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Ich zahle seit 13 Jahren Alimente, gemeinsame Immo gab es nicht. Auch wenn ihr jetzt noch im Guten miteinander sprecht, dass muss nicht bleiben. Vielleicht kommt eine neue Partnerin während Kindsmutter alleine bleibt. Dann ist das Kind bei Papa, versteht sich gut mit Stiefmutter und es entsteht das Gefühl, "dort wird Familie gelebt". Es entstehen Verlustängste... Vielleicht kommen neue Kinder mit neuen Partnern und dann braucht man plötzlich das Geld für ein zweites Nest oder der neue ist eifersüchtig auf den vorherigen Partner, will sich nicht an Miete beteiligen und wenn er Miete zahlt, wem gehört die.... So gesehen wäre ein klarer Schnitt und Finanztrennung sicher gut. Bauchweh hätte ich wegen den top Zinsen, die ihr zahlt. Eine Frage ist auch, ob ihr mit Abschlag verkaufen müsst und wieviel der ausmacht. Ein Efh kann man gut vermieten, weil problemlos kündigen. Vielleicht ist ein Konstrukt, nur P2 im Grundbuch und P1 zahlt Miete eine gute Möglichkeit. Lässt sich evtl Steuern sparen und Unterhaltsabsetzbetrag bekommt man trotzdem. Gibt es ein temporären Nutzniesrecht? Es gibt sicher den kaufmännisch besten Weg (für P1, für P2 oder gar für alle drei) und den besten Weg für das Kind (wobei eine eingeschlagene Strategie, zb Erhalt des Umfeldes, auch über zehn Jahre aufrechterhalten, sprich finanziert, werden muss). Ich würde mal beide Extreme durchspielen, Gegenüberstellung und wirken lassen. Auf jeden Fall viel Glück. Einiges an Glück haben Sie ja schon, Sie haben eine Gesprächsbasis mit der Mutter ihres Kindes. |
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Hallo Bud34, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wie agieren im Trennungsfall? |
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Der Einwand mit neuen Partnern und den sich daraus möglicherweise resultierenden Veränderungen zwischen den Trennungsparteien ist ein sehr guter - und kommt leider immer wieder im Kunden- und Bekanntenkreis vor. Mit den genannten. Achtung: Geht eben nicht, es handelt sich um b99, die keine der Vertragsparteien aus dem Kredit und somit dem Grundbuch entlässt. Hätte ich gar nicht. Der Mehrzinsendienst wäre im überschaubaren Rahmen und grundsätzlich handelt es sich "nur um Geld". Das Heim und soziale Umfeld zu erhalten und damit auch dem Kindeswohls zu entsprechen wäre meine oberste Priorität. |
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Versteh ich überhaupt nicht! Bei 250.000€ und sind 3% mehr Zinslast halt auch schon 7.500€ nur im ersten Jahr. Was ist daran überschaubar? Und "nur um Geld"... Grüße gehen raus an alle die zwangversteigert werden. Klar ist das Kindwohl eine Priorität. Für uns war deshalb ein Umzug fällig, als mein 2tes Kind fünf wurde (mein geliebtes "Alimenten-Kind" lebt nicht bei mir), damit wir eine stabile Umgebung durch die Pflichtschulzeit gewährleisten können. Wenn ich meiner neuen Partnerin erklären müsste, ein Eigenheim geht sich nicht aus, weil ich 16% Alimente zahle und ein sechsstelliger Betrag gebunden im Haus meiner Ex steckt. Bedeutet das, meine neue Frau, meine weiteren Kinder und ich werden prioritätenmäßig zurückgreiht. |
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Schau' dir mein obiges RB nochmals in Ruhe durch. Da muss niemand verkaufen. Bei 200K Kredit sind das vielleicht 5K Unterschied im Jahr. Klar viel Geld, dafür finanziell und Eigentum sauber getrennt, Umgebung wie gewohnt. Das gap zur Mietwohnung ist vermutlich nicht allzu hoch. Aber ja, Ansichten sind unterschiedlich, und das ist gut so. Es wurde ja nach Meinungen gefragt, somit habe ich meine hier geschrieben und einen Lösungsansatz geliefert. Entscheiden müssen wir User diese äußerst schwierige Entscheidung aber nicht. 1 |
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Zu zweit kann man sich eben einen höheren Lebensstandard leisten als alleine / nach einer Trennung. Wenn sie sich das Haus nicht allein leisten kann, dann muss man es eben aufgeben. So what? Besser als überschuldet zu sein und kaum über die Runden zu kommen, weil man so hohe Fixkosten hat. Und auch wenn es sich finanziell ausgeht, würde ich nicht wollen, dass ein Ex irgendwann mit einer Neuen im selben Haus wohnt. Wenn eine Paartherapie keine Option mehr ist, dann würde ich einfach sagen: Kapitel abschließen und das Haus verkaufen. |
Das Kindeswohl hängt echt nicht von einem bestimmten Haus ab... ||
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Mal unabhängig von der finanziellen Situation, die hier bereits ausführlich diskutiert wird, würde ich mir auch die Frage stellen, ob ich mir den zeitlichen Aufwand den es braucht ein Haus in Schuss zu halten, alleine "antun" möchte. Es spielt vermutlich auch (finanziell) eine Rolle ob Person 1 handwerklich geschickt ist oder nicht. Weiters würde ich mir auch überlegen, ob andere Alternativen vielleicht mehr Sinn ergeben (zB passende Wohnung mit vermutlich weitaus geringeren Betriebs-/Erhaltungskosten, Zeitaufwand, etc.), als am Traum vom Eigenheim festzuhalten. Ein Vorteil wäre hier, dass Person 1 dadurch mehr (finanzielle) Freiheit zur Verfügung steht, was ihr und dem Kind zu Gute kommen kann. Auf alle Fälle wünsche ich euch für die kommende Zeit viel Kraft und dass ihr bald eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung findet. |
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Dankeschön für die konstruktiven Diskussionen. Paarberatung ist bereits am Laufen. Bitte um eure Einschätzungen: - Person 1 bleibt mit Kind im Haus - Person 2 zieht aus --> Grundbuch und Finanzierung wird im Interesse der Leistbarkeit und des "Topzinssatzes" nicht geändert - dadurch keine Zusatzkosten für Umschuldung, keine höheren Kreditraten bzw. Risiko Haus verkaufen zu müssen - Person 1 zahlt Rate & CO - Kredit noch ca. 300k -> Baukosten 700k und selbst im Worst Case bei Verkauf wäre der Kredit gedeckt Welche Vor- und Nachteile hätte dieses Szenario? welche Chancen bzw. Risiken gibt es? |
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Hallo Bud34, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Im Grundbuch stehen Person 1 und 2 zu gleichen Teilen? Dann würde Person 1 zwar die Raten alleine stemmen, aber Person 2 gehören auch immer noch 50%? Person 1 kann oder will Raten nicht bezahlen, dann holt sich die Bank eben das Geld von Person 2 |
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Kurz und knapp von PV zusammengefasst. Ich sehe das sehr problematisch, auch wenn es jetzt ein günstiges und schnelles Ergebnis ist. Einzig positiv zu werten sind ein paar Hunderter im Monat Ersparnis. |
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Dankeschön für die schnellen Rückmeldungen. wenn ich das richtig verstehe, solange Person 1 problemlos bezahlt -> Kein Thema. wenn Person 1 nicht zahlt und die Bank auf Person 2 zurückgreift und diese sich ebenfalls weigert zu zahlen -> Fälligstellung bzw. Zwangsverkauf? was wäre noch problematisch daran? |
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ja, da gibt es zwar noch einige Schritte dazwischen. Am Ende läuft es aber darauf hinaus. Wenn die Rückzahlung nachhaltig in Gefahr gerät, bleibt nichts mehr anderes übrig als die zwangsweise Verwertung. |
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Ok - danke. welche Risiken/Probleme trägt Person 2 darüberhinaus? |
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Nachdem es sich bei einem gemeinsamen Kredit um eine Solidarschuld handelt, wird die Bank auch bei beiden die Einbringung ihrer Forderung betreiben. Wenn nach der allfälligen Verwertung noch eine Restschuld übrig bleiben sollte, dann haften für diese auch beide Kreditnehmer. |
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Also zusammengefasst: Empfehlung für klare rechtliche Trennung von Kredit und Eigentumsverhältnisse. |
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Ok, dankeschön. d.h. Zumindest, dass vorher das Haus "fällt" bevor die Person 2 anderweitig belangt wird. schwierig wird es in dieser Konstellation wohl auch eine mögliche weitere Immobilie (Person 2) zu erwerben oder? Eure Ansätze zur klaren Trennung sind 100% nachvollziehbar |
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Meine persönliche Meinung: Deine Variante (Persion 1 zahlt Rate, beide bleiben in Grundbuch und Kredit) ist insgesamt die günstigste. Man könnte überlegen diese Variante zu wählen, zumindest solange es für beide passt. Sollte sich in ein paar Jahren etwas ändern, zB Person 2 will ein anderes Haus kaufen und daher aus dem Kredit raus, oder Person 1 zahlt die Raten plötzlich nicht mehr (die Bank pfändet dann wohl beide Gehälter), oder so etwas, dann kann man immer noch umschulden. Ihr könntet jetzt schon festlegen, wie man in diesem Fall vorgeht, zB: Plan A: Umschuldung des Kredits auf Person 1 inkl. Grundbuch anpassung. Plan B: Veräußerung des Hauses, Tilgung des Kredits, Aufteilung des Rests nach gewissem Schlüssel. Wenn die günstige Variante einige Jahre funktioniert, dann wird die Umschuldung später wohl leichter werden (gerignere Kreditsumme, bessere Zinssituationn, höheres Gehalt dank Inflation). |
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gerne - ja, so ist das, bzw. wird vor der Verwertung noch getrachtet, die zusätzlichen Sicherheiten (z.B. Gehaltsverpfändung) einbringlich zu machen. Wenn das dann auch nicht mehr funktioniert, bleibt nur mehr der Weg der Verwertung. Ja - freilich, denn es gibt ja auf Basis des derzeitigen Kreditverhältnisses eine Verbindlichkeit. Diese wird bei der Finanzierung eines weiteren Immobilienkaufes in der Haushaltsrechnung auch unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben (Schuldendienstquote) berücksichtigt werden müssen. ist die sauberste Variante |
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Gehaltsexekutionen sind am Gehaltsnachweis sichtbar - eine Umschuldung wird in diesem Falle unmöglich sein. |
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Und deshalb die Empfehlung dazu. Eben nicht. Massive Probleme vorprogrammiert, weil: Und nicht nur das: eine weitere Kreditverpflichtung, ja selbst ein ordinärer neuer Handyvertrag, wird so gut wie fast nicht möglich sein, da eine Kreditfälligstellung mindestens 5 Jahre in den Kreditauskunfteien aufscheint. Hier die Informationen der Konkurrenz dazu: https://www.infina.at/ratgeber/finanzierung/ksv-eintrag-loeschen/ Also alles andere als empfehlenswert. Alles Gute! |
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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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300.000k Kredit mit 0,9%, aktuell 3,9%. Zinsdienstdifferenz 9.000€ pa oder 750€ mtl! Für 750€ mietet P2. Ich würde Vermietung ernsthaft überlegen. Und selber mieten. So mache ich das auch, weil meine Whg vor den Kindern gepasst hat und günstig erworben werden konnte. Jetzt mit Kindern zur Miete. Whg vermietet. Also das Haus im Gedankenexperiment als reine Geldanlage betrachten. Wieviel könnt ihr bei Verkauf tatsächlich dafür bekommen? Wie lange ist die Marktgängigkeit (evtl müsst ihr längere Zeit zwei Immos mieten und das Haus weiter finanzieren)? Dann, wieviel Miete könnt ihr verlangen? Rücklagen braucht es erstmal nicht, ist ja neu. Zinsen können von Steuer abgesetzt werden. Verkaufen kann man immer noch und bis dahin von den Zinsen profitieren. Vielleicht findet einer der beiden einen Partner und der bringt Kinder mit oder neue geplant. Dann kann man das Haus wieder selber nutzen, weil man den Platz braucht. Ich würde zuerst zum Anwalt und danach zum Steuerberater, Optionen eruieren, 2x200€. Und der Frau nix davon sagen. In der Ausnahmesituation Trennung/Verlassenwerden und Kind kann man das ja gar nicht einschätzen, da ist man ja Opfer seiner Gefühle und die Zukunft ist ungewiss. |
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@Bud34 ich lese jetzt nicht mehr alles durch, weiß nicht ob du p1 oder p2 bist und ob du die frau oder der mann bist, aber das haus fällt erst, wenn beide solidarisch haftenden kein pfändbares einkommen mehr haben (egal wer eigentümer ist) in österreich ist glaub ich das existenzminimum (ohne kind) knapp unter 1.000€ - also wenn p1 mit dem kind im haus bleibt, und kein pfändbares einkommen mehr hat und natürlich nicht zahlt, dann kommt p2 dran ... pfänden und dann wird zwangsversteigert wie ich mich 1996 "einvernehmlich" getrennt habe, ging ich zuerst zu einem rechtsanwalt und erst dann in die diskussion mit EX und mediation usw meine meinung |
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