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PV > 15kVa bei Netz NÖ ohne Leistungsmessung möglich?

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  •  kitchenboy
10.11. - 14.11.2024
41 Antworten | 15 Autoren 41
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Hallo zusammen,

mein Bruder möchte eine PV Anlage mit 20 kVa inkl. Speicher machen. Einspeisen würde er nie die 20kW weil diese entweder in den Speicher oder Eigenverbrauch gehen bzw. man beim WR WR [Wechselrichter] ein Einspeislimit einstellt.

Da die Anlage größer ist als 15kVA würde er bei Netz NÖ zwangsweise auf Leistungsmessung umgestellt werden, was zu viel höheren Netzkosten führen würde.

Wie kann man die Leistungsmessung verhindern? Hat jemand dazu bereits eine Lösung mit Netz NÖ umgesetzt?

Danke & LG

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
10.11.2024  (#1)
Getrennte Anlagen und GEA machen

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  •  ck
10.11.2024  (#2)
Wie viel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind geplant? (und mit wechler Ausrichtung)

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  •  cutcher
11.11.2024  (#3)
Noch wichtiger - wie hoch ist das einspeiselimit?

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  •  ds50
  •   Gold-Award
11.11.2024  (#4)

zitat..
kitchenboy schrieb: Da die Anlage größer ist als 15kVA würde er bei Netz NÖ zwangsweise auf Leistungsmessung umgestellt werden, was zu viel höheren Netzkosten führen würde.

Öhm... Reicht nicht ein 15 kVA WR WR [Wechselrichter], damits ohne Leistungsmessung funktioniert?

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
11.11.2024  (#5)
Vielleicht weiß das jemand, für die 15 kVA ohne Leistungsmessung, geht dies auch mit einem größeren WR WR [Wechselrichter] und dynamisch auf 15kVA begrenzt?

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  •  kitchenboy
11.11.2024  (#6)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Getrennte Anlagen und GEA machen

Getrennte Anlage könnte helfen. Warum GEA? Es geht nur um ein EFH ohne weitere Teilnehmer.


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  •  kitchenboy
11.11.2024  (#7)

zitat..
ck schrieb:

Wie viel kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind geplant? (und mit wechler Ausrichtung)

Geplant sind 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wie geschrieben. Ausrichtung spielt keine Rolle.


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  •  kitchenboy
11.11.2024  (#8)

zitat..
cutcher schrieb:

Noch wichtiger - wie hoch ist das einspeiselimit?

Bewilligt würden 27,5 von Netz NÖ werden, aber dann fällt man eben automatisch in die Leistungsmessung. Daher möchte er auf ein Einspeislimit von 15 kVA gehen. Akzeptiert das Netz NÖ obwohl die Anlage größer ist? Frage daher ob jemand bereits praktische Erfahrung damit hat.


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  •  kitchenboy
11.11.2024  (#9)

zitat..
ds50 schrieb:

──────..
kitchenboy schrieb: Da die Anlage größer ist als 15kVA würde er bei Netz NÖ zwangsweise auf Leistungsmessung umgestellt werden, was zu viel höheren Netzkosten führen würde.
───────────────

Öhm... Reicht nicht ein 15 kVA WR WR [Wechselrichter], damits ohne Leistungsmessung funktioniert?

Für eine 20 kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage wird der WR WR [Wechselrichter] ebenso ausgelegt sein, womöglich größer wegen möglicher Aufstockung. Egal wie groß die Anlage wird: Es geht um eine Anlage > 15 KVA und die Umgehung der Leistungsmessung. Wie kann das formal mit Netz NÖ geschafft werden?


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  •  bn_3
11.11.2024  (#10)
wir sind vor zwei Jahren aufgrund der PV-Anlage ebenfalls auf einen leistungsgemessenen Tarif umgestellt worden. Die Netzkosten sind für uns dadurch massiv gestiegen (z.B. im Mai ein Mal abends in der Sauna gewesen und dadurch gleich verhältnismäßig hohe Netzkosten in dem Monat).
Haben daher beschlossen den Wechselrichter auf 15 KVA zu begrenzen und bei der Netz NÖ schriftlich angefragt, ob dann wieder eine Rückkehr zum normalen Tarif möglich ist.
Hier die Antwort:

"Wenn es eine dynamische Leistungsregelung gibt ist keine Leistungsmessung erforderlich.

Bitte stellen Sie oder Ihr Elektriker den entsprechenden Antrag über unsere Online-Services."

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  •  ck
11.11.2024  (#11)

zitat..
kitchenboy schrieb:

Geplant sind 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] wie geschrieben.

Du hast nichts von 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] geschrieben, sondern von 20 kVA, das ist ein großer Unterschied. Die 20 kVA beziehen sich auf den Wechselrichter, die 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf die Modulleistung. Bei einer Modulleistung von 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] reicht ein 15 kVA Wechselrichter aus.


zitat..
kitchenboy schrieb: Ausrichtung spielt keine Rolle.

Die Ausrichtung spielt insofern eine Rolle, weil bei bei O/W die Modulleistung (kWp) im Vergleich zur Wechselrrichterleistung (kVA) größer sein kann als bei Süd, aber bei 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ist das egal, da geht sich auch eine Südanlage mit 15 kVA aus.  




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  •  coxi
  •   Bronze-Award
11.11.2024  (#12)
Wenn der WR WR [Wechselrichter] >15kVA kann, reicht keine softwaremäßige Begrenzung. Man wird trotzdem auf Leistungsmessung umgestellt. Hatte das selbe Thema damals. Wollte einen SE16/17K und das hätte zur Leistungsmessung geführt, auch mit Begrezung auf 15kVA.
Ich hab dann einen SE15K genommen und wurde nicht umgestellt. Gilt somit erst ab 15,01kVA.
Gibt auch schon ein paar Threads dazu, wo das auch drin steht.

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  •  ck
11.11.2024  (#13)

zitat..
coxi schrieb: reicht keine softwaremäßige Begrenzung.

Die Info etwas weiter oben widerspricht dem aber, zumindest im Bezug auf Netz NÖ


zitat..
bn_3 schrieb: "Wenn es eine dynamische Leistungsregelung gibt ist keine Leistungsmessung erforderlich.

Bitte stellen Sie oder Ihr Elektriker den entsprechenden Antrag über unsere Online-Services."






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  •  coxi
  •   Bronze-Award
11.11.2024  (#14)
Vielleicht hat sich mittlerweile was geändert.
Bei mir was das 2022 defintiv der Fall. Mein Solateur hat das lang und breit mit Netz NÖ diskutiert. Es hieß, es zählt die Plakette/tech. Daten die auf dem WR WR [Wechselrichter] stehen. Eine softwaremäßige Begrezung könnte man im Nachhinein wieder aufheben.

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  •  chavez
11.11.2024  (#15)

zitat..
ck schrieb:

──────..
coxi schrieb: reicht keine softwaremäßige Begrenzung.
───────────────

Die Info etwas weiter oben widerspricht dem aber, zumindest im Bezug auf Netz NÖ

──────..
bn_3 schrieb: "Wenn es eine dynamische Leistungsregelung gibt ist keine Leistungsmessung erforderlich.

Bitte stellen Sie oder Ihr Elektriker den entsprechenden Antrag über unsere Online-Services."
───────────────

Die Solarbuddys haben es hier ebenfalls bestätigt, dass das bei NetzNOE nicht geht, bei anderen aber schon. https://www.energiesparhaus.at/forum-pv-erweiterung-fragen-ueber-fragen/79198_1#816803


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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
11.11.2024  (#16)
Bin auch bei Netz NÖ und werde mit Jänner auf Leistungsmessung umgestellt. Es wurde gesagt, auch wenn ich nur 15kw einspeisen darf, so habe ich eine 20kwp Anlage und werde daher umgestellt.
Argument war, die Drosselung könnte ausfallen und dann könnte ich das Netz mit 20kw belasten. Viele "Könnte, wäre etc.", aber man ist denen halt ausgeliefert. Dass man selbst bei besten Bedingungen keine 20kw erzeugen kann und schon garnicht einspeisen, weil man verbraucht ja selbst auch etwas, sagt zwar der Menschenverstand, den findet man bei den Netzbetreibern aber leider nicht.
Und die E-Control (für was ist die eigentlich da, außer für nette Jobs von Freunderln?) schaut eh nur zu, anstatt dass für ganz Österreich (so groß ist unser Land ja nun auch wieder nicht) einheitliche Regeln gelten, was das Stromnetz betrifft.

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  •  ck
11.11.2024  (#17)

zitat..
bauherr79 schrieb: auch wenn ich nur 15kw einspeisen darf, so habe ich eine 20kwp Anlage und werde daher umgestellt.

die 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (der Paneele) sind nicht entscheidend, sondern das was der Wechselrichter kann (kVA)

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  •  ceisserer
  •   Bronze-Award
11.11.2024  (#18)

zitat..
bauherr79 schrieb:

Bin auch bei Netz NÖ und werde mit Jänner auf Leistungsmessung umgestellt. Es wurde gesagt, auch wenn ich nur 15kw einspeisen darf, so habe ich eine 20kwp Anlage und werde daher umgestellt.
Argument war, die Drosselung könnte ausfallen und dann könnte ich das Netz mit 20kw belasten. Viele "Könnte, wäre etc.", aber man ist denen halt ausgeliefert. Dass man selbst bei besten Bedingungen keine 20kw erzeugen kann und schon garnicht einspeisen, .....

Die 15kW-Grenze ist gesetzlich geregelt - darüber, ob ein Netzbetreiber ein Software-Limit akzeptiert oder nicht, steht nichts im Gesetz. Die Begründung von NetzNÖ ist schon auch nachvollziehbar (wenn es auch ein Leichtes sein sollte, derartiges Tuning dank SmartMeter auffliegen zu lassen).

Wichtiger ist aber: Das Limit gibt es nicht erst seit gestern und ein guter Elektriker hätte dich darüber informiert. Ich hatte zum Glück bei der Netzzugangsanfrage den Braten gerochen und die Wechselrichter-Erweiterung von 10kW auf 15,7kW abgebrochen - bei den auch in Zukunft zu Spitzenzeiten immer niedriger werdenden Einspeisetarifen wahrscheinlich auch finanziell eine gute Entscheidung...


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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
11.11.2024  (#19)
Die Leistungsmessung kommt sowieso früher oder später überall. Das lassen sich die Netzanbieter nicht entgehen. Aber es sollte zumindest für ganz Österreich eine einheitliche Regelung gelten.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
11.11.2024  (#20)

zitat..
ceisserer schrieb:
Die 15kW-Grenze ist gesetzlich geregelt - darüber, ob ein Netzbetreiber ein Software-Limit akzeptiert oder nicht, steht nichts im Gesetz.

Ich kenne kein Gesetz, daß das regelt. Bitte einen Link posten.

NetzNoe ist der einzige große Netzbetreiber, der diese 15 kW Spielregel in seinen Verträgen hat.

Bei den Wiener Netzen wird man bei mehr als 25.000 kWh Jahresbezug auf Leistungsmessung umgestellt, wenn man auf Netzebene 7 ist. Die Größe der PV Anlage wird dabei nicht berücksichtigt.




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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
11.11.2024  (#21)
Es gibt hierzu auch kein Gesetz. Darum gehört das auch einheitlich geregelt mal. Wäre eigentlich Aufgabe der E-Control, solche Missstände zu beseitigen, aber dort sitzen die best friends der Netzanbieter und Energieversorger.
Und der Regierung ist das Thema sowieso egal, weil sich dort auch niemand wirklich auskennt.
Und zum Verfassungsgerichtshof geht keiner, weil das zu viel Aufwand wäre, hier die Ungleichbehandlung anzprangern - weil den Netzbetreiber kann man sich ja nicht aussuchen.

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