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Steuerfreies Verkaufen von PV-Strom - 12,5MWh ?

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  •  MartinaP86
12.9.2022
16 Antworten | 9 Autoren 16
16
Guten Morgen liebes Forum,

eine Tante von mir die in dem Bereich tätig ist hat mir erklärt, dass die Steuerfrei-Grenze mit den 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] laut Aussagen von OEMAG mitarbeitern bisher falsch interpretiert bzw. kommuniziert wurde.
Laut ihrer Aussage wären die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] die Grenze ab der Kontrollen getätigt würden - nicht mehr und nicht weniger.
Für das Versteuern gilt einzig und alleine die 12,5 MWh bzw. 25 MWh (bei Familien-Anlagen) Grenze.

Kann das jemand bestätigen ? oder widerlegen ? oder weiß mehr darüber ?

Liebe Grüße
Martina

  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
12.9.2022  (#1)
Stimmt!

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
12.9.2022  (#2)
frag mich, wie man das aus den 3 Gesetz-Zeilen so rausinterpretieren könnte?!

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
12.9.2022  (#3)
Das heißt die ganze Diskussion um die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Grenze war dann eh Makulatur ?
Es wäre auf jeden Fall die sinnvollste Realisierung der ganzen Thematik

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  •  Solarbuddys
12.9.2022  (#4)
Naja wuerd moch nicht wundern- viele haben dich auch gesagt dass es Null Sinn macht ueber Sachen im Detail zu diskutieren bis alles mal wirklich gelebte Realitaet ist. 

Bitte wann war das letzte mal wo ein neues Gesetz/Regelung tatsaechlich klar war ? Wieso sollts hier anders sein 😉




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  •  MartinaP86
12.9.2022  (#5)

zitat..
Pedaaa schrieb:

frag mich, wie man das aus den 3 Gesetz-Zeilen so rausinterpretieren könnte?!

Hallo an alle Mitlesenden,
Wie gesagt, es handelt sich um informelle Gespräche innerhalb der OEMAG.

Meine Tante hat nur gemeint, die Abwicklung des Gesetzestextes in der Realität in Zukunft wäre innerhalb der OEMAG völlig klar und stünde diametral dem gegenüber was hier in manchen Threads besprochen wird.

Ich frage mich nur was die OEMAG mit der Abwicklung und Verrechnung der potentiellen Steuerschulden zu tun hat - vermutlich gar nichts, oder ?

Oder melden die die Anlagen > 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] dann an das Finanzamt ?

Ich denke auch @Gawan dass das eine sehr gute Lösung wäre - wozu dann die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Grenze überhaupt erwähnt wird verstehe ich halt nicht.

Liebe Grüße
Martina


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
12.9.2022  (#6)
Logischerweise wird das FA nur bei begründetem Verdacht Anlagen <25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] unter die Lupe nehmen, dort gibt es ja im Normalfall nix zu holen.

Wenn die werte Tante nicht bei der Oemag arbeitet, dann bleibt nur das FA oder eine Steuerkanzlei. In ersterem Fall weiss sie vermutlich mehr als wir, in zweiterem Fall würde ich auf die entsprechenden Leitfäden vom FA und Verordnungen vom Ministerium warten. 😀

Generell wird sich der Nebel mit den Steuererklärungen 2023 lichten müssen, betrifft ja nicht sooo wenig.

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
12.9.2022  (#7)

zitat..
MartinaP86 schrieb:

Ich frage mich nur was die OEMAG mit der Abwicklung und Verrechnung der potentiellen Steuerschulden zu tun hat - vermutlich gar nichts, oder ?

Oder melden die die Anlagen > 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] dann an das Finanzamt ?

Richtig, die Steuerschuld wird gegenüber dem FA fällig, nicht gegenüber der Ömag (eine Aktiengesellschaft - nur ein "weiteres" Unternehmen!). Für die Ömag sollte sich nichts ändert, ein Mechanismus für die automatische Übermittlung der Anlagendaten an das FA wäre mir nicht bekannt und vermutlich auch derzeit nicht gesetzteskonform.

Das FA kann die Daten zu den Anlagendaten bei der Ömag, bei begründetem Verdacht anfordern. Dann natürlich alles: Anlagengröße, Einspeisemenge, Geldflüsse. Inklusive Auskünfte bei Bank und VNB als Messstellenbetreiber.

Aber über ungelegte Eier lässt es sich im Forum vortrefflich schwadronieren. 😁

Durch die Selbsständigen Einkünfte aus dem Stromverkauf ist man ab dem ersten Cent Einzelunternehmer, theoretisch ist auch möglich das einen die FA-Prüfung aus dem Zufallsgenerator herauspickt. Aber auch da wird die Standardfamilie mit 1,5 Kindern und 6 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nichts zu befürchten haben.


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  •  Fani
12.9.2022  (#8)
Zur 25kWp Grenze noch eine interessante Anmerkung.

Mir liegt der Schriftverkehr mit einem FA in OÖ vor, in dem ein FA in Aussicht stellt dass, auch wenn mehr als 25kWp gebaut wurden, eine technische Limitierung auf 25kWp (kann eigentlich nur im WR WR [Wechselrichter] erfolgen), sofern diese vom Elektriker bestätigt wurde, ebenfalls für die Einhaltung der 25kWp Grenze zählt.

Abschließen jedoch der Satz durch das FA "ob ich mit dieser Meinung richtig liege, wird sich aber erst zeigen".


https://c.tenor.com/9OOFeW8JrQoAAAAM/eins-zwei-oder-drei-letzte-chance.gifBildquelle: https://c.tenor.com/9OOFeW8JrQoAAAAM/eins-zwei-oder-drei-letzte-chance.gif

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
12.9.2022  (#9)
dann wird aus Modulspitzenleistung doch plötzlich wieder Engpassleistung...
Ein schreckliches Thema... 
Mir ist wenig bekannt, was mich mehr aufregt 🤬 😉
Also wenn mich wer ärgern will, bitte einfach mit dem Thema anfangen 😆

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
12.9.2022  (#10)
Ja nur mit dem Sachbearbeiter beim FA brauchst du nicht über Wechselrichternennleistung, Modulspitzenleistung oder gar Engpassleistung anfangen zu diskutieren, der beurteilt nach Aktenlagen oder gibt das weiter.

"Aber Herr Rat, mein Elektriker schreibt doch mein WR WR [Wechselrichter] hat 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] *zücktA4Zettel*"

Noch sehe ich nicht alle deine Felle wegschimmen. 🙃

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
12.9.2022  (#11)

zitat..
MartinaP86 schrieb: eine Tante von mir die in dem Bereich tätig ist hat mir erklärt, dass die Steuerfrei-Grenze mit den 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] laut Aussagen von OEMAG mitarbeitern bisher falsch interpretiert bzw. kommuniziert wurde.
Laut ihrer Aussage wären die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] die Grenze ab der Kontrollen getätigt würden - nicht mehr und nicht weniger.

Sorry, das ist komplett falsch. Das Gesetz und die Erläuterungen definieren hier explizit, dass die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Grenze relevant für die Steuerfreiheit ist und nicht eine Kontrolle. Das würde auch überhaupt keinen Sinn ergeben und so funktioniert unser Steuerrecht nicht.

Ich wage auch zu bezweiflen, dass die Mitarbeiter der ÖMAG hier die richtigte Anlaufstelle sind, wenn es um die Beurteilung und Auslegung des Steuerrechts geht -> Schuster bleib bei deinen Leisten.


zitat..
wiwi schrieb: Generell wird sich der Nebel mit den Steuererklärungen 2023 lichten müssen, betrifft ja nicht sooo wenig.

Das muss schon mit der StE 2022 passieren, nachdem die Steuerbefreiung schon fürs Jahr 2022 gilt.




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  •  Solarbuddys
12.9.2022  (#12)

zitat..
Pedaaa schrieb:
Mir ist wenig bekannt, was mich mehr aufregt 🤬 😉

@Pedaaa
Deine 2 Wechselrichter sind doch net verfuegbar 😂


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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
12.9.2022  (#13)
das sollte keine Aufforderung dazu sein, sich noch ärgerlichere Sachen einfallen zu lassen. 
Aber ich werd letzte Sep. Woche vorbeischaun und euer Lager plündern. Irgendwas brauchbares liegt dort sicher herum 😉

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  •  Benji
  •   Gold-Award
12.9.2022  (#14)

zitat..
Pedaaa schrieb: Irgendwas brauchbares liegt dort sicher herum

Ja!
Am besten machst dir einen termin mit dem Oberkänguru aus, fährst hin, keiner da, und dann kannst in aller Ruhe räumen. FFP2-Maske und Blaumann nicht vergessen (wegen der Kameras) emoji


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  •  Solarbuddys
12.9.2022  (#15)

zitat..
Benji schrieb:

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Pedaaa schrieb: Irgendwas brauchbares liegt dort sicher herum
───────────────

Ja!
Am besten machst dir einen termin mit dem Oberkänguru aus, fährst hin, keiner da, und dann kannst in aller Ruhe räumen. FFP2-Maske und Blaumann nicht vergessen (wegen der Kameras)

😂😂😂😂😂
wir san einfach zu gutglaeubig 


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  •  Solarbuddys
12.9.2022  (#16)

zitat..
Pedaaa schrieb:

das sollte keine Aufforderung dazu sein, sich noch ärgerlichere Sachen einfallen zu lassen. 
Aber ich werd letzte Sep. Woche vorbeischaun und euer Lager plündern. Irgendwas brauchbares liegt dort sicher herum 😉

Juhuu Traubengebraeu komm zu Daddy 
Liegt natuerlich alles ready, Benji kennt den Weg ins Beutelversum 😂

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