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Bereitstellungsprovision gerechtfertigt?

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  •  Mike1211
3.10. - 5.10.2024
8 Antworten | 4 Autoren 8
8
Gerechtfertigt oder nicht?

Ich habe meinen Kontorahmen meines Geschäftskontos über meinen Betreuer bei der E**** Bank erhöhen lassen. Wäre nicht notwendig gewesen, jedoch dachte ich mir "Schaden wird es ja nicht, wer weiß..."

Meine Bank hat mir nun ohne Inanspruchnahme eines Überziehungsrahmens einen sogenannte "Bereitstellungsprovision" abgezogen. Begründung:
"Durch die Rahmensetzung im August, wird 1,0% Bereitstellungsgebühr für den gesamten Rahmen - aufgeteilt auf 4 Quartale - verrechnet. Sollten Sie den Rahmen nicht mehr benötigen, dann teilen Sie uns das bitte mit, denn die Gebühr ist auch bei nicht Inanspruchnahme der Überziehung wirksam."

Etwas kurrios:
  • Einen Rahmen x hatte ich immer schon und noch nie ausgeschöpft. Kosten sind hierfür keine angefallen.
  • Kosten in Verbindung mit einer Rahmenerhöhung wurde nicht kommuniziert, einfach abgebucht.

Was meint ihr? Alles rechtens?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.10.2024  (#1)
Zumindest wäre es kundenfreundlich gewesen, hätte sie vor der Erhöhung des Rahmens auf die Verrechnung einer Bereitstellungsprovision hingewiesen.

Dass für nicht ausgenutzte Rahmen eine Bereitstellungsprovision verrechnet wird, ist beispielsweise bei Bauträgerfinanzierungen gewöhnlich. Immerhin muss die abzurufende Liquidität vorrätig gehalten werden und das kostet der Bank ebenfalls.

Nicht üblich ist allerdings der Umstand, dass die Bereitstellungsprovision auch bei Inanspruchnahme des Rahmens verrechnet wird. Dafür verlangt sie ja dann Sollzinsen.

Es ist meiner Ansicht auch keine Frage ob rechtens oder nicht rechtens. Die Bereitstellungsprovision ist immerhin im offiziellen Konditionenaushang dargestellt.

https://cdn0.erstegroup.com/content/dam/at/spk-erstebank/konditionenaushang/3.100.pdf

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  •  Mike1211
3.10.2024  (#2)

zitat..
LiConsult schrieb:

Zumindest wäre es kundenfreundlich gewesen, hätte sie vor der Erhöhung des Rahmens auf die Verrechnung einer Bereitstellungsprovision hingewiesen.

Dass für nicht ausgenutzte Rahmen eine Bereitstellungsprovision verrechnet wird, ist beispielsweise bei Bauträgerfinanzierungen gewöhnlich. Immerhin muss die abzurufende Liquidität vorrätig gehalten werden und das kostet der Bank ebenfalls.

Nicht üblich ist allerdings der Umstand, dass die Bereitstellungsprovision auch bei Inanspruchnahme des Rahmens verrechnet wird. Dafür verlangt sie ja dann Sollzinsen.

Es ist meiner Ansicht auch keine Frage ob rechtens oder nicht rechtens. Die Bereitstellungsprovision ist immerhin im offiziellen Konditionenaushang dargestellt.

https://cdn0.erstegroup.com/content/dam/at/spk-erstebank/konditionenaushang/3.100.pdf

Danke dir für die schnelle Information und für den Link zum Konditionsaushang. Stellt sich nur die Frage, warum in den letzten 20 Jahren 0,- trotz vorhandenem Rahmen fällig wurden? 🤔


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.10.2024  (#3)
Gerne, 
gute Frage - entweder bist du bei jeder bankinternen Auswertung durchgerutscht, oder das Konto war noch nach dem alten Muster programmiert oder es gab einen Beraterwechsel.

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  •  Mike1211
3.10.2024  (#4)

zitat..
LiConsult schrieb:

Gerne, 
gute Frage - entweder bist du bei jeder bankinternen Auswertung durchgerutscht, oder das Konto war noch nach dem alten Muster programmiert oder es gab einen Beraterwechsel.

Schon seltsam... Konto seit 20+ Jahren (12 Konten/Produkte dort). Es gab vor mind. 8 Jahren einen Beraterwechsel, jedoch wurden jetzt erst Kosten mit der "kleinen" Erhöhung des Rahmens fällig. Bin wohl so auf die schwarze Liste gerutscht. 😈

Werde mit etwas Nachdruck nachverhandeln, mal sehen, ob ich etwas bewirken kann. Ich werde berichten.


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
3.10.2024  (#5)
Wenn die Bank von sich aus, ohne Verlangen des Kunden einseitig einen Überziehungsrahmen einräumt, wird die Bereitstellung im Regelfall nicht verrechnet.
Wenn aber der Kunde diesen verlangt, wie in diesem Fall, dann schnappt die Falle zu.

Meinung allgemein zu Unternehmenskonten: Wenn man nicht am Tropf der Bank hängt (Unternehmens- oder Zwischenfinanzierung...) oder spezielle Leistungen benötigt die faktisch nur spezialisierte Banken erfüllen können (Nachttresor, Garantien... die aber eh alle noch separat verrechnet werden), man daher nur Zahlungsverkehr benötigt, über ein Online-Firmenkonto bei den einschlägigen Kandidaten nachdenken. Die Preisunterschiede sind teils immens.

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  •  Mike1211
4.10.2024  (#6)
So macht man treue Kunden glücklich. emoji

"Wunschgemäß habe ich den Rahmen auf den ursprünglichen Betrag gesenkt.
Die Anrechnung von einer Bereitstellungsprovision wurde gelöscht.
Ich habe Ihnen auch den verrechneten Betrag als Kulanzzahlung rückerstattet."

Kapitel positiv abgeschlossen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.10.2024  (#7)
so soll es sein - es gibt auch bemühte Kundenberater

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.10.2024  (#8)

zitat..
Mike1211 schrieb:

So macht man treue Kunden glücklich.

"Wunschgemäß habe ich den Rahmen auf den ursprünglichen Betrag gesenkt.
Die Anrechnung von einer Bereitstellungsprovision wurde gelöscht.
Ich habe Ihnen auch den verrechneten Betrag als Kulanzzahlung rückerstattet."

Kapitel positiv abgeschlossen.

Na bitte. Oft löst sich nach einem direkten Gespräch vieles auf👍


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