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Meine persönliche Meinung: Entweder mit dem AG eine Vereinbarung über Lohnerhöhung treffen über den jährlichen Durchschnittsverbrauch der Ladeleistung oder die paar € einfach gut sein lassen, auf eigene Kosten laden (mit der PV ja kein Problem) und sich über das Auto freuen. Ich selbst "tanke" um mit den derzeitigen Preisen (ca. 20c) um ca 300€/Jahr Strom in mein Privatauto, wenn ich auch noch das Auto vom AG zur Verfügung gestellt bekommen würde wäre das einfach mein Beitrag in die Zukunft meiner Kinder, Thema Umwelt. |
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ja, so sehe ich das im Prinzip ja auch, aber ich fahre auch nur ca. 1500kWh pro Jahr herum. Andere Kollegen fahren aber morgens daheim weg und kommen 500km später ab Abend wieder daheim an und das ändert dann doch einiges......ich finde, würde Österreich die Energie-Wende ersnt nehmen, dann wäre hier eine Vereinfachung sehr wünschenswert. |
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Wenn ich den Sachbezug nicht einmal versteuern muss, dann wären mir die paar Euro daheim laden komplett egal. Und irgendeine sinnvolle Lösung würde sich da schon finden (Pauschale, Wallbox mit RFID,...) |
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1500kWh wären bei 15kWh Verbrauch nur 100km jährlich? Würd ich zu Fuß gehen oder Rad fahren. Ich dachte du suchst eine Lösung für dich, wenn das für alle anderen Kollegen auch gelten soll muss sich doch eher der Arbeitgeber drum annehmen... |
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1500kwh Jahresverbrauch sind meiner Meinung nach, bei 20kWh Verbrauch, ziemlich genau 7500km ;) - und deine 300€ bei 20 Cent sind das btw btw [by the way, übrigens]. auch genau.... Ob sich mein Arbeitgeber auch darum kümmern wird weiß ich nicht, hier geht's in erster Linie darum Informationen zu sammeln, wie andere Firmen das handhaben. Ich verfolge das Thema EVs und PVs privat und habe mich gefreut, als in unserer Firma (auch durch meine Rückmeldungen) beim Fuhrparkmanagement und bei den Mitarbeitern ein Umdenken stattgefunden hat und nun gibt es diese neue Regeleung, dass daheim nicht mehr geladen werden darf. Unser gesamter Fuhrpark sollte auf EVs umgestellt und das hat gerade abruptes Ende genommen. |
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Absolut korrekt sry Knopf im Kopf :) |
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Ist aber kurzsichtig, da Zahl ich als Mitarbeiter lieber den Privatanteil? Verstehe ich nicht, ist sicher deutlich mehr als das bisschen laden. Verhandl halt noch 50€ Gehaltserhöhung dazu 😉 |
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hach, schau - für mich ändert sich nicht viel, ich "frag für einen Freund" ;) Ich kann ja auch im Büro tanken, für mich wäre es daheim einfach lustig, weil PV-Eigenverbrauch und Überschussladen beobachten macht Spass. Aber wäre ich einer meiner Kollegen, die beruflich herumfahren, dann kommst mit 50€ (netto?!) dann nicht mehr aus, da bist dann bei ein paar hundert € netto, das ist für die Firma kein Geschäft mehr. Ich glaub, die einzige vernünftige Lösung wäre, man würde sich privat eine Ladestation kaufen, die direkt an die Firma abrechnet (mit je einem Chip z. B. für private und berufliche Nutzung). Lt. Fuhrparkmanagerin dürfen sie uns nicht mal Ladestationen (abgesehen davon, dass manche schon privat eine haben) zur Verfügung stellen, weil's da wieder einen Passus gibt, dass der Arbeitgeber keine fix installierten Ladestationen zur Verfügung stellen dürfen.... |
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Hallo Seppl82, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: EV als Firmenwagen - Laden daheim (lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn) |
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Aber eine mobile aka NRGkick oder JuiceBooster ginge schon? Wenn ja, Problem gelöst. |
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Bei Vielfahrern mit sagen wir 5000km/Monat macht der Diesel momentan aber auch schnell einmal 600-700€ aus. Da steigt die Firma mit einer adäquaten Gehaltserhöhung zum selber Laden auch nicht schlechter aus. Abgesehen davon muss man mal hinterfragen ob die Rechtsmeinung der WKO nicht einfach nur Lobbying für die Firmen ist damit sie nix zahlen müssen. Ich kenne es aus dem Bekanntenkreis hauptsächlich so das halt gratis in der Firma geladen wird, Außendienst nur von daheim aus machen ja nicht sooo viele. |
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wenn mans ganz ehrlich durchrechnet, dann muss man aber auch mitrechnen, dass durch den entfall des hinzurechnungsbetrags evtl weniger in eine pensionsvorsorge einbezahlt wird, dann noch die kosten für zuhause laden oder alternativ das auto ständig wo anders hin zu bringen (kostet zeit und eigentlich ein 2. auto, damit man das eine dort stehen und laden lassen kann, wenn nicht gerade eine ladestation ums eck ist)... das hält sich schon die waage. bei uns fahren momentan die kollegen, die näher am büro wohnen elektroautos und laden dort (daheim dann gar nicht, weil unser steuerberater sieht das thema genauso wie die wko) und die kollegen, die weiter weg wohnen oder mehr km pro jahr fahren, die haben dieselautos. |
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Du könntest mit deiner Firma reden, dass sie dir 1) die Ladekosten zu deinem tarif lt. Jahresabrechnung und Wallbox Zähler ersetz und 2) die dabei entstehenden zusätzlichen Steuern übernimmt (= dir so viel Gehaltserhöhung gibt dass du schlussendlich wieder bei deinem geplanten Gehalt landest) Kommt bei aktuellen Diesel Preisen immer noch billiger als wenn du dir einen Diesel nimmst bzw. wenn du immer auf öffentlichen Ladestationen (meistens dann Schnellader, wer hat schon Zeit für was andereres) das Auto voll machst. Billigere Versicherung, Anschaffungsprämien, günstiger in der Wartung etc. sollten für Firmen genug Anreiz sein. |
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Hallo bloom, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Also bei uns stellt der AG die Wallbox für zu Hause zur Verfügung, die Errichtung selbst ist aber auch selbst zu bezahlen. Die Wallbox bleibt zu jedem Zeitpunkt im Besitz des AG. Aktuell wird für den Betrieb der Wallbox (auch zu Hause) eine Ladekarte benötigt. Der AG erstattet die Kosten je kWh aktuell pauschal. Bisher nichts gegenteiliges gehört und unsere Richtlinie wurde erst vor wenigen Wochen aktualisiert. |
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Ich find das nicht kurzsichtig, es ist einfach absolut unsinnig. In größeren Firmen kannst deswegen nicht so einfach 50 € Gehaltserhöhung aushandeln. Ein Firmenauto ist oft Bestandteil des Gehalts, das man aufgrund der Position oder Tätigkeit bekommt und in vielen Fällen auch privat nutzen kann. Wennst dir ein E-Auto nimmst, gibts als Anreiz die Sachbezugsbefreiung (für den AN) und die volle Vorsteurabzugsfähigkeit (für den AG), was ich vollkommen ok finde. Warum soll das Sinn machen, wenn man irgendwo anders teurer ladet und dafür keine zusätzliche Steuer bezahlen muß und zuhause schon? Man bereichert sich dadurch ja nicht... Ich glaube, dass das einfach ein Fehler auf der Wirtschaftskammer homepage ist und sie arbeitnehmereigenes mit arbeitgebereigenes E-Auto verwechselt haben. Steht zumindest so in den Lohnsteuerrichtlinien drinnen, zb. https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.865637&portal=oegkdgportal#:~:text=beim%20Dienstgeber%20ein%20firmeneigenes%20Elektrofahrzeug,ist%20kein%20zus%C3%A4tzlicher%20Sachbezug%20anzusetzen. |
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DIe Frage ist aber ob ein laden des Fzg. an der privaten WB als Auslagenersatz iSdG. zu verstehen ist und das kann man wohl nur rausfinden indem man beim FA nachfragt und eine Stellungnahme bekommt. Problem ist wenn man so eine Stellungnahme hat (auch wenn sie einem nicht gefällt) muss man sich entweder daran halten und Einspruch erheben. Da stellt sich die Frage ob es das der Firma Wert ist. |
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Ähhm, nein. Es gibt dazu die Lohnsteuerrichtlinien und da steht das eindeutig drinnen, dass das nur für private E-Autos gilt. LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002, Absatz 175b (https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=ade61218-282f-4330-b715-fc3306ab6041) "Kann der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber ein arbeitnehmereigenes Elektrofahrzeug unentgeltlich aufladen, liegt kein Sachbezug vor, wenn es gratis E-Ladestationen am Abgabeort gibt, da in diesem Fall der übliche Endpreis am Abgabeort Null ist. Ersetzt hingegen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Stromkosten für ein arbeitnehmereigenes/privates Elektrofahrzeug, handelt es sich nicht um einen Auslagenersatz und es liegt somit steuerpflichtiger Arbeitslohn vor" Sonst steht dazu nix drinnen, das hat die WKO schlicht falsch auf ihre Homepage geschrieben. Hier (https://www.wko.at/service/steuern/sachbezuege-dienstfahrzeuge.html) stehts auch nochmal richtig geschrieben. Das sollten aber eigentlich die Steuerberater und Gehaltsverrechner wissen... |
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Hi, es geht ja um einen Dienstwagen der im Besitz des AG ist und dem AN zur Verfügung gestellt wird (= Kein privates Fahrzeug). Hier können die Aufladungen an privaten WB nicht als Auslagenersatz geltend gemacht werden. Hab jetzt auch etwas dazu gefunden: https://pv-forum.ars.at/post/stromkosten-elektroauto-verg%25C3%25BCtung-11989258?highlight=ersatz+eines+aufwandes&pid=1328929721 Laden an öffentlichen Ladesäulen mit Ladekarten die auf die Firma lauten = JA, Steuerfrei Laden an privater WB mit Abrechnung über Zähler und Jahresabrechnung = Nein, nicht Steuerfrei Wenn man es ganz genau nimmt, dann dürften die FA Tankrechnungen die ein MA für seinen Firmenwagen mit der privaten Karte oder Bar zahlt eigentlich auch nicht ersetzen, da es sich hier aber um viele kleine Beträge handelt bei denen der Empfänger nicht auf der Rechnung aufscheinen muss wird hier wohl nicht so genau hingeschaut. |
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Nachdem mir die Zeit zum editieren abgelaufen ist. Es ist unfair, dass E-Auto Fahrer welche die Umwelt weniger belasten, zuhause laden und somit die Ladeinfrastruktur frei halten hier so behandelt werden, aber hier muss der Gesetzgeber einfach noch ein bisschen lernen wie das so funktioniert mit den E-Autos. |
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@bloom Das ist aber widersprüchlich in diesem Forum beschrieben. "Es besteht somit kein Unterschied darin, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Verbrenner-Kfz oder ein E-Kfz zur Verfügung stellt. Vergütet der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer auf eigene Rechnung bezahlten Treibstoffkosten (Stromkosten) liegt kein nichtsteuerbarer Auslagenersatz sondern handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn." Das würde auch bedeuten, dass der Mitarbeiter seine Tankrechnungen oder andere Verbrauchsmaterialien (wie zb. Scheibenputzmittel, Waschstraße, Öl usw.), die er vorstreckt, auch als steuerpflichtigen Arbeitslohn deklariert bekommt. Das war/ist aber definitiv nicht der Fall. |
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Wie wäre es mit AG lässt einen eigenen Stromzähler des Netzbetreibers beim AN setzen und abgerechnet wird über diesen. |
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Das würds ja nur noch viel komplizierter machen. @bloom Die Erkenntnisse oder Vwgh Urteile sind aus den 60ern bzw. 80er Jahren, da konnten die E-Autos logischerweise noch nicht berücksichtigt werden. |
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