schon moderner sei und dieser deshalb auch in der eigenen Gemeinde anzuwenden sei.

Was ist ein "moderner Bauplan"??? Meinst du deinen Einreichplan oder den Bebauungsplan der Gemeinde?? Bitte eindeutige Begriffe verwenden, mit denen man weiß, was gemeint ist!
Und wie und wo ist "modern" definiert? Was also genau (bitte wörtlich) hat der Nachbar in der Bauverhandlung eingewendet (d.h. was genau steht in der Niederschrift??)?

zitat..
Turboschnecke schrieb: Wir haben schon den Plan ändern lassen, da ein berechtigter Einspruch gemacht worden ist.

Aha, also ganz so lupenrein agierst du also auch nicht. Warum reichst du etwas ein, was nicht bauordnungskonform ist? - und lieferst dem Nachbarn volle Angriffsfläche?

zitat..
Turboschnecke schrieb: Nun, wenn du bei der Bauverhandlung die Frage gestellt bekommst, welche Art Heizung du planst,

Und warum sollte ein Nachbar das bei einer Bauverhandlung nicht fragen dürfen??

zitat..
Turboschnecke schrieb: weil die oder die lässt er nicht zu

Mag schon sein bzw. soll so sein, dass ER glaubt, ER könne was zulassen oder nicht zulassen. Sollte dich nicht weiter kümmern, denn was zulässig ist bestimmt immer noch das Gesetz und nicht der Nachbar. 

zitat..
hartbau schrieb: Das mit dem "Vorausbauen" ohne gültigen Abbruchbescheid oder Baubescheid geht gut solange nichts auf der Baustelle passiert,

Wie kommst jetzt plötzlich darauf, dass ohne gültigem Baubescheid gebaut würde??

zitat..
Turboschnecke schrieb: Nun, da es zu riskant ist zu bauen, auch wenn sich alle einig sind, dass der Baubescheid halten wird, falls Einwendungen kommen, haben wir den Baustart auf nächstes Jahr verschoben.

Versteh ich jetzt aber nicht. Is man sich jetzt vielleicht doch nicht so sicher? Was genau is der Punkt, wo man sich nicht so sicher ist??

@gdfde @Stoffal02 
In OÖ hat man die Berufung an die II. Instanz (Gemeinderat) vor einiger Zeit beseitigt (hier hat eine Berufungsfrist von 2 Wochen gegolten).
Jetzt gibt es in OÖ nach dem Bescheid des Bürgermeisters nur noch die "Beschwerde" an das Landesverwaltungsgericht. Und dafür gibt es eine Frist von 4 Wochen - is halt anders als in NÖ!!
Und (was ich ja schon gesagt habe): einer solchen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu; d.h. mit der Zustellung des Bewilligungsbescheides des Bürgermeisters darf man zu bauen beginnen. Wenn jetzt gesagt wird, da sei das Risiko zu hoch, dann frag ich mich, ob da vielleicht nicht doch irgendwas nicht ganz lupenrein ist??

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  •  TheStorm
23.6.2021  (#39)

zitat..
BAULEItEr schrieb:

──────
Turboschnecke schrieb: wir haben schon auf viele cm verzichtet, da wir keinen Keller bauen und auch das Geländeniveau tiefer legen lassen haben, was wir nicht tun hätten müssen.
──────

War jetzt nicht meine Frage aber egal.
Ich wollte wissen ob du nicht auch über jeden Zentimeter, welcher deiner Fernsicht stört kämpfen würdest und sämtliche Rechtsmittel in Anspruch nehmen würdest.

Nein?

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  •  Turboschnecke
23.6.2021  (#40)
@Karl10 

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Turboschnecke: Wir haben schon den Plan ändern lassen, da ein berechtigter Einspruch gemacht worden ist.

Aha, also ganz so lupenrein agierst du also auch nicht. Warum reichst du etwas ein, was nicht bauordnungskonform ist? - und lieferst dem Nachbarn volle Angriffsfläche?

Nun, der Planersteller hat sich bei Gradzahl der Dachschräge geirrt und das ist auch der Gemeinde bei der Vorprüfung des Einreichplans nicht aufgefallen. Nachdem wir bei der Bauverhandlung diesen Fehler erkannt haben, wurde dieser umgehend und ohne Aufsehens unsererseits geändert. 
Wenn schon eine Vorprüfung durch die Gemeinde stattfindet, sollte man annehmen, dass der Plan passt und davon gingen wir auch uns. Uns war die ganze Sache unangenehm und wurde umgehend von geändert.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
23.6.2021  (#41)
Dein Bsp. zeigt aber auch, warum es schon sinnvoll ist, dass man als Nachbar Einspruchsrechte hat bzw. auch mehrere Instanzen gibt, oder nicht?

Und jetzt mal in die Lage des Nachbarn versetzt, der schon einmal einen Fehler gefunden hat, den Planer und Gemeinde so nicht machen sollten. Das kann natürlich auch dazu führen, dass ich das Vertauen in die 1. Instanz verliere und danach sehr genau hinsehe. Nach dem Motto: war ja beim Dach auch falsch.

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