« Baurecht  |

Löschung Pfandrecht Grundbuch [OÖ]

   
Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  leopueh
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
2.10. - 8.10.2023
11 Antworten | 8 Autoren 11
11
Hallo Forumsgemeinde,

hat zufällig von euch wer eine Vorlage des Schreibens an das Bezirksgericht für die Löschung/Einverleibung des Pfandrechts im Grundbuch?
(elektronische Einbringung erledige ich selbst)

Wollte das selbst machen - finde aber keine ordnetliche Vorlage.
Sonst muss ich wieder einen Notar gegen €€€ bemühen - was mir bei Standarddingen irgendwie wiederstrebt.

Danke 

  •  Jacky1905
  •   Silber-Award
2.10.2023  (#1)
Da reicht ein Zweizeiler mit der Kopie der Löschungsbestätigung der Bank.
Oder du fährst direkt aufs Bezirksgericht und lässt es machen. Dauert 10 Minuten.

1
  •  Dumtidum
  •   Bronze-Award
2.10.2023  (#2)
Also in Mödling müsste man hin gehen. Und es war notwendig, dass alle Eigentümer unterschreiben. 
War in 10 Minuten erledigt. 

1
  •  Bauwerber
2.10.2023  (#3)
Die AK hat da ein paar gute Muster für ETW und EFH:

www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuchantraege.html

LG

1


  •  audia3
2.10.2023  (#4)
Gibt es eigentlich einen Nachteil für den Besitzer, wenn das Pfandrecht nicht gelöscht wird und der Kredit bereits abbezahlt wurde?


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.10.2023  (#5)

zitat..
audia3 schrieb: Gibt es eigentlich einen Nachteil für den Besitzer, wenn das Pfandrecht nicht gelöscht wird und der Kredit bereits abbezahlt wurde?

Grundsätzlich nein.
Bei einem Verkauf muss dieses jedoch zwingend gelöscht werden, damit das Grundbuch berichtigt ist.

1
  •  audia3
2.10.2023  (#6)

zitat..
speeeedcat schrieb: Grundsätzlich nein.
Bei einem Verkauf muss dieses jedoch zwingend gelöscht werden, damit das Grundbuch berichtigt ist.

Wir haben unseren Kredit bereits beglichen und das Pfandrecht (noch) nicht löschen lassen. Idee dahinter: wenn nach x Jahren ein Kredit bei der gleichen Bank aufgenommen wird (Sarnierung, Erweiterung) damit das Pfandrecht nicht wieder eingetragen werden muss
Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Interessant ist aber: vor einigen Monaten hat sich die Bank bei uns gemeldet und gefragt warum das Pfandrecht noch nicht gelöscht wurde....


1
  •  leopueh
4.10.2023  (#7)
Danke für die Inputs - hab' jetzt mal eine digitale Eingabe beim BZG gemacht mit der AK Vorlage.
Mal sehen was passiert emoji

1
  •  moef
  •   Gold-Award
8.10.2023  (#8)
Was ist der Vorteil einer Löschung?

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.10.2023  (#9)
Vorweg: die Löschung ist nicht zwingend erforderlich.

Aber:

Bei einem möglichen Verkauf ist ein bereinigtes Grundbuch zwingend nötig.

Des Weiteren ist das Grundbuch ist öffetnliches Register. Somit kann jedermann (ohne Angaben von Gründen) Einsicht nehmen (und z.B. die Belastungen sehen).
Dazu wird gegen eine Gebühr entweder beim Gericht, einem Notar oder einem Rechtsanwalt eine Grundbuchsabschrift erstellt .
Eine Abfrage ist auch über das Internet möglich.

Lg

1
  •  moef
  •   Gold-Award
8.10.2023  (#10)
danke speeeedcat

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
8.10.2023  (#11)
Es hat aber auch einen Nachteil es zu löschen. Man kann mit dem bestehenden Eintrag bei der gleichen Bank noch mal einen Kredit aufnehmen ohne neuerlich den Grundbucheintrag zu bezahlen.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Vorgehen bei Benutzung unseres Grundstücks für Zubau durch Nachbar