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Völliger Blödsinn, das ist unglaublich. Wenn die Gemeinde dem zustimmen würde, was sie gar nicht kann, begeht der Bürgermeister Amtsmissbrauch. Alles was du von dir trollst ist grundfalsch. |
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Auch wenn es rechtlich falsch ist, heißt es nicht, dass es nicht so gehandhabt wird. Bei mir ging es um ein Fenster zum Nachbarn, welches ich wieder genauso errichten durfte, wenn der Nachbar zustimmt. Dazu gibt es natürlich nichts schriftliches... Bürgermeister machen halt teilweise einen eigenen Weg, der für beide passt, es sind ja bestimmt irgendwann wieder Wahlen. Wie gesagt, heißt nicht dass dies konform mit den Gesetzen ist |
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d.h. es gibt nur Abriss von Neubau d. Nachbarn ? |
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Hallo satking, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hausverkauf |
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Völlig belanglos, der Nachbar kann gar nicht zu etwas zustimmen, was der BauO widerspricht. Der Nachbar kann maximal wegschauen und dich nicht anzünden. Wenn es jemand anderer mitbekommt und meldet hat die Gemeinde als Baubehörde von Amts wegen tätig zu werden. Ein Bürgermeister kann dir auch 10x gestatten, auf 'seinen' Gemeindestraßen 100 statt 50 zu fahren. Es ist komplett unwirksam. |
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Nein, ich und die gemeinde müssen zustimmen. Und das werden wir auch beide. Das ist ein ganz normaler vorgang. Jetzt halt danach und nicht davor. Würde ich nicht zustimmen müsste er den teil abreißen. |
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Ich habe den Eindruck du verstehst nicht ganz wie unser Rechtssystem funktioniert. Wenn es gesetzlich nicht erlaubt ist, bringt deine Zustimmung nichts. Oder glaubst du wirklich, dass deine Zustimmung und die der Gemeinde über dem Gesetz steht? Lies dir Mal die NÖ Bauordnung durch. Nach deiner Logik können mir der Bürgermeister und die Nachbarn erlauben ein Drogenlabor zu betreiben. 2 |
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Die Bauordnung ist in jedem Bundesland anders. Ich kann es nur aus meinem Bundesland sagen, da ist eine Unterschreitung der Mindestabstände in der Baurodnung nicht durch eine Zustimmung des Nachbarn möglich und im Nachhinein schon gar nicht. Es gab in OÖ in letzter Zeit ein paar Gerichtsverfahren wegen Nichteinhaltung von Abständen, in anderen Fällen Nichteinhaltung des eingereichten Bauplanes, in anderen teil das Haus über die Grenze gebaut ... Die Richter liesen in den letzten Verfahren sogar das ganze Haus abreißen, nicht nur den falsch gebauten Teil und gaben nicht einmal die Möglichkeit der nachträglichen Sanierung, also Herstellung des gesetzlichen Zustandes und das nach Jahrzehnten wo das steht. Beim Hausbauen würde ich mich nicht spielen. |
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Vollkommen falsch, letzter Erklärungsversuch. Weder die Gemeinde oder du können dazu zustimmen. Die "Gemeinde" bzw. der Bürgermeister (=Baubehörde 1. Instanz) hat ein Bauvorhaben zu bewilligen, wenn es der Bauordnung und den Bebauungsbestimmungen entspricht. Tut es das nicht, wirds abgelehnt und es ist dann ein Schwarzbau. Du als Nachbar hast da überhaupt kein Mitspracherecht, du wirst davon in Kenntnis gesetzt und kannst gegen den Bescheid einen begründeten Einspruch erheben, falls das geplante Bauwerk deiner Meinung nach nicht der Bauordnung entspricht. Nein, ist nicht egal. Es gibt nur eine Ansicht, und die ist entsprechend der Bauordnung. Nachdem du offensichtlich komplett erkenntnisresistent bist und das hier schon stark Offtopic ist, würde ich vorschlagen, dass du mit deiner Sichtweise einen eigenen Thread (im Baurecht Bereich) aufmachst. Vielleicht ist dort jemanden langweilig genug, dass er mit dir spielt |
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Also in Vorarlberg ist es so. Es gibt einen Bauabstand der ca 3m beträgt. Dieser kann sehr wohl von der Gemeinde bis zu einem Abstand von 1m unterschritten werden wenn der Nachbar dem zustimmt. Wird hier sehr oft gemacht und ist sogar im Landesgesetz so vorgesehen. Natürlich kann die Zustimmung des Nachbar dazu erkauft werden, ist absolut legitim. Wie es in andern Bundesländern ist kann ich nicht sagen. Bei meinem Bau wurde das Vorgehen sogar von der Baubehörde so vorgeschlagen. |
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Jop, das steht dann aber in der Bauordnung auch so drinnen und kann nicht vom Bürgermeister/Nachbar gegen Geldleistung oder sonstigen Befindlichkeiten umgangen werden. Für NÖ, wo andi lt. den Profilangaben her ist, geht das nicht. |
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@Hueselebauer91: Das was du meinst nennt sich "Abstandsnachsicht" und ist wie von den Vorrednern beschrieben in einem Gesetz klar verankert und an Bedingungen geknüpft - siehe §7: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000734 @andi102: empfehle dir jeden SA 18:00 in ORF 2 den "Bürgeranwalt" zu schauen. Da kannst sehen was Bürgermeister gelegentlich für Blödsinn verzapfen ... und noch was zu unserer Rechtsordnung dazulernen. |
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Salzburg, schau auf die homepages div. Gemeinden, in ca. Jeden 3. Fall steht “und unterschreitung des gesetzlichen mindesabstandes“.... |
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Ist ja sehr löblich wenn du zustimmst, trotzdem aber lebt der Nachbar auf einer "Zeitbombe" mit dem Mindestabstand! Ob auch die nächste Generation damit einverstanden ist, ist eine andere Frage! Verstehe auch nicht warum man sich das nicht selber mit Zustimmung der Baubehörde ausmachen kann dass es hieb und stichfest ist das Ganze. Gibt leider genug viele wo nach Jahrzehnten die "Bombe" hoch gegangen ist, und ein Teilabriss verordnet wurde wegen einiger Dezimeter, und der Bürgermeister nichts dagegen machen konnte. Wie schön erwähnt wurde, im "Bürgeranwalt" und "Konkret" gab es schon etliche Fälle. Wäre halt jetzt noch besser bei gutem Wind eine Regelung zu finden! |
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Nein. Wenn die baubehörde UND ich zustimmen, ist es legal für immer. Das gilt auch für rechtsnachfolger. Sonst besteht ein abrissrisiko wenn jemand das will. Nach 30 jahren KÖNNTE es ersessen sein. |
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Ich würde es einfach vermessen lassen. Sobald es im Grenzkataster ist wars das mit Ersitzen ;) https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ersitzung-trotz-grenzkatasters/ |
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Auch das ist Blödsinn. Es befindet sich ja auf seinem Grundstück... Was soll das bringen? Der Zubau wird ja nicht in den Grenzkataster eingetragen... |
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btw: Im Baurecht gibt es keine Verjährung, ein Schwarzbau bleibt ein Schwarzbau. Ich würde beim Grenzabstand auf "Verkürzung über die Hälfte" plädieren. /s 😂 |
Sorry, aber das wird langsam Krone-Forum-Niveau. Irgendwelche Begriffe, die man wo am Stammtisch aufgeschnappt hat in die Runde schmeißen, die NULL damit zu tun haben. ||
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Sorry, ich hatte das aus dem Kontext gerissen - mir ging es um das Thema Ersitzen an sich. Mein Hinweis, dass es mit dem Fall per se natürlich nichts zu tun hat fehlte. |
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Vielleicht kann man den threadtitel ja umbenennen nachdem es hier nurmehr offtopic weitergeht 😒 Zum Thema: Es ist noch nicht ganz vorbei - es wurden ein paar Weichen unsererseits gestellt, den Käufern "zu helfen" den Kredit doch noch zu bekommen bzw. die Zahlungsmodalitäten etwas "anzupassen". Evtl. verrate ich mehr dazu, falls es auch wirklich dazu kommt. |
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Spannend! Ich hoffe diese zusätzliche Hilfe eurerseits fällt euch nicht auch noch auf den Kopf. Passt's gut auf! Und die andere Diskussion gehört in einen anderen Thread! |
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Ich habe Verständnis für alle Sichtweisen, frage mich dazu aber, ob der Verkäufer sich nicht vorher nach der Finanzierbarkeit durch den Käufer erkundigt hat bzw. wenn nein warum nicht? Das wäre doch naheliegend.. Und hat der Käufer seine Nichtfinanzierbarkeit von der Bank bestätigen lassen? Wir wären aus unserem Hauskaufvertrag nur schadenersatzlos raus gekommen wenn wir von der Bank eine solche schriftliche Absage vorgelegt hätten, und wenn ich mich recht erinnere, hätten wir sogar von drei Banken schriftliche Absagen gebraucht. Das war aber definitiv im Vertrag festgehalten. Für den Kaufvertrag über das Grundstück haben wir überhaupt erst einen Unterschriftstermin zur Vertragsunterzeichnung bekommen nachdem wir die schriftliche Finanzierungszusage von der Bank vorgelegt hatten. 2 |
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Hallo Karibu, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. |
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