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Das ist die Löschungserklärung der Pfandurkunde aus dem Grundbuch. Nein, die Löschung ist nicht zwingend, würde ich aber rein aus kosmetischen Gründen schon durchführen lassen. Ja. |
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Danke Speeedy :) |
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Ja - das liegt im üblichen Rahmen. Damit die Löschungserklärung grundbuchsfähig ist, muss die Bankunterschrift darauf notariell beglaubigt unterfertigt erfolgen. Die im Rahmen der Ausstellung entstehenden Kosten und jene der Beglaubigung finden hier Deckung. Nein ist es nicht - kann man auch stehen lassen, wenn man will. Oder (falls wieder mal ein Kredit bei derselben Bank beansprucht wird) nutzt man das Pfandrecht (falls es sich um eine Höchstbetragshypothek handelt) zur Besicherung einer neuen Finanzierung. Der eigenen Bonität ist das nicht abträglich, da das Grundgeschäft (= der zurückbezahlte Kredit) nicht mehr existent ist. entweder das oder selbst den Antrag beim Grundbuchsgericht einbringen. |
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Entweder du fährst zum gericht (eingabegebühr 63 euro wenn ich mich irre) oder du zahlst dem notar mehrere 100er zusätzlich. Es ist KEIN gesuch nötig, notfalls darauf verweisen, dass grundbücher bei einfachen eingaben kein gesuch verlangen dürfen. ||
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Bitte gerne M...i!🤗 |
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ja, wenn der Antrag nicht im elektronischen Rechtsverkehr erfolgt (was bei persönlicher "Vorsprache" bei Gericht der Fall ist), dann sind das aktuell EUR 66 Für Fragen steht beim jeweiligen Bezirksgericht (= Grundbuchsgericht) die Einlaufstelle sicher zur Verfügung. |
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Achso, danke Euch allen - spitze, dann fahr ich natürlich selbst zum Bezirksgericht und reiche die Löschung ein. Kostenpunkt um die EUR 66. Achsooo, jetzt verstehe ich das erst, was die Bank gemeint hat - bzw. eigentlich immer noch nicht ganz - ich zitiere (zur Info, wir sind bei einer deutschen Bank): "Bitte beachten Sie auch, dass für die Beauftragung der Löschungsurkunde 130,00 EUR Gebühren anfallen. Diese werden Ihrem Darlehenskonto ebenfalls belastet. Die Löschungsurkunde beauftragen wir bei einer Kanzlei in Österreich. Dort anfallende weitere Kosten können wir nicht beziffern, diese werden von uns nicht übernommen." Ich hätte das jetzt so verstanden, dass alleine das Beauftragen der Bank zur Ausstellung der Urkunde EUR 130 kostet, der Notar, der beglaubigt, kostet dann extra einen Betrag XY. Kann man so oder so verstehen, müsste sonst einfach nochmal nachfragen ... Meinst du damit, dass die Löschungsurkunde der Bank auch unbeglaubigt ausreichen muss? |
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gut, dann verrechnet diese konkrete Bank lediglich die Ausstellung der Urkunde und die Beglaubigungskosten kommen noch extra dazu. Die Löschungserklärung muss bankseitig notariell beglaubigt unterfertigt sein, denn ... |
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Ja, so wird es auch sein: Plus Notarkosten dazu, das ist dann richtig teuer. |
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Habe nochmal telefonisch nachgefragt - und das bekommen. (telefonisch hieß es nur, ich soll eine Email schreiben ) Die Löschung muss auf jeden Fall nach der kompletten Rückzahlung von uns in Auftrag gegeben werden. Die Urkunde muss eine beglaubigte Unterschrift enthalten (dazu ermächtigt ist eine Kanzlei in Wien). Die Gebühr i.H.v. 130,00 EUR fällt also mit der Komplettrückzahlung ebenfalls an und wird Ihrem Darlehenskonto belastet. Die Urkunde geht Ihnen aus Österreich mit Kostenrechnung direkt zu. Ich schätze das jetzt mal so ein, dass ich mit den EUR 130 alles bekomme, was ich fürs Bezirksgericht brauche. Und ich den Betrag auch zu bezahlen habe, wenn ich damit dann nicht zum Grundbuchsamt gehe - jedes Knopferl drucken muss halt auch bezahlt werden. 🤡 |
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