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Da könnte doch jeder Laie daher kommen und herumpfuschen. So etwas sollte halt vom Fachmann beantragt und abgenommen werden. |
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Naja so hochwissenschaftliche Daten sind das ja auch wieder nicht.... |
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Wr Netze kann nur ein Elektriker am Portal einreichen und sonst nix. Du hast weder dann eine Zusage, ob und wieviel du darfst ohne Netzprüfung und nichts. Fertigstellungsmeldung usw muss alles der Elektriker unterschreiben also auf was willst du beharren? Es ist einfach so, dass das nur eine Fachkraft darf. Du darfst auch kein Pickerl für dein Auto selber machen. Für was gibts glaubst a Elektrizitätsgesetz? Glauben jetzt alle, nur weils a PV wollen, sie dürfen alles? Nur weil einfach is? |
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Lies Dir den Thread durch. Ich gehe davon aus, daß ein Befähigungsnachweis auch funktionieren wird... Lg https://www.energiesparhaus.at/forum-diy-pv-anlage-befaehigungsnachweis/69275 |
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wenn ich das mit dem Pickerl vergleiche, dann ist es so, dass ich ja nur fragen will ob ich mit meinem Auto kommen darf. Das Pickerl selbst macht natürlich die Werkstatt. Bei der EVN darf man ja auch selbst beantragen: Zitat EVN homepage: Netzzugang beantragen Haben Sie sich zum Bau einer Photovoltaik-Anlage entschlossen, können Sie oder Ihr Anlagenbauer über das Kundenportal der Netz NÖ Ihren Netzzugang beantragen. Die Anschlussmöglichkeit wird geprüft und nach der Überprüfung erhalten Sie Ihre Netzzugangsvereinbarung bzw. Ihren Zählpunkt. Der Zählpunkt wird benötigt, um die Einspeisemenge zu erfassen. |
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Weiss nicht obs bei der netz nö so geht aber bei wr netze nicht. Solche Anmeldungen kann nur ein Eli. Man muss auch elektrische Daten bei denen ausfüllen und ein Schema zeichnen und nicht nur wie bei netz nö ein hakerl beim WR WR [Wechselrichter] der Wahl machen |
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Also auf der PV Austria-Seite steht, dass bei vollständigem Antrag der Netz Betreiber innerhalb von 4 Wochen eine Zu- oder Absage zu machen hat. Wer diese vollständigen Angaben einreicht muss doch egal sein. Es geht ja nur darum, dass die sagen, ob die Leitungen die eingespeiste Leistung aushalten oder nicht.... • Bei PV-Anlagen < 20 kW hat der Netzbetreiber innerhalb von 4 Wochen, ab vollständiger Anzeige, eine Zu- oder bei begründeten Sicherheitsbedenken oder technischer Inkompatibilität der Systemkomponenten, eine Absage zu machen. Sollte innerhalb von 4 Wochen keine Absage erteilt werden, gilt der Netzzugang als gewährt. (§ 17a Abs 3 bis 5 ElWOG). Die Verweigerung ist dem Netzbenutzer gegenüber nachvollziehbar zu begründen. • Eine Anzeige für Anlagen < 20 kW ist nach Angabe folgender Punkte vollständig (§ 17a Abs 1 & 2 ElWOG): • • Name und Anschrift des Netzbenutzers und Anschrift der anzuschließenden Anlage; • bei neu zu errichtenden Anlagen: Lageplan; • gewünschter Beginn der Einspeisung; • Höchstleistung der Anlage in kW, die den tatsächlichen Kapazitätsbedürfnissen des Netzbenutzers entspricht; • Anzahl und Lage der Zählerplätze; • Anlagen- und Betriebsart (wie z.B. Photovoltaikanlage, Kleinwasserkraftwerk, Voll- oder Überschusseinspeisung); • prognostizierte Jahresmenge in kWh; |
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