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Ich empfehle einen (wirklich guten) Versicherungsmakler, auch wenn ich weiß dass diese leider eher dünn gesät sind. Du hast recht, in einer Eigentümergemeinschaft macht vieles die Hauverwaltung, aber auch der muss man (der eben der Makler) auf die Finger schauen. Unterversicherung ist (wirklich!) gefährlich. Haushaltsversicherung muss man auch genauer anschauen: Nicht nur Möbel, auch zB Kleidung, und immer auf den Wiederbeschaffungswert achten. Eine (möglichst vollständige) Inventarliste hilft. |
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Hallo Benji, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Vieles deckt in der Tat die Gebäudeversicherung des Bauträgers ab. Diese wird üblicher Weise mit den Betriebskosten an den Wohnungsinhaber weiterverrechnet. Plakativ gesprochen: " Hausrat" ist alles das, wenn man die Wohnung umdrehen würde, "Rausfliegen" könnte. Wichtig ist, die grobe Fahrlässigkeit mitversichert zu haben, diese deckt entstandene Schäden bei z.B. vergessenem Kerzenausblasen, Fett am Herd, Weihnachtsbäume, deren Kerzen nochmals gezündet werden obwohl schon dürr, übergelaufene Badenwannen usw. Die HH inkludiert immer die Privat- und Sporthaftpflicht. Goodies runden das Gesamtpaket Haushaltsversicherung ab. |
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Also die WEG= Wohnungseigentümergemeinschaft muß! ein Sturmschadenversicherung haben, die WEG zahlt immer alles was in der Wand ist, und von Schäden aus der Wand verursacht wird. Also wenn die Wasserleitung tropft, nicht aber wenn Dein Hahn tropft. Dann gibt es noch die Absperrventile, die zahlt auch noch die WEG, egal ob versichert oder nicht. Aber die überlaufende Badewanne, der lecke GSP, die kaputte WaMa, das Aquarium all das gehört Dir. Ob du auch Glas und damit das Ceranfeld versichern willst obliegt Dir. Bei Wohnungsvermietung würde ich Dir das aber empfehlen, denn die Kosten dafür verrechnest Du eh als "erhöhte" Miete weiter, denn ich nehme an bei der Vermietung Deiner Egtm Whg bist du nicht an die gesetzlichen Mietpreise nach MRG gebunden. Und dann ist auch die vergessene Herdplatte versichert, wenn die Küche brennt......... |
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Das heißt, die WEG braucht keine Feuer- oder Leitungswasserversicherung? Aber Schäden an den Leitungen zb Lochfraß sind jedenfalls von der Versicherung (so vorhanden), sonst von der WEG zu bezahlen? Welche Versicherung zahlt dann die Haftung, wenn man zb die Badewanne überlaufen lässt, Haushaltshaftpflicht oder die Eigenheimhaftpflicht der WEG? Und falls eine Versicherung zahlt, wer haftet dann, wenn der Verursacher A=Mieter, B=kostenlos wohnendes volljähriges Kind, C=kostenlos wohnendes minderjähriges Kind des Eigentümers ist? Kann da dann auch der Eigentümer zur Haftung kommen, falls bei A, B oder C nichts zu holen ist? |
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Ich glaube, dass ist alles nicht so einfach bzw. pauschal zu beantworten, sondern hängt von der konkreten Versicherung ab. Viele Haushaltsversicherungen haben z.B. die eigenen Kinder auch inkludiert wenn sie zum Studieren/o.ä. woanders wohnen. Und dann kommt es noch drauf an, was beschädigt wurde. Wir hatten in der ETW einen Wasserschaden durch eine undichte Armatur. Es war Küchenmobiliar, die Wand und der Parkettboden beschädigt. Weil wir eh gerade beim Umzug waren, haben wir uns alles auszahlen lassen. Einen Teil haben wir über unsere Haushaltsversicherung bekommen, einen Teil über die Versicherung der WEG. Ich weiß aber nicht mehr genau wie es aufgeteilt war. Auf jeden Fall mussten wir uns "doppelt herumschlagen". |
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Das steht fast alles in meinem Post 2 Zeilen weiter oben.... Wenn erwachsenes Kind in der versicherten Wohnung wohnt, studiert und Familienbeihilfe bezogen wird -> mitversichert. minderj. Kind -> mitversichert |
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ok, also wenn die Wasserleitung wegen Lochfraß defekt wird und die eigene sowie andere Wohnungen beschädigt, dann ist es ein Fall für die WEG-Eigenheimversicherung? wenn jedoch die Badewanne überläuft, dann ist die beschädigte Wohnung des Nachbarn ein Fall für die Haushaltsversicherung (Privathaftpflicht). Weiters würde bei inkludierung von grober Fahrlässigkeit die Haushaltsversicherung auch den Schaden an der eigenen Einrichtung bezahlen? Wenn im Badewannenfall keine Haushaltsversicherung vorhanden ist (nur Eigenheimversicherung), dann wäre der Verursacher für den Schaden haftbar. Der Eigentümer hat damit aber nichts zu tun, auch nicht subsidiär, oder? Sprich der Mieter, oder das minderjährige oder volljährige Kind müsste dann den Schaden bezahlen und geht notfalls in Konkurs (in diesem Fall schaut dann der Nachbar durch die Finger?). Stimmt das so? |
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Den Schaden am Mauerwerk, an den Leitungen und Austrocknung -> Gebäudeversicherung Schäden am Inventar (z.B. abgesoffene Küche, hatte solche Kundenschäden schon ein paar Mal) -> Haushaltsversicherung 2x korrekt Korrekt. Viel wichtiger ist die in der Haushaltsversicherung die inkludierte Privat- und Sporthaftpflicht. Bei einem verschuldetem Schaden ggü. Dritten haftet der Verursacher für alle entstanden Kosten (auch Krankenversicherungsträger, Reha, usw.) mit seinem gesamten Hab- und Gut. Solange der Verunfallte lebt. Mwn. nix mit Privatkonkurs. |
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Danke für die Infos! und diese Privathaftpflicht zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit? Resümee: als Eigentümer (der nicht drinnen wohnt) der Wohnung habe ich keinerlei Haftungen zu befürchten, egal wer da drinnen wohnt. Einzig eine WEG-Eigenheimversicherung ist nötig, falls irgendwelche Schäden vom Gebäude ausgehen zb Dachziegel fliegt jemand am Kopf oder Innentreppe bricht unter dem Mieter ein..... |
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Ja, so wurde mir das auch erklärt. Mein Versicherungsmensch nennt das "existenzvernichtende Risiken" (dann gibt es noch "existenzbedrohende" und der ganze Rest ist Luxus, zB Krankenversicherung) Definitiv nicht! Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt: Versicherungssumme beachten! (die kann eigentlich nicht hoch genug sein) Beispiel: Du verschuldest einen Unfall, mehrere Kinder sind schwerst verletzt und dauerhaft behindert. Deine Versicherung deckt den Schaden (jährliche Kosten) solange bis die Versicherungssumme aufgebraucht ist (zB nach 15 Jahren). Wer zahlt dann => genau: du! und dann kannst dich eingraben... @Speedy, du korrigierst mich bitte, wenn ich falsch informiert bin |
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Jede Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Einzig und allein der Vorsatz ist in der Haftpflichtversicherung nicht versichert. Ich bin zwar nicht speeeedcat, aber alles korrekt . |
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wenn es mir also nur darum geht, dass jegliche Schäden am Gebäude oder bei den Nachbarn (zb meine Badewanne läuft über und beschädigt eben die Wohnung darunter) versichert sind, reicht eine "normale" Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht. Eine Inkludierung grober Fahrlässigkeit ist dafür nicht nötig sondern nur, wenn ich will, dass die Haushaltsversicherung in solchen Fällen auch meine Sachen ersetzt? |
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Das kann nur im konkreten Anlassfall ein Schadensexperte feststellen nach Vorlage aller Fakten. Ich würde immer eine Variante mit 100% grober Fahrlässigkeit wählen, egal ob Eigenheim, Haushalt oder eine Kombi aus beiden. BTW: ich habe heuer den 2. Vollbrand. Jedes mal hat der Brandsachverständige gemeint, "gsd. grobe Fahrlässigkeit inkludiert und richtige Versicherungssumme laut Bewertung". @ESH: ich denke, das Thema wäre gut in dem Versicherungsthread aufgehoben. https://www.energiesparhaus.at/forum-versicherungen-und-absicherungen-rund-ums-bauen-teil-1/72629 |
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das heißt also, die Privathaftpflicht einer Haushaltsversicherung könnte bei grober Fahrlässigkeit auf die Idee kommen zu regressieren? Also wenn beispielsweise die Badewanne überläuft und den Nachbarn schädigt? |
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Grundsätzlich deckt die Haftpflicht den Schaden an Dritte. Ja, genauso würde ich das sehen. |
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Ok, wenn man dies also verhindern will braucht man eine Haushalt die grobe Fahrlässigkeit inkludiert (und das gilt dann auch für die Privathaftpflicht)? Grundsätzlich finde ich das aber etwas verwunderlich, sofern ich mich nicht täusche ist sogar bei betrunkenem Unfallverursacher in der KFZ Haftpflicht zwar ein Regress möglich, aber betraglich massiv begrenzt. |
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Warum wehrst du dich so gegen die gF? Dies ist mMn. einer der wichtigsten Bausteine und mit kleiner Prämie auf jeden Fall sehr sinnvoll. Brandschäden als Beispiel sind weit schadenintensiver als Folgeschäden bei überlaufenden Badewannen ... |
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ich wehre mich eh nicht dagegen, will nur das Prinzip verstehen. Ich dachte die Privathaftpflicht zahlt immer außer bei Vorsatz... Wenn man nun so etwas grob fahrlässig macht, wer zahlt dann den Schaden am a) Gebäude -die Eigenheimversicherung des Vermieters? (müsste da dann auch die gF inkludiert sein?, darauf hat der Mieter ja keinen Einfluss) b) Wohnungsinhalt der anderen Wohnungen -die Privathaftpflicht? c) eigenen Wohnungsinahlt - die Haushalt Ist das so richtig gedacht? |
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.... bei einem schuldhaften Verursachen, ohne Vorsatz, des Versicherungsnehmers, an Dritte. Grundsätzlich: das ist immer Gegenstand der Prüfung durch den Schadensreferenten, das kann man nicht pauschal sagen. Aber die Gebäudeversicherung wird dann an deiner Privathaftpflicht regressieren. Beim Wasserschaden, ja. Bei der Feuer die eigene Feuerversicherung, die man hoffentlich abgeschlossen hat. Das hat mit deiner gF nichts zu tun. Richtig, hier zahlt wieder deine gF, zum Beispiel, weil du eine Kerze nicht abgeblasen hast und dadurch ein Feuer entsteht. |
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aber als Mieter hat man doch keine Feuerversicherung abgeschlossen? Die hat doch nur der Vermieter. |
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