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ps starke wagen....

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
13.9.2023 - 9.4.2024
72 Antworten | 23 Autoren 72
8
80
weil grad iaa war und div. yt videos laufen.....

der ps wahn geht munter weiter und da erinnere ich mich grad wieder an die orf sendung "am schauplatz" von ende aug.

https://tv.orf.at/program/orf2/amschaupla154.html

ironie on:
wäre ich so ein "toller" typ der auf beschleunigungsrenner in der innenstadt steht würde ich schon längst auf e autos setzen. emoji sieg bei jedem ampelstart. kurvenfahren ohnehin egal und als alter pfennigfuchser noch enorme steuerersparnis.
ironie off

bin echt gespannt wie lange die politik das indirekt mit der befreiung der "motorbezogenen" noch fördert.

um e mobilität zu fördern ist es meiner meinung nach nicht notwendig unbegrenzt die "motorbezogene" zu streichen.

da würde doch auch ein freibetrag reichen.

genau so wie der schuss ins knie bei der geringeren nova auf plug in hybrid die teilweise nie eine ladestation zu gesicht bekommen.

  •  aspire77
7.4.2024  (#41)
190Kw stehn bei mir beim Model Y long range

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  •  Obersteira
7.4.2024  (#42)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Die haben einen DC-DC Wandler. Keine Lichtmaschine.

So was ähnliches habe ich auch geglaubt.
Bis ich auf einmal nicht mehr laden konnte. Anruf beim Händler, der wußte auch keinen Rat, und ich fuhr zu ihm in die Werkstatt. Es war Freitag und ich bekam einen Ersatzwagen. Meinen Wagen stellten sie übers WE in die Werkstatt, von wo sie ihn am Montag wieder wegstellen wollten. Da gab er überhaupt keinen Muckser mehr, und einer der Mechaniker sagte halb zum Spaß, gebt ihm Starthilfe wie beim Verbrenner.
Erstaunlicherweise fanden sie eine Batterie im Wagen die total leer war, und nach dem Laden derselben war alles paletti.
Fazit des Ganzen: Wenn man nicht absperrt, wie ich in meiner Garage läuft der Wagen im Standby, und die 12V-Batterie leert sich.
Diese braucht auch der Stromer, weil die Batterie für den Antrieb hat eine viel höhere Spannung.
Alle anderen Stromabnehmer haben aber nur 12V.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
7.4.2024  (#43)
Ja die haben eine 12V Batterie.
Und diese wird über einen DC DC Wandler vom großen Akku geladen.
Eine Lichtmaschine (=Generator) haben die Dinger NICHT. Die sollten jederzeit auch während dem stehen die 12V Akkus laden können. Manche Hersteller können dann halt Software, andere weniger 🫠

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  •  Magnum2
  •   Bronze-Award
7.4.2024  (#44)
Für zb die Versicherung ist die 30min Dauerleistung relevant. Die Maximalleistung braucht man nur für ein paar Sekunden an der Ampel, wenn überhaupt.

So hat ein Kona mit kleinem Akku 100kW Maximalleistung, 26,7kW Dauerleistung. 

Ja, alle Elektroautos haben eine 12V Batterie. Damit wird das Auto im Stillstand betrieben, diese kann bei falscher Bedienung schnell leer werden. Wird das Auto "gestartet", dann werden alle Systeme hochgefahren, er braucht dann im Stillstand zwar mehr Strom, aber nachdem in diesem Zustand die Hochvoltbatterie zugeschaltet ist, stellt das kein Problem da. In diesem Zustand, und bei Fahrt, wird die 12V Batterie über Spannungswandler direkt aus dem Fahrakku geladen.

Manche Hersteller haben auch alle paar Tage eine Erhaltungsladung programmiert. So kann der Wagen wochenlang herumstehen, ohne dass die 12V Batterie leer wird.

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  •  ck
8.4.2024  (#45)

zitat..
fruzzy schrieb:

Das mit den unterschiedlichen Leistungen ist mir auch noch nicht klar. Mein egolf hat im zulassungschein genau so 100kW stehen wie beworben. Von wo kommt das das zb Hyundai da weniger im zulassungschein stehen hat?

Ich hatte einen eGolf und habe mich mit dem Thema ein wenig beschäftigt, weil ich wollte den Golf kurzfristig auf Doppelkennzeichen zusammen mit meinem Tesla (Model Y SR). Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass der Tesla das stärkere Auto ist und deshalb die Hauptanmeldung auf ihn läuft. Hab nicht schlecht gestaunt, als die Versicherung gemeint hat, dass das nicht geht weil der eGolf stärker ist als der Tesla 😲

Tatsächlich stehen beim eGolf 100 kW im Zulassungsschein und beim Tesla 90 kW, wobei das die 30 Min Dauerleistung ist, die im Zulassungsschein steht und nicht die Maximalleistung.

Beim Golf steht in allen Dokumenten immer nur 100 kW, es wird nicht zwischen Dauerleistung und Maximalleistung unterschieden, der Golf hat natürlich niemals 100 kW Dauerleistung, ich gehe davon aus, dass VW einfach die Typengenehmigung ordentlich versemmelt hat.

Das hat natürlich nicht nur die Konsequenz, dass man (wie ich) bei Wechselkennzeichen Probleme bekommt, sondern die Versicherungsrate wird dramatisch höher. Es gibt hier einen Versicherungsthread und da wurde das auch thematisiert, dass zB ein Ioniq Classic nur 45 kW hat und die Versichungsrate viel billiger ist wie beim eGolf. 


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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
8.4.2024  (#46)
Welcher Art Probleme? Du zahlst halt beim Wechselkennzeichen bei der Haftpflicht immer die Prämie fürs stärkere Auto. Sonst kann es eigentlich nichts geben was gegen ein Wecheselkennzeichen spricht.
Und der Unterschied bei der Prämie zwischen 90 bzw. 100 kW beträgt je nach Prämienstufe wenige Cent bzw. einige Euro. Also von dramatisch weit entfernt.

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  •  ck
8.4.2024  (#47)

zitat..
hausbau2011 schrieb: Also von dramatisch weit entfernt.

Dramatisch ist es, aus meiner Sicht, wenn man für einen vergleichbaren Ioniq viel weniger Versicherungsprämie zahlt wie für einen eGolf.

Das mit dem Wechselkennzeichen war halt in meinem spezielle Fall "dramatisch", der Tesla war angemeldet und ich wollte für ein paar Tage den eGolf dazu melden (für Probefahrten), dann hätte ich den Tesla abmelden müssen, den eGolf dazu, später wieder den eGolf abmelden und den Telsa anmelden, totaler Schwachsinn.


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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
8.4.2024  (#48)

zitat..
ck schrieb: Das mit dem Wechselkennzeichen war halt in meinem spezielle Fall "dramatisch", der Tesla war angemeldet und ich wollte für ein paar Tage den eGolf dazu melden (für Probefahrten), dann hätte ich den Tesla abmelden müssen, den eGolf dazu, später wieder den eGolf abmelden und den Telsa anmelden, totaler Schwachsinn.

Wer hat Dir denn die Auskunft gegeben? Du hättest nur den Golf als Wechselkennzeichen dazumelden müssen und je nachdem dann wieder abmelden.


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  •  ck
8.4.2024  (#49)

zitat..
hausbau2011 schrieb:

Wer hat Dir denn die Auskunft gegeben? Du hättest nur den Golf als Wechselkennzeichen dazumelden müssen und je nachdem dann wieder abmelden.

Das PS-Stärkere muss angemeldet werden (das wäre formell der eGolf) und das andere dazugemeldet. Das Thema wurde tagelang zwischen meinem Makler und mit 2 Versicherungen diskutiert. Die Anwort war eindeutig und aus meiner Sicht auch logisch, das hat VW einfach versemmelt.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
8.4.2024  (#50)
Dazumelden geht immer, es muss logischerweise über dieselbe Versicherung laufen.
Mam kann immer auch das stärkere "dazumelden". Klar ist dann temporär der Golf das kostenmäßig ausschlaggebende in dem Fall.

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  •  pred
  •   Bronze-Award
8.4.2024  (#51)
Bei der reinen Versicherung sollte die PS-Zahl ja keine Auswirkung haben?
Motorbezogene Steuer sollt beim E-Auto sowieso keine anfallen?


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  •  Magnum2
  •   Bronze-Award
8.4.2024  (#52)

zitat..
pred schrieb:

Bei der reinen Versicherung sollte die PS-Zahl ja keine Auswirkung haben?

Früher gab es doch bei Haftpflicht diese Stufen, bis 90PS, bis 120PS, über 120PS. Weiß nicht, ob es das heute noch gibt.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
8.4.2024  (#53)
Ist glaub ich schon noch so.

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  •  ck
8.4.2024  (#54)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Dazumelden geht immer, es muss logischerweise über dieselbe Versicherung laufen.
Mam kann immer auch das stärkere "dazumelden". Klar ist dann temporär der Golf das kostenmäßig ausschlaggebende in dem Fall.

Es gibt wie gesagt immer ein Hauptfahrzeug und man kann nicht das Hauptfahrzeug abmelden und das Nebenfahrzeug weiter laufen lassen, soweit ich mich erinnern kann wäre es auch mit der Kasko ein Problem gewesen.

Jedenfalls (und da waren sich Versicherung/Makler und Zulassungsstelle einig) war das in dem speziellen Fall so nicht möglich. 


1
  •  ck
8.4.2024  (#55)

zitat..
pred schrieb:

Bei der reinen Versicherung sollte die PS-Zahl ja keine Auswirkung haben?

Motorbezogene Steuer sollt beim E-Auto sowieso keine anfallen?

Bei der Haftpflicht schon, wenn man es bei durchblicker.at eingibt kommt für den Golf ca 20 EUR Haftpflicht pro Monat raus, für den Ioniq 10 EUR. Ist jetzt vom Absolutbertrag her nicht dramatisch, aber hat mich in 4 Jahren über 400 EUR (ünnötigerweise) gekostet.


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  •  Obersteira
8.4.2024  (#56)

zitat..
Steve793 schrieb:

Verbrenner mit Wandler macht das Anhänger ziehen sicher länger mit.
Die Schwachstelle am E-Auto ist ja nicht der Motor, sondern der Akku was heißläuft.
Niemand der viel Anhänger ziehen muss würde sich je einen Stromer zulegen.
Stehst ja laufend an der Ladesäule und das mit Anhänger.

Da müßte der Akku des Stromers auf der Autobahn mit Tempo 130 genauso in Mitleidenschaft gezogen werden.
Denn da fährt meiner  genauso mit 50kw/h in der Std. wie mit vollbeladenen Anhänger auf der Passstraße hinauf. Hinunter fährt er mit -50 kw/h, da Rekuperation.
Vereinfacht gesagt ist der leere Wagen nach 130 km und 130 km/h genauso leer wie mit vollen schweren Anhänger, denn mein wagen gibt von Haus aus nicht mehr her als 50kw/h.
Nur wäre es mit Anhänger nicht nur illegal, sondern extrem gefährlich um nicht zu sagen grob fahrlässig. Schaffen würde er es.
Umgekehrt bei 80 km/h ohne Anhänger käme ich auf ca. 280 km
und mit Anhänger noch immer auf 130 km, weil ich dabei noch immer 50 kw/h verbrauche.

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  •  ck
8.4.2024  (#57)

zitat..
Obersteira schrieb: 50kw/h

was soll das für eine Einheit sein? 🧐


zitat..
Obersteira schrieb: 50kw/h in der Std

das sind dann vermutlich kw/h2 😉




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  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
8.4.2024  (#58)

zitat..
ck schrieb: Das PS-Stärkere muss angemeldet werden (das wäre formell der eGolf) und das andere dazugemeldet. Das Thema wurde tagelang zwischen meinem Makler und mit 2 Versicherungen diskutiert. Die Anwort war eindeutig und aus meiner Sicht auch logisch, das hat VW einfach versemmelt.

 

zitat..
ck schrieb: Es gibt wie gesagt immer ein Hauptfahrzeug und man kann nicht das Hauptfahrzeug abmelden und das Nebenfahrzeug weiter laufen lassen, soweit ich mich erinnern kann wäre es auch mit der Kasko ein Problem gewesen.

Jedenfalls (und da waren sich Versicherung/Makler und Zulassungsstelle einig) war das in dem speziellen Fall so nicht möglich.

Also verzeih mir, aber so einen Schwachsinn habe ich überhaupt noch nie gehört.
Ich mache das jetzt schon mehr als 40 Jahre und bis jetzt hat es egal in welcher Konstellation noch nie nur irgend ein Problem gegeben.
Ich kann mir nur vorstellen, entweder wollte Dein Makler nicht oder in der Zulassungsstelle hat (blöd gesagt) die Putzfrau ausgeholfen.
Deine Konstellation kommt bei jeder Zulassungsstelle in Österreich im Durchschnitt mehrmals pro Woche vor und es war noch nie ein Problem.
Das für ein Auto in so einem Fall, sollte das Auto noch nicht mit eigener Zulassung, auf Dich zugelassen sein die Zulassungsgebühr zu bezahlen ist, sollte klar sein. Aber ein Problem kann es weder für die Zulassungsstelle noch für irgendeine Versicherung sein.




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  •  Magnum2
  •   Bronze-Award
8.4.2024  (#59)

zitat..
ck schrieb:

──────..
Obersteira schrieb: 50kw/h in der Std
───────────────

das sind dann vermutlich kw/h2 😉

Wenn ich den unbeliebten Besserwisser raushängen lassen darf, korrekt wären kWh/h, oder einfach nur kW.


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  •  ck
8.4.2024  (#60)

zitat..
hausbau2011 schrieb:

Also verzeih mir, aber so einen Schwachsinn habe ich überhaupt noch nie gehört.
Ich mache das jetzt schon mehr als 40 Jahre und bis jetzt hat es egal in welcher Konstellation noch nie nur irgend ein Problem gegeben.
Ich kann mir nur vorstellen, entweder wollte Dein Makler nicht oder in der Zulassungsstelle hat (blöd gesagt) die Putzfrau ausgeholfen.
Deine Konstellation kommt bei jeder Zulassungsstelle in Österreich im Durchschnitt mehrmals pro Woche vor und es war noch nie ein Problem.
Das für ein Auto in so einem Fall, sollte das Auto noch nicht mit eigener Zulassung, auf Dich zugelassen sein die Zulassungsgebühr zu bezahlen ist, sollte klar sein. Aber ein Problem kann es weder für die Zulassungsstelle noch für irgendeine Versicherung sein.

Vermutlich haben sich Makler, Versicherung und Zulassungstelle gegen mich verschworen.

Natürlich kann man das in jeder Konstellation anmelden, aber wenn man das hauptgemeldete Fahrzeug abmelden will und das nebengemeldete verbleiben soll, muss man bei der Zulassungsstelle eine zusätzliche Anmeldung zahlen, umgekehrt nicht.


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  •  ck
8.4.2024  (#61)

zitat..
Magnum2 schrieb:

Wenn ich den unbeliebten Besserwisser raushängen lassen darf, korrekt wären kWh/h, oder einfach nur kW.

Korrekt wäre beides, aber in dem Fall kürzt man üblicherweise, also kW.
Aber ich bin mir gar nicht sicher was er mit dem Geschreibsel überhaupt ausdrücken wollte, daran sieht man, dass es schon sinnvoll ist die korrekte Einheit zu verwenden, weil es zum richtigen Verständnis beiträgt.


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