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Vermietung Eigentumswohunung bei Eigentümerpartnerschaft [NÖ]

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  •  klaus3000
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
3.11.2022 - 3.4.2023
25 Antworten | 10 Autoren 25
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Hallo! Meine Frau und ich besitzen eine Eigentumswohnung die wir nun vermieten möchten. Dazu habe ich Fragen für die ich im Internet keine Antowrten gefunden habe. Vielleicht wisst ihr ja das.
- Müssen auf dem Mietvertrag beide Eigentümer als Vermieter unterschreiben?
- Da einer von uns weniger verdient wäre es steuerlich besser wenn derjenige die gesamten Mieteinkünfte versteuert. Ist das erlaubt, oder muss jeder von uns die Hälfte der Nettomiete versteuern (und die Hälfte der Afa als Werbungskosten reingeben)?
Danke

  •  Baumau
  •   Gold-Award
7.11.2022  (#21)

zitat..
klaus3000 schrieb: Meine Wohnung ist ein Neubau. Wenn ich das richtig herausgelesen habe, müsste ich die Reparaturrücklage im Mietvertrag explizit bei den Betriebskosten erwähnen, dann dürfte ich sie weiterverrechnen.

Meines Wissens nicht. Die Reparaturrücklage ist vom Vermieter zu zahlen.


zitat..
klaus3000 schrieb: Ich mag nur nicht generelle "Geh zum Berater" Aussagen. Ich wurde auch schon oft schlecht beraten - und so wie es in jeder Branche (Handwerker, Ärzte, Verkäufer ...) Gute und Schlechte gibt, mutmaße ich, dass es bei Steuerberatern auch so ist.

Bessere und Schlechtere hat man leider in jeder Branche, wobei das Niveau beim StB wohl schon recht hoch ist. Die Thematik ist komplex, wenn du es optimal steuerschonend machen willst. Ohne Fachwissen wird das allein kaum zu schaffen sein, deswegen mein Vorschlag mit dem StB.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.11.2022  (#22)

zitat..
Baumau schrieb: Meines Wissens nicht. Die Reparaturrücklage ist vom Vermieter zu zahlen.

Genau. Im Anwendungsbereich des MRG ist ist eine Rücklage nicht rechtswirksam als Betriebskosten auf Mieter abwälzbar. Gemacht wird es dennoch relativ häufig, aber es ist jederzeit anfechtbar. 

Das ist ja vom Wesen her auch leicht erklärbar. Die Rücklage dient als Polster für künftige Arbeiten an deinem Eigentum. Wird bspw. das Dach des Hauses mal undicht, ist das Problem des Vermieters, dafür bekommst du auch die Miete. 
 


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  •  klaus3000
  •   Bronze-Award
8.11.2022  (#23)
Auf Seite 3 und 4 von https://mietervereinigung.at/App_Upload/Backend/DownloadcenterItems/Betriebskosten_Oktober2017_Mietervereinigung.pdf wird das Thema behandelt, aber etwas schwammig. Ich interpretiere das so, dass man bei frei finanzierten Neubauwohnungen die Rücklage auf den Mieter schieben kann, wenn es im Mietvertrag explizit so geregelt wird. Wobei man das ja auch rausrechnen könnte und auf die Nettomiete (ev incl Polster) aufschlagen kann.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
8.11.2022  (#24)

zitat..
klaus3000 schrieb: wird das Thema behandelt, aber etwas schwammig

Du hast recht, das sind wieder mal sehr unspezifische Aussagen.

Ich kann dir diesbezüglich folgenden Artikel empfehlen, der wesentlich konkreter argumentiert:
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/immobilien-vermoegenstreuhaender/NL_FV_2011_11_07_Ruecklage_als_Mietzinsbestandteil.pdf

Auch im Teilanwendungsbereich des MRG ist es durchaus keine klare Sache, Rücklagen direkt durchzureichen.


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  •  xilinx
3.4.2023  (#25)
Zurück zur ursprünglichen Frage - habe das jetzt alles erledigt und vlt. braucht es ja noch wer

Bei einer Eigentümerpartnerschaft muss definitiv eine Personengesellschaft angemeldet werden - d.h. beide Eigentümerpartner müssen versteuern (außer man lukriert die Mieteinnahmen über ein Fruchtgenussrecht an nur einen Partner)

Geht im Prinzip nicht schwer zu melden beim FA:
Beide Personen müssen Vermietung anzeigen (Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung) damit man eine Steuernummer für beide bekommt (wenn nicht schon vorhanden)

Dann das Formular VERF-16 mit Rechtsform "Vermietungsgemeinschaft" (geht gleich online im Finanz Online), Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, Bei Beteiligte die Steuernummern beider Eigentümerpartner + 50/50 Aufteilung - Und einer von beiden muss Vertreter gemäß § 81 BAO ankreuzen (der kann dann die Steuererklärung für die Vermeitungsgemeinschaft machen)

Und auch gleich ein Unterschriftsprobenblatt mit hochladen -> Dann bekommt man i.d.R. am nächsten Tag gleich die Steuernummer für die neue Personengesellschaft zugesendet

Weiter geht es dann damit die Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung auf der neuen Personengesellschaft  zu melden  und dann den Gewinn/Verlust in weiterer Folge bei den Eigentümerpartnern zu versteuern

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