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Nebengrundstück kaufen - Finanzierung bei bestehendem Kredit?

  
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  •  Shivers
3.8. - 4.8.2023
9 Antworten | 6 Autoren 9
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Liebe Community,

wir besitzen ein Haus in Wohnungseigentum (Reihenhäuser). Das Grundstück daneben, welches sich über die gesamte Grundstücksfläche unserer Wohnungseigentumsgesellschaft zieht, steht zum Verkauf. Wir (die Gemeinschaft) wollen ein Kaufangebot legen und es besteht Zeitdruck, da bereits ein Anbot von einer fremden Person gelegt wurde. Es besteht die Übereinkunft, dass das Grundstück, sollten wir es tatsächlich erwerben können, in das Wohnungseigentum eingegliedert werden soll.

Meine Frage ist, wen spreche ich bzgl. der Finanzierungszusage für die Grundstückserweiterung an? Ich bin beim Kauf 2019 über einen Kreditmittler bei der Bank Austria gelandet (variabel 0,75% Aufschlag auf 3M auf 30 Jahre ). Von den ursprünglich € 240.000 habe ich nur noch € 165.000 übrig und € 50.000 sondergetilgt.

Ich rechne mit € 100.000 notwendiger Investition, wobei ich noch € 45.000 an verfügbaren möglichen Eigenmittel habe und € 30.000 einsetzen könnte. Eventuell könnte ich mir Geld innerhalb der Familie borgen.

Müssen wir einen extra Kredit aufnehmen (im 2. Rang?)? Kann man die "zu früh" zurückgezahlte Summe wieder abrufen? Wie erhalte ich die derzeit besten Konditionen? Wen sprechen wir an - Kreditmittler oder Bank Austria? Ich würde wieder in Richtung variablen Kredit denken. Aufgrund des Zeitdrucks haben wir die Befürchtung, mit schlechteren Konditionen auszusteigen oder unnötig Zeit zu verlieren.

Eine rasche Antwort wäre sehr hilfreich,

vielen Dank und liebe Grüße,
Markus

von Sparefroh09

Beste Antwort  [im Thread anzeigen]
Was sagt dein Kreditvermittler?
Wenn du es "einfach" haben willst, dann auf zu diesem (wenn beim 1. Kredit alles gepasst hat für euch).
Wenn das Reihenhaus dementsprechend noch werthaltig besichert werden kann, kann dieses auch als Sicherheit dienen.
Generell will die BA aber einen Kaufgrund wissen wollen(z.B., dass da mal ein Häuschen für das Kind gebaut wird 😉).
Denn nur zu dem Zwecke, dass euch dort keiner hinbaut, um den Asublick freizuhalten, wird zu wenig sein (vermute ich mal).

WE muss gegründet und Nutzwertgutachten muss für den Abschluss der Finanzierung vorliegen. Für die Zusage wird das vermutlich erforderlich sein.;
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  •  mycastle
  •   Gold-Award
4.8.2023  (#1)
zuerst mal auf zum RA, könnt ihr als WEG überhaupt ein Grundstück im WEG erwerben?
Ist es nicht eine Miteigentümergemeinschaft, die Miteigentum ohne WEG erwirbt??
Wie ist es im Fall es Verkaufs einer Wohnung mit WEG und dem neuen Grundstück.
Da ist die Finanzierungsfrage ein Klacks.
Sicher wird ein Kredit für Dich möglich sein.
Und kein Zwang da bereits ein Angebot vorliegt, redet mit dem Makler und ! Eigentümer

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.8.2023  (#2)
Da schließe ich mich an. Eine WE-Gemeinschaft kann als juristische Person zwar sehr wohl Verbindlichkeiten eingehen - jedoch meiner Wahrnehmung nur dann, wenn es sich um die Finanzierung von Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung handelt, die die "Wohnliegenschaft" selbst betrifft (z.B. Aufnahme Erhaltungsdarlehen oder Instandhaltungsdarlehen).

Der Erwerb einer Liegenschaft gehört da nicht dazu. Hier würde ich mich ebenfalls vorher anwaltlich konsultieren lassen.

lg

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
4.8.2023  (#3)
Ich glaube, dass das anders gemeint ist. Die Idee scheint zu sein, dass das Grundstück zwar durch die WEG gekauft wird, die Kosten aber auf die einzelnen Miteigentümer umgelegt werden sollen, die sich dann individuell um die Finanzierung kümmern (müssen).

Aber auch ich schließe mich an, ist das alles schon rechtlich abgeklärt und überhaupt so einfach möglich oder nur eine Idee der Eigentümer (hört sich so an als wäre die Anzahl überschaubar, sonst bekäme man für sowas vermutlich niemals 100% Zustimmung?) und der rechtliche Rahmen noch völlig ungeklärt?

Die bereits erfolgte Sondertilgung wirst Du jedenfalls, unabhängig vom Rest, nicht rückgängig machen können. Wenn es nur um maximal 70k geht und ihr in den letzten 4 Jahren 50k sondertilgen konntet und zusätzlich noch 30-45k Eigenkapital aufbauen konntet (?), dann sollte das ja in maximal 5 Jahren zurückgezahlt sein. Klingt für mich eher nach einer normalen Konsumfinanzierung (sollte bei etwa 6% effektiv liegen, da ist der Abstand zu einer "echten" Immobilienfinanzierung derzeit nicht gewaltig) bzw. vllt bietet sich die Finanzierung innerhalb der Familie hier wirklich an. 

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  •  Shivers
4.8.2023  (#4)

zitat..
Equity schrieb: Ich glaube, dass das anders gemeint ist. Die Idee scheint zu sein, dass das Grundstück zwar durch die WEG gekauft wird, die Kosten aber auf die einzelnen Miteigentümer umgelegt werden sollen, die sich dann individuell um die Finanzierung kümmern (müssen).

Genau so ist es geplant. Vermutlich müssen wir das Grundstück zunächst als Miteigentümer erwerben, dann wollen wir das Grundstück aber in die WEG überführen. Natürlich benötigt man ein neues Nutzwertgutachten und zahlt die dementsprechenden (doppelten) Gebühren. Wir als Eigentümergemeinschaft haben uns bereits mehrmals getroffen und versucht, bestmöglich alles bzgl. Strom, Wasser, Kanal, Nutzungsmöglichkeiten, etc. zu klären und sind in einem guten Austausch. Es gibt eine 100% Zustimmung zu dem Vorhaben.
Mein Schwager ist Rechtsanwalt und spezialisert auf Immobilienkäufe/-verkäufe und unterstützt uns dabei.

zitat..
Equity schrieb: Die bereits erfolgte Sondertilgung wirst Du jedenfalls, unabhängig vom Rest, nicht rückgängig machen können. Wenn es nur um maximal 70k geht und ihr in den letzten 4 Jahren 50k sondertilgen konntet und zusätzlich noch 30-45k Eigenkapital aufbauen konntet (?)


Wir haben ehrlicherweise € 40.000 "zu viel" aufgenommen, da wir wussten, dass wir mit diversen Geldumschichtungen zum Zeitpunkt des Hauskaufs sonst in einen Liquiditätsengpass geraten (z.B. weil der Genossenschaftsanteil später als benötigt ausbezahlt wurde, etc.). Und € 15.000-20.000 hatte ich immer noch auf der Seite als Sicherheitspuffer (Autokauf, etc.). Ich würde sagen, wir haben bereinigt seit 2019 € 20.000-€30.000 ansparen/sondertilgen können.

Mich würde tatsächlich mehr die Finanzierungszusage interessieren, verstehe aber natürlich die Bedenken bzgl. des Vorhabens. Wir beschäftigen uns eh bereits seit 2021 damit, nur gibt es jetzt eben zum ersten Mal ein Angebot worauf wir aber auch schnell reagieren müssen. Die Eigentümer sind zerstritten und es läuft von deren Seite alles über einen Rechtsanwalt. 

Ich verdiene ca. € 5.600 brutto pro Monat, meine Frau € 3.000 (jeweils 14x), sie befindet sich gerade in Karenz, ich gehe selbst ab Oktober für 8 Monate in Karenz. Beides sichere staatliche/staatsnahe Jobs. Wie gehe ich am besten die Finanzierungszusage an, was meint ihr? Wir haben vermutlich 2-3 Wochen Zeit.

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  •  Shivers
4.8.2023  (#5)
Nachsatz: Vermutlich wird es am Einfachsten sein, den Kredit auf das bestehende Gebäude zu nehmen und das Vorhaben der Bank - inkl. Schriftsatz und Unterschrift aller Eigentümer - zu erläutern. Aber geht man eher zum Kreditmittler oder zur Bank, wo man den Kredit hat, und "bittet" um dieselben Konditionen wie vorher? Das ist für mich die wichtigste zu klärende Frage.

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  •  kasandi
  •   Bronze-Award
4.8.2023  (#6)
Die Selben Konditionen wirst du nicht mehr bekommen, nur die aktuell möglichen, egal über wen. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.8.2023  (#7)
Was sagt dein Kreditvermittler?
Wenn du es "einfach" haben willst, dann auf zu diesem (wenn beim 1. Kredit alles gepasst hat für euch).
Wenn das Reihenhaus dementsprechend noch werthaltig besichert werden kann, kann dieses auch als Sicherheit dienen.
Generell will die BA aber einen Kaufgrund wissen wollen(z.B., dass da mal ein Häuschen für das Kind gebaut wird 😉).
Denn nur zu dem Zwecke, dass euch dort keiner hinbaut, um den Asublick freizuhalten, wird zu wenig sein (vermute ich mal).

WE muss gegründet und Nutzwertgutachten muss für den Abschluss der Finanzierung vorliegen. Für die Zusage wird das vermutlich erforderlich sein.

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  •  Shivers
4.8.2023  (#8)
Danke speeedcat für die Einschätzung. Noch abschließend zur Sicherheit:

zitat..
speeeedcat schrieb: WE muss gegründet und Nutzwertgutachten muss für den Abschluss der Finanzierung vorliegen. Für die Zusage wird das vermutlich erforderlich sein.

Du meinst, nehme ich an, eh den bisherigen IST-Stand bzgl. WE. Da ist alles vorhanden.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
4.8.2023  (#9)
Genau, zumindest die Entwürfe vom Notar/Treuhänder.
Edit: aber Achtung, ich rede von der Einreichseite, ich bin nicht rechtskundig, kein Rechtsanwalt.

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