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Mir hat damals sogar die Gemeinde (OÖ) geraten anstatt einer Garage ein Carport zu bauen, weil ich das direkt an die Grundgrenze stellen dürfe. Gegen die zuvor geplante Garage hat die Nachbarin Einspruch erhoben - aufgrund der Tatsache, dass die umseitig geschlossen ist, hätte sie sämtliche Abstände und auch den Bauwich beachten müssen. Bei einem Carport gilt das alles nicht (weil nicht umseitig geschlossen). Aber frag am besten auf deiner Gemeinde obs irgendwelche Auflagen gibt - dort musst du den Bau ja auch anzeigen 😉 |
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Sofern kein Bebbaungsplan vorliegt, kannst du das Carport bis an die Grundstücksgrenze ziehen. Maximale Höhe sind dann jedoch 3m und das kann je nach Ausführung bereits (z.B 20cm Stahlbetondecke + 20cm Attika + Putz etc.) sehr niedrig werden. |
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Zur Straße ist aber je nach Gemeinde meistens ein Mindestabstand einzuhalten. Vor allem wegen Winterdienst. Ähnlich den Regelungen für straßenseitige Einfriedungen. Ich würde mal beim Bauamt / Straßenmeisterei deiner Gemeinde nachfragen. Aber mehr als 1m wird das wohl nicht sein. |
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Was wiederrum in 99% der Fälle gesetzlich nicht gedeckt ist und reiner "Wunsch" der Gemeinde ist. Bei uns meinten sie auch wir müssen mit Einfriedung 60cm einrücken wegen Schneeräumung etc. - haben wir dann nicht gemacht da es keine Grundlage dafür gibt. Warum soll ich 60cm Grund herschenken? Und dann kommt mir die Gemeinde womöglich auch noch blöd und will die Asphaltierkosten für die 60cm von mir. Fix nicht. |
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Genau das wollte ich auch schon schreiben. Im Ortsgebiet hat man als Hausbesitzer übrigens auch die Straße zu räumen wenn kein Gehweg da ist (1.5m glaube ich). |
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Meinen Großeltern wurde auf der Gemeinde auch eingeredet, dass das Carport 3m eingerückt werden muss. Auf meine Nachfrage bei der zuständigen Bauamtsleiterin wie sie auf diese Beurteilung kommt und Sie möge mir bitte eine ordentliche rechtliche Beurteilung zukommen lassen wurde mir nur entgegnet "Das ist bei uns in der Gemeinde schon immer so". Meinen Eltern wurden 0,78m2 Asphaltierung verrechnet - da Die Einfriedung 4cm eingerückt ist 🤣 Die Arbeitszeit der Gemeinde für Aufsetzen des Briefes + eigene Rechnung der Baufirma + Porto kostet mehr als die halbe Scheibtruhe Asphalt. Aber effizienz wird überbewertet 🙄 Es ist teilweise das schlimmste Kaschperltheater. |
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Unsere Gemeinde wiederum übernimmt die Gehwege nicht bestimmungsgemäß in ihren Besitz, weil sie dann ja alles herrichten müssten. So vegetiert halt (in unserer Straße) jeder Gehweg irgendwie dahin und großteils muss man mit dem Kinderwagen auf der Straße gehen (ist eh ruhig, kein riesen Thema)... Bis auf 2 unserer Nachbarn (und künftig wir) hat kaum jemand den Weg befestigt, das Gesundheitszentrum lässt überhaupt die Grenzmauer so vergammeln das bald alles abstürzt... |
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Traumhaft :D |
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Ach Leute, da kann ich mich gleich anschließen... Die Gemeinde wollte das Schiebetor verbieten, Begründung: ja weil dann kommt ja a jeder und will des XD Die Dame vom Bauamt hat beim Hausbau auch den Plan falsch herum gehalten und uns beleehrt, was alles nicht geht! Was willst da sagen... |
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Stimmt das? Das hab ich genau andersrum in Erinnerung. Dass man ohne Gehsteig froh sein kann, dass die Schneeräumung in den Verantwortungsbereich der Stadt/Gemeinde fällt |
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Das ist ein Irrglaube und gilt nur außerhalb vom Ortsgebiet. |
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Es ist ein 1 Meter breiter Streifen entlang des Grundstückes im Winter schneefrei zu halten insofern kein Gehsteig binnen 3 Meter zur Grundgrenze vorhanden ist. Dafür gibts innerorts mWn 2 Ausnahmen:
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Also ich wohne nicht im Ortsgebiet. Es handelt sich aber um eine Siedlung mit 30er Zone. Bei uns gibts keinen Gehsteig. Die 60cm Einrückung verlangt bei uns nicht das Bauamt sondern die der Straßenmeisterei. Würde mich eh interessieren auf welcher gesetzlichen Basis die das tun und ob ich da eine Chance hab meine Zaun weiter an die Straße zu stellen. |
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