Wir möchten gerne bei einem Haus im Herbst/Winter die Fenster tauschen lassen und natürlich die Förderung in Anspruch nehmen. Beim Tausch möchten wir auch tatkräftig mithelfen, was natürlich den Arbeitsaufwand der Fensterfirma verringert.
Kann es hier dann Probleme mit der Förderung geben? Gibt es hier ein Grenze bzw. einen Richtwert, wieviel von einer Fachfirma erledigt werden muss?
Der Arbeitsaufwand ist eigentlich egal. Auf der Rechnung muss nur eine Position mit "Ausbau und Montage" ein Preis angeführt sein. Habs bei mir selbst gesehen, leider hatten wir vom Fenstermonteur nur eine Einbaubestätigung da, wir zu zweit die Fenster eingebaut hatten. Reine Materialrechnungen schmeißens dir zurück. Zumindest bei der Bundesförderung, lt. Auskunft beim Land (NÖ) werden dort auch Materialkosten gefördert.
Ich möchte gerne die Bundesförderung in Anspruch nehmen. Meine Frage wär, wie hoch die Position "Ausbau und Montage" (relativ zu den Materialkosten) sein muss? Wir haben viel Eigenleistung geplant und ich will nicht, dass ich aus diesem Grund keine Förderung bekomme.
Phu das kann ich dir jetzt so Pauschal nicht beantworten, ich denke dass es auch reicht wenns ca 1000€ sind oder halt nur 500€ jedenfalls muss die Montage eine eigene Position sein.
Inkl. Montage würde ich nicht auf der Rechnung stehen haben. Besser wirklich eine eigene Position dafür nehmen. Die Höhe der Montagekosten sollen halt realistisch sein. 100€ wird dir keiner glauben.
1. Zum Ausbessern der Laibung haben wir noch einiges an Material gebraucht, die Arbeit wurde aber in Eigenregie verrichtet. Kann ich trotzdem die Material-Rechnung mit einreichen? 2. Außen sind auch noch Arbeiten notwendig, würde dafür ev. eine Putzfirma beauftragen. Ist diese Leistung auch förderfähig?
.. tjet schrieb: 1. Zum Ausbessern der Laibung haben wir noch einiges an Material gebraucht, die Arbeit wurde aber in Eigenregie verrichtet. Kann ich trotzdem die Material-Rechnung mit einreichen? 2. Außen sind auch noch Arbeiten notwendig, würde dafür ev. eine Putzfirma beauftragen. Ist diese Leistung auch förderfähig?
Haben diese Leistungen wärmetechnisch eine Verbesserung? (WDVS) Falls nein, kannst du Pkt 1 und Pkt 2 einreichen, die Förderstelle wird diese aber nicht berücksichtigen.
Nein, haben keine wärmetechnisch verbesserte Wirkung. Aber der Fenster-Händler hat einmal nebenbei erwähnt, dass Außbesserungs-Arbeiten nach dem Fenstertausch auch förderfähig sind, habe dazu aber keine Infos gefunden.
Ich habe jetzt noch einmal beim Vertreter der Fenster-Firma nachgefragt, er hat mir noch einmal bestätigt, dass diese Arbeiten eingereicht werden können.
Werde aber trotzdem noch direkt bei KPC nachfragen...
wichtig ist, dass vor Sperre der Förderschiene (rd. um den 23.12.) der Antrag bereits angelegt und die ungefähren Kosten angegeben wurden - dann bekommst eine Bestätigung, dass die Fördermittel für dich reserviert wurden.
jetzt erst den Fall anlegen ist leider zu spät (obwohl versprochen wurde, dass die Förderschiene bis Ende 25 läuft).