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Ja, Stimmung passt bei der Montage, haben auch sicherlich noch zwei Wochen zu tun... Bei den feuchten Bedingungen und dem Paneldach ist es halt sau rutschig und bei über zwölf Meter Absturzhöhe auf Asphalt rufst den Leichenwagen und nimmer die Rettung... Nur zum Vergleich: Mir hat letztens ein Monteur erzählt, dass er bei einer Firma mit amerikanischer Mutter auf Montage war (Maschienenbau). Da musste er eine Schraube in rund 3-4 Meter höhe eine Schraube nachziehen. Da musste er einen Antrag stellen, zwei Tage später kam der Gerüsttrupp, hat zwei Stunden ein Gerüst aufgebaut, welches noch abgenommen werden musste. Dann ist er rauf, hat eine Minute die Schraube nachgezogen und dann wurde das Gerüst wieder abgebaut.... |
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In der Baubranche ist man da weiter hinten was Sicherheitsvorschriften betrifft, aber irgendwann wirds auch dort ankommen. |
Im Industriebereich ist so etwas Standard. Gibt Firmen die lassen ab einer (Stand-)Höhe von 1,5 m Gerüste aufstellen um einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen, damit nicht auf einer Leiter gearbeitet muss. PSA gegen Absturz muss ebenfalls in ungesicherten Höhen ab 1,5 m verwendet werden. ||
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die Antwort ist eindeutig ja, denn es gilt das Verursacherprinzip. Als Auftraggeber hast du dafür Sorge zu tragen, dass ein gefahrloser Arbeitsplatz für die von dir beauftragte Durchführung von Arbeiten zur Verfügung steht. Andernfalls besteht die Verpflichtung einen sicheren Arbeitsplatz zu schaffen oder Sicherungsmaßnahmen zu beauftragen. Ist nur eine Firma tätig, dann greift hier dennoch das BauKG, da Arbeiten mit besonderer Gefahr - nämlich Absturz - ausgeführt werden. Auszug BauKG: § 7. • (1) Der Bauherr hat dafür zu sorgen, daß vor Eröffnung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird für Baustellen, für die eine Vorankündigung gemäß § 6 erforderlich ist und für Baustellen, auf denen Arbeiten zu verrichten sind, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind. • (2) Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind, sind insbesondere: Arbeiten, bei denen die Gefahr des Absturzes, des Verschüttetwerdens oder des Versinkens besteht, wenn diese Gefahr durch die Art der Tätigkeit, die angewandten Arbeitsverfahren oder die Umgebungsbedingungen auf der Baustelle erhöht wird, wie Arbeiten im Verkehrsbereich oder in der Nähe von Gasleitungen,... Absturzhöhen für Dachgewerke - siehe BauV (Abschnitt 11) - wobei ich immer noch nicht nachgelesen habe, ob die Montagetätigkeit für eine PV Anlage den Dachgewerken zuordenbar ist. Gleichzeitig gilt für Auftragnehmer - sprich das ausführende Unternehmen - das ASchG - Arbeitnehmerschutzgesetzt. Von der Fachfirma muss seriöser Weise die Frage nach den Sicherungsmaßnahmen gestellt werden. Der Arbeitgeber hat für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen. Beide Parteien - Auftraggeber und Auftragnehmer - sind gleichermaßen in der Pflicht. Vom Absturz betroffen sind die ausführenden Personen = Arbeiter. Die sollten vom Arbeitgeber unterwiesen sein und sich von ungesicherten Dachflächen fernhalten. |
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Diess betrifft den Bauherrn NICHT. Der BAUHERR hat "nur" dafür zu sorgen, dass ein SiGe-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten erstellt und berücksichtigt wird. Wenn nur eine Firma tätig ist, ist auch kein Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen. |
Die Bezeichnung "gefahrloser Arbeitsplatz" gibt es m. M. nach im österreichischen Recht nicht. Gefahren müssen vom ARBEITGEBER ermittelt und beurteilt werden, auf Basis dieser Arbeitsplatzevaluierung sind Maßnahmen festzulegen, um die "Grundsätze der Gefahrenverhütung" (§7 ASchG) umzusetzen. ||
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Für die Errichtung eine PV-Anlage wird diese Antwort in den meisten Fällen falsch sein. Grundsätzlich gilt hier das Arbeitnehmerschutzgesetz. Darin steht eindeutig: Arbeitgeber haben für die Einhaltung zu sorgen! NEIN, tut es im Normalfall nicht! Erst wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder auf einanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig werden, oder die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig beschäftigt werden, oder der Umfang der Arbeiten insgesamt mehr als 500 Personentage übersteigt. |
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500 Personentage könnten es aber bei einem EFH durchaus werden... (Jetzt natürlich nur wenn die PV gleich bei Neubau mitgemacht wird) |
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Auch sehr unwahrscheinlich, dass ein EFH von nur einer Firma errichtet wird, die auch gleich die PV mitmacht. |
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Haben ja viele einen GU. Der hat aber wiederum oft einen Baukoordinator sowieso. |
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Als jemand der das spannende Thema abundzu streifen darf, empfehle ich jedem Bauherren und auch Auftragnehmer (=Arbeitgeber) die AUVA Merkblätter zu den Themen. Insbesondere das Merkblatt M 222 "Arbeiten auf Dächern". https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.544604&version=1430386865 Wenn man sich als Bauherr oder auch Arbeitgeber unsicher ist was auf dem Dach zu tun ist oder passiert, kann man auch jederzeit bei der zuständigen Arbeitsinspektion anrufen. Dort steht man auch sehr gerne beratend zur Seite und kommt unverbindlich auf Baustelle (keine Angst). Blöd wird es nur wenn man etwas passiert, dann hat man den AI auf der Baustelle, allerdings nicht mehr nur beratend und freundlich sondern dann steht die Behörde, Polizei und Staatsanwaltschaft da und will Antworten (beides schon erlebt, da wird man sehr klein). |
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Trifft auf die standardmäßige "Nachrüstung" von PV-Anlagen auf einem EFH nicht zu, weil es ist der ganz Satz (auch nach dem "wenn") zu beachten, nicht nur der ersten Teil. Wird die PV-Anlage aber z.B. über einer Pipeline oder über/an einer Autobahn/Eisenbahn oder auf einem See errichtet, dann schlägt dieser Absatz zu. |
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hallo alle, nach einem Telefonat mit dem Arbeitsinspektorat muss ich meine Angaben korrigieren und Hobbyplaner in seinen Posts bestätigen: Wird eine PV Anlage als Einzelvergabe auf einem Bestand montiert, dann gilt hier nicht das BauKG sondern das ASchG - dh. der Auftraggeber ist NICHT für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zuständig, sondern der Auftragnehmer (der Montagebetrieb der PV Anlage). Wird die Anlage im Zuge eines Neubaues miterrichtet, dann greift das BauKG und der Hausbauer wird im Zuge der Pflicht aus dem BauKG in die Absicherungsthematik eingebunden. In 2023 wird die Thematik von der WKO in Abstimmung mit dem AIR aufgerollt und es werden Merkblätter und Infos dazu online gestellt werden. 1 |
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Ok danke für die Info. Wie ist das wenn ich den Auftrag vergebe und dann der Auftragnehmer auf Sub-Unternehmer zurückgreift? |
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Der Sub ist Problem des Auftragnehmers. ||
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Ok d.h. aber für ihn trifft das BauKG dann zu? |
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Das Arbeitnehmerschutzgesetz ist immer und von jeden Arbeitgeber einzuhalten, auch wenn zusätzlich das BauKG anzuwenden ist. Nein, falls erforderlich ist der Bauherr zur Anwendung/Einhaltung und der Beauftragung einer geeigneten Person verpflichtet. Eine automatische Weitergabe ist ausgeschlossen. |
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Sicherheit am Dach muss einfach für die Monteure gegeben sein. In der Praxis sehe ich leider kaum Dachfanggerüste und PSA am Mann. Bei uns werden die Kosten für Zbsp einem Dachfanggerüst im Angebot angeführt. Bitte immer die Angebote genau studieren und nicht einfach das günstigste auswählen. Ausgebildete Facharbeiter die fachspezifisch regelmäßig geschult werden und die dazu die Sicherheit am Dach einhalten kosten einfach ein Geld. |
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Laut meines aktuellen Sachverständiger ist ein eine Dachsicherungsanlage / Absturzsicherung in der "Norm" vorgeschrieben und würde einen Mangel gleichen, sollte dieser nicht ausgeführt / gemacht werden. Gibt es hier Beispiele in welchem Bereich / Kosten wir uns hierbei bewegen, da mein GU dies nicht herstellen möchte, obwohl es im Gutachten erwähnt wird. Die Übergabe ist bei uns in den kommenden Tagen... |
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Bei mir waren es rund 620€ brutto (150€ netto gerüstpauschale, 1,5h x 4 leute für auf- und abbau zu je 61,40€ netto stundensatz) |
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@cutcher - Hierbei handelte es sich jedoch um ein Gerüst. Eine richtige Dachsicherungsanlage hast du somit nicht? |
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wovon redest du ? anschlagpunkte zum sichern? zumindest hier in D sind die wohl erst ab bestimmten gebäudeklassen/ größen pflicht. |
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Klar, gerüst wurde am dach montiert |
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