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Hagelschaden - ausbezahlen lassen

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  •  Tomo8
  •   Bronze-Award
6.8. - 10.10.2024
18 Antworten | 10 Autoren 18
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Hallo,

ich hätte die Frage betreffend einem Hagelschaden. Es sind zufolge des Hagels lediglich optische Schäden am Blechdach, Attikaverblechung sowie Ortgangverblechungen entstanden. Einzug war Frühjahr 2023 (Neubau).

Die Versicherung enthält optische Schäden bis 10.000€. Erstes Angebot (nur telefonisch) der Versicherung waren 4.500€ (nur nach übermittlung von Fotos). Dies ist mir sehr wenig vorgekommen, mir wurde gesagt mehr wird nur nach dem vorliegen eines Kostenvoranschlages ausgezahlt. Mittlerweile liegt ein Angebot für die Reperatur von etwa 15.000€ vor. Wie hoch ist erfahrungsgemäß die maximale Auszahlungssumme? Was ist wenn wir uns ausbezahlen lassen und in ein paar Jahren ein weiterer Hagelschaden auftritt? Kann uns die Versicherung nach diesem Schaden kündigen?

Vielen Dank

  •  satking
6.8.2024  (#1)
Jede Versicherung (außer die Krankenversicherung) kann dich kündigen!

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  •  neulingg
6.8.2024  (#2)
Die Versicherung kann dich in so einem Fall so oder so kündigen. Wird es aber beim ersten Schaden nicht machen - unabhängig davon, ob du ihn dir ablösen lässt oder über einen Fachbetrieb reparieren. 

Die Ablösesumme wird bei einem Schaden von EUR 15.000,-- vermutlich bei etwa EUR 5.000,-- landen, aber dies kannst du ganz einfach durch deinen Betreuer erfragen lassen. 


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.8.2024  (#3)
Da kann ich dir aus erster Hand berichten, wie soetwas ablaufen kann.

Uns hat vor ein paar Jahren ein ordentliches Hagelgewitter sämtliche Attikaverblechungen zernagelt. Ein SV hat sich das angesehen und bewertet. Optischer Schaden, das verformte Alu wird dadurch die Funktion nicht einbüßen. Es rostet nichts, es wird nichts undicht. Soweit so gut. 

Unsere Gebäudeversicherung hatte optische Schäden mit (ich glaube) 8k gedeckt. Die volle Reparatur wäre auch in diesem Bereich gewesen. Ich wollte aber nicht perfekt montierte Bleche runterreißen lassen, wo ich gar nicht weiß, ob die Erneuerung von unten wieder so schön aussehen wird. Die Attika sehe ich normal gar nicht, außer ich steige aufs Dach. 

Daher gingen wir den Weg der Ablöse. Hier gibt es im Hintergrund Schlüssel für Material (voll) und Arbeit (einen Teil). Unterm Strich haben wir (ich glaube) 2/3 ausbezahlt bekommen, die wir aufs Hauskonto gelegt haben, um irgendwelche anderen Schäden in der Zukunft zu decken. 

Versicherungstechnisch sei gesagt, dass der Schaden erfasst ist und das abgelöste Bauteil auch bei künftigen Schäden nicht mehr reguliert werden kann. Da darf man auch nicht auf die Idee kommen, das bei einem anderen Versicherer einzureichen. 

Das Thema der Kündigung bei zu vielen Schäden kann natürlich sein. Gerade Diskontversicherer haben den Ruf, dass sie den einen Schaden regulieren, dass sie dich aber dann rauswerfen, weil du nicht mehr rentabel bist. Normalerweise geht das aber nicht so schnell, man bekommt schon mal ein Bummerl im System vermerkt und es kann sein, dass einem Mehrprämie oder den Abschluss einer weiteren Sparte vorgeschlagen wird (ist mir mal so ergangen).

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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
6.8.2024  (#4)
War bei mir wie bei rabaum.

Das Reparieren sauteuer und man bringt es nicht wieder so hin wie neu. Ich glaube bei mir wurde gesagt sie machen einfach ein zweites Blech drüber...

Und die 4000 Euro "Schmerzensgeld" dafür das Bleche nicht mehr wie neu sind sondern zernagelt nimmt man gern.

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  •  Tomo8
  •   Bronze-Award
6.8.2024  (#5)
Vielen Dank für die Rückmeldung, ja Attika ist bei mir auch über die gesamte Länge betroffen, sehe ich auch sehr ähnlich wie du. Einzig bei der von unten ersichtlichen Ortgangverblechung bin ich mir nicht sicher ob wir die ausbessern lassen. Hätte nicht gedacht das ein Schaden auch bei einer vertikalen Verblechung auftreten kann. 


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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
6.8.2024  (#6)
Bei mir sind die Regenrinnen total zerpeckt... Auch nicht schlimm...

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  •  querty
  •   Gold-Award
7.8.2024  (#7)
Bei uns hats vor paar Jahren die Raffstores erwischt - auch nur ein optischer Schaden. Haben und diesen auch ablösen lassen, eine Reparatur wäre natürlich ezahlt worden und wäre teurer gewesen, hätte aber sicher 1/2 Jahr gedauert und ich dachte mir: Funktionierende Raffstores entsorgen, wg. Hageldellen? Wenns in 3 Jahren wieder hagelt, lass ich dann alle 3 Jahre die Raffstores tauschen? 

An deiner Stelle würde ich mit deinem Versicherungsvertreter reden, ob die Summe erhöht wird, wenn man ein konkretes Angebot vorlegt und falls nicht trotzdem die 4500€ nehmen.
Ja, das tut weh, wenn das neue Haus durch Hagel beschädigt wird, nach paar Jahren sind dir solche kleineren, optischen Schäden aber egal ;) - bei tatsächlichen Schäden schauts natürlich anders aus.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.8.2024  (#8)

zitat..
querty schrieb: Wenns in 3 Jahren wieder hagelt, lass ich dann alle 3 Jahre die Raffstores tauschen? 

Genau das war auch mein Gedanke, das fange ich mir gar nicht an.


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  •  Tomo8
  •   Bronze-Award
22.8.2024  (#9)
Heute war jemand von der Versicherung Vorort und meinte es werden lediglich 20% der Reperaturkosten (kVA) ausgezahlt, eine Übernahme der Reperaturkosten gibt es angeblich gar nicht. Die ursprünglichen 4.500€ wurden mir nur telefonisch mitgeteilt, von denen weiß jetzt auch niemand mehr etwas. 

Mittlerweile glaube ich den Versicherungen gar nichts mehr was mir mündlich mitgeteilt wird und warte auf eine schriftliche Rückmeldung. 

Ich finde das Vorgehen auch für eine namhafte Versicherung sehr komisch. 

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  •  Bert1210
22.8.2024  (#10)
Ich hatte einen ähnlichen Schadensfall. Bei mir wurden 70% der Nettosumme des Kostenvoranschlages als Ablöse angeboten und auch ausbezahlt! Vielleicht hilft diese Info als Richtwert was im Bereich des Möglichen liegt!

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  •  DonJohnson
22.8.2024  (#11)
Bei der Schadensreparatur werden dir die Reparaturkosten ersetzt.

Bei einer Schadensablöse wird dir der objektive Minderwert ausbezahlt.

Beides steht grundsätzlich in keinem Verhältnis.

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  •  Tomo8
  •   Bronze-Award
23.8.2024  (#12)
Wisst ihr ob mir für die Ermittlung des objektiven minderwertes ein Gutachten zusteht? Oder kann mir hier einfach nur eine Zahl genannt werden und wenn ich die nicht glaube muss ich selbst ein Gutachten anfertigen lassen? 

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  •  csblack
  •   Silber-Award
23.8.2024  (#13)

zitat..
Bert1210 schrieb: Ich hatte einen ähnlichen Schadensfall. Bei mir wurden 70% der Nettosumme des Kostenvoranschlages als Ablöse angeboten und auch ausbezahlt!

Ging es da um einen optischen Schaden? Die 70% vom Nettowert eine branchenüblich Vorgehensweise (egal welche Sparte) wenn statt einer Reparatur eine Ablöse vorgeschlagen wird. 

Ich würde hierzu einfach einmal abwarten, was du schriftlich erhältst. Alles Andere vorab ist Spekulationen. 


zitat..
Tomo8 schrieb: Mittlerweile glaube ich den Versicherungen gar nichts mehr was mir mündlich mitgeteilt wird und warte auf eine schriftliche Rückmeldung. 

Das ist nicht bei "bösen" Versicherungen so, sondern überall. Man kann nie wissen, was der Person am anderen Ende des Hörers für Unterlagen vorliegen und dass es einen Unterschied macht, ob man Schäden an Hand von Fotos oder einer Besichtigung vor Ort beurteilt ist klar. 

Wenn du damals mitgeteilt hast, dass dir die angebotenen € 4.500 zu wenig sind ist klar, dass der Referent jemanden vor Ort schickt. Kann ja durchaus sein, dass mehr zusteht..das beinhaltet allerdings auch das Risiko, dass der Betrag geringer wird. 




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
25.8.2024  (#14)
20 %  Ablöse sind definitiv zu wenig für deinen versicherten Schadensfall.
Betreuer löchern.
Welche Versicherung?

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  •  Tomo8
  •   Bronze-Award
26.8.2024  (#15)
Versicherung ist die Allianz, Betreuer meinte noch sie würden bei optischen Schäden lieber weniger ausbezahlen denn sollte es einmal zu einem funktionalen Schaden kommen müssten sie die bereits geleisteten Summen abziehen und dann können es sich viele nicht mehr leisten die Schäden ausbessern zu lassen. Argumentation ist m.m schwach weil mein Spengler meinte beim Blechdach kann fast nie ein funktionaler Schaden auftreten. 

Sachverständiger war noch keiner vor Ort, nur jemand von der Versicherung. 

Ich melde mich sobald etwas schriftliches vorliegt. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.8.2024  (#16)
Schade, das vom einstigen Branchenprimus zu hören.

zitat..
Tomo8 schrieb: h sie würden bei optischen Schäden lieber weniger ausbezahlen


zitat..
Tomo8 schrieb: sollte es einmal zu einem funktionalen Schaden kommen müssten sie die bereits geleisteten Summen abziehen und dann können es sich viele nicht mehr leisten die Schäden ausbessern zu lassen.


Das ist natürlich Blödsinn. Unbedingt beim SV-Termin dabei sein. Üblicher Weise kann man mit diesen sehr gut sprechen. Die wissen, wie der Hase läuft in der Branche.

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  •  csblack
  •   Silber-Award
26.8.2024  (#17)
Also die Aussage wundert mich auch.... Würde unbedingt was Schriftliches abwarten.

Leider - und da bist du speeeedcat wahrscheinlich eine der wenigen noch vorherrschenden Ausnahmen - lässt, meiner Erfahrung nach, das Wissen und Engagement vieler Betreuer nach. Es wird viel auf die Schadenabteilungen "abgeputzt" oder nicht korrekt weitergegeben bzw wenn ein Fehler des Referenten vorliegt auch Mangels Wissen nicht nachgefragt.

Schau vielleicht nach, ob in deinen Bedingungen diesbezüglich ein Passus zu finden ist. Das kann nie schaden.

Ansonsten schriftliches Dokument und die darin angeführte Entscheidung abwarten. 

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  •  Tomo8
  •   Bronze-Award
10.10.2024  (#18)
Hat jetzt noch sehr lange gedauert und hat einige Telefonate erfordert aber schlussendlich haben wir die volle Deckungssumme (10k) ausbezahlt bekommen. Bei der Allianz berechnet sich laut Schadensbericht die Auszahlungsumme mit 75% der Kosten lt. KVA.

Eventuell hilft dies jemand anderen auch mal in Zukunft.


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