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Was steht im Angebot? Wenn's nach Regiestunden abgerechnet wird und er Mehraufwand durch Behörden hatte verrechnet er dir den logischerweise |
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Es wurden keine Details festgelegt, was vom Architekten abgeliefert werden soll. Schließlich weiss ich als Laie ja nicht, was alles notwendig ist, um am Bauamt einzureichen und welche Unterlagen zum Einholen von Angeboten von Baufirmen notwendig sind! Hier nochmals die für mich wichtige Fragen: - Hätte der Architekt nicht die Pflicht gehabt, mich vorab über das grobe Überschreiten der abgeschätzen Kosten zu informiren? - Wozu brauche ich ein (teures!) Leistungsverzeichnis? Ist für ein Angebot nicht auch der Einreichplan ausreichend? |
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Naja, du hast eine Planung beauftragt, er hat eine Planung zum etwa vereinbarten Preis geliefert. Wenn sonst, wie du angibst, keine Details vereinbart wurden, war sein Auftrag damit erledigt. Die nachfolgenden Überarbeitungen waren demnach Mehrleistungen, die er halt auch verrechnet hat. Es ist halt problematisch, wenn man keinen ordentlichen Auftrag mit genauer Leistungsdefinition macht, da lässt sich halt wunderbar streiten, was wirklich vereinbart wurde. Laut Honorarordnung für Architekten gibt es etliche Teilschritte, die man im Regelfall je nach Bedarf beauftragt. Beispielsweise: - Grundlagenerhebung - Vorentwurf - Entwurf - Einreichung - Detailplanung - Und weiterführende Dinge, Kostenschätzung, Bauaufsicht usw. Ein Stück Planung kommt darin aber nicht vor. 😉 Und zu deinem zweiten Punkt: Nein, ein Leistungsverzeichnis brauchst du zur Angebotseinholung nicht unbedingt, es erleichtert aber den Vergleich von Angeboten erheblich, da jeder die gleichen Positionen anbietet. Ich persönlich halte es für ein (in diesem Fall angenommen, relativ einfaches Nebengebäude) nicht für notwendig. |
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Offensichtlich wurden die Punkte "Einreichung beim Bauamt" und "Unterlagen zum Einholen von Angeboten" schon mit dem Architekten besprochen, denn sonst könnten Sie ja nicht sagen, dass Sie als Laie da nicht wissen können, was dafür alles erforderlich ist und deshalb offensichtlich den Architekten beauftragt haben. Es gibt schon bei der Beauftragung einer Leistung so etwas wie "Besteller Qualität", das bedeutet, dass der Auftraggeber sich informiert und definiert, was er genau will! |
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