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Da er sowieso Alleineigentümer ist und bleibt hat er auf lange Sicht immer den höheren Wert und Nutzwert davon. Er soll es selbst zahlen und du zahlst dafür einige Zeit lang höhere Betriebskosten an ihn. Miete wäre auch möglich aber dann hättest ja auch ggf Ansprüche ihm als Vermieter ggü. Ich würde mich da als Eigentümer nicht drauf einlassen. Lieber mehr Betriebskosten zahlen über die er sich die zusätzliche Abnützung abgelten lassen kann, ohne weitere Ansprüche an der Sache. |
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Er braucht meinen Anteil. Ich glaub ich werd die Hälfte bezahlen und nur etwas schriftliches ohne Notar aufsetzen. Es ist ja sowieso nur der Worst-Case. Alles andere wie Reisen, Lebensmittel etc. gleicht sich gut aus - mal zahlt er, mal ich. LG 1 |
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Spätestens wenn man heiratet oder Kinder hat ändert sich die ganze Situation sowieso. Bei 24.000€ Invest würde ich keine Wissenschaft machen mit Notar oder ähnlichem. Einfach hoffen, dass er zu seinem Wort steht und um es vielleicht ein bisschen verbindlicher zu machen eine kleine schriftliche Vereinbarung aufsetzen die beide unterschreiben so ala: "Ich verpflichte mich dazu im Falle eine Trennung die Summe von 12.000€ abzüglich einer jährlichen Abschreibung von x % zu erstatten". Obs rechtlich vor Gericht standhält fraglich aber vielleicht gibts beiden ein besseres Gefühl. Wie gesagt wenn du eh nicht soviel bezahlst steigst du noch immer günstiger aus als alleine auf Miete zu wohnen. Siehs also als Business-Case Wenn du vor hast länger mit deinem Partner zusammen zu sein und eine Familie gründen sieht man die Dinge irgendwann sowieso anders. Dann kommt sowieso alles was ihr gemeinsam "schafft" irgendwann eurem Sohn zu gute. Egal ob getrennt oder nicht. 1 |
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FINANZIELL steht dort , was auch stimmt Sein Haus, seine Sanierungskosten "Mieter" zahlt fuer die Nutzung des Objektes Betrag X, dann gibts im Fall der Faelle kein Problem weils klar geregelt ist |
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Wer SCHREIBT der BLEIBT ! Egal wie das Naheverhaeltnis ist l, man sollt bei dersrtigen Dingen immer zumindest was selbst aufgesetztes SCHRIFTLICHES haben 22000 EUR sind ja kein Kebabeinkauf, da gehts um viel Geld was gerade im Falle einer Trennung fuer den Auszuziehenden (DICH) viel sein kann und benoetigt wird fuer kurzfristige Wohnungssuche/Kaution/Provision/Ersteinrichtung... Erst am WE wieder erlebt, es gibt halt keine Garantie der ewigen Liebe, a bissal a moeglicher Realismus fuer den Fall der Faelle darf man schon einplanen 😄 |
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Naja, aber die Ehe ist ja auch ein Vertrag - obwohl kein Notar dabei, meistens teurer als ein Notariatsvertrag nach einem halben Jahr bereits 12.000€ leihen oder verschenken finde ich doch sehr großzügig. Ist ja nicht wenig Geld. Ich würde nen Vertrag unterschreiben lassen, wo du ihn Geld leihst und Rückzahlungsbedingungen definierst. Rechne es mit einer Miete gegen, was es dich kosten würde bei ihm zu wohnen und wann der Kredit abgezahlt wäre. Sollte ohne Notar gehen, eventuell eine Stunde Rechtsbeatung in Anspruch nehmen, also ca zw 100-200€. Wenn er nichts vertragliches unterschreiben will, dann würde ich es sein lassen, denn mündliche Zusagen sind im Streitfall nichts wert. Und Vereinbarungen trifft man ja dazu, dass im Streitfall klar ist, was vereinbart wurde. Im Gutfall ist eh nichts zu tun. |
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Hallo alv123, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ich denke man muss hier mal grundsätzlich unterscheiden zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft. Ehe funktioniert ja eindeutig, sofern keine Güttertrennung gemacht wurde, ich sage immer gerne "was dein ist ist auch mein" oder "einen jeden Euro den ich verdiene sind eigentlich nur 50 Cent wert". Im Fall einer Lebensgemeinschaft ist das natürlich ganz anders. Und ja mir ist vollkommen bewusst, dass so eine Situation immer unangenehm ist und zu Diskussionen im Haus führen kann. Wo fängt man an wo hört man auf, heute sind es 12k für das Bad, im Sommer 30k für neue Fenster? Dann vielleicht eine Trennung in 20 Jahren, was ist das 24k Bad dann noch wert? Und wenn wir uns ehrlich sind, wer trennt sich im Guten? Dann wird gestritten, und im Streit bezahle ich sicher nicht 12k aus bzw. wer weiß was das Bad dann noch Restwert hat? Und ich verstehe jeden Ansatz bei der Diskussion hier, gemeinsames Konto, wieso was schriftlich machen, etc. etc. Aber ich glaube auch, dass jede Situation komplett individuell ist. Und zu was schriftlichem Aufsetzen kann ich auch eine tolle Geschichte erzählen...wir hatten eine Genossenschaftswohnung gemietet und wie es halt so üblich ist, man sucht sich den nächsten Mieter selber aus und verkauft dem die Möbel. Wir haben für den Möbelverkauf auch was schriftliches gehabt, jedes Stück einzeln aufgezählt mit Datum und Unterschrift. Nachfolger hat dann nicht bezahlt und weil wir ihm vertraut haben, hatte er schon Schlüssel und war in der Wohnung drinnen. Und wisst ihr was uns das Schreiben gebracht hat? NICHTS. Waren dann sogar bei einem Anwalt und wir hatten Pech. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für so etwas, dass ist eine Grauzone bei so Wohnungsübergaben, würden nie Recht bekommen vor Gericht. |
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Wenn genug Kapital vorhanden ist, gibts in den wenigsten Fällen Streitereien. Die Troubles fangen meist erst an, wenn die Kohle knapp oder gar zu wenig ist. Jop, aber erst während der Ehe und nicht davor, wie es in diesem Fall zu sein scheint. Geht natürlich auch und beruhigt, aber das Risiko bleibt trotzdem mehr bei dir hängen. Meistens hängts auch von der Gesamtsituation ab (wie lange ist man schon zusammen, plant man ev. doch bald eine Ehe, Kinder usw., was passiert, wenn er plötzlich verstirbt usw.) Ein Ansatz wäre ev. noch, es so zu machen, wie die Genossenschaften, nämlich mit einem Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, zb. 0,53 €/m2. Damit wäre das dann alles abgedeckt und der Vermieter/Besitzer (in deinem Fall dein Freund) muß für die Renovierung selbst aufkommen. ev. noch gefördert, ist komplizierter. Grundsätzlich kannst dem Nachmieter deine Möbel verkaufen und wenn er nicht zahlt, dann einklagen. Aber bei Genossenschaftswohnungen ist Vorsicht geboten. 1.) darf man das (manchmal optionale) Vorschlagsrecht nicht "verkaufen", auch nicht indirekt über erhöhte Ablösen 2.) kann sich der Nachmieter diese überhöhte Ablöse danach zurückholen/einklagen, auch wenn er vorher zugestimmt hat 3.) Ist generell Vorsicht geboten, was überhaupt abgelöst werden kann (nämlich keine fixen Bestandteile wie zb. teurer Parkettboden, Fliesen usw.) |
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Hallo shelly, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Ins Haus vom Partner investieren |
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@shelly Im Endeffekt kannst nur du selbst die Situation einschätzen. Es gibt die unterschiedlichsten Trennungen. Solange man getrennte Finanzen und keine Kinder hat, ist ein selbst geschriebenes von beiden unterfertigtes Schriftstück bei der Summe gut, vor allem wenn man mit dem anderen alles besprochen hat und klärt womit beide leben können. Anfangs hatten wir auch getrennte Finanzen. Nach etwa 20 Jahren und 2 gemeinsamen Kindern schaut das komplett anders aus. Man vergisst die Anfangszeit doch recht schnell aber auch wir haben uns zu Beginn Gedanken um Ähnliches gemacht bzw. Hälfte/Hälfte den Genossenschaftsanteil der Wohnung bezahlt ... |
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@shelly 2 beispiele zum nachdenken meine schwägerin war jetzt 20 jahre mit meinem bruder unverheiratet zusammen und hat bei "seinem" objekt (elternhaus) investiert (umbau....) - kinder sind erwachsen das geht jetzt zum RA weil er und sie sich über den betrag sehr uneinig sind - wird wohl eine weile dauern bis die beträge tatsächlich feststehen und recht gesprochen ist und beispiel 2 - wenn ich 3 kinder habe und meine partnerin nur eines würden im ablegenfall mit testament die erbfolge ziehn und das kind der partnerin nur 1/4 vom ganzen bekommen, da meine 3 ja auch 1/4 bekämen - aber soweit denkst du jetzt sicher noch nicht, spielt aber auch immerwieder ein rolle wünsche dir auf diesem weg eine harmonische erfrischende beziehung für gaaaanz lange zeit |
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Das Ganze geht ja noch weiter, wenn man nicht verheiratet, nicht im Grundbuch und nicht im Testament (falls es überhaupt eines gibt) vorkommt. Dann bist du bis zum 18. Lebensjahr der Vormund vom Kind und wenn das Kind dann zum 18. Geburtstag sagt "raus aus dem Haus" kannst du genau nix dagegen machen. Ich wünsche niemanden dieses Szenario. |
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Da wir beim Eintragen meiner Frau ins Grundbuch bereits über dieses Szenario nachdachten, empfahl uns der Notar auch gleichzeitig, ein Testament zu erstellen. Auch haben wir erst kurz vor der Fertigstellung diesen Eintrag machen lassen. Wir waren schon verheiratet und dachten, dass im Todesfall alles an die Frau geht. Wie es im Fall einer Trennung aussieht wird schwierig zu bewerten sein. Vor dem Hausbau stand auf meiner Seite: Grund (Erbe), 300k€, Weingärten+Wald, kleine Wohnung. Sie: 50k€, Äcker. Nach der Ehe haben wir noch zusätzlich 50k€ ansparen können. Zwar verdiene ich mehr als meine Frau, wird aber gleich gewichtet. Im Grundbuch für das Haus stehen wir beide 50:50. Ich würde bei einer Trennung als schlechter aussteigen, wollte aber das beide Bewohner die gleichen Rechte mit ihrem Haus haben. In der Wohnung stehe nur ich im Grundbuch. 2019 haben wir ein Haus mit zwei Wohneinheiten und Geschäft im Bgld gemeinsam gekauft, bei dem wir auch 50:50 draufstehen. Laut Testament bekommt meine Frau alle Gründe, die Weingärten gehen zurück an die Eltern/Schwester, genauso wie ihre Äcker in der "Familie" bleiben sollen. Finanziell steigt einer immer schlechter aus (Ehe oder nicht). Für uns war es wichtig, dass beide das gleiche Mitspracherecht im Haus haben. Ich würde mich als "Mieter" meines Partners nicht wohlfühlen. |
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Ich kenne jetzt sogar 2 Fälle in denen ohne Trennung die Streitereien da sind. In beiden Fällen hat das Paar mit eigenem Geld einen Teil des Hofes ausgebaut, also eine Wohnung reingebaut. Hof gehörte weiter den Eltern, vereinbart war sie bekommen das Grundstück mit den Gebäuden dann später überschrieben und zahlen ein wenig an die Geschwister. Alle einverstanden. Tja, jetzt bekam im einen Fall der Bruder, im anderen die Schwester den Hof überschrieben. Und die verlangen nun Miete oder ausziehen ... alles Geld steckt im Umbau ... Vertrauen ist so eine Sache. 1 |
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Wenn ich solche Geschichten höre bin ich echt froh Einzelkind zu sein. Und vermutlich bleibt auch unser Kind mal Einzelkind. Agree. Aber was haben die Eigentumsverhältnisse mit Mitspracherecht zu tun? Wenn man was verändert haben will kann man dem Wunsch ja trotzdem folgen egal wems gehört. Natürlich kann man dann mit "mir gehörts, ich schaff an kommen". Das ist aber generell keine gute Basis für eine Beziehung, Ehe und Familie... |
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Oder eine andere Aufteilung als 50:50 im Grundbuch. Prizipiell muss jedes Paar eine gemeinsame Lösung finden. ||
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Es kommt doch auf die Voraussetzungen an. Wenn - so wie bei mir - ich 3/4 der Eigenmittel + Grund stelle, habe ich primär das höhere Ausfallrisiko des eingesetzten Kapitals. Darum stehe ich auch alleine im Grundbuch, der Kredit läuft auf beide (Bauwerber waren auch beide) und beide haften solidarisch zur ungeteilten Hand. Im Endeffekt aber egal weil keiner kann die 300-Flecken zahlen, ohne die Hütte zu verkaufen. Somit ist das Thema kein Streitthema weils eh nur den Geldregen gäbe und das Haus in jedem Fall weg wäre, außer zB. die Eltern kaufens und man zahlt es ihnen dann retour. Nur wozu alleine ein Haus dann. Und wenn man das 50:50 macht, dann kann man auch am Ende sagen, jeder bekommt 50:50, denn ohne das wechselseitige Zusammenhalten vor, während und bis nach dem Bau, wäre das Projekt nie realisiert worden. Wir zahlen seit Jahren in einer Haushaltsliste 50:50 bei fast allen anfallenden Kosten. Ihr gehts zum Glück nicht um jeden Cent und ich umgekehrt hätte kein Interesse an derlei Investitionen (Haus) ohne Familie - und damit meine ich Kinder. Und sobald man die hat, denkt man (hoffentlich) generell etwas anders (familienbezogener). Geld ist dann Mittel zum Zweck für das Wohl Aller - denn die Kinder werden wohl kaum was zahlen können. Es muss auch nicht immer etwas in einen Rosenkrieg ausarten... |
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Ist find ich, so wie du es schreibst, für mich komplett unlogisch wieso du dann alleine im Grundbuch stehst. 1 |
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Verstehe ich auch nicht. Grund und Eigenmittel eh nett, ist aber halt auch nur ein Teil. Aber ohne im Grundbuch zu stehen würde ich keinen Cent beitragen. Schon gar nicht haften. Aber jeder wie er will. |
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Meiner Meinung nach ist das aber auch nicht fair oder? Wenn beide den Kredit rückzahlen und einer einen Teil des EK mitbrachte (auch wenns nur 1/4 war) sollte doch dem weniger beitragendem Partner trotzdem ein Teil des Hauses gehören. Müssen ja nicht 50/50 sein aber zumindest ein Anteil in rechnerischer Höhe des eingebrachten. Wenns mal abbezahlt ist und es geht auseinander hat der eine ein abbezahltes Haus und der andere ohne Grundbucheintrag schlimmstenfalls null obwohl er Hausnummer 20J Kredit mitbezahlt hat und einen Teil des EK stellte? |
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Du schreibst es so als wäre es ein Vorteil im Kreditvertrag zu stehen. Deine Partnerin schuldet der Bank zu ungeteilten Hand 300k und hat absolut keine Sicherheit. Was ist wenn es auseinander geht, du als Eigentümer im Haus bleibst aber die Raten nicht bedienen kannst? Die Bank wendet sich an die weiteren Vertragspartner und wird Geld verlangen, das eventuell sogar da ist und schon muss jmd für etwas zahlen das ihm nicht gehört bzw was er auch gar nicht mehr nutzt. Verkauf des Hauses auch nicht erzwingbar da ja nicht im GB. Ich würde unter solchen Voraussetzungen nie einen Kreditvertrag unterzeichnen bzw. dies von jmd verlangen. Finde die Konstellation auch etwas komisch, bzw. dich übervorteilend. 1 |
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What? Und darauf lässt man sich ein? Wow.... Das heisst bei sagen wir (Achtung: aus der Luft gegriffene Zahlen und ohne Zinsen) 300k Hauswert und 300k Kreditwert hast du 375k investiert und deine Partnerin 225k .... somit wär dein Anteil rechnerisch nur bei 63%....Herzlichen Glückwunsch zu dem Geschäft Mit Zinsen usw wird das noch besser, da dein Anteil rechnerisch immer sinkt, du aber dennoch voll im Grundbuch stehst. Muss ich nicht verstehen aber seis drum Wir hatten dasselbe Thema und wir stehn halt 75/25 im Grundbuch - damit es wenigstens fair ist |
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