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PV-Auflagen der Gemeinde

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  •  ZeiL
15.11.2022
12 Antworten | 4 Autoren 12
12
Hallo,
wir planen gerade unsere PV Anlage im Burgenland und haben von der Gemeinde bzw. Sachverständigen jetzt Auflagen in der Baubewilligung bekommen.

Kurze Infos:
3° Pultdach Richtung Süden. 9,84kwp, Huawei WR WR [Wechselrichter], Ost/West Aufständerung

Grundsätzlich sind im Burgenland PV-Anlagen bis 10kwp genehmigungsfrei (dachparallele Montage), außer man ständert auf, dann braucht man eine Baugenehmigung. Das haben wir jetzt alles gemacht inkl. Statik, Windlastberechnung, …

Insgesamt stehen 11 Auflagen drin, darunter diese zwei:
 • Es ist in Feuerwehrschalter vorzusehen, welcher weitere DC-Lasttrennschalter betätigt, welche die Strings so auftrennen, dass kein Teil der PV-Anlage mehr als 120V (DC) Spannung aufweist.
 • Der Feuerwehrschalter ist außerhalb des Gebäudes an gut sichtbarer und leicht erreichbarer Stelle zu positionieren und gemäß ÖNORM zu kennzeichnen.

Ist das nicht ein bisschen ein Overkill? Wir haben 24 Module. Wenn ich jetzt mit 40V pro Modul rechne, würden wir 8 Trennschalter brauchen. Zusätzlich einen wunderschönen Schalter auf der Fassade (und ein Kabel vom Dach zu diesem).
Hab leider noch keine Rückmeldung von der Firma, aber nehme an, da wird der Aufpreis >1000€ sein?

Ich finde das spannend, dass ich nur wegen der Aufständerung diese Auflagen habe, während andere bei dachparalleler Montage einfach ohne Genehmigung machen dürfen. Hab schon mit vielen Leuten mit PV gesprochen und niemand hat sowas erzählt/gemacht.

Plan-B-Überlegung: Ist es sinnvoll die Bewilligung ohne irgendwelche Arbeiten abzuschließen und dann „neu“ 3° dachparallel zu machen? Dann würden wir zumindest keine Auflagen haben, da keine Genehmigung erforderlich. Laut anderen Threads ist aber der Selbstreinigungseffekt erst bei 10° gegeben…

Was ist die Meinung der Profis dazu? Richtig und wichtig oder eher übertrieben und teuer?
Danke für eure Hilfe 😊

  •  uzi10
  •   Gold-Award
15.11.2022  (#1)
Also das mit den Feuerwehrschaltern hab ich no nie gehört und dass lässt sich sicher diskutieren. Es hat auch noch nie einer einen FW Schalter gefordert und schon gar keine Spannungbegrenzung. Das muss man denen erklären, wie Technik funktioniert.
Mein Hendlstalldach ist 5grad. Geht im Winter net so gut aber sauber bleibts. Habs erst ein halbes Jahr
Aber beim Aufständern verliert man viel Fläche. Zwischen jeder Reihe muss ein Abstand sein. Müsste man im Tool ausrechnen, ob dann überhaupt so viel mehr rauskommt(übers Jahr gesehen)

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
15.11.2022  (#2)
Die Stellungnahmen der NASV werden leider oft zusammenkopiert.

Die R11 kennt ja jeder, dort steht auch drinnen dass zu prüfen ist, ob nicht bauliche Maßnahmen (DC-Leitung brandgschützt UP, WR außen, geschirmte DC-Leitung außen, usw.) eine Lösung mit höherer Zuverlässigkeit darstellen. Das muss man mit dem Elektriker abklären.

Die Erreichung des Schutzzieles durch eine alternative, höherwertige bauliche Maßnahme kann man der Gemeinde und dem NASV mitteilen und damit wäre der Punkt für mich erledigt.

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
15.11.2022  (#3)
Wenn der Punkt in der Auflage steht, dann musst du ihn auch so umsetzten! Dabei ist es egal, ob das was du baust "hochwertiger" ist. Einzige Möglichkeit ist, gegen den Bescheid zu berufen und mit dem Sachverständigen abklären, damit ein neuer Bescheid ausgestellt wird.

Wir hatten auch für unsere 100kWp vor dem Verteilerumbau einen Feuerwehrschalter, mittlerweile ist dies aber anders gelöst, Frag mich aber nicht wie genau...

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
15.11.2022  (#4)

zitat..
Stoffal02 schrieb:

Frag mich aber nicht wie genau...

Ins Blaue geraten - durch eine höherwertige bauliche Maßnahme. 😉

Der NASV hat ohne Ortstermin gar keine Möglichkeit zu prüfen was er der Behörde empfiehlt, die schreibt das dann aber 1:1 in den Bescheid. Das Bauamt leistet sich auch selten einen Sachverständigen für Elektrotechnik, darum meine Vermutung dass sich bei den Aufklagenpunkten um C&P handelt.


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
15.11.2022  (#5)

zitat..
wiwi schrieb:

──────
Stoffal02 schrieb:

Frag mich aber nicht wie genau...
───────────────

Ins Blaue geraten - durch eine höherwertige bauliche Maßnahme. 😉

Der NASV hat ohne Ortstermin gar keine Möglichkeit zu prüfen was er der Behörde empfiehlt, die schreibt das dann aber 1:1 in den Bescheid. Das Bauamt leistet sich auch selten einen Sachverständigen für Elektrotechnik, darum meine Vermutung dass sich bei den Aufklagenpunkten um C&P handelt.

Da bin ich mir sogar sicher, dass es eine höherwertige baulich Maßnahme war, nur wurde mir weder ein Feuerwehrschalter, noch sonstige Maßnahmen vorgeschrieben. Das waren Dinge, welcher der Elektriker zur umsetzung der R11 gemacht hat.


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
15.11.2022  (#6)
Ja, und wenn eingangs schon erwähnt wird dass für die Einhaltung der Auflagen ein schönes Kabel extra vom Dach zu einem noch schöneren Kasten an der Fassade gelegt werden müsste, dann würde ich die Einhaltung der Schutzziele der R11 vertrauensvoll in die Hände des Elektrikers legen weil die Kabel sowieso vermutlich (!) UP brandgeschützt im Haus verlaufen.

(nix gegen die Bausachverständigen, aber bei der R11 kann man oft auch besser mit dem Brandschutzsachverständigen reden, bei PV wird viel zusammenkopiert, hängt im konkreten Fall ab wer das für die Gemeinde macht)

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  •  ZeiL
15.11.2022  (#7)

zitat..
wiwi schrieb: weil die Kabel sowieso vermutlich (!) UP brandgeschützt im Haus verlaufen

Ja, es ist ein Leerrohr durchs Dach direkt in den Technikschacht und der geht direkt in den Zählerkasten. Effektiv 6m Kabel gerade runter. WR wird direkt neben dem Zählerkasten montiert. Der Technikschacht ist aktuell noch offen (wegen der Arbeiten) und wird dann von uns komplett verkleidet.
Außerdem macht die Firma alles in metallischen Rohren wenn ich mich richtig erinnere.

Heißt das, dass die Schutzvorrichtungen damit "besser" sind als in den Auflagen und man die dann ignorieren kann?

Wenn der Feuerwehrschalter im Zählerkasten oder Technikraum ist, hätt ich damit (abgesehen von den zusätzlichen Kosten) kein Problem damit, aber auf der Fassade schon.

Der Teil:

zitat..
ZeiL schrieb: weitere DC-Lasttrennschalter betätigt, welche die Strings so auftrennen, dass kein Teil der PV-Anlage mehr als 120V (DC) Spannung aufweist

wär damit aber nicht gelöst oder? Weil die Spannung ja dann trotzdem anliegt?




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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
15.11.2022  (#8)
Doch, das wäre Variante Bild A.3 aus der aktuellen R11. Ausser es geht um was anderes als die R11, ich kenne den Bescheid nicht, das ist bei Auszügen immer schwierig.


2022/2022111555530.png
4 = PV-Wechselrichter mit Einrichtungen zum Trennen gemäß OVE E 8101:2019 Unterabschnitt 712.53
8 = PV-DC-Hauptleitung geschützt durch bauliche Maßnahmen

Und weiter vorne:


2022/20221115710482.png
Wenn man den Sachverständigen und die Gemeinde freundlich darauf hinweist ist die Umsetzung der Auflage mMn nicht notwendig.

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  •  ZeiL
15.11.2022  (#9)
Im Bescheid steht nichts von R11. Aber folgender Satz ist bei de Auflagen dabei:
Die Anlage ist gemäß ÖVE/ÖNORM E8101 zu planen, zu errichten, zu betreiben und zu prüfen.

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
15.11.2022  (#10)
Wenn nach 8101 errichtet werden muss, dann müssen auch alle Normen und gültigen Richtlinien angewendet werden wie R11 oder R6-2-1 und  2 usw.
Stand der Technik

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  •  ZeiL
15.11.2022  (#11)
Ok, danke für eure Infos.

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
15.11.2022  (#12)
Um es nochmals deutlich zu machen. Du hast dich an die Auflagen im Bescheid zu halten, egal was da drinnen steht, egal ob du es hochwertiger Ausführst, oder was auch immer. Wenn da drinnen steht, dass du die Panele verkehrt herum montieren musst, dann musst du dies so bauen. Einzige möglichkeit dem zu entgehen ist, dass du innerhalb der Frist dagegen berufst, ansonsten ist er rechtswirksam!

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