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Du musst ja bis 12500kWh den Schas seit letztem Jahr nicht mehr versteuern wennst unter 25kW Engpassleistung bleibst |
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Welche Anlagengröße hättest du denn geplant? Bist du sicher dass du über 12,5MWh + Freibetrag einspeisen wirst? Weil erst dann wird das Steuerthema für dich überhaupt interessant. Die Förderung zu beantragen inkl Endabrechnung hat für mich in Summe ca. 2h in Anspruch genommen. Macht dann 2000€ die Stunde. Damit kann ich leben. Recht viel leichter können Sie's dir nicht machen. |
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Mahlzeit, Vielleicht bin ich nur zu früh dran, aber ich weiß noch nicht wieviel ich einspeisen werd.... Kann man das überhaupt im Vorhinein sagen?? Weiß auch noch nicht (genau) wie groß meine PV Anlage werden wird, irgendwas zw. 12 und 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], warte noch auf Details vom PV Fuzzi und der ist momentan auf Tauchstation. Ich hoff ja für ihn, daß er mom eher auf an Dachl herumkraxelt und Module montiert auf Teufel komm raus.... egal... Aber da gabs ja auch wieder irgendeine Grenze bei 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], die ich nimma weiß nach dem ganzen Durchlesen..... nicht nur die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Was ich noch weiß, daß ich pro Jahr etwa 2,8MWh verbrauch + geschätzt 3MWh für die WP WP [Wärmepumpe] - also Eigenverbrauch Summa Summarum grob 6MWh. k.A. was ich einspeisen werden würde, laut Faustformel ja 1000xAnlagenleistung, wären etwa max 15.MWh Und da fängst schonwieder an das + Freibetrag hätte ich nirgends gelesen. Warum überhaupt Energie und Geld addieren? dann muss ich ma mühseligst meinen Freibetrag irgendwie irgendwo zusammensuchen und zammrechnen... ich fasse das mal als Hohn auf.........(sry ned bös sein, bin grad auf 180) LG |
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@Wolfgang ich kann nur sagen, zurück zum Start. Weil wirklich viel gelesen, kannst du nicht haben. Je mehr man herausholen will, desto mehr muss man sich damit beschäftigen oder man bezahlt wen dafür. Ist bei allen Sachen so. Was ich gar nicht nachvollziehen kann, ist das dauernde Gemeckere, dass man dafür Steuern zahlen muss/musste. 95% der Leute werden jetzt keine Steuern zahlen, was eigentlich eh schon nicht fair ist. Bei einer Eispeisevergütung von EUR 0,2 und einer 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage könnte man als Paar EUR 5.000,- steuerfrei einspeisen. Bei EUR 0,25 sinds schon EUR 6.250,-. Die vielen Menschen die kein Haus oder keine Möglichkeit für eine PV haben, zahlen nämlich hohe Stromkosten und haben keine steuerfreien Erträge. Deren Einkommen wird ordentlich besteuert und der SV unterworfen. Ich bin aber froh, dass sich jetzt (seitdem die Strompreise so gestiegen sind) so viele um die Umwelt kümmern und sorgen und nur ans Gemeinwohl, den Ausbau der Erneuerbaren, denken. Da geht's gar nicht um das gesparte Geld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. |
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nö minus Eigenverbrauch, sagen wir mal 30-40% von: Sehe hier keine Gefahr dass du hier steuerpflichtig wirst. Screenshot von der gleichen Seite wie auch der Erste. Nicht nur die Überschriften lesen Wolfgang ^^ Hau mal die Bremse rein und komm wieder auf Normalpuls :) Die Förderung muss man ja nicht mitnehmen, is nur ein Geschenk. Wie sich das Ganze rechnet hab ich hier mal versucht darzulegen: https://www.energiesparhaus.at/forum-erdwaerme-puffer-doch-sinnvoll-awattar/70706_4 |
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Falls du in Niederösterreich bei der NetzNö einspeist kommt ab >15kW Engpassleistung noch ein leistungsgemessener Tarif dazu. Ich würde empfehlen hier unter diesen zu bleiben. Vielleicht wird das aber bald sowieso obsolet da die pauschale Berechnung in Zukunft fallen soll. @Fani hat dazu glaube ich mal was von der e-control gepostet. |
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Ganz kurz gerechnet: 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage (steuerfrei) produziert im Jahr 25.000kWh (bei 2 Personen steuerfrei) * 20ct (glaskugel) Sind steuerfrei 5000,- EUR im Jahr Anlage kostet derzeit wahrscheinlich 35k, im Eigenbau 20-25k damit lässt sich der ROI rechnen und das alles ohne Förderung .... ich würde nicht darauf verzichten wollen 😏 |
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Langsam.. Hab auch 15,5kw drauf, verbrauche ca 3500 kwh selber.. Das hab ich von 1.1.2022 bis 1.1.2023 eingespeist: Wird sich inkl Freibetrag ziemlich genau ausgehen (Freibetrag wird mit durchschnittlichem Einspeisetarif berechnet? also z.B. meine 3210 kwh die "zuviel" sind x (Beispielmäßig) 0,25 = 802,5€ Ich find die PV toll, würd sie auch wieder kaufen wenns halbwegs bezahlbare Angebote gibt. LG |
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Hallo kraweuschuasta, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Zahlt sich PV überhaupt aus mit dem FörderungsVersteuer-Aufwand? |
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Wie groß wird deine Anlage? Unter 25kWp und 12500kWh Einspeisemenge im Jahr kannst die Themen "Steuer, Steuerberater, ect." ziemlich begraben 😉 Wennst Glück hast kommt wieder eine Förderung vom KPC, die war einfach: Ticket ziehen, Dokumente innerhalb der Frist hochladen fertig. Bei der Ömag musst halt am Stichtag X am Abend vorm PC sitzen und die im Word-Dokument vorbereiteten Zeilen mittels STRG+C und STRG+V einfügen. Wenn du das so machst bist bei <10kWp sowieso dabei, darüber musst dir halt Gedanken über die gewünschte Förderhöhe machen - gering genug auswählen und passt. Danach musst halt (wie bei jeder Förderung) bissl dahinter sein das alles Dokumente beisammen sind, unterschrieben werden (das passiert sowieso durch deinen Solateur dann) und alles eingescannt und hochgeladen wird. Klar nervts, aber für die Tausender die man da kriegt hab ich die Motivation aufgebracht^^ Und bezüglich "die paat Netsch"...schon mal angeschaut was so ne PV aktuell abwirft? 😉 |
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Mahlzeit, danke amal für die Antworten! DASS ich für eingespeisten Strom Steuern zahlen muss, soll mir Recht sein, damit hab ich kein Problem! Dass ich aber für selbst erzeugten UND selbst verbrauchten Strom aus meiner EIGENEN Anlage Steuern zahlen soll, seh ich ned wirklich ein. Das ist irgendwie so, wie wenn ich für meine selbstgeernteten Radieschen und Salat Agrarabgabe zahlen müßt.... Aber egal, mein persönliches Hauptproblem ist nicht, Steuern zahlen zu müssen, sondern die selbst eruieren und rechnen zu müssen, nach irgendwelchen Formeln, Schlüsseln, diversen Ausnahmen und landesspezifischen Besonderheiten (siehe 15kW Engpassleistung)... Wenns ein einfaches Formular gibt, wo ich eintrag Energie produziert, Energie selbst verbraucht, Energie eingespeist.... soll mir das mehr als Recht sein! Bitte übertreib ned, Unser aller Einkommen wird besteuert und der SV unterworfen! Ich glaub nicht, daß es hier wen gibt, der seine alleiniges Einkommen vom Einspeisen der PV Anlage bezieht..... Mglw spielt hier meine generelle Abneigung gegen "Finanzsprache" bissl mit, sobald ich mir den 2. Satz ausgedeutscht hab, hab ich den Ersten wieder vergessen 🤪 Danke, les ich ma durch... Das war das mit dem 15kW... Danke! LG |
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Du musst doch für deinen selbst verbrauchten Strom keine UST zahlen, oder versteh ich da was falsch |
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Hi noch nicht fix, irgendwas zwischen 12 und 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung].... Einspeisung irgedwas bei 10MWh pro Jahr - sehr grob geschätzt... Das klingt hier ziemlich einfach, wenn ich ma den Thread anschau mit 99 Seiten....naja....ists wohl doch nicht sooooo simpel 😉 Grad bissl herumgerechnet, Wenn ich den richtigen Einspeisetarif mit ~27ct erwischt hab, sind das bei optimistisch gerechneten 15MWh Ertrag - 6MWh Eigenverbrauch (was ned ganz stimmt, das ist unser kompletter Jahresverbrauch) 9MWh => 2.430 Eur Hab aber vorsichtshalber noch nicht gschaut, was ein Steuerberater pro Stunde nimmt, falls ich über die 12.500 kWh kommen sollte 😜 Um nicht zu voreingenommen an die Sache ranzugehen, werd ich amal das Angebot vom PV Fuzzi abwarten und a Ertragssimulation machen lassen und dann schau ma weiter. (Und mit bissl Glück kann ich den ganzen Finanzschas meinem Weib umhängen, dann muß ich mich ned damit herumärgern 😁) LG Wolfgang |
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Hi Das ist eben einer der Punkt, deen ich nicht folgenkann... Ausgangspunkt: https://pvaustria.at/wp-content/uploads/2022-Steuerleitfaden-Auflage_5-1.pdf Bei Überschusseinspeisern muss allerdings die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch des Stroms an das Finanzamt selbst abgeführt werden. Der Eigenverbrauch ist mit 20 % USt. besteuert. Die USt. wird im Zuge der monatlichen bzw. quartalsmäßigen Umsatzsteuererklärung eines Unternehmers abgeführt (Ausnahme: Kleinunternehmer- reglung, s.u.) Betrifft mich das als Privater oder nicht?? .... |
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sry Text war zu lang fürs Forum.... Die Lieferung von Strom an Wiederverkäufer..... ist grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit. Auch Privatpersonen gelten daher als Unternehmer, wenn sie Strom liefern und werden somit zu nicht protokollierten Einzelunternehmern.Im Regelfall wird bei kleineren Anlagen mit dem Jahresumsatz durch dieLieferung des PV-Stroms die Kleinunternehmergrenze (seit 01.01.2020€ 35.000,00 netto Jahresumsatz) nicht überschritten. Damit gilt dieser Betrei-ber als Kleinunternehmer und es ist keine Umsatzsteuerpflicht und keineVorsteuerabzugsberechtigung gegeben. Diese Tätigkeit muss dennoch beimFinanzamt gemeldet werden (mittels FormularVerf24 - Fragenbogen für natürliche Personen) Bin ich dann automatisch Kleinunternehmer? |
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... Bei Lieferung des Stroms an Wiederverkäufer geht die Abfuhrverpflichtung für die Umsatzsteuer auf diesen über. Bei Überschusseinspeisern ist die Umsatzsteuer für den selbstverbrauchten Strom (20 % USt.) an das Finanzamt selbst abzuführen. (Berechnung siehe S. 11) würde für mich Würschtl heißen, ich muss die UST zahlen.... Danke für eure Bemühungen und Hilfe LG |
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Anfang Seite 13 (siehe mein Bild oben) "Damit gilt dieser Betreiber als Kleinunternehmer und es ist keine Umsatzsteuerpflicht und keine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben. Diese Tätigkeit muss dennoch beim Finanzamt gemeldet werden" Keine Umsatzsteuerpflicht heißt für mich ich brauch nix bezahlen. Hab zu dem Thema letztes Jahr meinen Steuerfuzzi gefragt, der hat mal ganz salopp geantwortet "Füße hoch und still sitzen, das FA weiß in dem Fall selbst kaum was gilt und was nicht.. Abwarten." LG Edit: Seite 11 u 12 dürfte an Unternehmen gerichtet sein, S13 steht ganz oben ja "PRIVATPERSON (Kleinunternehmerregelung" |
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Hi ja stimmt, ABER: Seite 14 oben Bei Überschusseinspeisern ist die Umsatzsteuer für den selbstverbrauchten Strom(20 % USt.) an das Finanzamt selbst abzuführen. (Berechnungsiehe S. 11) allerdings bei "Verzicht auf Kleinunternehmerregel"...... Ahhhh, das ist nur, wenn ich den Antrag auf verzicht der Kleinunternehmerregel gestellt hab... OK sry, das hab ich vorher überesen.... LG |
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Du baust 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (so, dass du halt unter der Grenze für NetzNÖ bleibst) Produzierst grob geschätzt 15.000 kWh Verbrauchst 6.000 kWh Darfst 12.500 kWh steuerfrei einspeisen Darfst zusätzlich € 730,- mit deiner PV dazu verdienen. Bei € 0,2 wären das über 3.600 kWh die du zusätzlich einspeisen darfst. Aus meiner Sicht brauchst du dir bei der Anlagengröße überhaupt keine Steuergedanken machen. Nur über die besch...eidene Förderung. Musst dir halt überlegen, ob du den Ticketzirkus mitmachst, oder drauf pfeifst und sich die Anlage 1-2 Jahre später abbezahlt. (Wenn die Tarife halbwegs so bleiben) Ich hab 18,9 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] fix fertig am Dach liegen und fall leider um die Förderung um, weil ich nach der Ankündigung unserer lieben Regierung gedacht hab, dass jetzt auch fertig gestellte Anlagen gefördert werden. Tja, Pech gehabt. Dafür schau ich, dass ich so schnell wie möglich einspeisen kann. |
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ja, aber wennst deine PV günstig ohne 20% Ust kaufen willst, dann musst auf Kleinunternehmer-Regelung verzichten -> und dann musst aber beim verkauftem Strom, USt selbst abführen. Schrecklich... Für mich auch, der sowas hasst. Deswegen wollt ich schon immer in die Technik, damit ich mich mit so an trockenem Käse nicht beschäftigen muss. Aber kann ich mir abschminken, der Bürokratie-, Steuer- und Papierkram verfolgt einem trotzdem andauernd. 😵 "Leider" oder "zum Glück" ??? (suchs dir aus) hab ich es verabsäumt auf die KU-Regelung zu verzichten. Damit hab ich zwar 20% bei der PV-Anschaffung drauf gezahlt, kann aber zumindest jährlich ein bissl Papierkram sparen. |
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Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, kannst du dafür die Vorsteuer von der PV-Anlage abziehen. Aber du musst halt Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch ans Finanzamt abführen. Und nach 5 Jahren kann man wieder wechseln und muss dann keine Umsatzsteuer mehr abführen. |
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Das stimmt nicht. Es kommt zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Wiederverkäufer (Stromanbieter/Ömag). Man muss nichts für den Verkauf selbst abführen. Man muss die Umsätze einfach korrekt in den UVAs angeben und dann in der Jahreserklärung. Den Eigenverbrauch würd ich einmal im Jahr mit der UVA für den Dezember oder das vierte Quartal angeben und dann zahlen |
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Hallo Baumau, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |
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