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Denkfehler, da Formel nicht korrekt. Hier die Richtige: • Wirkleistung: P = U x I x cos φ x √3. cos φ kannst mit 1 annehmen. Dann kommst auf: 17,3 Auf meiner 40A Sicherung zu Hause steht sogar drauf: ~230V, 25kVA |
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Ah shit stimmt, die Wurzel 3 hab ich vergessen ... na noch besser ;) Also 17,3 * 3 = 51kW Edit: Gerade gemerkt, dass man hier das f*** wort nicht schreiben darf :D |
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√3*400V*25A=17,3 kVA In unserem Dreiphasensystem beträgt die Aussenspannung 400V und nicht 3x400V. |
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OK, heißt dann aber ab 17,3kVA WR WR [Wechselrichter]-Leistung heißts auf 32A NZHS wechseln ? |
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zu 1.) NEIN Wenn du die Fertigstellung meldest und statt 15kWp nur 5kWp gebaut hst VERLIERST du die "Restmenge". Der Netztechniker adaptiert das physisch verbaute mit dem digtial hinterlegten (NZB) auf das tatsächliche. Möchtest du dann weitere 10kWp verbauen musst du ALLES wieder von vorne neu starten |
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Das habe ich vermutet. Die Antwort geht dann einher mit dem anderen Thread https://www.energiesparhaus.at/forum-wechselrichter-fuer-erweiterung-ueberdimensionieren/69772 |
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Ja, zumindest wenn du Einspeiseleistung nicht technisch einwandfrei hart oder dynamisch begrenzen kannst. |
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Softwaretechn. lässt es ja nicht jeder EVU zu ... können tuts wohl fast jeder WR WR [Wechselrichter]. |
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Ja genau. Wir haben auch nur 25A. Eine Erweiterung auf 35A kostet bei Linz Netz einen netten Tausender extra. Oder wie ein Einspeiser sagt 2.000 kWh 😁 |
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Ist das wirklich so ? Das Bezugsrecht ändert sich ja eig. nicht, du beziehst dann ja nicht auf einmal 7kW statt 4kW (theoretisch) sondern brauchst es nur wegen der Einspeisung. |
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hier stehts so https://www.linznetz.at//media/linz_netz_website/netz_dokumente/Strom-Preisblatt-2022.pdf |
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Ich hab mich darüber auch schon mal informiert, leider die Quelle nicht mehr und bilde mir ein, dass bei PV Einspeiseanlagen das nicht so zu sehen ist weil du ja keine Bezugsleistung "kaufst" sondern eben nur Einsper bist. Die 4kW sind ja auch nur eine "Richtwert" und bedeutet nicht mehr, als das dein überwiegender Verbrauch maximal 4kW sein darf. Ach ich muss die Quelle suchen Vielleicht red ich quatsch |
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Habs: https://www.energiesparhaus.at/forum-netzbezugsrecht-erhoehen-ooe/66417_1#639298 Laut dem Thread ist es genauso ... es muss zwar eine 35A NZHS verbaut werden (nonaned) aber es wird KEINE Bezugsrechtserhöhung verrechnet. Disclaimer Laienwissen: Beim EVU einfach mal nachfragen. |
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Du kaufst dir eine Netzanschlussleistung die in eine Absicherungsstärke mündet. In welche Richtung da jetzt der Strom drübergeht ist unerheblich. Zumindest hätte ich noch keinen Passus gesehen, der hier irgendetwas ausnimmt. |
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Kann nur auf den Thread verweisen, mehr Infos hab ich auch nicht. Aber es ist ein Unterschied, ob ich sie kaufe weil ich so ein massiver Bezieher bin oder weil ich die sogar Strom erzeugen will. im Zuge der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage festgestellt wird, dass das Bezugsrecht ihrer Verbrauchsstelle dem Verbrauchsverhalten nicht mehr entspricht, erfolgt gemäß AVB Anhang I, Punkt 2.1.2 lit. C eine Nachverrechnung.Nach der positiven technischen Überprüfung und Inbetriebnahme Ihrer Anlage wird die Netz OÖ GmbH einen entsprechenden Netzzugangs- und Betriebsführungsvertrag, auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz der Netz OÖ GmbH mit Ihnen abschließen.Netzzutrittsentgelt für ErzeugungsanlagenFür den Netzanschluss von Parallelbetriebsanlagen ist ein pauschaliertes Netzzutrittsentgelt entsprechend folgender Tabelle vom Netzkunden zu leisten. Anlagengröße Entgelt0 bis 20 kW 10 € pro kW21 bis 250 kW 15 € pro kW251 bis 1.000 kW 35 € pro kW1.001 bis 20.000 kW 50 € pro kWmehr als 20.001 kW 70 € pro kW Terminus "VERBRAUCHSVERHALTEN" ist für mich der Bezug. Wenn ich nun natürlich auf einmal einen Ladepark betreiben will, muss ich mein Bezugsrecht erhöhen... dann wird auch Kohle fällig. Aber in "Herrgot's Namen", diese Frage muss doch irgendwer beantworten können der eine größere Anlage hat. |
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Erfahrung Energie OÖ: man zahlt Netzanschlussleistung nur für Bezugsleistung Was die PV raus schickt zählt hier nicht dazu. Dazu werden dir (danke Gewessler) die Netzzutrittspauschale laut EAG verrechnet. |
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Musste definitiv auf 35 A erhöhen (Grenze ist bei 17 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung], LinzAG). Für mich war das aber ok und fair, könnte damit auch mehr beziehen z.B. vom Vorteil bei E-Ladestation. |
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Gehe davon aus du hast nur die Differenz bezahlt zwischen 25 und 35 ? Wären bei mir (Netz OÖ) ca. 960 Eier. Bin mir nicht sicher ob ich das risikieren sollte ... einerseits könnt man wieder von "Zukunftsfit" sprechen und besser "jetzt sichern" als später nicht mehr bekommen. Auf der anderen Seite ... wenn ich ein zweite E-Auto bekomme dann müssen die halt über nacht mit Lastmanagement geladen werden.... da reichen 25A normal aus. Ich denke ich bleibe erstmal beim ursprünglichen Plan der 16kW WR WR [Wechselrichter] Engpassleistung + mein 0,8kW Balkonkraftwerk. Sollte ich dennoch mal in die Versuchung kommen NORD auch zu belegen (Danke @Solarbuddys , ihr habt mich wieder grübeln lassen) muss ich halt dann erhöhen ... eigentlich reden wir ab solchen Anlagen von Luxusproblemen.. |
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In längeren Gesprächen raten wir jedem (ausser wir vergessen) das Bezugsrecht zumindest auf die nächsthöhere Stufe einmalig hochzukaufen. Gilt für die Hauslebenszeit bzw kanns du deine Ampere auch mal einem anderen Familienmitglied übertragen im gleichen Trafogebiet Also mal wieder die guten alten Balls ordentlich anpacken und die Entscheidung treffen. Einer der nächsten heisen "Scheisssss`s" wo sich dann alle wieder die Gurke unbewusst gegenseitig eintreten (siehe Einspeiselimitierungen) wird das Bezugsrecht sein - oder wie glaubt ihr werden dann die E-Autos und E-Hang Flugdrohnen in der Einfahrt ordentlich parallel geladen. Ich hab vor 6 Jahren mit dem ersten E-Auto das Bezugsrecht auf 50A einmalig hochgekauft mit Blick in die Zukunft- auch wieder richtig "erraten" |
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Hallo americium, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: NZHS 25A + Gültigkeit einer Netzzutrittszusage Netz OÖ |
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