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Maklerprovision trotz Untätigkeit (Direktverkauf durch Verkäufer)

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  •  gany
1.7. - 3.7.2024
11 Antworten | 10 Autoren 11
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Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt: Ich hab mich Anfang diesen Jahres für eine Immobilie interessiert, die über einen Makler per Onlineinserat ausgeschrieben war (=Unterlagen von der Homepage des Maklers runtergeladen und Beauftragung bestätigt etc). Habe aber das Projekt dann nicht weiter verfolgt und auch seitens des Maklers gab es keinen Kontakt. Ca. 1 Monat später kontaktierte mich der Verkäufer direkt, dass er den Makler auf Grund von Untätigkeit gekündigt hat und ob ich noch Interesse hätte (dh der Makler muss ihm meine Kontaktdaten weitergegeben haben und die Anzeige auf der Maklerhomepage war auch nicht mehr aktiv). Aus diesem Kontakt kam nun doch ein Kaufvertrag zu Stande. Bis auf den initialen Download des Exposes von der Maklerhomepage gab es zu keinem Zeitpunkt einen Kontakt, Besichtigungstermin oÄ mit dem Makler.

Der Makler fordert nun vom Verkäufer und von mir die Provision ein. Die Verkäuferseite verstehe ich ja noch, aber ist die Käuferprovision trotz offensichtlicher Untätigkeit rechtens? 

  •  hausbau2011
  •   Bronze-Award
1.7.2024  (#1)
Ich war vor Jahren selbst mit einer ähnlichen Konstellation betroffen, nur das ich damals der Verkäufer war.
Das Ganze ist vor Gericht gegangen, der Richter hat gemeint der Käufer wäre möglicherweise nie ohne das Inserat des Maklers auf die Immobilie aufmerksam geworden und hat dem Makler Recht gegeben.
Im Nachhinein muss ich leider sagen, dass der Urteilsspruch für mich zwar hart war aber doch in Ordnung.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
1.7.2024  (#2)

zitat..
gany schrieb: Unterlagen von der Homepage des Maklers runtergeladen und Beauftragung bestätigt

Ich denke damit ist die Anbahnung bereits erfüllt und die Forderung ist rechtskonform.

Ob die Regelung jetzt angemessen und fair ist, steht auf einem anderen Blatt.


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  •  JoeSi
2.7.2024  (#3)
auch wenns bitter ist, aber ich kann den Makler und auch das Urteil vertehen. 
Wie oben schon geschrieben: am Ende ist es so, dass ihr euch ohne Makler nie kennengelernt hättet (bzw. den Kontakt zueinander gefunden hättet). 
Von daher kann ich das schon verstehen. 
Sie es von der Maklerseite: wenn das durchgehen würde vor Gericht, dann würden das ganz viele ausnutzen um Kohle (Provision) zu sparen. 


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  •  Destroent
2.7.2024  (#4)
von dir aus Käufer kann er doch gar nichts verlangen oder? Das wurde doch mal geändert das den Makler der Verkäufer zahlen muss.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
2.7.2024  (#5)

zitat..
Destroent schrieb:

von dir aus Käufer kann er doch gar nichts verlangen oder? Das wurde doch mal geändert das den Makler der Verkäufer zahlen muss.

Nein, das Bestellerprinzip gilt nur bei Mieten.


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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
2.7.2024  (#6)
Ich würde das aktive Gespräch suchen und zum Makler sagen wir wären bereit eine Summe x (zwischen 1,5 und 2%) zu zahlen, ich denke er steigt darauf an, es sei es ist die Kanzlei mit dem Heißluftballon ....

Gutes Gelingen!

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
2.7.2024  (#7)
Hast du eine Rechtschutz? Wenn ja, könntest du es darüber versuchen.

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  •  sharknz
  •   Bronze-Award
3.7.2024  (#8)

zitat..
gany schrieb: =Unterlagen von der Homepage des Maklers runtergeladen und Beauftragung bestätigt etc

wenn das bedeutet, dass du ihm die 3% Provision bestätigt hast, sehe ich null Chance, dass du da rauskommst. Der Provisionsanspruch ergibt sich eigentlich alleine schon daraus, dass du ihn nachweislich zu dem gekauften Objekt kontaktiert hast und er das beweisen kann. Du kannst wohl nur versuchen, eine Einigung mit ihm zu finden. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es bei solchen Gesprächen in aller Regel um die 20% Steuer gehen wird, die du dir möglicherweise sparen kannst, mir ist noch keiner untergekommen, der auf die 3% verzichtet hätte, wenn Anspruch besteht.

Für einen Makler hat er schon relativ viel gearbeitet: Er hat dir Unterlagen bereitgestellt und dann auch noch deine Kontaktdaten an den Verkäufer weitergeleitet. Das ist signifikant mehr als so mancher aus der Zunft, mit dem ich zu tun hatte.


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Hallo gany,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Maklerprovision trotz Untätigkeit (Direktverkauf durch Verkäufer)

  •  rabaum
  •   Gold-Award
3.7.2024  (#9)
Es gibt ja immer wieder Fälle, wo ein Makler auf dem Objekt sitzt und man aber irgendwie anders davon erfährt. Da wird oft gestritten, wie jemand Kenntnis über das Objekt erlangt hat.

Aber in diesem Fall ist es ja komplett klar, dass du vom Objekt ohne den Makler nichts mitbekommen hättest ja und ihn auch beauftragt hast. Die spätere Untätigkeit, sofern beweisbar, kannst du zur Herabsetzung der Provision verwenden. Ganz wirst du aus der Sache nicht herauskommen. 

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
3.7.2024  (#10)
nicht ohne Grund sind Makler Jahr für Jahr führend in den Umfragen der unbeliebtesten Jobs weltweit. 😉

in dem Fall würd ich auch am ehesten den Weg einschlagen:

zitat..
AndiBru schrieb: Ich würde das aktive Gespräch suchen und zum Makler sagen wir wären bereit eine Summe x (zwischen 1,5 und 2%) zu zahlen

 


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
3.7.2024  (#11)
Hilft jetzt nur noch den Mitlesern: Ich empfehle immer möglichst das Grundstück selbst ausfindig zu machen. Die Makler geben selten genaue Adresse an, sondern nur Region/Stadtgebiet. Aber man kann das rausfinden (Google Maps / Bing Maps, Bezugsfotos wie Bäume, Stromleitungen, große Masten, auffällige Nachbargebäude).

Eine Grundstückabfrage kostet 10 - 15 EUR bei verschiedenen Online-Dienstleistern und man hat nicht nur den Direktkontakt zum derzeitigen Besitzer, sondern auch andere interessanten Infos. Der Weg zu Telefonnummer kann schwierig sein, aber ein kurzer Brief mit Kaufinteresse kommt vielleicht schneller beim Besitzer an, als der Makler eine Homepage/Willhaben-Anfrage bearbeitet.

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