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Grundbuch Eintrag Grundstück

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  •  fresh
4.7. - 8.7.2021
30 Antworten | 16 Autoren 30
30
Hi
WIr (meine Frau und ich plus unser Sohn) planen aktuell ein Haus zu bauen. Meine Frau hat bereits ihr Elternhaut überschrieben bekommen (vor der Hochzeit) und das betrifft auch ein 3000m² Grundstück. Nun wird das Grundstück geteilt damit ein 1100m² großer Bauplatz entsteht auf dem wir bauen werden. Ich bringe ca 140k an EK mit und Sie ca 120k. Nun ist aktuell die Diskussion wer im Grundbuch des neuen Grundstückes als Eigentümer stehen soll. Das meine Frau drinnen steht ist klar und ich bin der Meinung das ich auch drinnen stehen sollte da ich immerhin den Kredit primär zurückzahlen muss. Und ich will eigentlich auch Eigentümer des Grundstückes sein auf dem ich baue. Sie und Ihre Mama sind der Meinung das es nicht notwendig ist! WIe seht ihr das? Was sind da eure Erfahrungen? 

Stimmt es das ich wenn ich nicht drinnen stehe weder Eigentümer vom Grundstück noch vom Haus bin?!

mfg Harald

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
4.7.2021  (#1)
Solltet ihr schon 50/50 drinnen stehen, sonst mindestens einen privatrechtlichen Vertrag hierzu machen. 
Wenn ihr 50/50 circa gleich viel ins Hausbauprojekt einbringt sollten auch beide drinnenstehen.

Was deine Schwiegermutter meint sollte nebenbei bemerkt wurscht sein, ihr beide lebt zusammen und für euch muss es passen...

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  •  fresh
4.7.2021  (#2)
Also stimmt es, dass das Haus 100% ihr gehört wenn ich nicht im GB drinnen stehe? Auch wenn man verheiratet ist und gemeinsam baut? Also ja wir bringen nachdem sie den Grund mitbringt (ca 30k) und ich mehr Eigenmittel ca 50:50 ein. Denn Kredit werde ich bedienen da sie ja mit den Kinder zuhause ist. Ich denke halt nur an eine Absicherung weil ich bei einen guten Freund gesehen habe wie so etwas enden kann (fast Privatkonkurs, usw).

mfg Harald

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
4.7.2021  (#3)
Grundbuch ist das eine, Eherecht das andere. Lies dir mal diesen Artikel durch: https://www.familienrechtsinfo.at/scheidung-mit-haus/

Ich kann nachvollziehen, dass dir Schwiegereltern nicht möchten, dass du im Grundbuch stehst. Die wollen ihre Tochter absichern und im Falle einer Trennung nicht den Ex auf "ihrem" Grundstück sitzen haben. Nur, so einfach ist das halt auch nicht. Und wenn deine Frau währen der Ehe das Haus deiner Eltern überschrieben vekommen hat, ist das ein Vermögenszuwachs auf den du auch Anspruch hast!

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann regelt das mit einem Ehevertrag, dann ist es auch mehr oder weniger wurscht wer im Grundbuch steht.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
4.7.2021  (#4)
Das würde ich mit ihr abklären.

Ich bin Eigentümer des Grundstücks und bringe 120k Eigenmittel ein zusätzlich. Sie bestenfalls 30k (ich verdiene auch 2,5x soviel wie sie). 
Sie soll den Kredit 50/50 mitzahlen.
Dafür hatte sie mit grundstücksbezogenen Kosten nichts zu tun...

Da ich sowieso am meisten beitrage hat sie imho sowieso nichts davon, wäre sie eingetragen (also zumindest kann sie nur gewinnen nichts verlieren). 
Am Ende sollte ja sowieso geschaut werden, wer was bezahlt hat...

Auf dieses "Ende" hoffe ich jedoch nicht und deshalb lieber vorab klären!

PS: wir sind nicht verheiratet. Auch getrennte Wohnsitze - noch. 
Nach dem Hausbau wird das ja anders sein...


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  •  fresh
4.7.2021  (#5)
Ja ihre Mama ist das sehr speziel aber ich habe eben schon bei einen Freund gesehen das es nach hinten losgehen kann und der wohnt mittlerweile wieder bei seinen Eltern usw. Ich finde die EInstellung auch egoistisch weil sie damit mehr oder weniger sagen das es ihnen egal ist was mit mir passiert aber das ist ein anderes Thema.

Ich muss das eh noch mit meiner Frau bereden bzw einen Notar aufsuchen aber ich wollte schon mal hier die Erfahrungen hören.

mfg Harald

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
4.7.2021  (#6)
Einzige Lösung: Grundstück gemeinsam kaufen oder ihr die Hälfte davon abkaufen bzw. die Hälfte des Einheitswertes einbringen ?!

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Hallo fresh,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundbuch Eintrag Grundstück

  •  peepgame
  •   Bronze-Award
4.7.2021  (#7)
Würde auch die Hälfte vom Grundstück
bezahlen. Dann noch die Anteile vom Haus je nach Beitrag verteilen und so eintragen lassen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.7.2021  (#8)

zitat..
fresh schrieb: Stimmt es das ich wenn ich nicht drinnen stehe weder Eigentümer vom Grundstück noch vom Haus bin?!

Ja das stimmt - und ist auch häufig ein zumindest "diskussionswürdiger" Punkt bei meinen Kunden - noch dazu, wo du eine Kreditverpflichtung eingehst, ohne dafür einen "Gegenwert" zu haben.

Fakt ist, dass jener der im B-Blatt (Eigentumsblatt) des Grundbuches steht auch Eigentümer des Grundstückes und des darauf befindlichen Objektes ist.

Wenn ihr einen Kredit zur Errichtung eures Einfamilienhauses benötigt, dann wird die finanzierende Bank ein hypothekarisches Pfandecht im C-Blatt eintragen. Pfandgeber ist dann deine Frau. Bedeutet auch: wenn der Kredit für die Bank aus irgendeinem Grund uneinbringlich werden sollte, dann hat die Bank Kraft Prandrecht die Möglichkeit (eigentlich die Verpflichtung) die Einlagezahl zu verwerten (= zu verkaufen).

Ist ein hochemotionales Thema, gerade auch in eurer Konstellation, wo die "Basis" (= Grundstück) von (der Familie) deiner Frau zur Verfügung gestellt wird und du aber für die Ratenrückführung verantwortlich bist.

Inwiefern das juristisch zu lösen ist, ist eine andere Frage. Einen Notar/Rechtsanwalt zu konsultieren ist jedenfalls ein richtiger Schritt.


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  •  Equity
  •   Bronze-Award
4.7.2021  (#9)
Für mich wäre eine Eintragung im Grundbuch eine Selbstverständlichkeit und nachdem das Grundstück im Verhältnis zum Gesamtprojekt quasi wertlos ist, kann man der Gattin natürlich die Hälfte vom Wert zahlen und jeweils exakt 50:50 EK einrbingen damit alles seine Ordnung hat. Geht sich hier zufällig problemlos aus.

Wenn die besagte Schwiegermutter jedoch am selben, nun geteilten, Grundstück wohnt, würde ich angesichts des geringen Wertes dankend drauf verzichten und lieber um den selben Preis ein Grundstück zumindest außerhalb der Fußgehreichweite (gemeinsam) kaufen. Die Gattin kann ja "ihr" Grundstück dann verkaufen, damit sie auch 50% EK einbringen kann. Außerdem würde ich gut überlegen ob man überhaupt gemeinsam bauen will, bei mir würden bei so einer denkweise alle Alarmglocken schrillen.
 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
4.7.2021  (#10)
Spannende Frage jetzt grundsätzlich:

Wenn jetzt beide für den Hypothekarkredit unterschreiben. Bank geht ins C-Blatt. Aber wenn man sonst nichts mehr sagt / tut - dann ändert sich ja an der Tatsache: Grundstückseigentümer = Hauseigentümer nichts mehr? 
Das bedeutet ja, will ich meiner Lebensgefährtin was Gutes tun - fairerweise - muss ich das extra anregen unabhängig von allem anderen, damit sie drin steht...? Da fragt niemand mehr?


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  •  Zwosti
5.7.2021  (#11)
Würde sagen, du behältst dir alle Rechnungen und Ratenzahlungen auf. Im Fall der Fälle hast du einen Nachweis was du alles eingebracht hast. Im Grundbuch sehe ich dich nicht, denn das Grundstück hat Sie ja bekommen. Meine Frau hat auch das Haus übernommen und wir haben gemeinsam umgebaut, ich stehe auch nicht im Grundbuch. Wie du schon sagtest, die Kinder brauchen auch ein Dach über dem Kopf. Sehe das natürlich auch schon relativ entspannt, die ich mit dem Kredit schon fertig bin.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
5.7.2021  (#12)

zitat..
fresh schrieb: ich bin der Meinung das ich auch drinnen stehen sollte da ich immerhin den Kredit primär zurückzahlen muss

Zahlst du es primär zurück weil du so viel mehr verdienst oder weil sie sich derweil um die Kinderbetreuung kümmert.

Damit es fair ist, müsste man das nämlich auch berücksichtigen. Im Normalfall geht die Frau gorßteils in Karenz bzw dann später in Teilzeit und kümmert sich um die Kinder. Dies hat nicht nur Einfluss auf das aktuelle Einkommen, sondern auch auf spätere Aufstiegsmöglichkeiten bzw. die Pension.

Also ist das meiner Meinung nach auch ein Punkt der zu berücksichtigen ist.

Ich glaube dass es wenig Sinn macht hier im Forum über rechtliche Details zu diskutieren, da braucht ihr nen Profi. Klar ist, dass du eine Absicherung willst und das ist verständlich.

Rede mit deiner Frau, was ihr beide für fair haltet und einigt euch Mal grundsätzlich, wer wieviel/was jetzt einbringt und wieviel/was zukünftig eingebracht wird. Danach ab zum Rechtsanwalt oder Notar und alles vertraglich regeln.


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  •  Christi4n
  •   Bronze-Award
5.7.2021  (#13)

zitat..
Equity schrieb:

Für mich wäre eine Eintragung im Grundbuch eine Selbstverständlichkeit und nachdem das Grundstück im Verhältnis zum Gesamtprojekt quasi wertlos ist, kann man der Gattin natürlich die Hälfte vom Wert zahlen und jeweils exakt 50:50 EK einrbingen damit alles seine Ordnung hat. Geht sich hier zufällig problemlos aus.

Detto. Hier gäbe es eine recht simple Lösung mit der im Fall des Falles finanziell keiner schlechter aussteigt. Wenn das nicht reicht für die SchwiMu sollte man das bauen auf dieser Parzelle überdenken. Und bedenkt, 30k ist anteilsmäßig ein Bruchteil der späteren Baukosten, ob es sich dafür lohnt herumzustreiten?

Bei uns war die Ausgangslage ähnlich. Sie brachte Grund + etwas Geld ein, Ich brachte mehr Geld ein. Da wir damit sowieso ~50/50 eingebracht haben, haben wir uns den Teilverkauf erspart und sind gleich beide ins Grundbuch. Wenn man die Emotionalität einmal rausnimmt ist der beidseitige Grundbucheintrag objektiv auch meist das einzig sinnvolle für beide Seiten (Ausnahmen bestätigen die Regel)
Falls ihr vorhabt zu heiraten ist so eine 50/50 Einbringung in die Ehe auch praktisch weil verhältnismäßig unkompliziert. Danach ist die Aufteilung (ohne Ehevertrag) sowieso anders gelöst.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.7.2021  (#14)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Aber wenn man sonst nichts mehr sagt / tut - dann ändert sich ja an der Tatsache: Grundstückseigentümer = Hauseigentümer nichts mehr?

korrekt

Eine der Grundbuchsprinzipien ist das Antragsprinzip. Bedeutet, dass für Eintragungen im Grundbuch ein Antrag notwendig ist. Wenn niemand einen Antrag stellt, passiert auch nichts.

1
  •  supernova
  •   Silber-Award
5.7.2021  (#15)
Vielleicht doch lieber woanders bauen?  🤕 So viel Geld ausgeben und NICHT im Grundbuch stehen, würde ich sicher nicht machen. 
 


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  •  kasandi
  •   Bronze-Award
5.7.2021  (#16)
Würde auch auf Grundbucheintrag nicht verzichten.

War bei mir auch so, wir bekamen den Grund geschenkt von ihren Eltern und beide ins GB.

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  •  SomeoneNew
5.7.2021  (#17)
Du schreibst ja, dass Deine Frau ein Grundstück mit 3000m2 geerbt hat, welches geteilt wird. Der Bauplatz hat dann 1100 m2. 
Ich würde alles gemeinsame, also die 1100m2 50/50 teilen. Die restlichen 1900m2 soll sich Deine Frau behalten. 

Diese Herumrechnerei ist meiner Meinung nach Beziehungsfeindlich. Wahrscheinlich gibt es bald befristete Eheverträge und die täglichen Haus- bzw. Kinderzeiten werden protokolliert und dann verrechnet. 😞

Ein gemeinsames Leben heißt sich jeden Tag neu füreinander zu entscheiden. Es heißt Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und auch mal Zeiten durchzustehen wenn es nicht so gut läuft. 

Bei einer ständigen Gütertrennung bereitet man sich meiner Meinung nach schon mehr oder weniger auf eine Trennung vor. 😥

Es ist zwar sehr nett, dass Deine Schwiegereltern Euch beratend zur Seite stehen aber die Entscheidung bleibt bei Deiner Frau als Grundstückseigentümerin. Das ist halt so wenn man etwas überschreibt, wechselt auch die Entscheidungsbefugnis den Besitzer.

1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
5.7.2021  (#18)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────
Gemeinderat schrieb: Aber wenn man sonst nichts mehr sagt / tut - dann ändert sich ja an der Tatsache: Grundstückseigentümer = Hauseigentümer nichts mehr?
──────

korrekt

Eine der Grundbuchsprinzipien ist das Antragsprinzip. Bedeutet, dass für Eintragungen im Grundbuch ein Antrag notwendig ist. Wenn niemand einen Antrag stellt, passiert auch nichts.

Ich habe über das ja auch nie wirklich nachgedacht.
Aktuell sind wir ja nicht mal verpartnert (verlobt ja, aber wohnen nicht offiziell zusammen und sind auch nicht verheiratet, keine eigentragene Lebensgemeinschaft, kein gemeinsames Kind).
Das heißt eigentlich trägt sie ja das größte Risiko, da beim Kredit ja alle zur ungeteilten Hand haften - also solidarisch. 
Risiko deshalb, weil ich als Eigentümer im Grundbuch stehe und somit auch Eigentümer des Hauses bin - und im Falle des Falles des Falles hat sie nichts davon, war nicht verheiratet mit mir BEVOR das umgesetzt wurde UND müsste dann den Kredit genauso tilgen, wie ich - der aber auf Grund und Boden + Haus "sitzt" und sie kann auch nur ihre paar Tausender nachweisen, die sie beibringen kann... 
Hm also das finde ich nicht wirklich gut. Die Angst soll sie nicht im Nacken haben müssen.
 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.7.2021  (#19)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Das heißt eigentlich trägt sie ja das größte Risiko, da beim Kredit ja alle zur ungeteilten Hand haften - also solidarisch.

stimmt

zitat..
Gemeinderat schrieb: UND müsste dann den Kredit genauso tilgen

Im Grunde ist es der Bank ja egal, von welchem (deinem, ihren, gemeinsamen, gesonderten) Konto die Rate eingezogen wird.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
5.7.2021  (#20)
Das stimmt schon, aber so zahlt sie quasi für etwas mit, das ihr nicht gehört - da kein Eintrag im Grundbuch...

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  •  fresh
5.7.2021  (#21)
Hi
Also nachdem wir ja schon verheiratet sind und sie den Grund schon vorher hatte war es auch nie mein Ziel im GB bei allen zu stehen. Wir bauen aber gemeinsam und wohnen nachher auch gemeinsam dort daher will ich schon sagen können das ist unser Grund und unser Haus und nicht nur ihres. Wir wollen uns auch nie trennen aber ich habe halt leider schon bei einigen anderen Paaren gesehen wie schnell es gehen kann daher will ich wenn ich meine Wohnung aufgebe halt schon auch was handfestes haben! Ich denke das dieser Ansatz schon ein wenig verständlich ist.
Und ja meine Frau ist derzeit beim Kind und dann auch beim (hoffentlich) zweiten Kind zuhause und daher werde ich den Kredit primär bedienen. 

mfg Harald

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