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Planungskosten Nebengebäude

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  •  Schwarzweiss
1.6. - 10.6.2024
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo Leute, ich ersuche um eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Ich möchte ein Nebengebäude auf meinem Grundstück errichten, ich habe dazu einen Architekten mit der Planung beauftragt. Auf meine Frage nach den Kosten für die Planung wurde mir eine Summe genannt, die für mich akzeptabel war.
Nach einiger Zeit habe ich eine Rechnung erhalten, die etwas höher als die genannte Summe war, das war für mich auch noch ok, schließlich war kein Fixpreis vereinbart. Die Einreichung am Bauamt hat sich dann als etwas schwierig herausgestellt, da es einige Auflagen gab, die in den Plan eingearbeitet werden mussten. Mittlerweile ist der Plan genehmigungsfähig und ich habe eine weitere Rechnung erhalten, so dass die Gesamtkosten des Architekten nun ca. das doppelte der ursprünglich genannten Summe ausmachen!

Da stellen sich für mich einige Fragen:
- Ich betrachte einen Architekten als Experten, der einen genehmigungsfähigen Plan abzuliefern hat. Wenn dazu Recherchen oder Diskussionen mit dem Bauamt erforderlich sind, dann sollte er diesen Aufwand doch vorab einschätzen können! Zumal es sich hier nicht um ein Megaprojekt, sondern um ein recht simples Bauwerk handelt! Oder liege ich hier falsch mit meiner Ansicht?

- Der Architekt hat (in der Rechnung um einen stolzen Betrag) ein Leistungsverzeichnis erstellt und dieses an Baufirmen verschickt. Wozu brauche ich ein Leistungsverzeichnis? Wäre es nicht ausreichend mit dem fertigen Plan bei Baufirmen um Kostenvoranschläge anzufragen?

- Hätte der Architekt nicht die Pflicht gehabt, mich darüber zu informieren, was in dem genannten Betrag enthalten ist und was nicht? Ich würde es auch als Selbstverständlichkeit betrachtet, dass ich über eine zu erwartende Überschreitung der genannten Kosten informiert werde! 

Was meint ihr dazu? 

  •  Lu1994
1.6.2024  (#1)
Was steht im Angebot? Wenn's nach Regiestunden abgerechnet wird und er Mehraufwand durch Behörden hatte verrechnet er dir den logischerweise

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  •  Schwarzweiss
9.6.2024  (#2)
Es wurden keine Details festgelegt, was vom Architekten abgeliefert werden soll. Schließlich weiss ich als Laie ja nicht, was alles notwendig ist, um am Bauamt einzureichen und welche Unterlagen zum Einholen von Angeboten von Baufirmen notwendig sind!

Hier nochmals die für mich wichtige Fragen:
- Hätte der Architekt nicht die Pflicht gehabt, mich vorab über das grobe Überschreiten der abgeschätzen Kosten zu informiren?
- Wozu brauche ich ein (teures!) Leistungsverzeichnis? Ist für ein Angebot nicht auch der Einreichplan ausreichend?

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
9.6.2024  (#3)

zitat..
Schwarzweiss schrieb: - Hätte der Architekt nicht die Pflicht gehabt, mich vorab über das grobe Überschreiten der abgeschätzen Kosten zu informiren?

Naja, du hast eine Planung beauftragt, er hat eine Planung zum etwa vereinbarten Preis geliefert. Wenn sonst, wie du angibst, keine Details vereinbart wurden, war sein Auftrag damit erledigt. Die nachfolgenden Überarbeitungen waren demnach Mehrleistungen, die er halt auch verrechnet hat. 
Es ist halt problematisch, wenn man keinen ordentlichen Auftrag mit genauer Leistungsdefinition macht, da lässt sich halt wunderbar streiten, was wirklich vereinbart wurde. 
Laut Honorarordnung für Architekten gibt es etliche Teilschritte, die man im Regelfall je nach Bedarf beauftragt. Beispielsweise:
- Grundlagenerhebung
- Vorentwurf
- Entwurf
- Einreichung
- Detailplanung
- Und weiterführende Dinge, Kostenschätzung, Bauaufsicht usw.

Ein Stück Planung kommt darin aber nicht vor. 😉

Und zu deinem zweiten Punkt: Nein, ein Leistungsverzeichnis brauchst du zur Angebotseinholung nicht unbedingt, es erleichtert aber den Vergleich von Angeboten erheblich, da jeder die gleichen Positionen anbietet. Ich persönlich halte es für ein (in diesem Fall angenommen, relativ einfaches Nebengebäude) nicht für notwendig. 


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  •  Palladio
10.6.2024  (#4)

zitat..
Schwarzweiss schrieb:

Es wurden keine Details festgelegt, was vom Architekten abgeliefert werden soll. Schließlich weiss ich als Laie ja nicht, was alles notwendig ist, um am Bauamt einzureichen und welche Unterlagen zum Einholen von Angeboten von Baufirmen notwendig sind!

Offensichtlich wurden die Punkte "Einreichung beim Bauamt" und "Unterlagen zum Einholen von Angeboten" schon mit dem Architekten besprochen, denn sonst könnten Sie ja nicht sagen, dass Sie als Laie da nicht wissen können, was dafür alles erforderlich ist und deshalb offensichtlich den Architekten beauftragt haben.
Es gibt schon bei der Beauftragung einer Leistung so etwas wie "Besteller Qualität", das bedeutet, dass der Auftraggeber sich informiert und definiert, was er genau will! 


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