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·gelöst· Kreditvolumen nicht ausgeschöpft. Was passiert mit dem Rest?

  
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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
21.7. - 2.8.2021
26 Antworten | 11 Autoren 26
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Hallo zusammen,

wir sind in der glücklichen Lage, dass wir unseren Kreditrahmen/volumen nicht zur Gänze haben ausschöpfen müssen.
Was passiert mit dem nicht abgerufenen Volumen in der Regel?. Im Vertrag finde ich dazu keine konkreten Details (nur, dass es bis zum Tag X abgerufen werden kann).

Wird hier in der Regel einfach der Kreditrahmen angepasst? oder gilt das nicht genützte Volumen bereits als Sondertilgung?

Mir ist bewusst, dass dies von Bank zu Bank unterschiedlich ist, aber ich möchte während der Nachverhandlung einfach gerne wissen, wie es die "meisten" Banken handhaben.

Falls die Erklärung nicht schlüssig sein sollte, hier ein Beispiel:
Kreditrahmen lautr Vertrag 200k, es wurden nur 150k abgerufen, und die 50k werden nicht mehr gebraucht.

Danke!

  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
22.7.2021  (#21)
Hatte ich gestern auch gefragt. Da hat er gemeint (Volksbank): machen wir halt pönalefreie Tilgung auch während Fixzinsphase. 
Ist zwar nicht angedacht (10k sind ja auch viel) aber was man hat, hat man. Immerhin eine Idee von vielen, die was bringen kann. 


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
22.7.2021  (#22)

zitat..
MalcolmX schrieb: Man kann ja das Geld bzw die Eigenmittel auch anlegen... Du musst es ja nicht herumliegen lassen.

Ja, man kann schon mit fremden Geld "auf Pump" spekulieren. Ob man das Risiko eingehen möchte ist eine andere Frage. Das kann gut gehen, muss es aber nicht. Am sichersten fährt man, wenn man die eigenen Verbindlichkeiten erstmal soweit möglich reduziert, wie Equity schreibt.

zitat..
massiv50er schrieb: stimmt auch alles. Besseres Gefühl gibt es mir trotzdem, wenn der Kreditrahmen klein ist und ich früh damit fertig bin. Obwohl ich dann in Summe mit Inflation manche Sachen teuerer einkaufe/fertig stelle.

Dann ist eh klar was _für dich_ am besten ist: nicht abrufen.

Die Pönale kann ja nicht allzu hoch sein, oder? Bei vorzeitiger Tilgung von Fixzins ist diese ja auch mit 1% begrenzt, wird also beim Nichtabrufen ja wohl auch nicht höher sein (sonst könntest ja auszahlen und sofort sondertilgen). Das wären bei deinen 50k Bsp. ja "nur" 500 Eur.

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
22.7.2021  (#23)

zitat..
chrismo schrieb: Dann ist eh klar was _für dich_ am besten ist: nicht abrufen.

das wäre auch meine bevorzugte Lösung.
Die Frage ist nur, was im Falle einer "Fällig-Stellung" passiert. Aber ich denke es wird auf die 1% Pönale hinauslaufen (für Geld, was ich gar nicht abrufen will).

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
24.7.2021  (#24)
ich würde noch eine garage und noch einen pool dazu bauen mit dem geld emoji
aber im ernst:
jegliche vereinbarung mit der bank ist verzichtbar, wenn damit nicht die grundkosten (bearbeitugnsgebühr usw.) vermindert wird. weil du hast grundsätzlich die möglichkeit auf sondertilgung. d.h. wenn bank auf auszahlung besteht (worauf sie laut vertrag berechtigt sein wird), kannst sofort am selben tag der auszahlung wieder als sondertilgung einzahlen. somit ist es bis auf vermutlich einen bankentag zins-neutral.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.7.2021  (#25)

zitat..
cc9966 schrieb: jegliche vereinbarung mit der bank ist verzichtbar, wenn damit nicht die grundkosten (bearbeitugnsgebühr usw.) vermindert wird.

Bei vorzeitigem Ende der Kreditlaufzeit durch die Sondertilgung und Beibehaltung der ursprünglich vereinbarten Kreditrate reduziert sich nach neuer Gesetzeslage auch die Bearbeitungsgebühr anteilsmäßig.
Ein anderer Kostenblock - die Gerichtsgebühr für die Eintragung des hypothekarischen Pfandrechtes - bleibt von einer vorzeitigen Rückzahlung unberührt, ebenso wie Schätzkosten, Archivierungskosten, Beglaubigungskosten, etc..

zitat..
cc9966 schrieb: wenn bank auf auszahlung besteht (worauf sie laut vertrag berechtigt sein wird)

Die Bank besteht nicht auf Auszahlung - sie spricht nach der Bonitätsprüfung lediglich einen Kreditbetrag zu. Wenn Teile davon nicht benötigt werden, dann gibt es wie erwähnt die Möglichkeit zur Reduktion des Kreditrahmens mittels Sondervereinbarung zum bestehenden Kreditvertrag.

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
2.8.2021  (#26)

zitat..
cc9966 schrieb:
jegliche vereinbarung mit der bank ist verzichtbar, wenn damit nicht die grundkosten (bearbeitugnsgebühr usw.) vermindert wird. weil du hast grundsätzlich die möglichkeit auf sondertilgung. d.h. wenn bank auf auszahlung besteht (worauf sie laut vertrag berechtigt sein wird), kannst sofort am selben tag der auszahlung wieder als sondertilgung einzahlen. somit ist es bis auf vermutlich einen bankentag zins-neutral.

nicht in der Fixzinsperiode... da bin ich mit den Sondertilgungen gedeckelt...

Schlussendlich habe ich um den Betrag reduziert, da ich ihn:
A) nicht mehr hätte auszahlen können (keine so großen Rechnungen in Zukunft geplant, die min. 50% der Summe ausmachen)
B) er mir jederzeit von der Bank hätte fällig gestellt werden können.

Die Reduzierung war kostenlos.

Danke für eure Beiträge.

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