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V2H lässt deine Firma zu? beispiel: du lädst auf Firmenkosten das Auto tagsüber voll, fährst nach Hause und "saugst" dann Abends Energie vom Auto ab um privat Stromkosten zu sparen... Nicht falsch verstehen... mich interessiert diese Thematik sehr weil ich in den nächsten 3 Jahren auch evtl aif E-Firmenwagen umsteige... Ich sehe aber genau am oben gebrachten Beispiel Konfliktpotenzial zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber |
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Wichtig ist, dass die Ladekarte auf die Firma läuft und von der direkt verrechnet wird. Ansonsten wird das steuerpflichtig ala Sachbezug und du dir wird die Hälfte (je nach Steuersatz) in Form von Steuern vom Gehalt abgezogen. Siehe oben, gleiche Thematik mit Sachbezug. Es gibt mittlerweile Firmen, die dir zuhause eine Wallbox installieren, direkt mit deiner Firma abrechnen können und dir die tatsächlichen Energiekosten ersetzen (zb. Shell, emobil.link usw.) Das müsstest aber mit deiner Firma abklären, ob die das zulassen. Bei den Wallboxen hast dann meistens auch die Option (mit einem RFId Chip), dass du mehrere Autos lädst und nur das Firmenauto über die Firma abgerechnet wird. So einfach geht´s dann leider auch nicht, siehe hier https://efahrer.chip.de/news/e-auto-von-vw-kann-nun-strom-in-netz-speisen-doch-die-technik-stoesst-an-grenzen_108599 Wenn das mit den 10000 kwh stimmt, ist das für 3 oder 4 Jahre nutzbar. Abgesehen von den hohen Kosten des momentan nicht vorhandenen Wechselrichter. Die Firma wird das verständlicherweise auch unterbinden. |
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@Glenfiddich01: Ich möchte ja diese Option nur bei einem Blackout verwenden. Das sollte sich dann hoffentlich in Grenzen halten. @gdfde: Vielen Dank für deine Infos und Tipps Zum Laden unterwegs gibt es ja bereits Lösungen. Da ist die Tendenz Richtung EnBW oder WeCharge von VW, da es ja auch zwei VW DIenst KFZ sind. Mit Elli Flottenmanagement bin ich da auch gerade noch in Kontakt, jedoch bieten die derzeit nicht in Österreich an. Hat sonst noch jemand Empfehlungen für Anbieter "Laden unterwegs"? Zum Thema Wallbox und Abrechnen mit der Firma habe ich mir nun die emobil.link Lösung genauer angesehen. Leider ist das ziemlich komplex und nicht sehr transparent. Außerdem verlangen die Anbieter bei jedem KW hier einen Aufschlag für die Abwicklung. Ich denke die einfachste Variante wird sein, eine Wallbox mit einem zertifizierten Energiezähler zu besorgen und dann einen Export z.B.: mit CSV durchführen um somit die KWh zu exportieren. Die CSV Daten multipliziere ich dann noch mit dem Arbeitspreis + Netzpreis. Dann sollte der Betrag entsprechend vergütet werden können. Zusätzlich dazu noch eine RFID Tag Karte noch zum Unterscheiden Privat und Firmen KFZ. Ich habe mir hier nun die KEBA P30 und die Elli PRO angesehen. Gibt es im Forum hier weitere Vorschläge bezüglich einer Wallbox, welche dann konform mit der Firma abgerechnet werden kann? Die genannten unterstützen derzeit noch keine V2H Option. Danke und LG, Hyper |
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V2H gibt es noch nicht commerziell. Man kann den Akku für Notstromversorgung anzapfen, aber bei einem Auto das nicht mir gehört würde ich das nicht machen. Wie bei jedem Firmenauto eine Tankkarte dabei ist, sollte bei jedem Firmen EAuto eine Ladekarte dabei sein. Oder man bezahlt halt direkt oder über App mit der Firmenkreditkarte. EnBW ist derzeit recht gut, da machst du nichts falsch. Integrierten Stromzähler + RFID + csv ausspucken kann z.B. auch die wesentlich günstigere GoE Box. Wie oft kommt daheim laden bei dir vor? Wenn das nur ab und zu ist steht der Aufwand nicht dafür. |
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Da ich zukünftig Pendler bin, kommt das sehr regelmäßig vor, d.h. Ich benötige hier eine entsprechende Lösung. kann die Go-e auch zwischen privat und Dienst kfz unterscheiden? |
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Das sollte von deinem Arbeitnehmer kommen, da die direkt abrechnen müssen, wie bei den Tankkarten (zb. Routex), ansonsten kommst du wieder in die Steuerthematik. Wennst eine Firmenkreditkarte hast, kannst du´s ev. direkt verknüpfen. Es gibt zahlreiche Anbieter, hängt auch ein wenig davon ab, wo dich vorwiegend bewegst. In W/NÖ wären das zb. Wien Strom, EVN bzw. auch Smatric oder Ella. Die funktionieren so gut wie überall. Es geht hier nicht ums technische (das können die meisten Wallboxen mittlerweile), sondern ums steuerrechtliche. Wenn du zuhause lädst und den Strom deinem Arbeitgeber weiterverrechnest, ist das steuerpflichtig (bis zu 50 %). |
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Hallo, Ich hatte nun mit einigen Anbietern Kontakt und es tummeln sich hier sehr viele Anbieter am Markt. Für das Laden unterwegs ist Smartrics bzw. EnBW eine gute Option, wobei EnBW wiederum derzeit nur für Privatkunden in Österreich arbeitet. Smartics ist der Partner von EnBW in AT AT [Außentemperatur]. Die VW Lösung von Ella inkl. Flottenmanagement ist derzeit auch nur in DE vorgesehen. Für das Laden zuhause handhaben es die meisten so, dass man die verbrauchten kWh dann mit den Eigenkosten (Netzkosten + Arbeitspreis) multipliziert und mit dem Arbeitgeber abrechnet. Das ist lt. Anbietern so möglich. D.h.: jetzt bräuchte ich noch Erfahrungen mit Wallboxen. Welche Wallbox Lösung kann die Daten exportieren und ev. noch mittels RFID Tag zwischen Privat und Firmen-KFZ unterscheiden? Vielleicht gibt es hier Erfahrungsberichte. Danke und LG, Hyper |
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Welche Anbieter hast du jetzt gefunden, die ermöglichen, dass sie den Strom vom Laden zuhause direkt an deinen Arbeitgeber weiterverrechnen? Davon hängt ja dann auch die Wallboxlösung ab, die von diesem Anbieter in den meisten Fällen kommen muß. |
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die mitgliedschaft im EMC (sehr empfehlenswert) bietet eine grundgebührfreie ladekarte... https://www.emcaustria.at/ladekarte-aktivierung/ ...des österreichischen bundesverbands elektromobilität BEÖ per linz-ag... https://www.beoe.at/ das ist meine hauptkarte, die 90% meiner ladekartenbedürfnisse in in- & ausland deckt. dieses ist allerdings dank Tesla ladenetz sehr sehr gering... |
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Na siehst, kaum redet man über die unsinnige Steuerregelung beim zuhauseladen von Firmenelektroautos, tut sich etwas https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6189703/Kein-bezug-mehr_Laden-von-FirmenEAutos?utm_content=221786231&utm_medium=social&utm_source=linkedin&hss_channel=lcp-10490956 |
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Die Rechtslage ab 01.01.2023 lt. Sachbezugsverordnung: |
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Eh fein. Also faktisch Sachbezugsfreiheit fürs Aufladen :D |
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Ja, jedoch muss man aufpassen: 1) Man muss eindeutig nachweisen können, dass mit dem Strom nur das eine Auto geladen wurde 2) damit es sachbezugsfrei bleibt, muss/darf man max. den von der E-Control bzw. BMF veröffentlichten Preis ansetzen. Wenn die Stromkosten tatsächlich höher sind und man das auch retour haben will, ist diese höhere Vergütung steuerpflichtig. Wenn meine Kosten aber geringer als der veröffentlichte Preis sind und der veröffentlichte wird ausgezahlt, steige ich steuerfrei besser aus. |
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Zur Ziffer 2, d.h. wenn ein privater Plug-in-Hybrid am Arbeitsplatz unentgeltlich aufgeladen wird, gilt das eigentlich als Sachbezug? Zumindest mein Arbeitgeber unterscheidet da nicht (bzw. weiß nicht mal ob ein BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] oder PHEV an der Ladestation hängt). |
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mhm, wenn mans streng auslegt schon, weil ein Hybrid nicht emissionsfrei ist (0g CO2/100 km) |
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So sehe ich es auch, leider auch. Wobei fraglich ist, ob dies bei einer Prüfung nachvollzogen kann. Um das sicherzustellen, bräuchte man Ladekarten oder ein anderes Mittel um differenzieren zu können, wer ein E-Auto und wer einen Hybrid lädt. |
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dh der tarif wird erst noch bekanntgegeben? und als solcher extra veröffentlicht? bleibt abzuwarten wie der in zeiten wie diesen dann angesetzt wird und bei meinem wattpilot daheim hab ich die ID-CHIPs aktiviert und fürs firmenauto den einen auch so benammst - fertig - am fronius wären dann auch noch bei einem premiumpaket die einzelnen ladungen tagweise protokolliert |
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hätte ich so verstanden. bin gespannt, mit welchen Tarif sie jetzt tatsächlich für 2023 starten wollen. Die Strompreise sind jetzt ja im Sinken, letztes Jahr (auch 1. HJ) waren sie sehr hoch. Ganz sauber ist die Regelung aber auch nicht...das geht zu Lasten der Firmen. zb. ich lad das Auto mit sehr günstigen oder Gratisstrom in der Nacht von Awattar und krieg dann einen sehr hohen Durchschnittspreis von letzten Jahr vergütet. Najo, soll uns recht sein |
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Das werden die Firmen in den Nutzungsbedingungen der Gratislader oder Betriebsvereinbarungen reinschreiben, dass nur emissionsfreie Autos laden dürfen. Damit sinds rechtlich abgesichert. Ob dann tatsächlich ein Hybrid auch geladen wird, wird ihnen eher egal sein und im Ernstfall können sie sich dann am Mitarbeiter abputzen. |
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unsere firmen-wallboxen sind teilweise an der außenwand, somit öffentlich zugänglich aber alle wallboxen (eine keba, eines siemens...) haben einen schlüssel und ohne den gibts keinen strom also, unser chef weiß wer einen hat/bekommt und wer nicht - somit eigentlich relativ unspektakulär |
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Muss ja nicht sein. Die veröffentlichten Werte stellen den max. steuerfreien Preis dar, der Arbeitgeber kann aber durchaus die tatsächliche Abrechnung verlangen und einen niedrigeren oder höheren Preis auszahlen. Bei einem niedrigeren bleibt es halt steuerfrei, wenn er höher ist steuerpflichtig. Schlecht für den Dienstnehmer wäre es nur wenn der veröffentlichte Wert unter dem eigenen Strompreis liegt. |
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