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Balkonkraftwerk

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  •  raul2100
1.6.2022 - 10.5.2024
78 Antworten | 28 Autoren 78
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Guten Tag,

Ein Bekannter von mir würde gerne ein Balkonkraftwerk erichten.
Module 2 Stk. 360wP
Wechselrichter Envertech EVT-560.

Weiss jemand wie die Anmeldung funktioniert bei den E-Netzen Steiermark? Reicht nur Bescheid geben per tel oder muss man sich registrieren für einen Zählpunkt? Einspeisung gibt's ja keine bei Balkonkraftwerken glaub ich.

  •  Gawan
  •   Gold-Award
1.6.2022  (#1)
- Keine Einspeisung - nur Eigenverbrauchsreduktion
- Es reicht eine EMail an den Netzbetreiber, die checken dann ob du eh einen Smartmeter hast, Ferraris geht nicht mehr
- bis 800 Watt sind zulässig

Ob ein Schukostecker reicht oder eine dauerhafte Verbindung mit dem Netz hergestellt werden muss ist ein typisches "kommt drauf an wen man fragt" 😉

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  •  raul2100
1.6.2022  (#2)
Nur mit Smartmeter möglich?

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  •  ck
1.6.2022  (#3)

zitat..
Gawan schrieb:

- Keine Einspeisung - nur Eigenverbrauchsreduktion
- Es reicht eine EMail an den Netzbetreiber, die checken dann ob du eh einen Smartmeter hast, Ferraris geht nicht mehr
- bis 800 Watt sind zulässig

Ob ein Schukostecker reicht oder eine dauerhafte Verbindung mit dem Netz hergestellt werden muss ist ein typisches "kommt drauf an wen man fragt" 😉

Ein paar Anmerkungen:
-keine Einspeisung ist nicht ganz korrekt, natürlich speist man ein, es wird nur nicht vergütet
-welcher Zähler montiert ist, ist das Problem vom Netzbetreiber, er hat dann sozusagen 2 Wochen Zeit ihn zu tauschen, es muss kein Smartmeter sein, es kann auch ein "normaler" digitaler Zähler sein, oder ein Ferraris mit Rücklaufsperre
-800W Limitierung bezieht sich auf den Wechselricher
-wegen Steckdose würde ich jedenfalls nicht den Netzbetreiber fragen, nachdem man niemanden zur Abnahme braucht, ist es auch egal was er dazu meint

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  •  Gotti84
1.6.2022  (#4)
Warum keine Einspeisevergütung?
Ich habe ein Balkonkraftwerk und bekomme meine Einspeisung vergütet. Verstehe nicht warum das alle immer so kommunizieren.

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  •  ck
2.6.2022  (#5)

zitat..
Gotti84 schrieb:

Warum keine Einspeisevergütung?
Ich habe ein Balkonkraftwerk und bekomme meine Einspeisung vergütet. Verstehe nicht warum das alle immer so kommunizieren.

Weil es so ist.
Natürlich kann man ein Balkonkraftwerk auch "normal" als PV Anlage anmelden, aber dann gelzen eine Reihe von Vereinfachungen nicht.

Zitat Netz NÖ:
 • Für die Kleinsterzeugungsanlage benötigen Sie keinen Stromabnahmevertrag, sie ist für die Abdeckung des Eigenverbrauches vorgesehen. Eine Abgeltung der allfällig ins öffentliche Netz eingespeisten Energie ist dann nicht vorgesehen.

Quelle
https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Okostromanlage-Portal/Kleinsterzeugungsanlagen-bis-0,8-kVA.aspx
 


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
2.6.2022  (#6)

zitat..
ck schrieb:

──────
Gotti84 schrieb:

Warum keine Einspeisevergütung?
Ich habe ein Balkonkraftwerk und bekomme meine Einspeisung vergütet. Verstehe nicht warum das alle immer so kommunizieren.
───────────────

Weil es so ist.
Natürlich kann man ein Balkonkraftwerk auch "normal" als PV Anlage anmelden, aber dann gelzen eine Reihe von Vereinfachungen nicht.

Zitat Netz NÖ:

 • Für die Kleinsterzeugungsanlage benötigen Sie keinen Stromabnahmevertrag, sie ist für die Abdeckung des Eigenverbrauches vorgesehen. Eine Abgeltung der allfällig ins öffentliche Netz eingespeisten Energie ist dann nicht vorgesehen.

Quelle
https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Okostromanlage-Portal/Kleinsterzeugungsanlagen-bis-0,8-kVA.aspx

Soweit ich weiß geht das nicht mal mit der Anmeldung weil es sich um eine einphasige Anlage handelt - ist aber kein garantiertes Wissen


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  •  ck
2.6.2022  (#7)

zitat..
Gawan schrieb:
──────
Soweit ich weiß geht das nicht mal mit der Anmeldung weil es sich um eine einphasige Anlage handelt - ist aber kein garantiertes Wissen

Einphasig ist kein Problem (bei der Leistung)


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  •  czeckson74
2.6.2022  (#8)
Leider stellen sich nur die "alten" Anbieter (EVN, ...) beim Thema vergütete Kleinsterzeugereinspeisung taub.
Jüngeren Unternehmen ist es egal, wie groß deine Anlage ist.
Einphasig geht bis 3,6 KWp KWp [kWpeak, Spitzenleistung].

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  •  ck
2.6.2022  (#9)

zitat..
czeckson74 schrieb:

Leider stellen sich nur die "alten" Anbieter (EVN, ...) beim Thema vergütete Kleinsterzeugereinspeisung taub.
Jüngeren Unternehmen ist es egal, wie groß deine Anlage ist.
...

Nein, wie kommst du auf die Idee?

Grundsätzlich ist (in NÖ) nicht die EVN für den Netzzugang verantwortlich, sondern Netz NÖ. Wenn du bei Netz Niederösterreich für eine <800VA Anlage einen normalen Netzzugang vereinbarst und auf die Erleichterungen für Kleinanlagen verzichtest, bekommst du einen ganz normalen Netzzugangsvertrag und kannst damit ganz normal einspeisen (auch bei EVN, OeMAG oder wo aich immer). 

Es gibt für "Balkonanlagen" halt gewisse Erleichterungen, wenn man diese in Anspruch nehmen möchte muss man auf die Einspeisevergütung verzichten, man ist nicht gezwungen das zu tun.

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  •  czeckson74
2.6.2022  (#10)
1.) Netz-Nö und die EVN haben die selbe Adresse ! Zufall ?
2.) Hat mir die EVN w.o. die Einspeisevergütung verweigert, also hab ich zum gleichen Anbieter wie Gotti84 gewechselt (und der vergütet auch bei 0.8 KVA ohne normalen Netzzugang).

BITTE hört auf das immer falsch zu kommunizieren !

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
2.6.2022  (#11)

zitat..
czeckson74 schrieb:

1.) Netz-Nö und die EVN haben die selbe Adresse ! Zufall ?
2.) Hat mir die EVN w.o. die Einspeisevergütung verweigert, also hab ich zum gleichen Anbieter wie Gotti84 gewechselt (und der vergütet auch bei 0.8 KVA ohne normalen Netzzugang).

BITTE hört auf das immer falsch zu kommunizieren !

Hast du quellen zu 2.) ?
also schriftliche?
weil das würde ein smartmeter voraussetzen. Ein alter zähler mit rücklaufsperre kann das nicht.


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  •  Fani
2.6.2022  (#12)
Auch wenn Netz NÖ eine 100% Tochter der EVN ist, sind es unterschiedliche Unternehmen. Netz NÖ ist der Netzanbieter und die EVN der Energieversorger. Und nein, das is net das Selbe. Der Netzanbieter stellt die Infrastruktur zur Verfuegung, der Energieversorger beliefert dich mit Strom oder kauft ihn dir ab.

Wenn dir also die EVN die Abnahme verweigert hat das so gar nichts mit der Einspeisung bei Netz Nö zu tun. Den Strom kann dir auch ein anderer abkaufen, zb die Ömag.

BITTE aufhören immer diese beiden Dinge zu vermischen 😆

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  •  Solarbuddys
2.6.2022  (#13)

zitat..
Gawan schrieb:

───────────────

Soweit ich weiß geht das nicht mal mit der Anmeldung weil es sich um eine einphasige Anlage handelt - ist aber kein garantiertes Wissen

Ist auch falsch 😉
Hab selbst ne 1-phasige Anlage am Balkon die mit Ömag-Tarif verguetet einspeist 


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  •  ck
2.6.2022  (#14)

zitat..
czeckson74 schrieb:

1.) Netz-Nö und die EVN haben die selbe Adresse ! Zufall ?
2.) Hat mir die EVN w.o. die Einspeisevergütung verweigert, also hab ich zum gleichen Anbieter wie Gotti84 gewechselt (und der vergütet auch bei 0.8 KVA ohne normalen Netzzugang).

BITTE hört auf das immer falsch zu kommunizieren !

Punkt 1) ist kein Zufall, aber genau aus dem Grund kann deine Geschichte so nicht ganz stimmen. Damit dir jemand (wer auch immer) deine Einspeisung vergütet, brauchst du zwingend:
a) Netzzugangsvertrag
b) Zweirichtungszähler
c) einen Messstellenbetreiber der die Daten ausliest und an deinen Vertragspartner weiter gibt

Für a+b+c ist Netz NÖ (also die EVN Gruppe) verantwortlich und zwingend nötig. Wie soll das gehen, dass dir EVN die Einspeisung verweigert, Netz NÖ dich aber unterstützt und alles nötige dafür macht.

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  •  VWG40
  •   Gold-Award
2.6.2022  (#15)

zitat..
Solarbuddys schrieb: Ist auch falsch 😉
Hab selbst ne 1-phasige Anlage am Balkon die mit Ömag-Tarif verguetet einspeist 

Du hast aber bestimmt auch eine große Anlage mit Netzzugang. Dann ist es klar das du es vergütet bekommst.

Wird bei mir auch das gleiche werden.
Aktuell BKW und die Solar Edge Anlage ist bereits fertig. Warte nur mehr auf die Freigabe das ich sie einschalten darf.


zitat..
raul2100 schrieb: Guten Tag,

Ein Bekannter von mir würde gerne ein Balkonkraftwerk erichten.
Module 2 Stk. 360wP
Wechselrichter Envertech EVT-560.

Weiss jemand wie die Anmeldung funktioniert bei den E-Netzen Steiermark? Reicht nur Bescheid geben per tel oder muss man sich registrieren für einen Zählpunkt? Einspeisung gibt's ja keine bei Balkonkraftwerken glaub ich.

Warum nimmt er nicht größere Module und zum Beispiel einen Hoymiles HM-800.
Man darf doch legal bis zu 0,8kw/p erzeugen.

Ein BKW ist nur meldepflichtig.
Bei der Energie Burgenland gibt es sogar ein online Formular was man ausfüllen kann. Dann ist die Sache erledigt. Soll man halt ca. 2 Wochen vor Inbetriebnahme bereits ausfüllen.




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  •  Solarbuddys
3.6.2022  (#16)
Korrekt 👍
Ich hatte eine 1,77kWp Balkonanlage 1-phasig mit "nur" Meldung und keiner Einspeiseverguetung 

Jetzt eine 7,6kWp Balkonanlage mit normalen Netzzugang (1-phasig) mit 120EUR "Abnahmegebuehr" dafuer Einspeiseverguetung 😊




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  •  hengst041
  •   Silber-Award
3.6.2022  (#17)
ein Balkonkraftwerk geht aber nur bis 0,8kWp, somit hast du kein Balkonkraftwerk und es gelten andere Regeln.
Was soll man bei einem BKW auch viel einspeisen.
Da kostet die Abrechnung mehr als man bekommen würde.
Ich habe ein BKW und verbrauche 95% selbst. die 5% schenke ich der EVN. So knausrig bin ich auch wieder nicht.

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
3.6.2022  (#18)

zitat..
hengst041 schrieb:

ein Balkonkraftwerk geht aber nur bis 0,8kWp, somit hast du kein Balkonkraftwerk und es gelten andere Regeln.
Was soll man bei einem BKW auch viel einspeisen.
Da kostet die Abrechnung mehr als man bekommen würde.
Ich habe ein BKW und verbrauche 95% selbst. die 5% schenke ich der EVN. So knausrig bin ich auch wieder nicht.

falsch es geht um die 800W Ausgangsleistung des Micro WR WR [Wechselrichter]... nicht um die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] der Module.


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  •  Solarbuddys
3.6.2022  (#19)
Ich hab die Module am Balkon, somit is es ein Balkonkraftwerk 😉

Haett ichs im Schlafzimmer, waers ein Schlafzimmerkraftwerk 😂

Is doch alles klar definiert gg 

Wie bei "Dachkraftwerken" zaehlt immer nur die WR WR [Wechselrichter]-Leistung. Die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (Module am Dach) tangieren den Netzbetreiber nicht. 

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  •  ck
3.6.2022  (#20)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

Ich hab die Module am Balkon, somit is es ein Balkonkraftwerk 😉

Haett ichs im Schlafzimmer, waers ein Schlafzimmerkraftwerk 😂

Is doch alles klar definiert gg 

Wie bei "Dachkraftwerken" zaehlt immer nur die WR WR [Wechselrichter]-Leistung. Die kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (Module am Dach) tangieren den Netzbetreiber nicht.

Das ist alles richtig, aber hier herrscht ohnehin schon eine extreme Verwirrung, gerade du als Profi solltest aus meiner Sicht dazu beitragen mehr Klarheit in die Sache zu bringen, in dem Fall machst du aus meiner Sicht das Gegenteil.


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  •  hengst041
  •   Silber-Award
3.6.2022  (#21)
Na eh man kann sich 20kWp aufs Dach schmeissen und einen 800W Wechselrichter installieren.
Jeder wie er meint.
Der Wechselrichter wird es halt nicht lange durchhalten und eigentlich komplett unsinnig.
Aber im INET wundert man sich ja gar nicht mehr

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