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Batterie-Speicher Feuerlösch-System

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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
23.11. - 21.12.2023
37 Antworten | 12 Autoren 37
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41
Ich hab grad in der Bedienungsanleitung des Pylontech Force H2 Batteriespeichers geschmökert.

Da steht:

3.3.3 Feuerlösch System
Es muss aus Sicherheitsgründen mit einem Feuerlöschsystem ausgestattet sein.
Das Feuerlöschsystem muss regelmäßig überprüft werden, damit es sich in einem normalen
Zustand befindet. Bitte beachten Sie die Benutzungs und Wartungsvorschriften und befolgen Sie
die örtlichen Richtlinien für Feuerlöschanlagen.

bzw. auf Englisch:

3.3.3 Fire extinguisher System
It must be equipped with fire extinguisher system for safety purpose
The fire system needs to be regularly checked to be in normal condition.
Refer to the using and maintenance requirements please follow local fire equipment guidance.

Link: https://solarvic.at/media/pdf/Betriebshandbuch.pdf

Was ist darunter zu verstehen und habt ihr sowas?

  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
23.11.2023  (#1)
Nennt sich "Feuerlöscher" 😉
Ist zweijährig zu überprüfen. Für Elektroanlagen sind CO2-Löscher gut geeignet. 

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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
24.11.2023  (#2)
Für lithiumbasierende Akkus kannst einen CO2 löscher vergessen. Wenn die sich entscheiden, dass sie mal brennen, ist die sicherste Variante ein Brandmelder, ggf. Ein eigener Brandabschnitt, und die Feuerwehr.

Leicht zugänglicher Raum hilft, dass das Zeug den Weg nach außen finden kann um da fertig abzubrennnen.

Nicht umsonst haben sie für Elektroautos Container die geflutet werden.

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  •  uzi10
24.11.2023  (#3)
jap da kannst CO2 vergessen und Vorsicht bei Co2, da ist absolute Erstickungsgefahr
wobei Lifepos eig. nicht wirklich brennen oder explodieren können.

zitat..
Cyber83 schrieb: st die sicherste Variante ein Brandmelder, ggf. Ein eigener Brandabschnitt, und die Feuerwehr.

Leicht zugänglicher Raum hilft, dass das Zeug den Weg nach außen finden kann um da fertig abzubrennnen.

Brandschutzgehäuse oder Brandabschnitt wäre für mich auch eine der besten Massnahmen.


1


  •  Fani
24.11.2023  (#4)
Bevor hier wieder zu viele Dinge in einen Topf geworfen werden, Lithium Brand ist nicht gleich Lithium Brand.

Es macht wesentliche Unterschiede welche Zellen betroffen sind, NCM verhaelt sich da anders als LFP.

Bei LFP brennt mal generell kein Lithium (metallisches Lithium kommt in der Zelle gar nicht vor) oder die Zelle selbst. Was bei einer LFP Zelle entzuendlich waere sind die austretenden Gase (enthalten ua H2). Die Zelle produziert im thermal runaway (ja gibt es freilich auch bei LFP) auch keinen Sauerstoff, welcher die Reaktion im Gange haelt (so wie es bei NCM ist).

Deswegen sind die Löschmethoden anhand der Zelltechnik differenziert zu sehen. Brandmelder ist natürlich nie verkehrt. Bei LFP auch ein CO Melder, warum erklaere ich ein ander Mal wenn mehr Zeit ist.

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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
24.11.2023  (#5)

zitat..
Fani schrieb: Bei LFP auch ein CO Melder, warum erklaere ich ein ander Mal wenn mehr Zeit ist.

Ok, danke!
Werd mich noch nach einem CO Melder umsehen...

Ups, oben die Quelle zur OIB-Richtlinie vergessen...
Hier: https://www.oib.or.at/sites/default/files/oib-rl_2_ausgabe_mai_2023.pdf

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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
24.11.2023  (#6)
WTF... Ich habs grad irgendwie geschafft einen langen Beitrag vor mir der noch vor dem Posting von Fani war unabsichtlich zu löschen... 😵

Alles schreib ich jetzt nicht nochmal nur meine letzte Frage:

Die OIB Richtlinie 2 Brandschutz besagt:

3.9.12 Abweichend von Punkt 3.9.1 ist ein Batterieraum nicht erforderlich
a) für stationäre Batterieanlagen mit einem Energieinhalt bis höchstens 3 kWh,
b) für stationäre Batterieanlagen mit einem Energieinhalt bis höchstens 20 kWh, die nach den an-
erkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind,
- in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 sowie Reihenhäusern der Gebäudeklasse 2, wobei im
Aufstellungsraum ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet sein muss,
- in Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks mit einer Nutzfläche von jeweils nicht
mehr als 250 m²,
c) für stationäre Batterieanlagen mit einem Energieinhalt bis höchstens 100 kWh, die nach den
anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind und für die in einem
anerkannten Test nachgewiesen wird, dass ein „thermal runaway“ einer Zelle zu keinem Brand-
ausbruch der Batterieanlage führt,
- in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 sowie in Reihenhäusern der Gebäudeklasse 2, wobei im
Aufstellungsraum ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet sein muss,
- in Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks mit einer Nutzfläche von jeweils nicht
mehr als 250 m²,
- wenn die Umhüllung der stationären Batterieanlage selbst den gleichen Feuerwiderstand wie
unter Punkt 3.9.2 gefordert aufweist.

Also für unter 20kWh Speicher im Eigenheim nur einen Rauchwarnmelder.
Ist die OIB hier zu leichsinnig oder denkt ihr das passt?
(Quelle siehe im Posting oben)

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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
24.11.2023  (#7)
Das liest du fast richtig.
Unter 3kWh genügt ein brandmelder.

Zwischen 3kWh und 20kWh brandmelder !und zertifikat des herstellers!
Oder eine F90 einhausung (aka batterieraum)

Frage mal bei plyontech um ein OIB zertifikat an. Wenn deren Gehäuse/Zellen/Batterie gut genug ist dann haben sie eines (oder lassen sich zertifizieren wenn genug nachfrage), falls nicht: F90 Einhausung oder eigener raum.

ZB hier das Zertifikat für BYD türme:
https://docs.eft-systems.de/download/DOC-00125&_lang=en

Und, beachte: gemeinden (baubehörden) können das verschärfen, dass der Batterieraum auch schon unter 20kWh auf jeden fall Verpflichtend ist.

Lg

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  •  rova
26.11.2023  (#8)
Weiß vielleicht jemand, ob die Montage der Wechselrichter/Multiplus und MPPTs MPPTs [Maximum Power Point Tracker], gemeisam mit den Batterien, in einem Batterieraum zulässig ist?  Ich kann dazu eigentlich nichts finden, außer dass keine brennbaren Stoffe im Batterieraum sein dürfen. (in NÖ)

Lg

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  •  krusty
26.11.2023  (#9)

zitat..
Cyber83 schrieb:

Das liest du fast richtig.
Unter 3kWh genügt ein brandmelder.

Zwischen 3kWh und 20kWh brandmelder !und zertifikat des herstellers!
Oder eine F90 einhausung (aka batterieraum)

Frage mal bei plyontech um ein OIB zertifikat an. Wenn deren Gehäuse/Zellen/Batterie gut genug ist dann haben sie eines (oder lassen sich zertifizieren wenn genug nachfrage), falls nicht: F90 Einhausung oder eigener raum.

ZB hier das Zertifikat für BYD türme:

https://docs.eft-systems.de/download/DOC-00125&_lang=en

Und, beachte: gemeinden (baubehörden) können das verschärfen, dass der Batterieraum auch schon unter 20kWh auf jeden fall Verpflichtend ist.

Lg

Weist du, ob es von den BYD LVS auch so ein Zertifikat gibt? Hab jetzt nichts gefunden? Habe einen mit 8 kWh im Technikraum. Rauchmelder habe ich...


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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
26.11.2023  (#10)
Byd LVS klingt nach "nicht neu"? Die alte OIB richtlinie ging bis 20kWh mit Rauchmelder only, erst darüber ist der verpflichtende Batterieraum (ohne möglichkeit mit Zertifikat).

Ansonsten: leider nein - frage bei EFT an, vielleicht haben sie eins, oder wissen ob es in Arbeit ist.

Lg

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  •  krusty
26.11.2023  (#11)

zitat..
Cyber83 schrieb:

Byd LVS klingt nach "nicht neu"? Die alte OIB richtlinie ging bis 20kWh mit Rauchmelder only, erst darüber ist der verpflichtende Batterieraum (ohne möglichkeit mit Zertifikat).

Ansonsten: leider nein - frage bei EFT an, vielleicht haben sie eins, oder wissen ob es in Arbeit ist.

Lg

Der Speicher ist seit Oktober 2022 in Betrieb... Das heißt, es würde auch ohne Zertifikat erlaubt sein ohne Brandschutztür?

Ab wann gilt die neue OIB bzw. ändert das was an Bestandsanlagen?

Hab jetzt ein Dokument gefunden:

https://docs.eft-systems.de/download/24ca802843&_lang=en

Das heißt geprüft nach IEC 62619. Ist glaube ich das Entscheidende, oder?


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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
26.11.2023  (#12)
Bei meinem Speicher steht in der Anleitung:

Produktzertifikat:
VDE2510-50,
IEC62619,
IEC62477-1,
IEC62040-1,
CEC,
CE

Das CE Zeichen steht für:

Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

Für mich deckt das folgendes ab:

"die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind"

Wenn die OIB da etwas spezifischeres Verlangen würde, müssten Sie es meiner Meinung nach konkret anführen.

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  •  Fani
26.11.2023  (#13)

zitat..
Altromondo schrieb:

Bei meinem Speicher steht in der Anleitung:

Produktzertifikat:
VDE2510-50,
IEC62619,
IEC62477-1,
IEC62040-1,
CEC,
CE

Das CE Zeichen steht für:

Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

Für mich deckt das folgendes ab:

"die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind"

Wenn die OIB da etwas spezifischeres Verlangen würde, müssten Sie es meiner Meinung nach konkret anführen.

Steht in den OIB Erläuterungen


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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
26.11.2023  (#14)
@krusty die gefundenen Zertifikate sind nicht das richtige.

Oktober 2022 - da kann die OIB richtlinie von 2023 noch nicht in kraft gewesen sein. Für dich gilt ziemlich sicher noch die alte - Außer deine Gemeinde hat da was verschärft.

Für die OIB richtlinien müsste man immer die Landesgesetzblätter durchsuchen, ab wann die neuen Richtlinien dann schlussendlich verpflichtend werden.

@Altromondo: der wichtige passus ist:
"die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind und für die in einem anerkannten Test nachgewiesen wird, dass ein „thermal runaway“ einer Zelle zu keinem Brand-
ausbruch der Batterieanlage führt,"

Das dem anerkannten Test ... 🙄

Lg

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  •  krusty
26.11.2023  (#15)

zitat..
Cyber83 schrieb: @krusty die gefundenen Zertifikate sind nicht das richtige.

Ok, ich dachte, weil ich auf der Tüv Seite bezüglich IEC 62619 folgendes fand, dass es passt:

Für stationäre Lithium-Ionen-Batterien sind dies Prüfungen nach IEC 62619. Die IEC/EN 62619 enthält unter anderem Sicherheitstests auf Zellebene wie Kurzschluss, Überladen, Thermal Abuse, Drop und Impact. Darüber hinaus gibt es funktionale Sicherheitstests auf Batterieebene wie Spannungs- und Stromregelung gegen Überladung und Überhitzungskontrolle.

zitat..
Cyber83 schrieb: Oktober 2022 - da kann die OIB richtlinie von 2023 noch nicht in kraft gewesen sein. Für dich gilt ziemlich sicher noch die alte - Außer deine Gemeinde hat da was verschärft.


Ok, danke für die Infos. Vor einem Jahr habe ich bei der Gemeinde telefonisch nachgefragt, da meinten sie, dass es bei mir so passt. Feuerpolizeiliche Beschau hatte ich auch seit der Installation schon mal, da meinte der Rauchfangkehrer auch dass es so in Ordnung ist. Also wird es passen. War jetzt nur unsicher wegen der neuen OIB.


1
  •  npalko
  •   Bronze-Award
26.11.2023  (#16)
Vielleicht kann uns da @PvAndyE weiterhelfen, der hat so eine Diskussion in einem Parallelforum geführt *G* Dort kam als Antwort von byd zum HVS folgendes Dokument:
https://docs.eft-systems.de/download/DOC-00125&_lang=en

Und beide dort erwähnten Zertifikate gibts auch für den LVS.

1
  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
26.11.2023  (#17)

zitat..
Fani schrieb: Steht in den OIB Erläuterungen

Ich finde irgendwie keine Erläuterungen... Hat jemand eventuell einen Tipp für mich?


zitat..
Cyber83 schrieb: @Altromondo: der wichtige passus ist:
"die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind und für die in einem anerkannten Test nachgewiesen wird, dass ein „thermal runaway“ einer Zelle zu keinem Brand-
ausbruch der Batterieanlage führt,"

Was Du da zitierst gilt von 20 bis 100 kWh

Für mich trifft zu 3 bis 20 kWh und da gilt:

b) für stationäre Batterieanlagen mit einem Energieinhalt bis höchstens 20 kWh, die nach den an- 
erkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind, 
- in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 sowie Reihenhäusern der Gebäudeklasse 2, wobei im 
Aufstellungsraum ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet sein muss, 
- in Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks mit einer Nutzfläche von jeweils nicht
mehr als 250 m²


 


1
  •  Fani
26.11.2023  (#18)

zitat..
Altromondo schrieb:

──────..
Fani schrieb: Steht in den OIB Erläuterungen
───────────────

Ich finde irgendwie keine Erläuterungen... Hat jemand eventuell einen Tipp für mich?

──────..
Cyber83 schrieb: @Altromondo: der wichtige passus ist:
"die nach den anerkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind und für die in einem anerkannten Test nachgewiesen wird, dass ein „thermal runaway“ einer Zelle zu keinem Brand-
ausbruch der Batterieanlage führt,"
───────────────

Was Du da zitierst gilt von 20 bis 100 kWh

Für mich trifft zu 3 bis 20 kWh und da gilt:

b) für stationäre Batterieanlagen mit einem Energieinhalt bis höchstens 20 kWh, die nach den an- 
erkannten Regeln der Technik für Sicherheitsanforderungen geprüft sind, 
- in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 sowie Reihenhäusern der Gebäudeklasse 2, wobei im 
Aufstellungsraum ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet sein muss, 
- in Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks mit einer Nutzfläche von jeweils nicht
mehr als 250 m²

https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2023/oib-richtlinie-2

2
  •  grua
26.11.2023  (#19)

zitat..
Fani schrieb:

Bei LFP auch ein CO Melder, warum erklaere ich ein ander Mal wenn mehr Zeit ist.

Wäre äußerst interessant, danke!

Rauchmelder hab ich bereits beim Gobel Power LiFePo4 Akku, dann kommt ein CO-Melder noch hinzu!


1
  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
26.11.2023  (#20)
Sorry, da hab ich mich verschaut - du hast recht, das was ich oben geschrieben hab gilt >20kWh

Und nun kann ich nicht löschen und bin so oft mit der falschinfo zitiert ... 🤦‍♂️

Sorry!

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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
27.11.2023  (#21)

zitat..
Fani schrieb:
https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2023/oib-richtlinie-2

Vielen Dank. Da war ich wohl blind.

In den Erläuterungen steht:

Stationäre Batterieanlagen werden immer häufiger verbaut, da sie zur Versorgung von Telekom-
Anlagen, unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungen oder zur
Abdeckung von Stromspitzen erforderlich sind. Die derzeit verwendeten Lithium-Ionen-Speicher
verfügen über einen sehr engen Temperaturbereich, außerhalb dessen das Risiko eines Brandes
steigt. Deshalb wurde grundsätzlich vorgesehen, dass Batterieräume für stationäre Batterieanlagen
als Räume mit erhöhter Brandgefahr gelten (Punkt 3.9.1), wobei in Punkt 3.9.12 unter gewissen
Voraussetzungen Abweichungen zulässig sind. Als anerkannte Regeln der Technik für Sicher-
heitsanforderungen können die VDE-AR-E 2510-50 „Stationäre Energiespeichersysteme mit Lithi-
um-Batterien – Sicherheitsanforderungen“, Entwurf der OVE EN IEC 62619 „Akkumulatoren und
Batterien mit alkalischen oder anderen nicht säurehaltigen Elektrolyten – Sicherheitsanforderungen
für Lithium-Akkumulatoren und -Batterien für die Verwendung in industriellen Anwendungen,
OVE EN IEC 62368-1 „Einrichtungen für Audio/Video, Informations- und Kommunikationstechnik –
Teil 1: Sicherheitsanforderungen“ oder der Sicherheitsleitfaden Lithium-Ionen-Hausspeicher her-
angezogen werden.

Ein anerkannter Nachweis, dass ein „thermal runaway“ einer Zelle zu keinem Brandausbruch der
Batterieanlage führt, kann z.B. eine positive Prüfung nach Punkt 7.3.3 des Entwurfs der OVE
EN IEC 62619 sein.

Da ein Heizraum als Raum mit erhöhter Brandgefahr gilt, ist die Aufstellung von Batterieanlagen in
einem Heizraum zulässig, solange ein Austreten von explosiven Gasen aus dem Energiespeicher
(Batterie) nicht möglich ist.

Das klingt gut, da beim Speicher die VDE2510-50 und IEC62619 angeführt sind.

Das heißt Rauchwarnmelder (und eventuell CO-Melder?) und fertig, laut OIB.

Und die Anforderung nach einem "Feuerlösch-System" in der Bedienungsanleitung ignorieren? Ich mein ich hab einen stinknormalen Feuerlöscher im Haus. Sagen wir das reicht...




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