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Genau, 28,68 brutto. |
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Ja wie mein Vater. Aber der bekam von 14 auf 28 Cent (100%) Erhöhung. Hätte ja sein können, dass der VERBUND einen bestraft, wenn sie nicht beim Einspeisen abkassieren können |
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Ich bin bei der EVN und komme von 17 auf 72 (brutto ohne Netzgebühr). Ich schreib' das, damit andere selber nachschauen - ich habe kein Mail oder Brief bekommen, die Umstellung erfolgt automatisch in den höchsten Tarif, im Portal wird die Preisbindung nicht mehr angezeigt (war bis Jahreswechsel einsehbar) - die Chance etwas zu übersehen ist hoch. |
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Bei uns auch.... Eigentlich ein Wahnsinn. |
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Wahlen stehen vor der Tür... |
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Ich würde mich da generell nie drauf verlassen, dass sich der Versorger zeitgerecht oder überhaupt meldet. Mein Bindungsende hab ich mir notiert und 4 Wochen vor dessen Eintritt werde ich meinen awattar Hourly Antrag stellen und die EVN verlassen. |
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Echt schlimm dass sowas sein darf ...und noch schlimmer dass es von der EVN gemacht wird 🤬 Ich befürchte echt dass es da einige eiskalt erwischt. 1 |
Habe es auch aus den Grund ins Forum geschrieben um andere darauf Aufmerksam zu machen, aber ich befürchte fast dass es die Leute erwischt die mit dem Internet nicht viel am Hut haben und deshalb nicht auf der EVN Seite nachsehen und schon garnicht hier im Forum sind. ||
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Jeden bekannten Fall am besten sofort an den Konsumentschutz weiterleiten. |
Da wird es wohl ein paar Musterklagen hageln. Die Sachlage ist ja recht einfach, bei einseitiger Erhöhung des Bestandstarifs muss der Anbieter darauf hinweisen, weil es ja ein Sonderkündigungsrecht zur Folge hat. ||
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https://durchblicker.at/artikel/blog/2021/strompreiserhoehung-gaspreiserhoehung-was-tun#:~:text=Besteht%20bei%20einer%20Tariferh%C3%B6hung%20ein,einer%20Preiserh%C3%B6hung%20vorzeitig%20k%C3%BCndigen%20m%C3%B6chten. |
siehe ||
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Hallo Landei, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Aber das wäre ja Wahnsinn, von der EVN bekommt man nichts schriftliches. Habe mit denen im Shop diskutiert und sogar schriftlich per Mail. Die werden sich doch rechtlich absichern. |
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Ich habs jetzt gerade auf gut Glück beim Konsumentenschutz probiert und es hat tatsächlich wer abgehoben. Erste Antwort war, die dürfen das, die müssen nicht darauf hinweisen. Sag ich wiederrum, dass ist ja ein Blödsinn, es gibt nichts schriftliches. Ich kann ja nicht der erste in ganz AT AT [Außentemperatur] sein, der wegen dem nachfragt. Er gibt das jetzt an die nächst höhere Stelle weiter und sie melden sich bei mir. |
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Bei der e-control könntest du es auch probieren. Die müssten sich da auch auskennen. |
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Sie dürfen den Bezugspreis einfach mal um x-100% erhöhen damits dich dann bei der Jahresabrechnung aus den Schlapfen haut?? In Österreich??? wtf. |
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Auszug aus den EVN AGB - Lieferung von elektrischer Energie: ... ebenfalls schriftlich oder – wenn vereinbart – elektronisch auf deutliche Weise darauf hinzuweisen, dass in Folge der Änderung der Preissystematik mit Inkrafttreten dieser Allgemeinen Lieferbedingungen eine – auch erhebliche – Preiserhöhung aufgrund der Vereinbarung von (Index-)Ausgangswerten, die möglicherweise vor Vertragsabschluss gelegen sind und die im Falle der marktpreisbasierten Berechnung auf Basis der ÖSPI-Monatswerte aufgrund der Koppelung an Börsen-Großhandelspreise sehr volatil sein können, zulässig und möglich ist... |
Ganz klarer Unfug, diese Beratung. ||
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E-Control dürfte heute auch wenig zu arbeiten haben, haben sofort abgehoben. Die Dame hat mir gesagt, was sie weiß, die ganzen großen Anbieter wie EVN, Verbund, etc. weißen normalerweise 4 Wochen vorher darauf hin, dass es eine Preiserhöhung gibt. Dem ganzen Stimme ich zu oder eben nicht. Außer man hat einen Float Tarif, aber das ist e klar, ändert sich ja monatlich. Also ich hab definitiv nichts bekommen. Aber irgendwo muss es eine Lücke geben, die EVN hat ja sicher X Anwälte die das geprüft haben. |
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Image ist denen anscheinend nicht so viel wert. ||
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Für was ein Image...da hast du den neuen Preis, friss oder stirb. Ohne das ich jetzt im Internet nachschaue, ich schätze mal die EVN ist der zweitgrößte Anbieter in Österreich nach Wien Energie. Das würde ja hunderttausende von Kunden betreffen. |
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Wenn du Hausnummer 100.000 Kunden häkelst, wird dich ein gewisser Prozentsatz an den Ei*** Haaren mein ich in die Medien und sonst wohin zerren. Aber vielleicht ist der Case eh gerechnet. Ich zocke 90% = paar Hundertausend ab und den anderen zahle ich einfach zurück, was sie fordern. ||
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Was ich nicht verstehe, dass man nichts in den Medien darüber hört. Den Verbund hatten sie sofort an den Ei***. Sind vielleicht gerade alle mit der Wahl beschäftigt... 😉 |
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Im "Informations- und Preisblatt Strom Optima Flex" steht: Auf Wunsch informieren wir Sie über die neuen Preise rechtzeitig vor der jährlichen Preisanpassung per E-Mail oder SMS. Bitte geben Sie uns zu diesem Zweck eine E-Mail-Adresse bzw. Mobilnummer bekannt. Schicken Sie dazu ein E-Mail mit dem Betreff "Preisinformation" an info@evn.at oder rufen Sie uns am kostenlosen EVN Service Telefon unter 0800 800 100 an. Hast dich dazu angemeldet? |
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Habe mir jetzt die letzten rausgesucht, weil die werden ja immer geändert, aber durchlesen tut es ja eh fast keiner. Allgemeine Bedingungen gültig ab 15.08.2022: iv. Indexbasierte Änderungen nach Ziffer 3.i und 3.ii. werden dem Kunden von EVN Energievertrieb durch ein individuell adressiertes Schreiben oder bei Vorliegen einer aufrechten Zustimmung des Kunden zur elektronischen Kommunikation elektronisch mitgeteilt. EVN Energievertrieb wird den Kunden darin auch über die Anpassungen (Index-Ausgangswert, Index-Vergleichswert, neuer Index-Ausgangswert, die konkrete Höhe der angepassten Preise) informieren. v. Der jeweils geltende Index-Ausgangswert für ÖSPI und VPI wird dem Kunden im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder einer Vertragsänderung oder im Zuge einer indexbasierten Änderung von der EVN Energievertrieb schriftlich bekannt gegeben und zusätzlich jeweils aktuell unter www.evn.at veröffentlicht. Darüber hinaus kann der jeweils geltende Index-Ausgangswert in den Kundenzentren der EVN Energievertrieb eingesehen werden und EVN Energievertrieb übermittelt diesen dem Kunden ferner auf sein Verlangen unentgeltlich. |
Keine Ahnung von wo du diese Information hast, aber ich habe mich jetzt auf die Suche der AGBs gemacht, welche man recht gut auf der E-Control Seite findet.
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