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ich bin gespannt. Habe meinem Elektriker sicherlich x Mal gefragt ob nicht vorher die Förderung beantragt werden muss. Laut Aussage von ihm, "Nein da hat sich was geändert, muss nicht mehr" |
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Die Änderung war, dass du bereits vor der Förderung / Ticketziehung die Anlage bestellen und errichten darfst. Offizielle Inbetriebnahme darf erst nach Ticketziehung (kann auch Ticket von einen Fördercall des letzten Jahres sein) erfolgen. Da hat dich dein Elektriker falsch informiert. |
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Na das ist jetzt nicht so toll 😬 Ich werde das mal mit dem Elektriker klären Danke |
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So in etwa auch bei mir: 14.06.2023 17:00:59 Ticketziehung 15.06.2023 Antrag 10.07.2023 Vertrag erhalten 11.07.2023 Endabrechnung abgeschickt derzeitiger Status: Bestätigt |
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@greme mich würde hierzu interessieren wie die Ömag das mit der Inbetriebnahme genau definiert hat. Hattest du schon eingespeist? Hattest du noch keinen Vertrag erhalten und endabrechnung gemacht? Beim Ticket und Antrag muss man eh angeben dass die Anlage noch nicht in Betrieb ist, dieses Inbetriebnahme Datum wird erst bei der endabrechnung nachdem man den Vertrag erhalten hat angegeben. Das einzige was ich mir vorstellen kann ist dass schon fest eingespeist wurde bevor der Antrag (nach Ticketziehung) eingereicht wurde! Was soll sonst der Grund sein? |
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Hallo Die Anlage ging Mitte Jänner in Betrieb und hat natürlich brav eingespeist. Die ticketziehung war glaub ich im März. Normalerweise hätte das alles der Elektriker gemacht, hat aber gemeint wenn ich selber ein Ticket ziehe, dann ist die Wahrscheinlichkeit grösser gereiht zu werden weil sie haben ca. 200 Anträge zu stellen. Somit habe ich mir nichts dabei gedacht. Ich stehe bereits mit ihm in kontakt. Mal schauen wie wir das wieder hinbekommen |
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Ok, dann wissen wir zumindest schon mal was falsch gelaufen ist. Dein Solateur/Elektriker hätte die Anlage zumindest auf Null-Einspeisung einstellen sollen. Neu in 2023 ist/war, dass bereits vor dem Antrag gebaut werden darf. Wenigstens das hat sich gebessert - da hats wohl zu viele Fälle gegeben wo ewig keine Anlage beauftragt werden konnte, da wohl die Antragsstellung nie geklappt hat bzw. man nicht reingekommen ist. Alt bzw. nach wie vor gibt es die Regel dass die Anlage nicht vor Antragsstellung in Betrieb genommen werden darf. Wie gesagt: was immer das heißt. Dass bei dir bereits eingespeist wurde - wie auch immer die Ömag das dann übermittelt bekam - müsstest du mal herausfinden was und wie - weil sie schreiben ja, dass ihnen "Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden" - welche Unterlagen sind das? Außerdem brauchst du ja auch einen Abnehmer für die Einspeisung (Einspeisevertrag) sonst bist du ja eine Schwarz-Anlage und eine Abnahme durch den EVU muss/musste ja auch noch erfolgen sonst könnten sie dir die Anlage abdrehen - wie sieht/sah es dann da aus? Nochmal die Frage: Einen Vertrag von der Ömag hast du nie bekommen? Den, wo man dann weiter zur Endabrechnung kommt... Hat ja auch lange gedauert - von März bis jetzt - um das abzulehnen... Ja, die Firmen werden scheinbar bombardiert von den Kunden, dass sie diese Förderungen machen sollen. Können sie halt nicht weil du kannst ja nicht an einem Tag für 200 Kunden zur gleichen zeit so schnell wie möglich ein Ticket ziehen - funktioniert in dem System halt einfach nicht. Also bei uns war es eben so, dass der Solateur die Anlage getestet und auf Null-Einspeisung gestellt hatte (eben weil er meinte wegen der Förderung). Das war aber ca. 2 Wochen vor dem Juni-Call wo ich erst dann die Ziehung + Antrag hatte. Dann dauerte es nochmal 2 Wochen bis der EVU da war und erst DANN aktivierten wie die Einspeisung. Und genau dieser Tag ist das Datum der Inbetriebnahme. Zumindest nach meinem Verständnis und auch was in den Unterlagen und Endabrechnung steht (so wie Stichtag für die Einspeisevergütung). Dieses Regelwerk ist ja natürlich absoluter Nonsens da sind wir uns ja alle einig. Wichtig für eine Förderung sind ja nur die Nachweise was gebaut wurde, dass es funktioniert und die Rechnungen. Ich frage mich sowieso wie man jemals auf den Gedanken kommt dass vor einem Antrag nicht gebaut werden darf (diese Regel dann eh fallen lässt) aber immer noch nicht eingeschaltet werden darf. Das Einschalten hat lediglich mit dem EVU und dem Strom-Abnehmer zu tun aber nichts mit der Förderung. Naja gut... Regeln sind Regeln... In deinem Fall wüsste ich jetzt leider auch nicht was man da jetzt noch tun könnte. |
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Einen Vertrag mit ÖMAG hab ich keinen abgeschlossen. Ich habe den Einspeis-Vertrag mit Burgenland-Energie |
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Der OeMAG Fördervertrag und der OeMAG Einspeisevertrag sind 2 unterschiedliche Dinge. |
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Missverständnis meinerseits Hier die Antwort von der ÖMAG nach der Ticketziehung Bei der OeMAG sind die Fördermittel für diesen Fördercall bereits ausgeschöpft. Deshalb wird Ihr Antrag nicht mehr von der OeMAG bearbeitet, sondern an die Abwicklungsstelle KPC weitergeleitet. Diesem Schritt haben Sie bei der Antragsstellung zugestimmt. Ab sofort ist die KPC für Ihren Förderantrag zuständig. |
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Inbetriebnahme darf erst mit gültigem investitionszuschuss ticket von oemag erfolgen also ticket ziehen, 1 tag später vervollständigen und auf die Antwort von oemag warten VOR inbetriebnahme der pv anlage ob das ticket dann positiv oder negativ ist ist egal - aber es muss ein vollständiges ticket sein deine Inbetriebnahme war im Jänner (das wist du wohl auch beim 7seitigen prüfprotokoll bei oemag hochgeladen haben) --> erstmaliges ticket gezogen im märz ist zu spät |
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Und auch wenns aktuell so geregelt ist, ist es Schikane und dagegen sollte es massiven Widerstand geben. Die ganze Abwicklung der Ömag ist eine Farce. Btw. heute habe ich für mein Ticket aus Oktober 22 (im vierten Call hatte ich endlich eines, nachdem meine Anlage sogar schon in Betrieb war, erstes Ticket war im Mai), Endabrechnung Feber 23, den Förderbetrag eingetragen bekommen, kann sich jetzt nur noch um Jahre handeln, bis ich das Geld bekomme... Bekomm schon Brechreiz, wenn ich an meine Erweiterung nächstes Jahr denke. 1 |
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@greme ich möchte da noch etwas genauer werden: mit Vertrag meinte ich den Fördervertrag, der dann zum Download bereit steht (nach Antrag - in meinem Fall jetzt ca. ein Monat später). Der heißt: "Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gemäß § 56 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)" Aber du hast die Frage ja schon beantwortet, dass du eh zur KPC weitergeleitet wurdest. Also hat die KPC abgelehnt oder doch die Ömag? @cutcher na da widersprichst du dir ja im ersten und zweiten Satz. Es hieß doch "nach Antragsstellung". Diesen Antrag kann man in der Regel 1 Tag nach Ticket-Ziehung machen. Das 7-seitige Prüf-Protokoll wird erst mit der Endabrechnung hochgeladen (zumindest war es bei mir so). Das ist auch nur eine Prüfung - steht bei mir auch ein Datum vor Ticket-Ziehung drinnen. Könnte man streiten gehen weil Prüfung ist (nach meinem Verständnis nach) keine Inbetriebnahme. Und wie gesagt man muss ja auch noch die Abnahme durch den EVU erledigt haben, sonst keine Einspeisung. Technisch ja, aber der EVU kann - wenn er will - dir die Anlage abdrehen. Deswegen frage ich mich ja die ganze Zeit: Was definiert eine Inbetriebnahme? Das steht bei der Ömag nirgends. Meine Definition lautet wie folgt: Datum Abnahme durch EVU und Umstellung von Null-Einspeisung auf Überschuss-Einspeisung und das ganze idealerweise nach Erst-Antragstellung. |
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beide werden ablehnen. Wenn der (erste)Förderantrag erst nach der Inbetriebnahme gestellt wird, gibts nix. Weder von Ömag noch von KPC und ja... was Inbetriebnahme ist, ist Auslegungssache. Einige haben als Inbetriebnahmedatum das Prüfprotokoll vom Elektriker genommen, um schneller die Endabrechnung einreichen zu können. (und sind durchgekommen) Andere (so wie ich) haben das Datum der Betriebserlaubnis vom Netzbetreiber angegeben. |
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ja - und das Inbetriebnahmedatum gebe ich ja selber bei der Endabrechnung an. Auch das Prüfprotokoll wird erst dann hochgeladen. Dieses Prüf-Datum ist bei mir vor der Ticketziehung/Antrag gewesen. Bin gespannt ob da noch wer schreit deswegen - aber da gehe ich streiten mit ihnen denn das ist nur eine Prüfung. |
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ich persönlich würd dir recht geben. Für mich ist die Inbetriebnahme auch das Betriebserlaubnis-Datum vom Netz, und nicht das Datum vom Prüfprotokoll. (aber nach mir gehts hier nicht. das entscheiden andere...) |
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Nein, ich widerspreche mir nicht bitte meinen beitrag nochmal lesen und verstehen - danke schön (ein ticket ziehen bedeutet noch kein gültiges ticket haben) 1 tag nach ticketziehung kannst du die angaben vervollständigen - aber auch dann hast du noch kein gültiges ticket! erst wenn du das e-mail mit der "unverbindlichen bestätigung" deines förderantrages erhalten hast gilt dein ticket als gültig! der fördervertrag kommt dann erst ~2-3 monate später - trotzdem darf eine Inbetriebnahme nach erfolgreichem förderantrag (zur wiederholung: mail mit unverbindlichen bestätigung) erfolgen aber ist oben auch schon beschrieben (in kurzform) |
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ok wenn man es so liest dass das erste die Überschrift (nur gültiges Ticket) vom zweiten (Bestätigung nach Antrag) ist dann ergibt es Sinn - ja da hast du recht. Sorry... Es ist richtig dass man nach Tickt und dann - nach Antrag - jeweils eine automatisch generierte Mail bekommt wo das nochmal bestätigt wurde. Also es kann sein dass man diese Mails gar nicht bekommt? Mir wäre jetzt am liebsten dass auf dem Prüfbereicht ein Datum nach der Antragsstellung oben gestanden wäre - das wäre sicher kein Thema gewesen - mal schauen ob das jetzt in der Endabrechnung noch einmal beanstanden. Wie gesagt - ich würde dann mit denen diskutieren - mal schauen... deswegen ja auch meine Fragerei wie weit z.b. greme schon war und wie genau die Ömag bzw. KPC das dann definiert hat dass die Anlage schon in Betrieb gewesen ist. Weil von der Ömag ist sicher keiner gekommen den Zähler ablesen und hat gesehen dass schon eingespeist wurde oder? |
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Leute ich sags euch, wir kommen der Lösung "was ist die Inbetriebnahme" einen großen Sprung näher. Aufgrund meiner mühevollen und stundenlangen ( 🤣 🤪 ) Recherche habe ich zwei Dinge gefunden: 1.) Ömag FAQ: Wie erfolgt die Meldung der Inbetriebnahme? Im Rahmen der Endabrechnung erfolgt die Meldung der Inbetriebnahme an die EAG-Förderabwicklungsstelle durch die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber mit der Registrierung der Anlage in der Herkunftsnachweis- Datenbank der E-Control. Quelle: https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/investitionsfoerderung/2022_07_12_-_EAG_IVZ_FAQs_Investzuschuss_Photovoltaik_Stromspeicher_V06.pdf?fbclid=IwAR1D0NEukmw1YBR9qHZNiz2bDUr1o9lz76XeeBUGmE1Vogd8G_jCySaONng 2.) Der vollständige Förderantrag muss lediglich vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden (erstmalige Inbetriebsetzung, welche durch die Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber erfolgt – also müssen Sie darauf achten, wann der Elektrikerbetrieb dies tut). Quelle: https://www.energie-noe.at/foerderung-fuer-photovoltaik Demnach muss die Definition "Inbetriebnahmedatum" wirklich der Vorgang sein, wenn ein Solateur (Unternehmen/Elektriker) eine Meldung an den EVU macht. In meinem Fall durch ein Installationsdokument. Anbei steht auch noch in den FAQs der OeMAG unter Punkt 34 dass ein "Nachweis über die Inbetriebnahme bzw. den Anschluss an das öffentliche Netz oder das Bahnstromnetz" bei der Endabrechnung übermittelt werden muss/soll. Das stimmt so nicht, denn dieser Nachweis wird in der Endabrechnung nicht verlangt. Die Dokuemnte die da verlangt werden sind: Rechnung(en), vollständige 7-seitiges Prüfprotokoll, Fotos der Anlage, (optional) Sonstige Unterlagen und eventuell Konsortialförderungen (andere Förderungen z.b. Gemeinde). Mehr hab ich da nicht hochgeladen. |
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Hallo zusammen, ich muss sagen bei uns lief es im Ganzen absolut reibungslos, vom Planen der Anlage bis zur Auszahlung der Förderung ~ 4 Monate 15.03. Angebot für PV Anlage eingeholt 20.03. Kauf PV Anlage 22.03. Zählpunkt bekommen Netz OÖ 23.03. Ticket gezogen für die Förderung 28.03. Netzzugangszusage Netz OÖ 28.03. Ticket gezogen für ÖMAG Marktpreiseinspeisung 20.04. Vertag bekommen für ÖMAG Marktpreiseinspeisung 21.04. Vertrag für Förderung steht zum Download bereit 26.05. Anlage bei SolarEdge registriert 26.05. Fertigstellung PV Installation (weil kein Modbus Zähler installiert, warten auf Go von NetzOÖ) 13.06. Abnahme & Inbetriebnahme der Anlage 20.06. Schreiben der ÖMAG das seit 02.06. der Strom abgenommen wird 04.07. Endabrechung für Förderung erstellt 21.07. Auszahlungsbestätigung erhalten über €2736 (9,6 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) |
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Wow... Im Schnitt warten die Leute hier im Thread 4-6 Monate (122-183 Tage) von Endabrechnung bis zur Auszahlung und bei dir sinds 17 Tage. Fast 10Mal so schnell... Bist du der Sohn vom ÖMAG-Chef? 😂 |
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