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Jetzt mal ganz blöd gefragt: wäre es nicht die einfachere und sauberere Lösung, einfach beim Zaun deiner Mutter ein neues Tor zu machen? |
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Ja, ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Nur ist der Teil der in Frage kommt eine Steinmauer mit einer dichten Hecke als Sichtschutz dahinter. Sie wird davon nicht begeistert sein ... |
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Ja, solche Einschränkungen müssen dann in den Servitutsvertrag reingeschrieben werden. Grundsätzlich gibt es persönliche Dienstbarkeiten, die einer bestimmten Person eingeräumt werden (z.B. ein Wohnrecht) und Grunddienstbarkeiten, die einem bestimmten Grundstück eingeräumt werden. Normalerweise werden Geh-/Fahrrechte als Grunddienstbarkeiten eingetragen, aber man kann sie auch als eine persönliche Servitut eintragen lassen. Dann gilt sie zwar unabhängig vom Eigentümer des herrschenden Grundstücks, aber eben nur ggü. der Mutter. Es kommt also auch hier darauf an, was genau in den Servitutsvertrag reingeschrieben wird. Der Kaufvertrag gilt ja dann nur zwischen dem Käufer und dir. Aber was wenn das Grundstück dann nochmals verkauft wird und der jetzige Käufer dem nächsten Käufer nichts von dieser Vereinbarung sagt? Wie stellt man sicher, dass dieser das Recht wieder einräumt? Um genau solche Probleme zu verhindern, werden diese Vereinabrungen ja im Grundbuch vermerkt. Wäre die "sauberste" Lösung. Hängt vom Zaun ab bzw. was dahinter ist, ob das einfach möglich ist. Andererseits gesehen: man spart sich Geld für das Erstellen des Vertrags beim Notar und hat keinen Wertverlust des herrschenden Grundstücks. Also gratis ist die Servitut auch nicht. |
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Ich würde auch für ein neues Tor plädieren. Das Servitut entwertet das Grundstück sehr, da ja auch die Einfahrt für den Käufer dann so bleiben muss und er zb bei einem Neubau sehr eingeschränkt ist. |
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