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Videoüberwachung Privathaushalt

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  •  ThinkAbout05
26.3. - 29.3.2024
42 Antworten | 11 Autoren 42
42
Hallo liebes Forum,

wir sind gerade am tüfteln bezüglich einer kompletten video überwachung auf unserem Grundstück.

Die kameras würden 24/7 laufen. hat jemand schon erfahrung damit wie das ganze gesetzlich abläuft? Die kameras würden ja nur den eigenen Grund samt Haus überwachen. 

Gibt es dazu irgendwelche Meldepflichten an den Behörden oder ähnliches? Soweit ich schon mal gelesen habe, muss vor dem Betreten des Grundstücks ein Hinweis angebracht werden dass überwacht wird. auch dass es laut DSGVO zulässig ist, die Daten nur 72 Stunden aufzubewahren.

Bundesland: Burgenland

Danke schon mal im vorraus.

lg
ThinkAbout

  •  Lu1994
26.3.2024  (#1)
Servus, ich hab selbst Kameras und kann dir sagen, die Genehmigungspflicht gibt es nicht mehr, vor ein paar Jahren musste man VOR Anbringung der Kameras alles detailliert schildern, wie man was macht etc. gibts aber nicht mehr, wird dann immer erst zum Streitthema wenn sich jemand aufregt. 

die Kameras dürfen jedenfalls nur deinen Grund filmen und auch nicht den Anschein erwecken, dass sie den Nachbarn im Blick haben (sogar Kamera Dummys zum Nachbargrund sind verboten), öffentliches Gut darf auch nur soweit erforderlich/begründbar gefilmt werden (halber Meter Straße vorm Zaun, damit man die Kennzeichen erkennen kann, sollte jemand dagegen fahren wird kein Problem sein)

und ja es muss einen Hinweis geben, welcher aus dem unüberwachten Raum aus ersichtlich ist, damit sich jeder im Klaren ist, dass er jetzt überwacht wird, wie auffällig der Hinweis ausfällt ist wieder ermessen des Betreibers, Efeu sollte hald nicht drüberwachsen, dann ist es nicht mehr lesbar. 

und ja 72 Stunden sind das Maximum, das muss dann nachgewiesen werden, wenn es eine Beschwerde gibt... (bei einem Tatverhalt wie Vandalismus etc. darfst du natürlich die Aufnahme länger speichern), wichtig du darfst die Aufnahmen nur der Exekutive bzw. gleichwertigen Amtsträgern zukommen lassen, auf Youtube einen Einbruch einfach veröffentlichen kann uU schwierig sein

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  •  Bauherrjoe
  •   Bronze-Award
26.3.2024  (#2)
@lu1994
Kannst du das belegen, dass für Aufzeichnungen (72h) keine Genehmigung erforderlich ist?

Betrifft mich auch da ich "z.Z. keine Festplatte verbaut habe" würde aber gerne offiziell eine drinn haben.

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  •  ThinkAbout05
26.3.2024  (#3)
  • Aufnahmen müssen in regelmäßigen Abständen überschrieben bzw. gelöscht werden. Die Datenschutzbehörde erachtet eine Speicherdauer von bis zu 72 Stunden grundsätzlich als zulässig.

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/verbraucherschutz/datenschutz/Videoueberwachung-durch-Private.html

Die Frage ist nur, muss man das irgendwie nachweisen können?

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  •  Lu1994
26.3.2024  (#4)
Wenn sich jemand bei der Behörde beschwert bekommt man zu 99% ein Formular wo man das quasi schriftlich garantiert, bei Unternehmen können theoretisch die Logs abgefragt werden, aber bei Privaten ist das wie mit Kanonen auf Spatzen schießen, sofern du nicht am Stammtisch erzählst, dass du einen Zeitraffer von 3 Monaten erstellt hast wirst du wohl nicht behelligt werden

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  •  Destroent
26.3.2024  (#5)
Meine speichert die Daten 5 Monate 😅

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  •  lohner
  •   Bronze-Award
26.3.2024  (#6)
Rechtlich habe ich keine Ahnung vermute aber dass die EU DSGVO ein Problem damit hat wenn deine Kameras Daten irgendwo ins Ausland übertragen (Gibt genug Kameras mit "Cloud"-Funktionen).

Habe auch einen praktischen Hinweis: Niemand will sich stundenlang Material aufheben auf dem nix passiert. Es gibt Lösungen die nur lokal laufen (ohne Internetverbindungen / "Cloud"). Z.B.:



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  •  satking
  •   Bronze-Award
26.3.2024  (#7)
bitte nicht soviel nachdenken / einfach installieren 

interessiert doch keinen

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  •  Bauherrjoe
  •   Bronze-Award
26.3.2024  (#8)
ref]ThinkAbout0

zitat..
lohner schrieb:

Rechtlich habe ich keine Ahnung vermute aber dass die EU DSGVO ein Problem damit hat wenn deine Kameras Daten irgendwo ins Ausland übertragen (Gibt genug Kameras mit "Cloud"-Funktionen).

Habe auch einen praktischen Hinweis: Niemand will sich stundenlang Material aufheben auf dem nix passiert. Es gibt Lösungen die nur lokal laufen (ohne Internetverbindungen / "Cloud"). Z.B.:

Wer redet hier von einer Cloud?

Wer sich 0,5 oder 1 TB Festplatte nicht leisten kann, soll es lassen.




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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
26.3.2024  (#9)
Mit lokaler Speicherung nur auf demand und sonst rollierender Löschung sehe ich kein Problem. Straße filmen wird schon wieder problematischer aus meiner Sicht. Und das will man ja idR beim Eingang bzw der Einfahrt.

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  •  ThinkAbout05
27.3.2024  (#10)
danke schon mal für die antworten. eventuell mache ich mir da zuviele gedanken um das thema. möchte halt vermeiden dass sich jemand beschwert und ich mich aber hätte vorbereiten müssen.

muss dieses löschkonzept von 72h bzw. wie oft ein zugriff erfolgt usw. schriftlich festgehalten werden in form eines konzeptes?

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  •  Bauherrjoe
  •   Bronze-Award
27.3.2024  (#11)

zitat..
ThinkAbout05 schrieb:

muss dieses löschkonzept von 72h bzw. wie oft ein zugriff erfolgt usw. schriftlich festgehalten werden in form eines konzeptes?

Bei meinem System kann man es einstellen nach wieviele Stunden es automatisch gelöscht wird.

Ob jemand aufzeichnet wird sich eh schwer überprüfen lassen.
Aber im Falle eines Diebstahls usw. wäre es ein großer Vorteil das Video ohne selbst Probleme zu bekommen, verwerten zu können/dürfen.


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  •  hons13
27.3.2024  (#12)
wie schaut es eigentlich mit video-türklingeln aus? mit bzw. ohne speicherung ... habe es schon öfters gesehen, dass im eingangsbereich/türe eine video-türklingeln installiert wurde. die ausrichtung der türe/klingel war dann so, dass das nachbarsgründstück komplett im aufnahmebereich war... sprich der nachbar könnte dann 24/7 gefilmt werden... ist sowas überhaupt zulässig?

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  •  Bauherrjoe
  •   Bronze-Award
27.3.2024  (#13)

zitat..
hons13 schrieb:

wie schaut es eigentlich mit video-türklingeln aus? mit bzw. ohne speicherung ... habe es schon öfters gesehen, dass im eingangsbereich/türe eine video-türklingeln installiert wurde. die ausrichtung der türe/klingel war dann so, dass das nachbarsgründstück komplett im aufnahmebereich war... sprich der nachbar könnte dann 24/7 gefilmt werden... ist sowas überhaupt zulässig?

Würde sagen das Treppenhaus im Wohnblock ist allgemeine bzw. öffentliche Fläche. Also Aufzeichnein ist meiner Meinung nicht drinn.


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  •  Destroent
27.3.2024  (#14)

zitat..
Bauherrjoe schrieb:

Würde sagen das Treppenhaus im Wohnblock ist allgemeine bzw. öffentliche Fläche. Also Aufzeichnein ist meiner Meinung nicht drinn.

Das Treppenhaus schon auf alle Fälle, wobei ich der Meinung bin wer sich im öffentlichen Raum bewegt muss sich im klaren sein das er gefilmt werden kann und es somit erlaubt ist, aber sieht man hier bei uns leider anders.... aber wie ist es beim Haus? Wahrscheinlich kann man sagen das Nachbarhaus ist weit genug entfernt das es sowieso unkenntlich ist?




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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
27.3.2024  (#15)
Die Thematik hatte ich hier auch https://www.energiesparhaus.at/forum-ueberwachungskamera-ausparkhilfe-mit-sicht-auf-oeffentlichen-bereich/70285. Die DSB war diesbezüglich nicht hilfreich. Hilfestellungen bzw. die Bewertung der Umsetzung können sie nicht beurteilen. Sie würden erst aktiv werden, wenn es zu einer Meldung kommt. Meine Kameras bei der Garage laufen seit ca. 1 Jahr (mit Warnplakete) und der Türöffner zeigt auf Augenhöhe auf die andere Straßenseite und macht ein Kurzvideo, wenn jemand den Hof betritt. Gelöscht wird automatisch alle 48h (kann aber auch vorher kopiert oder ausgesetzt werden). Es kommt auch vor, dass diese auslöst, wenn jemand auf dem Gehsteig vorbeigeht. Beschwerde hat es bis jetzt keine Offiziele gegeben. Bei einer Beschwerde wird ein Verfahren gestartet. Erst dann kann für die ANlage und korrekte Umsetzung argumentiert werden.

Ich weiß nicht ob sich das Prozedere seit einem Jahr geändert hat, aber ich müsste eine Beschwerde selbst einreichen um mir den Segen des DSB zu holen. Zum nachlesen
https://www.dsb.gv.at/download-links/fragen-und-antworten.html#Beschwerdeverfahren bei Einzelfälle


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  •  Lu1994
27.3.2024  (#16)

zitat..
hons13 schrieb:

wie schaut es eigentlich mit video-türklingeln aus? mit bzw. ohne speicherung ... habe es schon öfters gesehen, dass im eingangsbereich/türe eine video-türklingeln installiert wurde. die ausrichtung der türe/klingel war dann so, dass das nachbarsgründstück komplett im aufnahmebereich war... sprich der nachbar könnte dann 24/7 gefilmt werden... ist sowas überhaupt zulässig?

wenn die Kamera nicht aufzeichnet ist sie prinzipiell nicht von der DSGVO betroffen, aber nachdem sie zum Nachbar schaut kann er einen Antrag bei der Behörde stellen und du musst sie entfernen


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  •  hons13
27.3.2024  (#17)

zitat..
Lu1994 schrieb:

──────..
hons13 schrieb:

wie schaut es eigentlich mit video-türklingeln aus? mit bzw. ohne speicherung ... habe es schon öfters gesehen, dass im eingangsbereich/türe eine video-türklingeln installiert wurde. die ausrichtung der türe/klingel war dann so, dass das nachbarsgründstück komplett im aufnahmebereich war... sprich der nachbar könnte dann 24/7 gefilmt werden... ist sowas überhaupt zulässig?
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wenn die Kamera nicht aufzeichnet ist sie prinzipiell nicht von der DSGVO betroffen, aber nachdem sie zum Nachbar schaut kann er einen Antrag bei der Behörde stellen und du musst sie entfernen

ja sagen wir mal so...die kamera/klingel ist vom gefühl her wirklich so ausgerichtet, dass das ganze grundstück/haus eingesehen werden kann...

und es ist auch relativ, wenn ich nur einen "Zettel" ausfüllen muss, ob die kamera aufzeichnet oder nicht... da kann ich vieles behaupten... 

also ganz einfach gesagt, am sichersten ist man noch immer, wenn man die Kamera so garnicht positioniert... sollte nur ein "Teil" außerhalb des Grundstückes erfasst werden, stellt das nicht das gröbste Problem dar....


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  •  lohner
  •   Bronze-Award
27.3.2024  (#18)

zitat..
Bauherrjoe schrieb:

Wer redet hier von einer Cloud?

Reolink z.B.: https://cloud.reolink.com/


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  •  Lu1994
27.3.2024  (#19)

zitat..
hons13 schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb:

──────..
hons13 schrieb:

wie schaut es eigentlich mit video-türklingeln aus? mit bzw. ohne speicherung ... habe es schon öfters gesehen, dass im eingangsbereich/türe eine video-türklingeln installiert wurde. die ausrichtung der türe/klingel war dann so, dass das nachbarsgründstück komplett im aufnahmebereich war... sprich der nachbar könnte dann 24/7 gefilmt werden... ist sowas überhaupt zulässig?
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wenn die Kamera nicht aufzeichnet ist sie prinzipiell nicht von der DSGVO betroffen, aber nachdem sie zum Nachbar schaut kann er einen Antrag bei der Behörde stellen und du musst sie entfernen
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ja sagen wir mal so...die kamera/klingel ist vom gefühl her wirklich so ausgerichtet, dass das ganze grundstück/haus eingesehen werden kann...

und es ist auch relativ, wenn ich nur einen "Zettel" ausfüllen muss, ob die kamera aufzeichnet oder nicht... da kann ich vieles behaupten... 

also ganz einfach gesagt, am sichersten ist man noch immer, wenn man die Kamera so garnicht positioniert... sollte nur ein "Teil" außerhalb des Grundstückes erfasst werden, stellt das nicht das gröbste Problem dar....

Du verstehst mich falsch, solange eine Kamera nicht aufzeichnet, sondern nur Gegensprechanlage mit Livebild ist, greift die DSGVO nicht ABER sobald eine Kamera oder eine Kamera Attrappe den Anschein erweckt, dass sie den Grund Dritter filmen könnte ist es unzulässig, egal ob sie aufzeichnet oder nicht


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  •  hons13
27.3.2024  (#20)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Du verstehst mich falsch, solange eine Kamera nicht aufzeichnet, sondern nur Gegensprechanlage mit Livebild ist, greift die DSGVO nicht ABER sobald eine Kamera oder eine Kamera Attrappe den Anschein erweckt, dass sie den Grund Dritter filmen könnte ist es unzulässig, egal ob sie aufzeichnet oder nicht

ja verstehe schon was du meinst...
aber du widersprichst dich zu einem gewissen Grad auch selbst...
Gegensprechanlage mit Livebild ist ok --> sofern sie nicht den Anschein erweckt den Grund Dritter zu filmen...

so und dann stell ich mal provokant die Frage: wer kontrolliert das? ich könnte theoretisch jedem erzählen/verschriftlichen, dass das System es nicht tut, was dann nicht stimmt. Solange das System nicht von jmd begutachtet wird, kann ich ja behaupten was ich will (wenns nicht kontrolliert wird) ... es sei denn, es reicht der blose "Verdacht" schon aus




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  •  Lu1994
27.3.2024  (#21)
inwiefern widerspreche ich mir? solange du nur ein Livebild einsetzt werden keine Daten verarbeitet/gespeichert also ist die DSGVO irrelevant punkt.

sobald du fremdes Privateigentum filmst, oder ein Nachbar das Gefühl hat, dass er überwacht wird durch Attrappe, Kamera oder Videotürklingel machst du dich strafbar und dafür reicht es eben, wenn eine Kameralinse optisch auf den Grund zeigt, wenn er dich anzeigt schreitet die Datenschutzbehörde ein und zivilrechtlich kann er dich auch klagen und da gehts um teils seeeehr empfindliche Strafen bzw. Schadenersatzansprüche, außerdem ist es moralisch auch echt mies Nachbars Garten zu überwachen, kauf entweder eine Kamera wo du Bereiche verpixeln kannst, errichte einen Sichtschutz, oder entferne die Kamera.

kontrolliert wird nur bei Beschwerde, nach dem Motto wo (k)ein Kläger da (k)ein Richter, die Polizei schreitet ja auch nur ein, wenn man sie ruft oder eine Anzeige macht. 


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