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Ich kenne einige KGHs in Wien. Wenn du mit der "traditionellen" Raumaufteilung nicht glücklich wirst, dann würde ich es eher bleiben lassen, da es bei den eingeschränkten Außenmaßen nicht so viele Möglichkeiten gibt. Im Keller zu wohnen würde nur Sinn machen, wenn es eine Hanglage gibt, da die durchschnittliche Haushöhe ja auch auf 5,3 m beschränkt ist, wobei dann aber auch wahrscheinlich die Hälfte der Fläche wieder im "Dunkeln" wäre. Lichtschächte bringen normalerweise nicht so viel an Helligkeit und man würde im Winter oft mit künstlichem Licht leben müssen. Etwas mehr Fläche kann man herausholen, wenn man mit Super-Wärmedämmung arbeitet (z.B. Vakuum-Isolierung), was aber von eurem Budget abhängt. Wie viel hast du geplant? Du kannst ja einmal einen Plan zur Diskussion einstellen. Ein KGH-Musterhaus, welches deinen Vorstellungen am Nächsten kommt (große Fenster im Keller) steht in der Filmteichstraße hinter der Firma SunShadow. Die Firma dürfte aber liquidiert worden sein... |
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Hallo! Zu den genannten Maximalwerten sind bei den Außenwänden noch zusätzlich 7cm Zusatzdämmung zulässig (dürfen für die U-Werte - Anforderung nach OIB 6 - aber nicht berücksichtigt werden). Dein Grundstück ist relativ schmal, das musst du bei der Planung natürlich berücksichtigen. Das offiziell gesehen keine Aufenthaltsräume im Keller sein dürfen, weißt du?.... Ohne dir jetzt deine Euphorie nehmen zu wollen, aber auch wenn du dadurch eine Belichtung erreichst, die ich nenne es einmal "ausreichend" ist, vom Gefühl her wird es nie an oberirdische Räumlichkeiten herankommen, weil du entweder immer gegen eine Wand schauen wirst (auch wenn diese bepflanzt wird), es wird immer eine gewisse Enge vorherschen, oder du gleich direkt den Himmel siehst, also Blick ins Leere. Schau dir sowas unbeding vorher wo an ob du das wirklich so möchtest. Nicht überdachte Kellerabgänge werden der bebauten Fläche nicht zugerechnet, sind also zusätzlich zu der bebauten Fläche des Hauses möglich, je nach MA37 (das wird von den unterschiedlichen Werkmeistern tatsächlich etwas anders gehandhabt), wird aber teilweise sehr penibel darauf geachtet, dass diese im "unbedingt benötigtem Ausmaß" bleibt (Treppe nach unten vs. Treppe nach unten & wieder nach oben). Genau der gleiche Vorgang wie beim Stiegenabgang, vermutlich keine allgemein-gültige Aussage möglich, aber da ich selbst regelmäßig damit zu tun habe befürchte ich, dass die von dir genannte Größe schwer als "unbeding notwendig" bezeichnet werden kann (mit dem Hintergrund, dass sich im Keller ja offiziell keine Aufenthaltsräume befinden dürften). Tipp: Stiegenabgang auch als "Lichtschacht" zu nutzen (Fenster auch dorthin orientieren). Zu den Abständen von Lichtschächten und Kellerstiegen gibt es im Kleinagartenbereich keine Regelung, mach dir aber unbedingt auch Gedanken über deine Baugrubensicherung, dein Keller wird vermutlich relativ tief (wegen Raumhöhen) werden, bei den 2m Grenzabstand wird das je nach Bodenbeschaffenheit aufwändig (und teuer). ca. 230 jeweils in den beiden oberirdischen Geschoßen bei ebenem Eingang im EG, 235 halte ich schon sehr grenzwärtig aber bei entsprechender Planung vermutlich möglich (PU-Dammung statt EPS-Dämmung am Dach, Leitungsführung genauestens geplant ect.) Würde mich an Steigungsverhätnissen orientieren, die schön zu gehen sind (18/27) oder aus platzgründen halt etwas steiler. Warum kein 20er Ziegel im Kleingarten? Mit WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem]. Kann grundsätzlich natürlich auch in einem möglich sein, hängt halt von mehreren Dingen ab (Deckenstärke, Lasten auf die Decke, Deckenöffnung für die Stiege, ect.) Würde ich der anderen Variante ehrlich gesagt vorziehen, im Schlafzimmer ist Licht & Ausblick meistens nicht so wichtig wie in den Wohnräumen, mit den 50 Quadratmetern müsste man halt auskommen oder Wohnzimmer & Küche Essbereich in unterschiedlichen Geschoßen und mit Stiege verbunden ect. Ich würde machen: Wärmepumpe (Ringgrabenkollektor, Luftwärmepumpe, ect.) mit Wärmeabgabe über Fußbodenheizung. 1 |
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Zur Raumhöhe im KGH: Kenne Werte bis 245cm im EG, wo es meiner Meinung nach am wichtigsten ist, wenn man hier den Wohnbereich hat. Geht aber nur bei schlanken Betondecken, wenn man auf FBH FBH [Fußbodenheizung] verzichtet, und nur BKA BKA [Betonkernaktivierung] macht, was aber bei geringem Heizwärmebedarf kein Problem sein sollte. |
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woran man vielleicht auch denken kann (haben wir so gemacht) - man sollte sich nicht schon vorher auf die volle Ausnutzung der möglichen m2/Kubatur versteifen - dann ergeben sich manchmal zwar etwas kleinere aber dafür bessere Grundrisse. Wenn man dann nicht die vollen m2 ausnutzt kann man dafür mehr Raumhöhe haben - wir haben z.b. 2,5 (EG) und 2,25 (DG) bei 48m2 bebauter Fläche und eine Wand im Keller genau so plaziert dass kein weiterer Unterzug nötig ist Auch noch wichtig: Wenn dein Grundstück unter 10 Meter breit ist kannst du bis auf 1 Meter an den Nachbar ran -> Ist dann eher eine Frage ob der Kelleraushub dann nicht zu kompliziert wird (Baugrubensicherung) Wenn es die Zufahrt zulässt würde ich vlt. noch ein Vollholzhaus in Betracht ziehen - da hat man die geringsten Wand/Deckenstärken |
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Ich kenne folgende Aufteilung von Bekannten: Keller: 1 Kinderzimmer, Eltern-Schlafzimmer, Bad, WC, Technikraum EG: Wohnzimmer, Küche, WC OG: 2 Kinderzimmer, Bad/WC war recht skeptisch, in natura ist das aber ein ganz gelungener Kompromiss. Für die Schlafzimmer im Keller gibt es einen abgestuften Lichtgraben. Ist natürlich nicht das gleiche wie ein normales Fenster, aber wirkt doch etwas gegen das Keller-"Feeling". Hätte vorher nie gedacht, dass 5 Personen gut in einem Kleingartenhaus wohnen können. |
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Hallo Ich bin zwar in einer Gartensiedlung(GS80) mit max. 80m2 bebauter Fläche und da darf man zusätzlich Erker mit 1,5m Tiefe und max. 1/3 der Gebäudeseite nach dazu haben. Sollte im KG auch möglich sein, denke ich. Weiters: prüfe bitte den Grundwasserstand und die Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück. Bei uns war das GW bei 1,9m und wir haben daher den Keller etwas herausragen lassen. Und wir hatten Probleme mit der Zufahrt, weil diese nur max. 7,5t erlaubt. Bei uns haben zwei Räume im Keller große Fenster und wir haben dort keinen Lichtschacht sondern Böschungen gemacht damit eben mehr Licht einfällt. Mfg Sektionschef |
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hättest du einen Link - das angehängte Bild ist winzig und ich kann ncihts erkennen :( Nein - das höre ich zum ersten Mal um ehrlich zu sein... gibt ja auch sous-terrain Wohnungen zu mieten, die einem besseren Kellerverlies ähneln - bei Eigentum sollte das dann doch erst recht möglich sein, oder?! Hmmm - ich kenne etliche Mietwohnungen, wo der Küche/Ess/Wohnbereich ein langschmales Rechtecke mit nur einer Fensterfront bzw Balkon an einer der Schmalseiten ist - da ist es ganz hinten (üblicherweise die Küche) auch immer dunkel und ohne künstlichem Licht reichts nicht mal im Sommer. wenn man es also genehmigt bekommt einen entsprechenden Lichtschacht zu bauen, stelle ich mir das ähnlich vor aber ja: wenn ich nur wüsste wo Wenn es also im Hausinneren schon eine Treppe gibt, könnte es sein, dass eine zusätzliche Außentreppe nicht genehmigt wird!? wenn dem so ist, wie sieht es dann mit Außentreppen aus, die Teil des Kellers (mit entsprechendem Abstand zum Nachbarn) sind und somit zur verbauten Fläche zählen? das ist sowieso ein Guter Punkt - damit haben alle in der Umgebung Probleme, weil die Anlage auf furchtbar feuchtem Boden liegt - da drocht schonmal das Nachbarhaus in die Baugrube zu rutschen (letztens beinahe so passiert OBWOHL der Baumeister bescheid wusste und öfters darauf hingewiesen wurde, dass das in der Gegend ein Problem darstellen könnte...) habe nur die Befürchtung, dass dann der Schallschutz anfängt darunter zu leiden - finde ich ein wichtiges Thema - hellhörige Häuser wirken immer irgendwie billig und ich würde mich sicher darin unwohl fühlen. Es sei denn es gibt so schwere 20er Ziegel - die dann aber wahrscheinlich nicht mehr besonders gut dämmen... bei den vollen möglichen 5,5m Außenhöhe? Das stimmt - habe zwar im EG 50m² geplant, oben aber nur ca 45m², dann kommt man auch mit den 265m³ hin im Durchschnitt also etwas über 2,35m - sind das echte, gemessene Werte, oder am Plan? Ich weiß - leider ist es ein paar cm über 10m breit Zufahrt ist sozusagen nicht vorhanden - ein 1m schmaler (aber bereits geteerter) "Trampelpfad" führt zum Grundstück hahaha Das würde mich jetzt näher interessieren - wie sind die ausgeformt? Welche Ausrichtung, wie tief gehen sie runter, wie breit sind sie, was haben die Fenster dann für Maße? Kommt genug lich rein? "Grundwasser" ist nicht das Problem, aber Schichtenwasser (hat man mir gesagt). Der Boden ist sehr nass (je nach Jahreszeit) weshalb nur ein Keller aus Dichtbeton in Frage kommt. "Zufahrt" gibt es hier sowieso nicht - die Nachbarn hatten so mini-Muldenkipper, die sich gerade am Weg ausgegangen sind. Ein mini Bagger kommt auch aufs Grundstück. Aber das wars. Kran reicht zB keiner bis dort hin von der Straße... Ist glaube ich in einer Kleingartenanlage so nciht erlaubt ... mich würden aber auch hier details interessieren |
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Du kannst natürlich "andere - nicht-Aufenthaltsräume" im Keller machen, wie du diese dann inoffiziell nutzt ist im Prinzip deine Sache, (in fast jedem Kleingartenwohnahus werden diese Räume teilweise auch als Aufenthaltsraum genutzt), was aber ein Thema sein könnte: Du kannst dadurch dann keinerlei Rechte ableiten, die du bei Aufenthaltsräumen hättest (Belichtung ect.) ob dies über das Baurecht hinaus auch ein versicherungstechnisches Thema ect. sein kann weiß ich nicht, aber möchte die Möglichkeit dazu mal in den Raum stellen. Die Frage ist ob man das halt auch wirklich so haben will.... Nein hab das so gemeint: Eine Außentreppe nach unten wirst sicher bewilligt bekommen: I_ I_ I___ was im Hinblick auf Licht schön wäre aber teilweise als "mehr als unbedingt notwendig" gesehen wird, und dadurch nicht bewilligt wird, ist so eine runter-rauf Außentreppe: I_ _I I_ _I I____I Wenn die Treppe zur verbauten Fläche zählt (in den 50m²) weil sie überdacht ist, ist alles möglich (Grenzabstand aber berücksichtigen, der zählt dann von der Treppe, nicht vom Haus), du kannst z.B. dein Hauptdach (das über OG) über eine "rauf runter Treppe" machen (die somit jedenfalls ermöglicht wird) und das ganze gleichzeitig auch als "großen Lichtschacht" auch über die ganze Hauslänge nutzen, ohne das dies offiziell als Lichtschat zählt und somit vergleichsweise viel Licht bringt - Nachteil: fürs restliche Haus bleibt nicht mehr soviel Platz übrig. Kann dich beruhigen, sämtliche mit 20er Ziegel errichtete Kleingartenhäuser die ich kenne (und das sind einige) sind nicht hellhörig - der 20er Ziegel ist halt etwas teuerer als der 25er, aber gerade im Kleingartenbereich wo Platz so wichtig ist, ist es das oft wert! die 5,5m sind der "oberste Abschluss" also z.B. deine Attika (ich nehme als Beispiel mal ein Flachdach her): DIe 265m³/50m² sind 5,30m -> also deine Dachabdichtungsoberkante darf auf 5,30m sein, (20cm Attika im Mittel passen ganz gut, bleiben an der Höchsten Dämmungsstelle noch 15cm). Also deine eigentliche "Dachoberkante" ist 530cm Abzüglich ca. 15cm PU - Gefälledämmung im Mittel Abzüglich ca. 20cm STB-Decke Abzüglich ca. 15cm Fußbodenaufbau (Belag, Heiz-Estrich, Trittschalldämmung, geringe Schüttung weil Leitungsführung optimiert und Deckenaussparungen dahingehend baulich vorberietet) Abzüglich ca. 20cm STB-Decke = 460cm Nettoraumhöhe (z.B. 2x 230cm) Vielleicht reicht dir 18cm Deckenstärke aus, vielleicht brauchst aber auch 22cm ect. (Hängt von deiner Spannweite und anderen Parametern ab). Ich möchte hier nicht anleiten von den Vorschriften abzuweichen, aber theoretisch kannst noch ca. 5cm Raumhöhe gewinnen wenn deine Attika dann 5cm niedriger ist (also das Gebäude gleich hoch wirkt aber mehr tatsächliche Kubatur hat). Wo kannst du noch sparen: beim Fußbodenaufbau - Wandheizung oder BKA BKA [Betonkernaktivierung] statt Fußbodenheizung oder generel anderes Heizsystem, bringt dir am Ende: vielleicht auch 10cm Gesamt (also 5 je Geschoß). Auch das bringt leider nur begrenzt Höhe, die 5,50m sind dadruch nicht dehnbar, bringt meiner Meinung nur wirklich etwas wenn man ein Flachdach ohne Attika baut. Grundsätzlich super Lösung um die bauliche Ausnutzbarkeit maximal zu gestalten, Ist aber leider im Kleingartengebiet nicht möglich |
Nein - OIB 3 Abs. 11.1: Das Fußbodenniveau von Aufenthaltsräumen von Wohnungen muss wenigstens an einer Fensterseite über deren gesamte Länge über dem an den Aufenthaltsraum angrenzenden Gelände nach der Bauführung liegen. ||
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Hallo ProjectX, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Wegen Aufenthaltsraum im Keller und OIB Richtlinie: Das ist für den Kleingarten eher nicht relevant weil am Einreichplan sowieso nur Kubatur / Außenabmessungen und Abwicklung dargestellt ist - also keine Grundriss von innen. 1m Zufahrt ist für einen Kleingarten eh "viel" - wir haben tlw. nur 80cm und eine ziemliche Steigung - geht auch irgendwie |
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Ich hab jetzt leider kein Bild für dich, kann es also nur beschreiben. Die Fenster sind natürlich im oberen Bereich der Außenwand, aber es kommt mehr Licht rein als ich dachte. Der Aushub dafür ist abgestuft und mit niedrig wachsenden Pflanzen und Steinen schön ausgeformt. Sieht ungefähr so aus, geht jedoch etwas tiefer runter: |
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https://www.energiesparhaus.at/forum-kleingarten-containerhaus/43501_1#381327 PS: Außentreppe würde ich möglichst keine machen. Kenne einige, die bei Platzregen schon Wassereinbruch im Keller hatten. |
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Bezüglich Außentreppe: Auch sollte der ein möglicher Wasserandrang aufgrund von Schichtenwasser / Grundwasser berücksichtigt werden! |
Das mit der Darstellung ist schon richtig, das ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass diese Regelung grundsätzlich auch im Kleingartengebiet gilt (natürlich macht es trotzdem ein jeder, is ja logisch beim Kleingartenwohnhaus bietet der Keller den meisten Platz), und damit jedenfalls folgendes zu berücksichtigen ist: ||
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Also die Attika zählt nicht zur Kubatur?! Wie siehts eigentlich mit einem Dach über dem Balkon aus? (also zB EG 50m², OG 45m², aber Dach wieder 50m²) also zB ein Pultdach - wenn ich nach hinten zum Haus im OG etwas höhe verliere, wärs nicht so tragisch - dort ist nur das Bad und Abstellraum geplant... Sieht halt nicht so schön aus wie ein "echtes" Flachdach (aber es gibt ja auch Pultdächer ohne Überhang 🤔) Ganz blöde Zusatzfrage wegen der Höhe, die ich mir, wenn ich Nachbarn so anschaue, fast selbst beantworten kann - aber wenn ich aufs Flachdach eine Photovoltaikanlage stelle, muss ich da auf irgendwelche Höhen achten? Ah ok, verstehe - wäre auch echt nicht schön so eine Lösung hahaha Stimmt - solle zumindest vorher auch bedacht werden... ja, so ähnlich hätte ich es mir auch vorgestellt, dabei aber so tief runter, wie irgendwie möglich und oben vielleicht nur zwei stufen, darunter eine Wand es gibt ja theoretisch nicht einmal Regeln bezüglich Ruamhöhe Ich versuche dann auch mal ein paar bilder der Grundrisse hochzuladen |
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Bis 70cm Dachvorsprung (also 63cm nach 7cm Zusatzdämmung) jedenfalls allseitig möglich Genauso möglich, ergibt z.B. bei Annahme EG & OG je 50m² ein Dachgefälle 5,40m - 5,20m (durchschnittlich 5,30m für wegen Kubatur, aber jedenfalls an keiner Stelle über 5,50m) Nein Bitte nicht verwechseln! Die Bestimmungen bezüglich Raumhöhe sind für Kliengarten(wohn)häuser explizit ausgenommen! (wie z.B. auch die Steigungsverhältnisse von Stiegen). Das beseutet aber nicht, dass generell keine OIB gelten! |
Zählt zur Gebäudehöhe, zur Kubatur nicht ||
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@Randy_H Hat das Grundstück Hanglage - dann ist man etwas flexibler bezüglich Kellernutzung |
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Was, wenn man den Balkon (max 1,25m) komplett überdacht haben möchte? nein leider (oder zum Glück) nicht. ist im Grunde komplett eben - etwas geneigt ja, aber von einem Hang kann man definitiv nicht sprechen. |
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das geht glaube ich eher nicht - möglicherweise vielleicht in Kombi mit einer Terrassenüberdachung hier sind alle Infos übersichtlich zusammengefasst https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/merkblatt-kleingartengebiet.pdf |
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Falls darunter die Terrasse situiert ist (also auch dein Kellergeschoß), könnte man dieses ebentuell als "Terrassenüberdachung" wie von @xilinx vorgechlagen umsetzten, kann aber nicht garantieren, dass dies immer so durchgeht, ein Versuch aber vermutlich wert, an jeder anderen Stelle (wo keine Terrasse darunter) sehe ich eigentlich keine Möglichkeit für einen Dachvorsprung >70cm) Oder meinst du den sich ergebenden Balkon aufgrund eines kleineren OG? Dann ist das möglich, aber alles zählt zur Kubatur (wie wenn du nicht mit dem OG eingerückt wärst). |
Du meinst einen auf einer Seite vorstehenden Balkon? ||
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ok - das wäre blöd wenn es zur Kubatur zählt, also dann nur 70cm Noch was wo ich einfach nicht schlau werde... von wo genau wird die Gebäudehöhe gemessen?! vom höchsten Punkt des Grundstücks?! Vom niedrigsten?! vom angrenzenden Weg - wenn dort, was ist wenn ein leichtes Gefälle besteht?! Oder kann man sich irgendeinen Punkt aussuchen?! Oder von dem Pukt wo das Haus aus der Erde ragt - und wenn hier ein leichtes Gefälle am Grund besteht, was dann - höchster Punkt, oder niedrigster?! oder irgendein Durchschnitt mehrerer Punkte?! 🤦♀️ |
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über dem verglichenen anschließenden Gelände, das ist die flächenmäßige Durchschnittshöhe deines Gelände - direkt an der Hausfassade einmal rundherum. ||
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Das lässt etwas Speilraum für meine blühende Fantasie - bedeutet das entlang der Hausfasade (nach Fertigstellung im Endeffekt) Punkte nehmen und den Durchschnitt ausrechen (wäre dann ja keine Fläche), ooooder das durchschnittliche Niveau von der ursprünglichen FLÄCHE auf dem das Haus jetzt steht - also, wenn dort eine natürliche (und natürlich nicht durch den Poolbau der Nachbarn angeschüttete) 2m hohe Erhebung war (die für den Hausbau dann entfernt wurde), sollte diese in die Berechnung miteinbezogen werden, was die effektive Haushöhe vergrößert 😁 Aber ich denke, ich kenne die Antwort darauf schon 😂 |
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