So, Klien ist jetzt also tot - weiter gehts mit EAG.
Was ich jetzt innerhalb der ersten 10 Minuten verstanden hab:
- bis 10kWp gibts 285 EUR / kwp - man kann Förderungen nur zu den Fördercalls beantragen - der nächste ist am 19.05.2022 - vor der Förderzusage darf man die Anlage weder beauftragt noch gebaut haben
WTF ?? d.h. ich muss jetzt mal ! mindestens 2 Monate ! damit warten eine neue Anlage zu bestellen und darf dann erst zu bauen beginnen ? d.h. nochmal ein paar Monate Lieferzeit einrechnen und starten tut das gute Ding dann im Herbst 2022 ?
Wer lässt sich so eine K*** bitte einfallen ? Sind das ernsthaft die Bemühungen der österreichischen Behörden den Ausbau der Photovoltaik zu maximieren ?
... oder hab ichs einfach nicht kapiert wie das mit dem EAG läuft ... ?
Thuata, ich bin guter Dinge, dass du es zwar nicht vor mir schaffst, aber dafür die Förderung bekommst. Denn den Netzzugangsbeleg/Einspeisezählpunkt bei der EVN habe ich natürlich NICHT beantragt. Und dass sich das in den 7 Tagen ausgeht ist mehr als illusorisch. Förderung also ziemlich sicher beim Teufel.
Warum man nicht einfach jedem PV-Errichter/Erweiterer x-Euro pro kWh bezahlt, Nachweis durch Rechnungsbeleg und einen fachgerechten Einbau mit Abnahmeprotokoll vorlegt, ist mir ein Rätsel.
Katastrophe die ganze EAG-Geschichte, wieder eine neue Frage. Ist die OÖ Wohnbauförderung Neubau für die Förderhöhe relevant? Bei der OÖ WBF wurde eine 3,3kWp Anlage angegeben - dies war im Zusammenhang mit der LWP LWP [Luftwärmepumpe] erforderlich. Ich meine dass dadurch die PV nicht direkt gefördert wird und daher irrelevant ist. Aber wirklich sicher bin ich mir nicht.
Was meint ihr dazu?
Gemäß EAG FAQ Höhe der benötigten Förderung: Art. 41 Abs. 6 lit a AGVO > "Art der Beihilfe (z. B. Zuschuss, Kredit, Garantie, rückzahlbarer Vorschuss oder Kapitalzuführung) und Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung"
Bei der OÖ Wohnbauförderung 2020 handelte es sich um einen Zinszuschuss zum Hypotekarkredit für ein Eigenheim. Damals wurde im Ansuchen zur Ermittlung der Förderfähigkeit des gesamten Eigenheims, eine 4,3kwp PV angegeben.
Hat jemand so einen Fall, oder weiß jemand ob das zu berücksichtigen ist? Wenn das zu Berücksichtigen ist dann stellt sich die Frage: Wie? Welcher Betrag bzw. wie ermittelt man den zugehörigen Betrag?
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Thuata, ich bin guter Dinge, dass du es zwar nicht vor mir schaffst, aber dafür die Förderung bekommst. Denn den Netzzugangsbeleg/Einspeisezählpunkt bei der EVN habe ich natürlich NICHT beantragt. Und dass sich das in den 7 Tagen ausgeht ist mehr als illusorisch. Förderung also ziemlich sicher beim Teufel.
Warum man nicht einfach jedem PV-Errichter/Erweiterer x-Euro pro kWh bezahlt, Nachweis durch Rechnungsbeleg und einen fachgerechten Einbau mit Abnahmeprotokoll vorlegt, ist mir ein Rätsel.
Bananenrepublik.
Das sag ich seit Jahren...... aber irgendeine Daseinsberechtigung müssen unsere gewählten Vertreter auch haben 🙄
Und bitte keine Beleidigungen, was können die armen Bananen dafür🤗
Thuata, ich bin guter Dinge, dass du es zwar nicht vor mir schaffst, aber dafür die Förderung bekommst. Denn den Netzzugangsbeleg/Einspeisezählpunkt bei der EVN habe ich natürlich NICHT beantragt. Und dass sich das in den 7 Tagen ausgeht ist mehr als illusorisch. Förderung also ziemlich sicher beim Teufel.
Warum man nicht einfach jedem PV-Errichter/Erweiterer x-Euro pro kWh bezahlt, Nachweis durch Rechnungsbeleg und einen fachgerechten Einbau mit Abnahmeprotokoll vorlegt, ist mir ein Rätsel.
Bananenrepublik.
da sind die 7 Tage auch schon wurscht... da du ohne Zählerpunktnummer ohnehin kein Ticket ziehen kannst. Willkommen im Club :(
Gestern erst in den Nachrichten, alles ab Kategorie B muss bis Juni warten ob es eine Förderzusage gibt oder nicht. Das haben die wieder einmal Top gelöst.
Gestern erst in den Nachrichten, alles ab Kategorie B muss bis Juni warten ob es eine Förderzusage gibt oder nicht. Das haben die wieder einmal Top gelöst.
Dafür habe ich aber auch Zeit beim Ticketziehen und kann das in einem Monat erst erledigen. Natürlich gilt beim negativen Bieterverfahren bei gleichem Gebot wer zuerst eingereicht hat, aber trotzdem kann ich mitmachen und wenn kein Glück, dann bei der nächsten Runde gleich wieder
Thuata, ich bin guter Dinge, dass du es zwar nicht vor mir schaffst, aber dafür die Förderung bekommst. Denn den Netzzugangsbeleg/Einspeisezählpunkt bei der EVN habe ich natürlich NICHT beantragt. Und dass sich das in den 7 Tagen ausgeht ist mehr als illusorisch. Förderung also ziemlich sicher beim Teufel.
Warum man nicht einfach jedem PV-Errichter/Erweiterer x-Euro pro kWh bezahlt, Nachweis durch Rechnungsbeleg und einen fachgerechten Einbau mit Abnahmeprotokoll vorlegt, ist mir ein Rätsel.
Bananenrepublik. ───────────────
da sind die 7 Tage auch schon wurscht... da du ohne Zählerpunktnummer ohnehin kein Ticket ziehen kannst. Willkommen im Club :(
wann ist denn dann die nächste Chance für Kat A wenn man jetzt aufgrund fehlender Netzzusage noch nicht mitmachen kann?
Thuata, ich bin guter Dinge, dass du es zwar nicht vor mir schaffst, aber dafür die Förderung bekommst. Denn den Netzzugangsbeleg/Einspeisezählpunkt bei der EVN habe ich natürlich NICHT beantragt. Und dass sich das in den 7 Tagen ausgeht ist mehr als illusorisch. Förderung also ziemlich sicher beim Teufel.
Warum man nicht einfach jedem PV-Errichter/Erweiterer x-Euro pro kWh bezahlt, Nachweis durch Rechnungsbeleg und einen fachgerechten Einbau mit Abnahmeprotokoll vorlegt, ist mir ein Rätsel.
Bananenrepublik. ───────────────
da sind die 7 Tage auch schon wurscht... da du ohne Zählerpunktnummer ohnehin kein Ticket ziehen kannst. Willkommen im Club :( ───────────────
wann ist denn dann die nächste Chance für Kat A wenn man jetzt aufgrund fehlender Netzzusage noch nicht mitmachen kann?
21.6.
Was mich noch interessiert... wenn ich jetzt z.b. am 10.5. anfrage (weil wegen Zählerpunktnummer), keine Förderung bekomme, aber Montage beginnen darf.... Läuft dann die 6 monatige Frist ab 10.5., oder ab dem positiven Fördercall (=21.6.)?
Ein Kumpel von mir hat einen Zählpunkt (Netz NÖ) für eine kleinstanlage (Balkonkraftwerk). Also alles unter 800W Wechselrichterleistung. Kann er den Zählpunktnummer schon hernehmen oder bekommt er dann einen neuen Zählpunkt für die größere Anlage?
Ahja gutes gelingen für alle die ab 17Uhr aktualisieren drücken 😛
Nächste Fördercall müsste im Juni oder Juli sein für Kat A
Katastrophe die ganze EAG-Geschichte, wieder eine neue Frage. Ist die OÖ Wohnbauförderung Neubau für die Förderhöhe relevant? Bei der OÖ WBF wurde eine 3,3kWp Anlage angegeben - dies war im Zusammenhang mit der LWP LWP [Luftwärmepumpe] erforderlich. Ich meine dass dadurch die PV nicht direkt gefördert wird und daher irrelevant ist. Aber wirklich sicher bin ich mir nicht.
Was meint ihr dazu? ───────────────
Gemäß EAG FAQ Höhe der benötigten Förderung: Art. 41 Abs. 6 lit a AGVO > "Art der Beihilfe (z. B. Zuschuss, Kredit, Garantie, rückzahlbarer Vorschuss oder Kapitalzuführung) und Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung"
Bei der OÖ Wohnbauförderung 2020 handelte es sich um einen Zinszuschuss zum Hypotekarkredit für ein Eigenheim. Damals wurde im Ansuchen zur Ermittlung der Förderfähigkeit des gesamten Eigenheims, eine 4,3kwp PV angegeben.
Hat jemand so einen Fall, oder weiß jemand ob das zu berücksichtigen ist? Wenn das zu Berücksichtigen ist dann stellt sich die Frage: Wie? Welcher Betrag bzw. wie ermittelt man den zugehörigen Betrag?
Bin jetzt endlich beim der ÖMAG telefonisch durchgekommen falls jemand einen ähnlichen Fall hat hier die Antworten der netten Dame 🤣:
Auch in diesen Fall ist anzugeben das es sich um einen Zinszuschuss handelt und selbiger bei "Höhe der benötigten Förderung" betragsmäßig zu berücksichtigen (eher Höher als zu niedrig).
Was ich noch erfragt habe: Weiteres kann das Ticket der Kat. A mit bis inkl. 10,000 KWp KWp [kWpeak, Spitzenleistung] gezogen werden.
Auch wenn das Ticket in Kat. A gezogen wird kann eine Speicherförderung über 10kW beantragt werden (min 0,5KW bis max. 50KW).
Denn eine 31-stellige Zählerpunktnummer habe ich ja, zumindest wird diese im Leitfaden gefordert. Also meiner Auffassung nach kann ich heute das Ticket ziehen.
.. speeeedcat schrieb: Denn eine 31-stellige Zählerpunktnummer habe ich ja, zumindest wird diese im Leitfaden gefordert. Also meiner Auffassung nach kann ich heute das Ticket ziehen.
du hast eine aktuelle zählerpunktnummer wo du den strom beziehst.. also die steht jetzt zb auf deiner stromrechnung..
für das einspeisen brauchst du eine weitere zählerpunktnummer.. und diese musst du beim antrag verwenden...
mit der zählerpunktnummer vom bezug wirds nicht funktionieren..
Denn eine 31-stellige Zählerpunktnummer habe ich ja, zumindest wird diese im Leitfaden gefordert. Also meiner Auffassung nach kann ich heute das Ticket ziehen.
Sie schreibens ja extra fett im Leitfaden...
Ich vermute wennst da deine Bezugs-Zählernummer angibst, lehnens den Antrag ab. Ob die Zählerpunktnummer danach änderbar ist, wäre interessant.
Kann ich jetzt Förderung als Privatperson beantragen und dann später eine energiegemeinschaft machen? ───────────────
Hat jemand Infos zu meiner Frage? Konnte bisher unter +43 5 787 66-10 niemanden erreichen, werds weiter versuchen :)
Kann dir zwar keine Antwort zur Frage geben aber meine Erfahrung zur Hotline: Weiterversuchen! Irgendwann kommst dann doch mal durch in die Warteschleife. Das warten in der Warteschleife hat bei mir nicht lange gedauert.
Kann ich jetzt Förderung als Privatperson beantragen und dann später eine energiegemeinschaft machen? ───────────────
Hat jemand Infos zu meiner Frage? Konnte bisher unter +43 5 787 66-10 niemanden erreichen, werds weiter versuchen :) ───────────────
Kann dir zwar keine Antwort zur Frage geben aber meine Erfahrung zur Hotline: Weiterversuchen! Irgendwann kommst dann doch mal durch in die Warteschleife. Das warten in der Warteschleife hat bei mir nicht lange gedauert.
hattest recht, beim 8ten Versuch hats geklappt:
Also - man kann jetzt die Anlage als Privatperson bauen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Energiegesellschaft draus machen. Das kann rückwirkend keine Probleme machen, da es sich lediglich um das Modell des "Strom verkaufens" handelt.
Die Finale Zusage zur Förderung bekommt man im Juni, darf aber (auf eigenes Risiko - da ich ja keine Förderung bekommen könnte) nach Ticket ziehen mit dem Anlagenbau beginnen.
Sehr kompetente Dame, sehr freundlich!
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braucht man jetzt auch die Bestätigung vom Netzbetreiber im ersten Schritt? Oder nur das da oben?=
beantwortet sich die Frage nicht selbst? Wenn du einen Zählerpunkt bekommen hast, dann hast ja normalerweise im gleichen Antwortschreibe, die Zusage/Bestätigung vom Netzbetreiber?
.. uzi10 schrieb: braucht man jetzt auch die Bestätigung vom Netzbetreiber im ersten Schritt? Oder nur das da oben?=
.. massiv50er schrieb: beantwortet sich die Frage nicht selbst? Wenn du einen Zählerpunkt bekommen hast, dann hast ja normalerweise im gleichen Antwortschreibe, die Zusage/Bestätigung vom Netzbetreiber?
die bestätigung vom zählerpunkt vom netzbetreiber brauchst theoretisch erst beim vervollständigen des antrags..
aber die bekommst du eigentlich mit dem zählerpunkt mit...
.. SaubererM schrieb: für das einspeisen brauchst du eine weitere zählerpunktnummer.. und diese musst du beim antrag verwenden...
.. SaubererM schrieb: die bestätigung vom zählerpunkt vom netzbetreiber brauchst theoretisch erst beim vervollständigen des antrags..
aber die bekommst du eigentlich mit dem zählerpunkt mit...
Tooooooooll .... Dann kann ich mir das Ticketziehen heute wohl sparen.
.. massiv50er schrieb: Ich vermute wennst da deine Bezugs-Zählernummer angibst, lehnens den Antrag ab. Ob die Zählerpunktnummer danach änderbar ist, wäre interessant.
Das wäre in der Tat interessant zu wissen. Ich könnt' s ja einfach probieren, ob das Ticket durchgeht.
Wenn du dir sicher bist die Nummer innerhalb der Frist zu bekommen, dann könnte es ja sein dass du die Nummern bei der Eingabe verwechselt hast. Du bist ja kein Profi, Fehler können ja passieren.