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Strafzahlung bei Kredit vorzeitig zurückzahlen

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  •  Joachims
19.12. - 30.12.2023
31 Antworten | 10 Autoren 31
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Liebes Forum, 
bitte um Hilfe. Es geht um die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn man den gesamten Kredit frühzeitig zurückzahlt. 
Es gibt ja die Kreditgesamtkosten (inkl. Zinsen, etc.) und den Kreditbetrag, den wir erhalten haben. Wenn ich von 1 % Pönale ausgehe von der Restschuld, wie rechne ich das? 
Beispiel: offener Kreditbetrag: 230k, Gesamtbetrag ca. 380k 
zahle ich dann 1 % Strafe von 150k? Also dann 230k plus 1,5k ? 
Wir überlegen gerade das Szenario, da wir die Immobilie verkaufen wollen, welche Kosten auf uns zukommen. 

Vielen lieben Dank!! Joachims 

  •  supernova
  •   Silber-Award
28.12.2023  (#21)
Kommt darauf an, ob das Kalenderjahr zählt oder ein 12-Monatszeitraum (etweder ab Abschluss oder rollierend). Gibt glaube ich verschiedene Varianten. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.12.2023  (#22)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Zwischenfrage: 
Wenn man die 10.000 Euro pönalefreie Tilgung noch übrig hat und in dem Zeitraum, in dem das liegt zB 01.01. bis 31.12. tilgt - und dann erst mit Beginn der neuen 12 Monate Frist, vollständig tilgt, dann kann die Bank ja nichts dagegen sagen und muss den um die 10k reduzierten Betrag (zzgl bisher wieder angefallener Zinsen natürlich), als Grundlage hernehmen.

Das kommt darauf an, ob der Zeitraum für die Pönale freie Sondertilgung zum Beispiel per Kalenderjahr oder per 12-Monats-Periode liegt.
Das steht alles genau in deinem Kreditvertrag drin.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.12.2023  (#23)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob die Regel "innerhalb 12 Monate" ist oder "innerhalb eines Kalenderjahres".

das Gesetz (HIKrG) spricht von Pönalefreiheit, wenn "der vorzeitig zurückgezahlte Betrag 10 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt"

Es handelt sich um die BAWAG, oder? Diese hat in ihrem aktuellen Produktinformationsblatt Wohnkredite interessanter Weise die 10.000er Grenze generell ausgespart und spricht nur von der Einhaltung der 6-monatigen Kündigungsfrist für variable wie auch fix verzinste als Grundlage für die Nicht-Verrechnung der Entschädigung.

https://www.bawag.at/resource/blob/20702/14bf7d493bec390904682e2dbcbd3617/kreditbox-wohnen-produktinformationsblatt-data.pdf

Oft stehen die diesbezüglichen Formulierungen des Gesetzes mehr oder weniger 1:1 im Kreditvertrag - wenn nicht, dann in den Allgemeinen bzw. besonderen Geschäftsbedingungen.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
28.12.2023  (#24)
@speeeedcat  / @LiConsult 

Ja muss ich nachschauen, denn ich bekam damals sogar einen extra Zettel wo die 10.000 Euro drauf stehen emoji also quasi gesondert vereinbart. Gut, dass ich das schriftlich habe. Werde mal nachsehen.  

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.12.2023  (#25)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ja muss ich nachschauen, denn ich bekam damals sogar einen extra Zettel wo die 10.000 Euro drauf stehen also quasi gesondert vereinbart. Gut, dass ich das schriftlich habe. Werde mal nachsehen.  


Die B.... hat in der jüngeren Vergangenheit die Höhe der eingehenden Sondertilgungen nicht überprüft, aber *psssst*😊

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.12.2023  (#26)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ja muss ich nachschauen, denn ich bekam damals sogar einen extra Zettel wo die 10.000 Euro drauf stehen emoji also quasi gesondert vereinbart. Gut, dass ich das schriftlich habe. Werde mal nachsehen.

ja, wobei: wenn ich unter Erfüllung der fristgerechten Kündigung (fix oder variabel) sowieso immer entschädigungsfrei tilgen kann ... dann brauche ich die 10.000 p.a. auch nicht.

Die 10.000 sind ja ohnehin "Gesetz".


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
29.12.2023  (#27)
Ich wollts eh nur angesprochen haben :D 
Derzeit will ich weder sondertilgen (Fixzins niedrig) noch will ich meinen restlichen Puffer dafür hergeben :D 
Der Aderlass war groß genug (600k Gesamt!) - aber gut zu wissen ist es immer :P 
---- 
Ich frage mich, wo der User (andy irgendwas glaub ich?) bleibt, der schon mehrmals meinte, die 10k seien eben NICHT Gesetz. Ich sehe es auch so, dass sie "gesetzt" sind und daher auch umgesetzt / gelebt werden von den Instituten, aber anscheinend könnte es da ja verschiedene Rechtsmeinungen geben :D
Ich bin gespannt, was uns das Jahr 2024 bringt :)


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  •  andi102
  •   Bronze-Award
29.12.2023  (#28)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Ich wollts eh nur angesprochen haben :D 
Derzeit will ich weder sondertilgen (Fixzins niedrig) noch will ich meinen restlichen Puffer dafür hergeben :D 

Der Aderlass war groß genug (600k Gesamt!) - aber gut zu wissen ist es immer :P 

---- 

Ich frage mich, wo der User (andy irgendwas glaub ich?) bleibt, der schon mehrmals meinte, die 10k seien eben NICHT Gesetz. Ich sehe es auch so, dass sie "gesetzt" sind und daher auch umgesetzt / gelebt werden von den Instituten, aber anscheinend könnte es da ja verschiedene Rechtsmeinungen geben :D

Ich bin gespannt, was uns das Jahr 2024 bringt :)

Hier ist er. ;) Bin nur am Handy schreibfaul und derzeit wenig am PC

Nur ich habe es aufgegeben. Es steht im Gesetz etwas "blöd" drinnen, aber wenn man korrekt liest, Punkt und Beistrich sowie Absätze berücksichtigt und der Juristensprache mächtig ist, ist es eindeutig so, dass die 10.000 nicht für Hypothekarisch besicherte Kredite gelten. Die Banken dürfen natürlich zu Gunsten des Konsumenten vom Gesetz abweichen.

Ich finde dieses ständige Theater um das 1% sowieso lächerlich. Bei den Kontoführungsgebühren schaut kaum wer, aber diese BÖÖÖÖÖÖSE Pönale (ich könnte ja im Lotto gewinnen)


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.12.2023  (#29)

zitat..
Gemeinderat schrieb: der schon mehrmals meinte, die 10k seien eben NICHT Gesetz.


zitat..
andi102 schrieb: Es steht im Gesetz etwas "blöd" drinnen, aber wenn man korrekt liest, Punkt und Beistrich sowie Absätze berücksichtigt und der Juristensprache mächtig ist, ist es eindeutig so, dass die 10.000 nicht für Hypothekarisch besicherte Kredite gelten.

damit für potentielle und aktuelle Kreditnehmer keine Unklarheiten entstehen:

Natürlich gelten die EUR 10.000 für hypothekarisch besicherte Kredite - andernfalls die Regelung nicht im §20 des genau für Wohnkredite geltende Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz verankert und in nahzu allen Kreditverrägen bzw. Geschäftsbedingungen enthalten wäre.

Ein gutes Beispiel für die Abweichung von der 10.000er Regelung beschreibt Absatz 4 - und darauf bezieht sich die BAWAG:

zitat..
LiConsult schrieb: Diese hat in ihrem aktuellen Produktinformationsblatt Wohnkredite interessanter Weise die 10.000er Grenze generell ausgespart und spricht nur von der Einhaltung der 6-monatigen Kündigungsfrist für variable wie auch fix verzinste als Grundlage für die Nicht-Verrechnung der Entschädigung.






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  •  andi102
  •   Bronze-Award
30.12.2023  (#30)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────..
Gemeinderat schrieb: der schon mehrmals meinte, die 10k seien eben NICHT Gesetz.
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──────..
andi102 schrieb: Es steht im Gesetz etwas "blöd" drinnen, aber wenn man korrekt liest, Punkt und Beistrich sowie Absätze berücksichtigt und der Juristensprache mächtig ist, ist es eindeutig so, dass die 10.000 nicht für Hypothekarisch besicherte Kredite gelten.
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damit für potentielle und aktuelle Kreditnehmer keine Unklarheiten entstehen:

Natürlich gelten die EUR 10.000 für hypothekarisch besicherte Kredite - andernfalls die Regelung nicht im §20 des genau für Wohnkredite geltende Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz verankert und in nahzu allen Kreditverrägen bzw. Geschäftsbedingungen enthalten wäre.

Ein gutes Beispiel für die Abweichung von der 10.000er Regelung beschreibt Absatz 4 - und darauf bezieht sich die BAWAG:

──────..
LiConsult schrieb: Diese hat in ihrem aktuellen Produktinformationsblatt Wohnkredite interessanter Weise die 10.000er Grenze generell ausgespart und spricht nur von der Einhaltung der 6-monatigen Kündigungsfrist für variable wie auch fix verzinste als Grundlage für die Nicht-Verrechnung der Entschädigung.
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Ich lese das Gesetz anders, in letzter Konsequenz entscheidet der OGH. Aber wie schon geschrieben, bei 100 Euro pro Jahr zu vernachlässigen.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.12.2023  (#31)

zitat..
andi102 schrieb: Ich lese das Gesetz anders

Das mag sein - sämtliche heimische Banken und Bausparkassen handeln jedenfalls gesetzeskonform.

zitat..
andi102 schrieb: n letzter Konsequenz entscheidet der OGH

Das HiKrG ist seit 2016 in Kraft. Ist hier etwas gerichtsanhängig? Bei den seither tausendfach abgeschlossenen Kreditverträgen mit Sondertilgungen und Umschuldungen müsste es zumindest einen Fall geben, der es vor den "Obersten" schafft.

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