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Wirf heute im nationalrat behandelt. Also denke dass man hier nicht mehr viel machen kann |
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Du meinst die Themen GAS und ÖLstopp (war nicht vorhersehbar gg) lassen dann noch Zeit überig um über die Steuerfreiheit für Anlagenbesitzer zu diskutieren Ich drück uns alle die Daumen - 25,27kWp Anlage mit bis dato 17,8kW Spitze gg (glaub auf 19-20kW komm ich im April aber Erweiterung schnurrlt erst seit 1,5 Wochen) Aber fürs E-Autos + Heizstäbe reichts, damit die Pellets net so viel arbeiten müssen in den helleren Monaten |
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super 👍 Bin immer dafür, zumindest was zu versuchen, anstatt das Österreichische "schauma mal" zu betreiben. Einfach eine Mail an Herrn Achleitner schreiben, oder wie meinst? |
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ich bin mit denen auch schon seit Tagen in Kontakt und hab soeben die folgende Antwort bekommen: "Ein Feedback dazu ist leider sehr eindeutig: es bleibt bei 25 kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] - und alles darüber wird zu versteuern sein. Tut leid, dass ich keine andere Rückmeldung geben kann. " |
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@Gawan dann schicken die jetzt gerade die Antworten aus - meine klingt identisch: Meine dazu sofort eingeholte Information seitens BMF war leider sehr eindeutig. Es wird bei den 25 kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] als Grenze bleiben - alles darüber wird zu versteuern sein. Tut leid, hier keine bessere Auskunft geben zu können. Was in der Sache jedoch bleibt ist die bis dahin nicht vorliegende Steuerbefreiung bis zu diesen 25 kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] - diese wurde durch die Anregung von LR Markus Achleitner geschafft. |
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letzte Aktions-Idee: laut der Agenda für die morgige Sitzung im NR: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/NRSITZ/NRSITZ_00168/TO_06326275.pdf ist Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Punkt 24 dran, den Gesetzesentwurf vorzutragen?! Oder weiß nicht, wie das genau läuft?! Hats Sinn dem noch ein Email zu schreiben? https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_05677/index.shtml |
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ich werds machen :) |
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Hat jemand Erfahrung, ob es steuerrechtlich Einfluss hat bzgl der Anschlussleistung wenn diese gedrosselt wird? Ich hab von der NetzNÖ eine Zusage für 20 kVA und aktuell einen 25 kVA WR WR [Wechselrichter] eingemeldet. Für das Delta muss ich eine Drossel einbauen. Nachdem ich sowieso eine Drossel brauche und der PV Monteur meinte der 25 kVA WR WR [Wechselrichter] kostet das gleiche wie der 29,9 würde ich gern den stärkeren nehmen und die Leistung sowieso auf 15 kVA limitieren wegen der Leistungsmessung. Das Dach wird ein südliches Pultdach und hat für 30 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] Platz, sprich im Sommer würde ich Strom verlieren. |
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Hallo, Leistungsmessung hat nichts mit der Drosselung zu tun, sondern richtet sich an den verbauten WR WR [Wechselrichter]. Hat man einen WR WR [Wechselrichter] größer als 15 KV, wird man auf Leistungsmessung umgestellt. Gibt dazu auch einen anderen Thread. |
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Wieso sollte ich auf Leistungsmessung umgestellt werden, wenn ich nicht mehr als 15 kVA einspeise, ich hab 2 Varianten von der NetzNÖ bekommen 1. Maximal darf ich 20 kVA einspeisen, dann mit Leistungsmessung und mit Drossel weil der WR WR [Wechselrichter] eben 25 kVA kann 2. Ich drossle weiter runter nämlich auf 15 kVA und erspare mir die Leistungsmessung Das wurde so auch vom NetzNÖ Techniker angeboten, wäre auch sinnbefreit, wenn ich ohnehin die Drosselung bestätigen muss eine Leistungsmessung zu verlangen |
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Laut meines Wissenstands und haben scheinbar auch einige andere hier im Forum schon berichtet, zählt die Leistung des WR WR [Wechselrichter] und nicht eine Drosselung. Weil die Drosselung ja auch mal ausfallen könnte, wurde mir damals erzählt. Für mich würde es auch viel mehr Sinn machen, wenn das Einspeiselimit zählen würde, aber dem ist scheinbar nicht so. Können vielleicht andere bestätigen, wie die Sachlage hier aussieht. Hängt auch mit der Nächzählersicherung zusammen, die höher sein muss, wenn man einen WR WR [Wechselrichter] über 15KV betreibt. |
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Nachdem es in diesen Thread ums Steuerrecht geht, nachfolgend die gesetzlichen Anforderungen. § 3 Abs. 1 Z 39 des Einkommensteuergesetzes 1988 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und deren Anschlussleistung die Grenze von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreiten. |
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Die steuergrenze hat nichts mit leistungsmessung zu tun netzNÖ sagt wr > 15kva = umstellung auf leistungsmessung (egal ob der wr gedrosselt wird oder nicht) @Lu1994 variante 2 bedeutet dass dein wr nicht >15kva sein darf, aber nicht dass er auf 15kva gedrosselt ist (Ja es ist sinnbefreit aber bis dato hier im forum alle bekannten/kommunizierten fälle so gewesen mit der begründung "deren netz, deren regeln") |
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@Lu1994 Gerade ein Bekannter mit WR WR [Wechselrichter] deutlich über 15kVA (glaube es waren 24kVA) aber nur 8kVA bekommen und trotzdem wurde eine Leistungsmessung gefordert! |
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