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Frist für Abrechnung Investitionszuschuß Ömag

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
8.1. - 21.9.2023
17 Antworten | 12 Autoren 17
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Gilt die 6-monats Frist eigentlich nur für die Realisierung und offizielle Inbetriebname oder muss die Abrechnung auch in dieser Frist erfolgen?
Mein Vertrag über Investitionszuschuss wurde am 15.7.2022 abgeschlossen.
Meine Anlage wurde am 13.12.2022 vom Elektriker fertiggestellt.
Am 2.1.2023 erfolgte die offizielle Inbetriebnahme durch die Linz Netz.
Muss ich jetzt bis 15.1.2023 fertig abgerechnet haben (bei der Ömag) oder habe ich da länger Zeit.
Im Leitfaden der Ömag steht "Der Förderteilnehmer ist verpflichtet, spätestens drei Monate nach Ende der Frist für die Vollinbetriebnahme die Endabrechnung des Vorhabens mit allen zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen der Abwicklungsstell vorzulegen."
Heißt das, ich hab für die Abrechnung jetzt bis 15.4.2023 Zeit?

  •  heislplaner
  •   Gold-Award
9.1.2023  (#1)
Weiß jemand Bescheid?

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  •  tekov
  •   Gold-Award
9.1.2023  (#2)

zitat..
heislplaner schrieb:

Weiß jemand Bescheid?

Was hindert dich daran die Endabrechnung innerhalb der nächsten 6 Tage einzureichen?

Ich würde mich in dem Fall (wo es um einen 4 stelligen Betrag geht) auch nicht auf ,vermutlich Halbwissen basierende Aussagen verlassen, sondern dort anrufen.

Wenn die sagen du musst bis zum 15.1 alles eingereicht haben, dann mach das oder such um Verlängerung an.

Dazu brauchst du ein Schreiben deines Elektriker/ Solateur, der dir bestätigt das du innerhalb der Frist nicht fertig wirst (was bei dir ja nicht der Fall ist)

Das kannst du dann selbst uploaden und hoffen das sie es vor dem 15.1 bearbeiten 


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  •  SlimSchedi
9.1.2023  (#3)
Ich habe ein ähnliches Thema:

Inbetriebnahmefrist 14.1.2023
tatsächliche Inbetriebnahme Mitte Dezemer 2022
Rechnung dauert noch, da Diskussionen mit dem Anlagenersteller

Antwort von der ÖMAG war:
Sie haben nach der Inbetriebnahmefrist (14.01.2023) 6 Monate Zeit die Endabrechnung einzureichen.

P.S.: Ich glaube, du hast einen veralteten Leitfaden - aktuell ist jener, der auf das EAG verweist

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  •  lohner
9.1.2023  (#4)
Bin ich blind oder wo sehe ich dass die Inbetriebnahme separat angegeben werden kann? Bei mir gibts da neben "Projektdaten" nur "Endabrechnung", wo sollte man da separat die Inbetriebnahme angeben können?

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
10.1.2023  (#5)
Also hab ich für die Abrechnung eh noch 6 Monate Zeit?
Kann das jemand bestätigen?

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  •  vbler
  •   Bronze-Award
10.1.2023  (#6)
Hauptsache sie haben keine Frist für die Auszahlung 😈

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  •  fraanz
10.1.2023  (#7)
@heislplaner
Früher waren es 3 Monate, jetzt 6 Monate
ev. Verlängerung auf 6Monate ansuchen, falls im Antrag nur  3 Monate steht.
Der neue Leitfaden:
https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/eag-investitionszuschuesse/

3) Erfassung der Endabrechnung
 • Erfassung der Endabrechnung für Photovoltaikanlagen
 • Erfassung der Endabrechnung für Stromspeicher
 • Abschluss der Einreichung
Leitfaden – Erfassung der Endabrechnung Investitionsförderung PV & SSP
Im Leitfaden pdf steht:

3 ABSCHLUSS DER EINREICHUNG 
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die Endabrechnung binnen sechs Monaten nach Ende der Frist für die Inbetriebnahme vollständig und nachvollziehbar einzureichen!

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
10.1.2023  (#8)
OK, dann habe ich jetzt quasi 6 Monate Zeit für die Endabrechnung.
Inbetriebnahmefrist ist ja 15. Jänner - Anlage läuft aber schon!

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  •  Laskler
19.9.2023  (#9)
Habe auch dieses "Problem": Habe noch kein Prüfprotokoll und Inbetriebnahmefrist läuft in ein paar Tagen ab. Anlage ist jedoch schon seit 2 Wochen offiziell abgenommen und in Betrieb. Muss ich da der Ömag jetzt bestätigen das die Anlage in Betrieb ist oder muss man nichts tun?

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
19.9.2023  (#10)

zitat..
Laskler schrieb: offiziell abgenommen und in Betrieb

wer hat das gemacht?

für ömag brauchst du die inbetriebnahme durch den netzbetreiber nicht von einem elektriker




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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
20.9.2023  (#11)

zitat..
lohner schrieb:

Bin ich blind oder wo sehe ich dass die Inbetriebnahme separat angegeben werden kann? Bei mir gibts da neben "Projektdaten" nur "Endabrechnung", wo sollte man da separat die Inbetriebnahme angeben können?

Der Punkt Inbetriebnahmedat kommt wenn du die Endabrechnung startest


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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
20.9.2023  (#12)

zitat..
Laskler schrieb:

Habe auch dieses "Problem": Habe noch kein Prüfprotokoll und Inbetriebnahmefrist läuft in ein paar Tagen ab. Anlage ist jedoch schon seit 2 Wochen offiziell abgenommen und in Betrieb. Muss ich da der Ömag jetzt bestätigen das die Anlage in Betrieb ist oder muss man nichts tun?

Wie kannst du kein Pruefprotokoll haben wenn deine Anlage fertig ist ?? 

"Dein Auto war bei der jaehrlichen Überpruefung, alles ist fertig nur du hast noch kein neues Pickerl auf da Scheibe oder Pruefbefund im Handschuhfach" 
waer so ziemlich der selbe Vergleich 

Eine Anlage ist nebst anderen Sachen ERST mit nem Pruefbefund fertig


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  •  Laskler
20.9.2023  (#13)

zitat..
fruzzy schrieb:

──────
Laskler schrieb: offiziell abgenommen und in Betrieb
───────────────

wer hat das gemacht?

für ömag brauchst du die inbetriebnahme durch den netzbetreiber nicht von einem elektriker

Die PV hat der Netzbetreiber in Betrieb genommen.


zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────
Laskler schrieb:

Habe auch dieses "Problem": Habe noch kein Prüfprotokoll und Inbetriebnahmefrist läuft in ein paar Tagen ab. Anlage ist jedoch schon seit 2 Wochen offiziell abgenommen und in Betrieb. Muss ich da der Ömag jetzt bestätigen das die Anlage in Betrieb ist oder muss man nichts tun?
───────────────

Wie kannst du kein Pruefprotokoll haben wenn deine Anlage fertig ist ?? 

"Dein Auto war bei der jaehrlichen Überpruefung, alles ist fertig nur du hast noch kein neues Pickerl auf da Scheibe oder Pruefbefund im Handschuhfach" 
waer so ziemlich der selbe Vergleich 

Eine Anlage ist nebst anderen Sachen ERST mit nem Pruefbefund fertig

Da geb ich dir recht, ist aber in der Praxis, wie du vermutlich weisst, nicht so. Vom Netzbetreiber braucht keiner ein Prüfprotokoll, es war vom Netzbetreiber auch auch keine Sau hier, (z.B. zum Verplomben vom Zählerkasten). Nicht mal ein Mail erhalten das das Ding offiziell in Betrieb ist. Ich bekam dann doch irgendwann den Netzzugangsvertrag vom Betreiber wo drin steht, das die "Inbetriebsetzung der Messeinrichtung" seit 4 Wochen passiert ist. Und Hauptsache für die Förderung geht die Ömag einem am Arsch, braucht alles mögliche wie Fotos , Prüfbericht etc... Das ist mit Abstand des besch***enste, komplizierteste und dümmste Fördersystem welches es gibt. Ja ich weiß schon, "für die paar 1000er darf man sich ruhig stundenlang einlesen um alles zu verstehen" , von dem halte ich nichts, die Förderung müsste doch idiotensicher und für alle Menschen verständlich und einfach sein, sodass wir in diesem Forum nicht mal darüber diskutieren müssten und keiner eine Frage dazu haben müsste.
Somit hinkt dein Vergleich mit dem Autopickerl, da falls ich dieses nicht habe, ich Probleme bekommen kann, mit dem fehlendem Prüfbericht jedoch entgeht mir im schlimmsten Fall die Förderung.

Ich habe heute bei der Ömag nachgefragt ob man denen die Inbetriebnahme der PV bestätigen muss vorm Inbetriebnahmefristablauf. Antwort: Nein muss man nicht, es reicht wenn die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber vor der abgelaufenen Frist gemacht wurde. Somit jetzt 6 Monate Zeit alles einzureichen.




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  •  orlando
  •   Silber-Award
20.9.2023  (#14)
Hallo,

ich muss das Thema bez. Inbetriebnahmefrist nochmal aufwärmen. Ich habe als Ablauf der Inbetriebnahmefrist für die Investitionsförderung den 19.10.2023. Deswegen habe ich ja auch vorgestern das autom. Mail von der ÖMAG mit dem Hinweis der Verlängerungsmöglichkeit bekommen. Die Anlage wird allerdings morgen komplett fertiggestellt.

Hier aber der Grund für meine Verwirrung: mein Elektriker meint, dass, wenn er die Meldung  seiner Fertigstellung morgen an den Netzbetreiber macht, die Inbetriebnahmefrist eingehalten ist.

Aus allen vorigen Antworten hier im Forum würde ich rauslesen, dass die Inbetriebnahme aber durch den Netzbetreiber erfolgt. Aber wie kann ich da dann sicher sein, dass der das rechtzeitig bis zum 19.10. macht? 🤔

LG Roland

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  •  pvcheck
20.9.2023  (#15)
Ich hatte vor einem halben Jahr ein ähnliches Thema. Habe damals sicherheitshalber um Fristverlängerung angesucht, hast ja keinen Nachteil. Ist ein formloses Mail, das überraschenderweise innerhalb von ein paar Tagen positiv beantwortet war. Kurz darauf wurde die Inbetriebnahmemeldung dann aber ohnehin eingebracht. Nach Erfassung der Endabrechnung Ende März warte ich seither auf die Auszahlung.... Das geht dann nicht mehr so flott

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  •  orlando
  •   Silber-Award
20.9.2023  (#16)
kann sein, dass das vor einem halben Jahr gereicht hat. Aktuell müsstest Du allerdings einen Nachweis von dem für die Verzögerung verantwortlichen Unternehmen mitschicken. Nachdem meine Anlage morgen fertiggestellt wird, werde ich das wohl nicht bekommen.

Allerdings habe ich in den FAQ einen klärenden Hinweis gefunden:


2023/20230920506863.jpg
Also doch mit Fertigstellungsmeldung vom Elektriker an den Netzbetreiber.

LG

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  •  Pony01
21.9.2023  (#17)
Hallo,
ich habe auch gestern im zweiten Anlauf dieBewilligung meiner beantragten Förderung erhalten.
Genauso wie ich hier lesen kann/konnte im typisch österreichisch bürokratischen Amtsdeutsch, damit vielleicht doch so Mancher auf die Förderung verzichtet. Auch wenn bei uns die max. Förderhöhe nur € ca. 1750.- beträgt ( kann noch bis ca. 25% weniger werden ), wird die Sache durchgezogen.
Nächste Woche muß unser Elektriker das PV Kabel/Erdungskabel noch im WR WR [Wechselrichter] anschliessen, die Stromkabel im Verteiler an den FI/LS anklemmen und draußen die Module noch mit den eingezogenen PV Kabeln mit MC4 Steckern/Buchsen verbinden. Dann wäre die Anlage betriebsbereit.

Soweit ich das hier verstanden habe muß dann unser Elektriker das Abnahmeprotokoll bzw. die Fertigstellung an unseren Stromlieferanten ( Linz Strom ) übermitteln!?? Dann sollte von Linz Strom noch ein MitarbeiterIn zur Überprüfung der Anlage auftauchen.

Da in unserer Wohngegend der zuständige Trafo noch nicht erneuert wurde, darf ich ohnehin die Anlage vorerst nur mit Nulleinspeisung betreiben. Der Standort des neuen Trafos ist bereits ausgesteckt, kann sich jedoch trotzdem noch 2 - 3 Monate hinauszögern.

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