hat von euch jemand eine Idee bzw. weiß wann man mit offiziellen Infos zur Förderung für 2023 (Österreich) rechnen kann? Es dürfte sich ja vorallem für Kleinanlagen bzw. für Private einiges ändern. Es gibt zwar aus Oktober einige Zeitungsberichte und es dürfte auch schon eine Mehrheit dafür geben aber Gesetz bzw. Formelles habe ich noch nichts gefunden.
Mich betriffte es zum Glück nicht mehr, ich kann aber nicht einschätzen, was ich davon halten soll. Klar holen sich viele Firmen Leute die ihnen dabei helfen, sonst würden ja die wenigsten Kunden die sich auf den Installateur verlassen, eine Förderung bekommen weil es sich ja zeitmäßig gar nicht ausgehen würde. Aber so ein Aufruf in einer großen Tageszeitung ist nicht ganz ohne.
Ein Schelm der Böses denkt, aber wenn ein Förderwerber bei der Krone Aktion mitmacht, zuerst sein Ticket zieht und danach die der Krone abarbeitet, hat er schon mal drei Konkurrenten hinter sich gelassen. 😇 Und wenn dann vielleicht noch ein wirkliches A..... am werken ist und die Tickets gar nicht zieht wirds für die Betroffenen erst recht schlimm😈
Sorry, aber das war mein erster Gedanke als ich den Beitrag gelesen habe. Soll keinesfalls eine Anstiftung zu irgendetwas sein.
Ich würde das Angebot der Krone, die Ticketziehung für mich zu erledigen, aber dankend ablehnen.
- ab welchen Zeitpunkt kann man die Fertigstellung der Anlage durchführen lassen? ab 24.März23 nacht Förderantragstellung oder erst ab Förderzusage???-
fänd ich auch interessant... vermutlich wirds auch mit der subseite gehn, aber sicher sagen kann uns das wahrscheinlich keiner (höchstens wie es bisher war...)
es heißt doch gefördert wird am 23.März zurück bis September 2022 und es darf auch schon mit der PV-Anlage/ Erweiterung schon angefangen worden sein.
- Weiß jemand den Grund warum gerade max. zurück bis zum September 2022, wo ist da der genaue Bezug für dieses Datum? ───────────────
- Zurück bis 21 April 2022
────── manilla schrieb:
- ab welchen Zeitpunkt kann man die Fertigstellung der Anlage durchführen lassen? ab 24.März23 nacht Förderantragstellung oder erst ab Förderzusage???- ───────────────
- Ab Förderantragsstellung
>> - Ab Förderantragsstellung danke!
woher hast Du die Info für die Förderung zurück bis April 22 ?
(2) Ist der Förderwerber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, können Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss, abweichend von Abs. 1, nach Beginn der Arbeiten bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen.
es heißt doch gefördert wird am 23.März zurück bis September 2022 und es darf auch schon mit der PV-Anlage/ Erweiterung schon angefangen worden sein.
- Weiß jemand den Grund warum gerade max. zurück bis zum September 2022, wo ist da der genaue Bezug für dieses Datum? ───────────────
- Zurück bis 21 April 2022
────── manilla schrieb:
- ab welchen Zeitpunkt kann man die Fertigstellung der Anlage durchführen lassen? ab 24.März23 nacht Förderantragstellung oder erst ab Förderzusage???- ───────────────
- Ab Förderantragsstellung ───────────────
>> - Ab Förderantragsstellung danke!
woher hast Du die Info für die Förderung zurück bis April 22 ?
Früher 6+9+9 Monate, jetzt 24 direkt ohne verlängern?
Hast Du das schon wo gefunden ? Ich leider noch nicht oder habs ueberlesen 24Monate warad in diesem Markt sinnvoll, das depatte Verlaengern kostet dem System nur unnoetig Zeit
Ich hatte letzten November einen Förderantrag gestellt der abgelehnt worden ist. Mittlerweile habe ich etliche Materialien wie WR WR [Wechselrichter] und Modulen eingekauft und hat sich mein Plan geändert (statt 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] möchte ich um 8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] erweitern). Die Anlage ist noch nicht am Dach.
Wie ich verstanden habe, ist es jetzt kein Problem mehr wenn man Rechnungen hat, deren Ausstellungsdatum vor Förderungszusage liegt.
Sollte ich jetzt am Donnerstag also einen komplett neuen Ticket ziehen, oder muss ich mit dem alten Förderantrag weitermachen?
---
Entschuldige wenn die Frage dumm ist. Ich werde mich in den kommenden Tagen so viel wie möglich einlesen damit ich am Donnerstag völlig vorbereitet in meinem F1-Bolide sitze.
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Ich hatte letzten November einen Förderantrag gestellt der abgelehnt worden ist. Mittlerweile habe ich etliche Materialien wie WR WR [Wechselrichter] und Modulen eingekauft und hat sich mein Plan geändert (statt 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] möchte ich um 8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] erweitern). Die Anlage ist noch nicht am Dach.
Wie ich verstanden habe, ist es jetzt kein Problem mehr wenn man Rechnungen hat, deren Ausstellungsdatum vor Förderungszusage liegt.
Sollte ich jetzt am Donnerstag also einen komplett neuen Ticket ziehen, oder muss ich mit dem alten Förderantrag weitermachen?
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Entschuldige wenn die Frage dumm ist. Ich werde mich in den kommenden Tagen so viel wie möglich einlesen damit ich am Donnerstag völlig vorbereitet in meinem F1-Bolide sitze.
Du willst statt 5 jetzt 8kWp - ich wuerd Neu anfragen mit 10kWp !! Vielleicht willst ja doch noch a bissal mehr erweitern 😉
Du willst statt 5 jetzt 8kWp - ich wuerd Neu anfragen mit 10kWp !! Vielleicht willst ja doch noch a bissal mehr erweitern 😉
😁 Passt nicht auf dem Dach und WR WR [Wechselrichter] akzeptiert nicht mehr wie 13 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] liegt schon darauf von vor 10 Jahren.
Man kann also neu anfragen und dann gibt es kein Problem wegen Förderantrag von November 2022, wo schon Name und Zählpunkt etc eingetragen worden sind?
Du willst statt 5 jetzt 8kWp - ich wuerd Neu anfragen mit 10kWp !! Vielleicht willst ja doch noch a bissal mehr erweitern 😉 ───────────────
😁 Passt nicht auf dem Dach und WR WR [Wechselrichter] akzeptiert nicht mehr wie 13 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] liegt schon darauf von vor 10 Jahren.
Man kann also neu anfragen und dann gibt es kein Problem wegen Förderantrag von November 2022, wo schon Name und Zählpunkt etc eingetragen worden sind?
Wenn Du neu (groesser) anfragst ist halt dein eingereichter/abgelehnter Foerderantrag futsch.
Wenn Du gleich anfragst und wieder nicht zum Zug kommst gehts diesesmal dann in die Mitleidsrunde automatisch ueber die KPC-Foerderung , sofern man den aktuellen Regierungsinfos trauen darf
Ich hatte letzten November einen Förderantrag gestellt der abgelehnt worden ist. Mittlerweile habe ich etliche Materialien wie WR WR [Wechselrichter] und Modulen eingekauft und hat sich mein Plan geändert (statt 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] möchte ich um 8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] erweitern). Die Anlage ist noch nicht am Dach.
Wie ich verstanden habe, ist es jetzt kein Problem mehr wenn man Rechnungen hat, deren Ausstellungsdatum vor Förderungszusage liegt.
Sollte ich jetzt am Donnerstag also einen komplett neuen Ticket ziehen, oder muss ich mit dem alten Förderantrag weitermachen?
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Entschuldige wenn die Frage dumm ist. Ich werde mich in den kommenden Tagen so viel wie möglich einlesen damit ich am Donnerstag völlig vorbereitet in meinem F1-Bolide sitze.
Komplett neuen Antrag machen und November-Call links liegen lassen. Also neues Ticket ziehen, Antrag vervollständigen, Anlage fertigstellen, Endabrechnung machen, warten, warten, warten, warten und dann Förderung kassieren.
Wie lange hat man nun nach Förderzusage Zeit bis zur Inbetribnahme? Diese Info finde ich nirgends. Das waren 2022 ja nur 6 Monate.
Also ich finde bei der ÖMAG unter den FAQs auch für 2023:
40. Bis wann muss die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein? Die Anlage, sofern eine Erweiterung erfolgt, die erweiterte Anlage, ist • bei einer Engpassleistung bis 100 kWpeak oder Erweiterungen um eine Engpassleistung von bis zu 100 kWpeak innerhalb von sechs Monaten
danke, hab's jetzt gefunden, ich hatte noch den September von der ursprünglichen Verordnung im Kopf. Interessant daß die das Limit bis zurück zum April erweitert haben
(2) Ist der Förderwerber Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, können Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss, abweichend von Abs. 1, nach Beginn der Arbeiten bei der EAG-Förderabwicklungsstelle eingebracht werden. Der Beginn der Arbeiten darf in diesem Fall nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss ist jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme einzubringen. ───────────────
Früher 6+9+9 Monate, jetzt 24 direkt ohne verlängern?
Ist laut §56, Abs. 14 immer noch so: 6 Monate plus Möglichkeit um zweimalige Verlängerung um je 9 Monate. Warum nicht gleich 24 Monate? Weil sonst den ÖMAG-Leuten fad werden würde...
Ich hatte letzten November einen Förderantrag gestellt der abgelehnt worden ist. Mittlerweile habe ich etliche Materialien wie WR WR [Wechselrichter] und Modulen eingekauft und hat sich mein Plan geändert (statt 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] möchte ich um 8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] erweitern). Die Anlage ist noch nicht am Dach.
Wie ich verstanden habe, ist es jetzt kein Problem mehr wenn man Rechnungen hat, deren Ausstellungsdatum vor Förderungszusage liegt.
Sollte ich jetzt am Donnerstag also einen komplett neuen Ticket ziehen, oder muss ich mit dem alten Förderantrag weitermachen?
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Entschuldige wenn die Frage dumm ist. Ich werde mich in den kommenden Tagen so viel wie möglich einlesen damit ich am Donnerstag völlig vorbereitet in meinem F1-Bolide sitze. ───────────────
Komplett neuen Antrag machen und November-Call links liegen lassen. Also neues Ticket ziehen, Antrag vervollständigen, Anlage fertigstellen, Endabrechnung machen, warten, warten, warten, warten und dann Förderung kassieren.
Da muss ich jetzt nachfragen: Es wird ja zu dem Förderantrag aus dem November einen Netzzugangsantrag vom Netzbetreiber geben. Dieser wird dann auf 5kWp laufen, oder? Wurde jetzt ein neuer Netzzugangsantrag mit 8kWp gemacht??
Wenn nicht, wenn beim nächsten Call jetzt die Förderung für 8kWp beantragt wird, aber dann der Netzzugang mit 5kWp hochgeladen wird... Muss das nicht zusammenpassen?