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Kaufanbot vorbehaltlich Vertragscheck?

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  •  alv123
11.3. - 15.3.2022
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo!

Wir möchten ein Kaufanbot für eine neue ETW legen, allerdings möchten wir das noch von einem Anwalt checken lassen. Da mein Anwalt erst frühestens am Montag mir sagen kann, wieviel Aufwand so eine Überprüfung ist und der Verkäufer stresst ("erwarten ein zweites Anbot...") und wir uns das nicht durch die Lappen gehen lassen möchten, weil es unser Traumobjekt handelt, überlege ich ob man irgendeinen Vorbehalt reinschreiben kann und sich zumindest mal mit dem Verkäufer über den Kaufpreis und die anderen Sonderwünsche handelseinig werden kann?

Es handelt sich nämlich um eine Liegenschaft mit einem Servitut und sehr vielen Verträgen, Beilagen etc... Für mich als Laie sind die Verträge ziemlich komplex und ich durchschau sie nur schwer. Der Vertragserrichter, bei dem ich auch Rechtsberatung einholen kann, wird vom Bauträger gestellt, ist also nicht "meiner". Soweit ich das gelesen habe, wird das schon passen, aber ich bin halt kein Jurist...

Irgendne Idee was wir tun können? Nicht stressen lassen und in Ruhe beraten lassen? Ist wohl besser als danach so manch böse Überraschung erleben...

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
12.3.2022  (#1)

zitat..
alv123 schrieb: und der Verkäufer stresst ("erwarten ein zweites Anbot...")

ein "Klassiker" 

zitat..
alv123 schrieb: ob man irgendeinen Vorbehalt reinschreiben kann

Das kann dir niemand verbieten - fraglich ist halt, ob der Verkäufer die Vorbehalte auch akzeptiert.

zitat..
alv123 schrieb: Der Vertragserrichter, bei dem ich auch Rechtsberatung einholen kann, wird vom Bauträger gestellt, ist also nicht "meiner".

Das entbindet ihn aber nicht vom Umstand, für beide Vertragsparteien tätig zu sein. Ich verstehe aber natürlich, dass du querchecken möchtest.

zitat..
alv123 schrieb: Nicht stressen lassen und in Ruhe beraten lassen? Ist wohl besser als danach so manch böse Überraschung erleben...

So sehe ich das auch. Ein gegengezeichnetes Kaufanbot ist ein Vorvertrag, dem (auch einklagbar) der Hauptvertrag = Kaufvertrag folgt. Insofern muss jedem Kaufinteressenten klar sein, dass ein gestelltes Kaufanbot durch die fristgerechte Gegenzeichnung rechtlich bindend ist.

Freilich - wenn im Nachhinein für den Käufer nachteilige Details ans Licht treten, die diesem zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. des Kaufvertrages unbekannt waren (Willensmangel - z.B. Irrtum), stehen die zivilrechtlichen Möglichkeiten (z.B. Rückabwicklung) zur Verfügung.
Das ist aber natürlich für alle Beteiligten mühsam und kann sehr kostenintensiv werden.

Wenn die Grundbuchsituation scheinbar derart aufklärungsbedürftig ist, würde ich mir auch eine zweite Meinung durch einen eigenen Rechtsbeistand einholen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.3.2022  (#2)
Ich würde auf jeden Fall noch "vorbehaltlich Finanzierungszusage" mit aufnehmen und das Zahlungsziel auf mindesten 4-6 Wochen setzen.

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  •  alv123
12.3.2022  (#3)
Also "vorbehaltlich Rechtsberatung"? Aber das sagt dann ja auch nur aus, dass ich einen Termin mit dem Anwalt in Anspruch genommen habe und mehr nicht. Wie könnte ich das formulieren? Mir scheint so einen Vorbehalt kann man schriftlich gar nicht formulieren, es läuft ja auf ein unbedingtes Rücktrittsrecht hinaus. 

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
12.3.2022  (#4)

zitat..
alv123 schrieb: es läuft ja auf ein unbedingtes Rücktrittsrecht hinaus.

Nein - es konkretisiert die Voraussetzung zur Erfüllung des Vertrages.

Um käuferseitig "konkret" zu werden, müsste sich meiner Ansicht nach der Vorbehalt gegenständlich auf das mit dem Servitut unmittelbar zusammenhängende "Dulden oder Unterlassen" beziehen. Ich kenne den Grundbuchstand nicht und daher auch nicht welche Servitute eingetragen sind.
Wenn allerdings das Servitut von

zitat..
alv123 schrieb: sehr vielen Verträgen, Beilagen etc.

begleitet ist, lohnt es sich einmal mehr, rechtliche Konsultation in Anspruch zu nehmen.

Nur eine zu erfolgende Rechtsberatung als Vorbehalt anzubringen, wird dem Verkäufer vermutlich zu wenig sein. Damit wäre er im Falle der Gegenzeichnung in der Verpflichtung während es sich der Käufer aussuchen kann, ob ihm die rechtlichen Schlussfolgerungen passen oder nicht.

Ähnlich verhält es sich mit dem Vorbehalt der Finanzierungszusage. Hier wird bei Gegenzeichnung des Verkäufers ausschließlich dieser in die Pflicht genommen, währenddessen der Käufer immer einwenden kann, dass er die Finanzierung nicht bekommen hat. Das kann auch keiner nachprüfen, da Bankgeheimnis. Aus diesem Grund akzeptieren viele Immobilienmakler diese Form des Vorbehalts nicht. Die Finanzierung sollte jedenfalls vor Anbotslegung gesichert sein.

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  •  alfonso32
15.3.2022  (#5)
Die AK empfiehlt das:

"Fügen Sie einfach diesen Passus in Ihr Angebot ein: „…vorbehaltlich meines Einverständnisses mit allen Punkten der endgültigen Vertragstexte“.

aus der Broschüre "Kauf einer Eigentumswohnung" https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/wohnen/Eigentumswohnung_2021.pdf

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