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ein "Klassiker" Das kann dir niemand verbieten - fraglich ist halt, ob der Verkäufer die Vorbehalte auch akzeptiert. Das entbindet ihn aber nicht vom Umstand, für beide Vertragsparteien tätig zu sein. Ich verstehe aber natürlich, dass du querchecken möchtest. So sehe ich das auch. Ein gegengezeichnetes Kaufanbot ist ein Vorvertrag, dem (auch einklagbar) der Hauptvertrag = Kaufvertrag folgt. Insofern muss jedem Kaufinteressenten klar sein, dass ein gestelltes Kaufanbot durch die fristgerechte Gegenzeichnung rechtlich bindend ist. Freilich - wenn im Nachhinein für den Käufer nachteilige Details ans Licht treten, die diesem zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. des Kaufvertrages unbekannt waren (Willensmangel - z.B. Irrtum), stehen die zivilrechtlichen Möglichkeiten (z.B. Rückabwicklung) zur Verfügung. Das ist aber natürlich für alle Beteiligten mühsam und kann sehr kostenintensiv werden. Wenn die Grundbuchsituation scheinbar derart aufklärungsbedürftig ist, würde ich mir auch eine zweite Meinung durch einen eigenen Rechtsbeistand einholen. |
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Ich würde auf jeden Fall noch "vorbehaltlich Finanzierungszusage" mit aufnehmen und das Zahlungsziel auf mindesten 4-6 Wochen setzen. |
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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Also "vorbehaltlich Rechtsberatung"? Aber das sagt dann ja auch nur aus, dass ich einen Termin mit dem Anwalt in Anspruch genommen habe und mehr nicht. Wie könnte ich das formulieren? Mir scheint so einen Vorbehalt kann man schriftlich gar nicht formulieren, es läuft ja auf ein unbedingtes Rücktrittsrecht hinaus. |
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Nein - es konkretisiert die Voraussetzung zur Erfüllung des Vertrages. Um käuferseitig "konkret" zu werden, müsste sich meiner Ansicht nach der Vorbehalt gegenständlich auf das mit dem Servitut unmittelbar zusammenhängende "Dulden oder Unterlassen" beziehen. Ich kenne den Grundbuchstand nicht und daher auch nicht welche Servitute eingetragen sind. Wenn allerdings das Servitut von begleitet ist, lohnt es sich einmal mehr, rechtliche Konsultation in Anspruch zu nehmen. Nur eine zu erfolgende Rechtsberatung als Vorbehalt anzubringen, wird dem Verkäufer vermutlich zu wenig sein. Damit wäre er im Falle der Gegenzeichnung in der Verpflichtung während es sich der Käufer aussuchen kann, ob ihm die rechtlichen Schlussfolgerungen passen oder nicht. Ähnlich verhält es sich mit dem Vorbehalt der Finanzierungszusage. Hier wird bei Gegenzeichnung des Verkäufers ausschließlich dieser in die Pflicht genommen, währenddessen der Käufer immer einwenden kann, dass er die Finanzierung nicht bekommen hat. Das kann auch keiner nachprüfen, da Bankgeheimnis. Aus diesem Grund akzeptieren viele Immobilienmakler diese Form des Vorbehalts nicht. Die Finanzierung sollte jedenfalls vor Anbotslegung gesichert sein. |
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Die AK empfiehlt das: "Fügen Sie einfach diesen Passus in Ihr Angebot ein: „…vorbehaltlich meines Einverständnisses mit allen Punkten der endgültigen Vertragstexte“. aus der Broschüre "Kauf einer Eigentumswohnung" https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/wohnen/Eigentumswohnung_2021.pdf |
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