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Warum prüft der Elektriker das nicht mit beim eBefund? Das hat unserer als erstes überprüft. ist rundherum schon zugeschüttet? Oft hast rund ums Fundament einen Ring liegen. |
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Laut Elektriker wurde ihm das Projekt erst als Rohbau übergeben. Das Haus ist ja schon fertig und bewohnt. |
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ja könnt ja sein, dass der graben ums haus noch offen ist... dort ist oft rundherum der fundamenterder verlegt - messen wäre halt immer noch eine Alternative zu rätseln. und den eBefund macht man ja eh noch nicht im Rohbau. |
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Lass den Elektriker doch einfach eine Messung durchführen, passt der Wert nicht kannst damit den Bauträger konfrontieren ... einen positiven E Befund "ohne Erdung" kann es doch wohl nicht geben oder liege ich da falsch? (Klar die Verbindung zum Netzt muss getrennt sein sonst passt der Wert sicher, also Erdung zum Netz abklemmen). Lg LG |
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Warum wir der Bauträger die Herausgabe verweigern? Weil er keine Doku dazu hat? |
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Ich bn überrascht, dass dies im Zuge einer Erstüberprüfung nicht vom Elektriker geprüft werden muss und das nicht als Mangel von ihm geltend gemacht werden muss - aber es scheint so zu sein. |
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Doku nach 8014 oder welcher Norm er gearbeitet hat muss er rausrücken? Von wo soll man wissen, wo die Baustellengitter angebunden sind und verbunden sind und wie die Erdungsringe und Aufführungen gemacht sind?. Gehört mit Foto. Dokumentationspflicht |
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Ganz genau! Weil sich die Baufirmen nie etwas um die Erdung gepfiffen haben, wurden die Vorgaben in der OVE E8014 massiv verschärft. Die Erdungsanlage muss schon während der Errichtung genau Dokumentiert werden inkl. Fotodoku aller Verbindungen, Verlegung, Materialien usw. Die Doku muss auch durch einen dazu Befugten (im Regelfall Elektriker oder Blitzschutzbauer) erfolgen, da es die Baufirmen schlichtweg nicht können. Im Nachhinein ist das nicht mehr möglich. |
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Das muss die Norm sein und die ist gesetzlich verankert - korrekt? Da sollte es eigentlich keine großen Diskussionen geben?
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40224506/II_308_2020_02_OVE_E_8014_2019-01-01.pdf |
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Der Link scheint leider nicht zu funktionieren :/ |
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Ist ein Anhang der "Elektrotechnikverordnung 2020 – ETV 2020" https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011222 |
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So ist es! Im Gegensatz zur E8101 ist die E8014 für verbindlich erklärt und somit Gesetzesbestandteil! Die E8101 wurde im Gegensatz zur alten E8001 mit der aktuellen ETVO wieder von der Verbindlichliste entfernt und nur noch als kundgemacht angeführt. Grund: Verbindlich erklärte Normen müssen, da Gesetzesbestandteil, mit dem Gesetz frei verfügbar mitveröffentlicht werden -> man muss sie nicht mehr vom Normungsinstitut kaufen! Ja, ja, das liebe Geld ... |
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Hallo alv123, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Fundamenterder - Bauträger verweigert Herausgabe der Doku |
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faktisch sind diese aber auch verbindlich. Der OVE schreibt zumindest: In Anhang II der ETV 20202 werden nicht verbindliche Bestimmungen gemäß § 3 Abs. 4 ETG 1992 für die Elektrotechnik kundgemacht, bei deren Anwendung die Anforderungen des § 3 Abs. 1 und 2 ETG 1992 als erfüllt angesehen werden. Sie werden als „kundgemachte elektrotechnische Normen“ bezeichnet. |
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Tja, der BT verweigert die Herausgabe wohl weil es keine gibt. Eine Messung durch einen Elektriker ergab, dass die Ohm viel zu hoch sind, also wohl komplett falsch oder kein Erder verlegt wurde. Jedenfalls muss unbedingt einer nachgerüstet werden. Was ich wirklich erstaunlich finde ist, dass trotzdem ein gültiger E-Befund ausgestellt werden konnte, laut dem es keine Mängel gibt. Im e-Befund ist aber der Erder auch nicht geprüft worden - extra nicht angekreuzelt. Ich wundere mich, dass sowas geht. Laut Rücksprache mit dem Kuratorium für Elektrotechnik ist dies eine legitime Abgrenzung des Elektrikers wenn der Erder von der Baufirma gemacht wurde. Als Laie verlasse ich mich in der Regel auf Seite 1 wenn da steht alles in Ordnung. Ich bin nur skeptisch geworden und habe mir gedacht ich frage mal nach. Ich weiß dass meine Nachbarn, die auch das Haus vom selben Bauträger das nie hinterfragt haben und bei denen ergab die Messung ebenfalls die selben schlechten Werte. Und der Bauträger hat hier in der Lobau im 22. noch mehrere Projekte. Ich traue mich zu wetten, dass das bei denen nicht viel anders ist... |
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Dann ist wohl die Baufirma bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. das dort entsprechend vehement einzufordern? |
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U.a. auch ein Grund für die neue ÖVE-Norm war, dass die heutzutage für Fundament(-Platten) verwendeten Betongüten zu hoch ("zu dicht") sind, dass die eingelegten Erder eigentlich nicht mehr als erdfühlig bezeichnet werden können. Das bedingt, dass ein zweites Erdersystem außerhalb / unterhalb der Fundamentplatte gelegt und in entsprechenden Abständen mit dem Erder in der Platte verbunden werden muss, um brauchbare Erdübergangswiderstände zu erreichen. Leider wird das noch sehr selten gemacht ... |
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Lass von eine Gutachter prüfen..dann ist sein Eli im A. Da müsste man sicher noch einen Tiefenerder schlagn |
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Ich muss sagen, dass mich erst der Elektriker darauf gebracht hat, dass er sich abgegrenzt hat und die Verantwortung nicht bei ihm liegt. Eine Rücksprache beim KFE hat dieses Vorgehen als zulässig gesehen und ebenfalls die Verantwortung beim Bauträger gesehen. Ich weiß es nicht. Es ist schade, dass bei den Baubehörden ein E-Befund für eine Fertigstellung nicht benötigt wird, dann gäbe es vermutlich von Amts wegen zumindest noch eine Kontrollschiene. |
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Wegen was soll ich's denn anzeigen? Da kann nur zivilrechtlich Schadenersatz gefordert werden, oder? |
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Es wird einen Baubescheid geben, nach dem das alles nach den gängigen Normen zu errichten ist. Wenn es der Elektriker ausgenommen hat aber es da zu sein hat, dann befinden wir uns doch il Verwaltungsrecht? Zuständig ist die Baubehörde dafür, dass das ordnungsgemäß ausgeführt wurde?! Den zivilrechtlichen Schadenersatz wird man ohnehin prüfen müssen. Bei Rechtsfragen würde ich immer Anwalt konsultieren oder die Baubehörde kontaktieren. |
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Die ÖVE E8014 ist in der Elektrotechnikverordnung verbindlich erklärt und somit Gesetzesbestandteil! Mit der Fertgstellungsmeldung musst du bestimmt ein positives Elektrogutachten abgeben, steht ziemlich sicher in deinem Baubescheid bzw. in der Bauordnung. Wenn da in deinem die Erdung ausgenommen ist, ist es unvollständig. Ich bin da schon der Meinung, dass man da einen rechtlichen Hebel gegen die Baufirma in der Hand hat, wenn sie gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten. 1 |
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