Hallo!
Ich würde gerne die Berechnung für die Bewertungseinheiten für die Kanalbereitstellung verstehen, kennt sich jemand aus?
Mir werden seit dem letzten Umbau (neuer Einreichplan) 1,508 BWE verrechnet.
Wie sie auf das Ergebnis kommen ist mir leider rätselhaft.
Laut Telefonat wird mit dem Abwasserverband sind auf jeden Fall 1 BWE= 100m²
Wohnnutzfläche. Bei einem Neubau/Umbau bekommt der Abwasserverband von der Gemeinde die Unterlagen, eine externe Firma macht dann die Berechnung, und die BWE werden dem Kunden verrechnet.
Laut Abwasserverband ist eine BWE
die Bewertungseinheit für Gebäude oder befestigte Flächen, die gemäß Anlage 1 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes (K-GKG) berechnet wird.
https://www.awvww.at/downloads/K-GKG-Anlage-1-991223.pdf
In diesem Gesetz wird wiederum
auf die Nutzfläche gemäß § 2 Z 5 Kärntner
Wohnbauförderungsgesetz verwiesen.
https://artecielo.at/wp-content/uploads/2018/08/WBF2018_Wohnbaufoerderungsgesetz.pdf
Und hier finde ich leider nichts! Was fällt also jetzt unter
Nutzfläche? Mir werden seit dem letzten Umbau. (Neuer Einreichplan) 1,508 BWE berechnet.
Im Einreichplan befindet sich die Nutzflächenaufstellung laut ÖNORM.
Egal was ich da zusammenrechne ich komme nie auf 150,8 m².
Kennt sich jemand aus?
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