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Wenn du die Anlage auf dich und einen potentiellen Partner meldest, dann hast du 25 MWh frei Über 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] würd ich nicht bauen - bzw. wenn, dann gleich sehr viel größer damit sich das mit den Steuern wieder auszahlt :) |
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OK, danke, so war auch mein Gedankengang... wobei der Text ja lautet, bis 25kwp Anlage und ab 12500kwh Einspeisung ist es zu versteuern. Wenn ich das so mache und meine Frau und ich Eigentümer sind, kann dann meine Frau (Teilzeit) die Einnahmen versteuern? |
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Vielleicht kannst ja auf 2 Zählpunkte aufteilen? |
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Pro grundstück gibts nur einen zählpunkt... |
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Ich würde die 25kW bauen und via dynamischer leistungsreduzierung dafür sorgen dass ich die eingespeisten 12500kWh nicht überschreite. Warum? Weil wir vielleicht mal( wie germanien) bis 30kW steuerbefreit werden, du vielleicht mal nen akku anschaffst, ein Eauto, oder sonstwas womit du deine energie nutzen kannst. Im grunde kannste ja deinen WR WR [Wechselrichter] richtig smart arbeiten lassen im haus ( mit huawei machen wir das zb mit nem smartlogger). Im winter haste halt immer ausreichend energie zur verfügung, man weiß ja echt net wie sich der strompreis entwickelt solange im osten die waffen nicht schweigen. |
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Zweimal falsch. Pro Grundstück sind auch mehr als wie ein Zählpunkt möglich und die 12500 kWh gelten pro Person für eine Anlage <=25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Dazu kommen noch 730 EUR/a Freibetrag. Darüber ist anteilig Steuer zu bezahlen. Wer da in die Verlegenheit kommt Steuern zu zahlen hat eine Anlage die wirklich wirklich WIRKLICH überdurchschnittlich gut läuft. Ab 125000 kWh auf Nulleinspeisung zu gehen ist ökonomisch und ökologisch eine Katastrophe und natürlich hirnrissig. 2 |
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Diese Logik von #5 scheint aber weit verbreitete österreichische Mathematik zu sein: "mehr Geld verdienen heißt höhere Steuern, und damit insgesamt weniger Geld" 🤦 |
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Naja ab 125000kWh kann man dann schon mal Protzen und auf ne 0W-Einspeisung gehen 😂 |
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danke für die Antworten. Habe in der Zwischenzeit auch mit meinem Steuerberater gesprochen. Werde auf 25kW gehen. Wegen 5kW mehr zahlt sich der Mehraufwand (Steuerberater,...) nicht aus. 1 Frage ist noch aufgetaucht. Die 12500kwh gelten pro Anlage oder? oder pro person? Grundsätzlich egal, es kommt mit dem Versteuern nicht viel raus, wie @wiwi schon schrieb. Aber die Anlage gehört meiner Frau und mir, wären hier dann 2x 12500kwh möglich? |
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Ja 2x 12500kWh aber es muessen BEIDE die Anlage bezahlen bzw Anlagenbesitzer sein |
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Wenn man verheiratet ist und die Eigentumsverhältnisse 50/50 an der Liegenschaft sind, müsste das ja als Anlagenbesitzer ausreichen? Wird wirklich kontrolliert von wo weg überwiesen wurde? |
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und wie weise ich den Besitz nach? Zählpunkt kann ja nur auf eine Person laufen. |
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Die Frage beschäftigt mich auch. Was konkret bedeutet: "Beide"? Der Zählpunkt läuft auf eine Person, die Förderung (ÖMAG) bzw. Meldung läuft auf eine Person, bei der Netz NÖ ist eine Person Kunde... Also grundsätzlich würde ich es auch so verstehen, dass man in einem gemeinsamen Haushalt 2 x 12500 kWh einspeisen darf (bei uns werden es wohl irgendwas zwischen 20.000 und 23.000 pro Jahr werden). Als was genau muss "gemeinsam" sein, wenn man verheiratet im selben Haushalt wohnt und die Anlage am Dach hat? Der Kredit fürs Haus inkl. PV läuft auf beide... 😝 |
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Ich hab die Anlage einfach bei der ÖMAG auf beide umgemeldet und lasse das Geld auf ein extra dafür angelegtes Konto das auch auf beide läuft überweisen. Entnahmen von diesem Konto gehen immer im Verhältnis 1:1 an beide |
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Hab grad den Thread hier gefunden: https://www.energiesparhaus.at/forum-pv-steuerleitfaden/69942_1 Damit ist eigentlich für mich alles soweit geklärt und ich werd mir keine weiteren Sorgen machen. Beide im Grundbuch, Haus gemeinsam, Kredit gemeinsam, Konto für OEMAG Überweisung läuft auf beide,... Damit ists aus meiner Sicht unerheblich, dass auf der Rechnung der Anlage und am OEMAG Vertrag nur ich stehe. |
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Richtig, das sagt auch meine STB. Bei verheirateten Paaren und eingetragenen LG sollte der gemeinsame Hauptwohnsitz und somit Lebensmittelpunkt jedem Steuerprüfer reichen - alles andere wäre ja schwachsinnig. 1 |
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ok, danke für die Antworten. Jetzt ist noch eine Frage aufgetaucht. Die 25kWp, wie werden die definiert? Über den Wechelrichter? oder den Modulen? lt. WKO über die Module? aber kann das richtig sein? https://www.wko.at/service/steuern/steuerliche-beurteilung-photovoltaikanlagen.html Zitat: Hinweis: Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde eine Steuerbefreiung für Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen beschlossen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht überschreitet. Als Engpassleistung gilt gemäß § 5 Abs. 1 Z 14 EAG bei Photovoltaikanlagen die Modulspitzenleistung (Leistung in kWpeak); die Leistung des Wechselrichters ist nicht relevant. |
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Du hast es ja selbst zitiert: |
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