|
|
||
Unabhängig jetzt mal davon, ob der offene Kreditbetrag exakt jenem Betrag entspricht, der dann auch für die Hausfinanzierung benötigt wird: zweiteres ist korrekt - der Wohnungskredit hatte als Finanzierungszweck den Erwerb der ETW. Wenn diese verkauft wird, fällt dieser Finanzierungszweck weg, der offene Kreditsaldo wird abgedeckt und Raiffeisen gibt die Sicherheit (weil dinglich) frei. So ist es. 1,4% gibt es für 20 Jahre nicht (mehr). zweiteres. Der Finanzierungszweck hat sich geändert - daher wird eine neue Finanzierung notwendig. btw: die Sicherheit sollte für die Bank nicht nur den Auszahlungsbetrag decken, sondern idealerweise mindestens dem Gesamtkreditbetrag (= Auszahlungsbetrag + Kreditnebenkosten) entsprechen. lg |
||
|
||
Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
|
||
Auch von meiner Seite: nein, nicht möglich. Wie richtig erklärt wurde fällt der ursrächliche Kreditzweck weg, der Kauf der ETW. Den Neukredit wirst du also in Kauf nehmen müssen, auch die Pönalzahlung. |
||
|
||
Antworten finde ich interessant... Wir haben bei der bawag den Kredit vom Wohnungskauf mitgenommen zum Haus und quasi nur die Sicherheit ausgewechselt! Ohne Kündigung und Rückzahlung des ursprünglichen Kredites. Für den Wechsel der Sicherheit sind ein paat Hunderter geflosst. |
||
|
||
|
||
Oha, gratuliere! Wieder was gelernt. Wann war das? Kann ich mir derzeit eigentlich nicht vorstellen. |
||
|
||
Hallo, vielen Dank für die raschen Antworten. Das passt somit auch zu dem, dass ich von "keinesfalls möglich" bis zu "kein Problem, kostet nur eine Bearbeitungsgebühr" schon alles gehört bzw. gelesen habe. Ich denke mal, dass es am besten wäre, unsere Planungen einfach mal unserer Betreuerin zu kommunizieren, oder? Ich kann euch gerne am Laufenden halten, was die aktuell dazu sagt. |
||
|
||
2017 war das bei uns. Variabel verzinster Kredit. |
||
|
||
Mit der Bank mal reden ist immer eine top Idee :) |
||
|
||
Habe bereits die Rückmeldung der Bank erhalten: Ein Tausch der Sicherheit ist kein Problem, sofern die neue Immobilie über einen entsprechenden Wert verfügt. |
||
|
||
Da kann man nur gratulieren - bei (lokalen) Raiffeisenbanken scheint nichts ausgeschlossen. Habe auch schon u.a. miterlebt, wie eine (damals) lokale Volksbank sich an der Häfte eines Mindestanteils grundbücherlich besichern wollte oder eine lokale Sparkasse eine Immobilienkaufabwicklung ohne treuhändige Abwicklung durchgeführt hat (und nachher einzelwertberichtigen musste). Bis zur nächsten Revisions- oder Bankprüfung werden die Grenzen offenbar "ausgelotet". Hatte heute (auch betreffend den geschilderten Fall) einen Rundruf bei ein paar meiner Kooperationspartnerbanken - Grundtenor: ein wesentlicher Vertragsbestandteil (nämlich der Finanzierungszweck) ändert sich. Daher gibt es keine Möglichkeit der o.a. Vorgehensweise. |
||
|
||
Das wird halt als Argument verkauft werden, diese einmalige Kostenersparnis. Diese wird aller Voraussicht nach aber vermutlich mit höheren Zinsen x-fach wieder reingespült. Das kann ich bestätigen, ich habe diesbezüglich ebenso nachgefragt. |
||
|
||
Mich verwundert es, dass es banken gibt, die das nicht machen. Hatte ich schon öfter. Wenn der wert passt und sich die pararmeter nicht ändern (kreditbetrag wird nicht höher, laufzeit nicht länger) ist das rechtlich kein problem. Lg |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]